BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/126 21. Wahlperiode 02.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Neubesetzung der IBA-Geschäftsführung Am 19. März 2015 teilte die IBA Hamburg GmbH mit, dass der bisherige Geschäftsführer zum 31. März 2015 das Unternehmen verlassen wird. Die Nachfolge sollte bis dahin vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Bereits am 24. März wurde bekannt, dass nach einer öffentlichen Stellenausschreibung nun die bisherige Prokuristin, die zudem SPD-Mitglied ist, die Nachfolge antreten wird. Ich frage den Senat: 1. Wann hat der bisherige Geschäftsführer seine Absicht bekannt gegeben, bei dem Unternehmen aufzuhören? Herr Hellweg hat dies am 23. September 2014 bekannt gegeben. 2. Warum wurde der Vertrag des bisherigen IBA-Geschäftsführers im November 2014 noch einmal verlängert beziehungsweise geändert (siehe dazu Drs. 20/14341)? Welche Laufzeit hatte dieser Vertrag? Gab es Änderungen im Vertrag und wenn ja, welche? Der bestehende Vertrag von Herrn Hellweg wurde um drei Monate bis zum 31. März 2015 verlängert, um ausreichend Zeit für die Nachfolgeregelung zu haben. Mit Ausnahme der Laufzeit hat keine Veränderung stattgefunden. 3. Wann und wo wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Die Stelle wurde im Januar über die führenden deutschen Internet-Stellenportale „Stepstone“ und „Monster“ öffentlich ausgeschrieben. 4. Wie viele interne und externe Bewerberinnen und Bewerber gab es jeweils auf die Stelle? 5. Wann hat der IBA-Aufsichtsrat die Personalentscheidung getroffen? Wurde dies im Rahmen einer Sitzung oder im Umlaufverfahren durchgeführt ? Der Aufsichtsrat der IBA hat am 4. Dezember 2014 die Aufsichtsratsvorsitzende ermächtigt, einen Personalberater mit der Suche geeigneter Bewerber und Bewerberinnen zu beauftragen. Nach Einholung von drei Angeboten wurde ein Personalberater beauftragt. Insgesamt 76 Personen haben sich beworben oder wurden von dem beauftragten Personalberater angesprochen, darunter war eine interne Bewerbung. Für eine Vorauswahl wurden der BSU die Profile von sieben Bewerbungen vorgelegt, aus denen zwei Personen für eine Vorstellung im Aufsichtsrat eingeladen wurden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2015, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Senatskommission für öffentliche Unternehmen, über die Besetzung der Geschäftsführung entschieden. Drucksache 21/126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Warum hat sich der Aufsichtsrat für die neue Geschäftsführerin entschieden ? Der Aufsichtsrat hat sich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für die fachlich und persönlich am besten geeignete Person entschieden. 7. Wann und wie wird die Beschlussfassung durch die Senatskommission für öffentliche Unternehmen erfolgen? Vorgesehen ist eine Entscheidung in der Sitzung der Senatskommission am 28. April 2015. 8. Warum soll die Senatskommission in jedem Fall erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen entscheiden? Gab es seit der letzten Bürgerschaftswahl Sitzungen der Senatskommission, auf denen Beschlüsse gefasst wurden? Wenn ja, wann? Seit der Bürgerschaftswahl hat die Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 17. Februar und 24. März 2015 getagt. Im Übrigen nimmt der Senat zu Fragen seiner internen Meinungsbildung grundsätzlich keine Stellung. 9. Treffen bei solchen Entscheidungen immer zuerst der Aufsichtsrat und dann erst die Senatskommission die Entscheidung? Wenn nein, gibt es ein formelles Ablaufverfahren? Gemäß Beschluss der Senatskommission für öffentlichen Unternehmen vom 20. September 2011 ist grundsätzlich vor der Suche nach einer geeigneten Kandidatin/einem geeigneten Kandidaten für eine Position als Mitglied der Geschäftsführung beziehungsweise Vorstand eines Hamburger öffentlichen Unternehmens ein Vergütungsrahmen durch die Senatskommission für öffentlichen Unternehmen zu beschließen und nach Abschluss des Findungsprozesses vor der Personalentscheidung des zuständigen Gesellschaftsorganes durch die zuständige Fachbehörde die Zustimmung der Senatskommission für öffentlichen Unternehmen zu der Personalie zu erwirken. In Ausnahmefällen kann das letztendlich zuständige Aufsichtsorgan aufgrund terminlicher Zwänge von dem Verfahren insofern abweichen, als dass Entscheidungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen getroffen werden. 10. Was ist aktuell die Aufgabe der IBA Hamburg GmbH? Soll es Änderungen an der Aufgabenbeschreibung geben? 11. Wann wurde das Zielbild des Unternehmens zuletzt geändert? Ist beabsichtigt , das Zielbild in naher Zukunft zu ändern? Wenn ja, inwiefern? Bitte das aktuelle Zielbild beifügen. Die Ziele der IBA sind in der Drs. 18/3023 vom 18. Oktober 2005 festgelegt. Neben der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Internationalen Bauausstellung 2013 in Hamburg ist seit dem 27. November 2013 ferner die Übernahme von Funktionen und Leistungen eines Projektentwicklers zur Vorbereitung, Planung und Durchführung aller Arten von Aufgaben der Stadtentwicklung im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg Gegenstand des Unternehmens. Weitere Änderungen des Unternehmensgegenstandes sind derzeit nicht geplant. Vorgesehen ist die Erstellung eines Zielbildes unter Berücksichtigung des inzwischen erweiterten Unternehmensgegenstandes.