BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12596 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 05.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Universität Hamburg am Campus Bundesstraße Mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/9927 sowie 21/10126 wurde im Sommer 2017 offenkundig, wie desolat die Infrastruktur am Fachbereich Chemie der Universität Hamburg ist. Obwohl die Gebäude noch aus den frühen 1960er-Jahren stammen, kam es nie zu einer umfangreicheren oder gar grundlegenden Sanierung. Entsprechend und bereits seit längerer Zeit sind einige Gebäude sogar teilweise gesperrt. Dazu gehören unter anderem Martin -Luther-King-Platz 3, Sedanstraße 19 und Bundesstraße 55. In dieser Woche erfolgte nun mit mehr als einem Jahr Verspätung die öffentliche Vorstellung des Gutachtens zum Sanierungsstau an der Universität Hamburg. Erneut betonte die Wissenschaftsbehörde dabei insbesondere den katastrophalen Zustand der Gebäudeinfrastruktur für den Fachbereich Chemie . Nach Auskunft des Senats ist eine Sanierung teilweise nicht mehr wirtschaftlich . Nun soll jedoch statt eines Neubaus am Standort ein Umzug sowohl der Chemie als auch der Biologie erfolgen, voraussichtlich nach Bahrenfeld beziehungsweise nach Klein Flottbek. Entsprechende Konzepte sollten nach Auskunft des Senats vom 25. August 2017 ursprünglich bis Jahresende 2017 erstellt werden. Eine nähere Planung für die Zukunft von Biologie und Chemie wurde jedoch immer noch nicht präsentiert. Die bestehenden Unklarheiten sind weder für Mitarbeiter noch für Studenten der betroffenen Naturwissenschaften tragbar. Der Senat ist gefordert, endlich Klarheit über seine Pläne zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Deutschlandweit ist der Modernisierungsbedarf an Hochschulen hoch. Hamburg bringt seine Hochschulen mit Neubauten und Modernisierungen auf den neuesten Stand der Technik. Begonnen wurde am Campus Bundesstraße, der, wie das Gutachten bestätigt , den größten und dringendsten Investitionsbedarf aufweist, mit dem Neubau für das Haus der Erde (Drs. 20/11997), dem die Neubauten für das MIN-Forum und für die Informatik (Drs. 21/12513) sowie die Modernisierung des Geomatikums folgen werden. Das Gutachten zum „Instandsetzungsbedarf der Universität Hamburg“ betrachtet 93 Gebäude der Universität und den Handlungsbedarf auf der Basis des Status quo. Hierzu wurde ein Gebäudeatlas mit allen wesentlichen Informationen erstellt. Im Gutachten nicht betrachtet wurden neue Gebäude und solche, für die bereits ein Modernisierungsplan vorliegt beziehungsweise in Arbeit ist (zum Beispiel Philosophenturm und Geomatikum). Das Gutachten zeigt insgesamt ein sehr heterogenes Bild der Drucksache 21/12596 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bausubstanz von hochmodernen Gebäuden bis hin zu Hörsälen, Büros und Laboren, die nicht mehr zeitgemäß sind. Das Gutachten gibt eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Modernisierung gegenüber einem Neubau ohne Berücksichtigung von Aspekten zum Beispiel des Denkmalschutzes. Nach Aussage des Gutachtens sind alle Objekte betriebsfähig. Um diese Betriebsfähigkeit weiterhin zu erhalten, besteht unterschiedlicher Handlungsbedarf . Alternativ zur Status-quo-Betrachtung wurde auch der aus wissenschaftlichen Gründen angestrebte Umzug des Fachbereichs Chemie nach Bahrenfeld und die nach dem bisherigen Konzept vorgesehene Unterbringung der Zoologie in Klein Flottbek berücksichtigt. Auf Basis des Gutachtens wird ein zwischen der Universität Hamburg (UHH) und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) abgestimmtes bauliches Konzept entwickelt. Dabei folgt die bauliche Entwicklung den wissenschaftlichen Anforderungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut Auskunft des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10464 lag das Gutachten zum Sanierungsbedarf der Universität Hamburg behördenintern bereits seit Juli 2017 vor. Weshalb wurde es erst Anfang April 2018 öffentlichkeitswirksam vorgestellt? Welche Anpassungen oder Korrekturen hat es seitdem am Gutachten gegeben? Warum waren diese notwendig und welche zusätzlichen Kosten sind dadurch entstanden? Siehe Drs. 21/10464. Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs für das Gutachten wurden Einschätzungen und Bewertungen der Universität zur Funktionalität, zur Flächeneffizienz und zur Effizienz im Betrieb pro Objekt erörtert und eine Szenarienbetrachtung auf Basis eines Standortkonzeptes der Universität vorgenommen. Zusätzlicher Aufwand aufgrund der Verlängerung des Bearbeitungszeitraums ist von der Auftragnehmerin in Höhe von 1,5 Personentagen pro Monat angemeldet worden. 2. Liegen die vom Senat für das Jahresende 2017 angekündigten Konzepte zur Zukunft von Biologie und Chemie vor? Wenn ja, wann werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn nein, warum nicht? An der UHH laufen derzeit noch die Beratungen. Nach aktuellen Planungen liegen dem Präsidium der UHH die finalisierten Empfehlungsberichte der Fachberatungen voraussichtlich Anfang der zweiten Jahreshälfte vor. 3. Welche Fachbereiche der Universität Hamburg sind ganz oder teilweise davon betroffen, dass die Gebäudeinfrastruktur nicht mehr saniert werden , sondern an anderer Stelle neu gebaut werden soll? 4. Wann sollen die Neubauten für die betroffenen Fachbereiche zur Verfügung stehen beziehungsweise ab wann können die bisherigen Gebäude nicht mehr genutzt werden? Wird es nach derzeitigen Planungen des Senats Zwischenlösungen geben müssen? 5. Wie viele Quadratmeter Fläche stehen den betroffenen Fachbereichen derzeit für Forschung und Lehre zur Verfügung? Wie viel Fläche soll zukünftig zur Verfügung stehen? Bitte im Detail nach Büroflächen, Laboren und Hörsaalfläche angeben. Wie begründet der Senat eine mögliche Abweichung? 6. Inwiefern sind welche Gremien der betroffenen Fachbereiche in die Planungen involviert? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie groß sind die Grundstücke der betroffenen, nicht mehr sanierungsfähigen Gebäude jeweils? Was genau kann nach bisherigem Planungs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12596 3 recht beziehungsweise nach dem 2011 beschlossenen städtebaulichen Funktionsplan auf diesen Grundstücken neu gebaut werden? 8. Ist es nach bisheriger Rechtslage möglich, auf den frei werdenden Grundstücken beispielsweise studentisches Wohnen, ein Gründer- und Transferzentrum sowie neue Gebäude für Forschung und Lehre zu errichten? Wenn ja, in welchen Dimensionen? Wenn nein, welche planungsrechtlichen Änderungen sind hierfür notwendig ? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen .