BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12603 21. Wahlperiode 13.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 06.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Ungenehmigte Verkaufsstände beim Hafengeburtstag 2018? Während Schausteller beim Hamburger Hafengeburtstag für ihre Verkaufsstände die ortsüblichen Gebühren zahlen, haben die zuständigen Behörden und das Bezirksamt Hamburg Mitte in den letzten Jahren im häuserseitigen Bereich der Hafenstraße nicht genehmigte Verkaufsstände geduldet – den sognannten alternativen Hafengeburtstag. Dieser illegale Handel sowie die beteiligten Händler wurden bislang weder kontrolliert noch juristisch verfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat es Gespräche bezüglich der ungenehmigten Verkaufsstände zwischen der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt und den Betreibern des „alternativen“ Hafengeburtstags gegeben? Wenn ja, wann, zwischen wem, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Sollen die illegalen Verkaufsstände zukünftig untersagt werden ? Wenn nein, warum nicht? Sind entsprechende Dialoge in Planung? Es sind Gespräche geplant. 2. Ist davon auszugehen, dass die ungenehmigten Verkaufsstände im Bereich der Hafenstraße auch beim Hafengeburtstag 2018 wieder vorzufinden sind? Dies kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Wieso hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher davon abgesehen, die illegalen Verkaufsstände zu unterbinden beziehungsweise bei Widersetzung eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten ? Siehe Drs. 21/5084. 4. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde oder das Bezirksamt gegen nicht genehmigte Stände vorgehen, um sie mit Gebühren zu belegen, zu untersagen oder zu räumen? Wenn ja, mit welchen Mitteln und in welcher Form konkret? Wenn nein, warum nicht? Während des HAFENGEBURTSTAGS HAMBURG ahnden die Bezirksämter Altona und Hamburg-Mitte Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Wegekörper. Eingriffe beim „Alternativen Hafengeburtstag“ erfolgen in Abhängigkeit der konkreten Lage vor Ort, zum Beispiel bei Unvereinbarkeit mit dem Sicherheitskonzept. Im Übrigen siehe Drs. 21/5084. Drucksache 21/12603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie rechtfertigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine erneute Duldung nicht genehmigter Verkaufsstände gegenüber der Öffentlichkeit? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach Maßgabe der Beurteilung der generellen Sicherheitslage und möglicher Auswirkungen hierauf. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Hat es bisher Beschwerden bezüglich der ungenehmigten Verkaufsstände seitens rechtmäßiger Standbetreiber auf dem Hafengeburtstag oder von Anwohnern gegeben? Wenn ja, wann, wie viele und um welche Art von Beschwerden handelte es sich? Für den HAFENGEBURTSTAG HAMBURG im Jahr 2016 siehe Drs. 21/5084. Zum HAFENGEBURTSTAG HAMBURG 2017 sind zwei Anwohnerbeschwerden eingegangen : eine Lärmbeschwerde und eine Beschwerde über „fliegende Händler“. Mündliche Beschwerden werden statistisch nicht erfasst. Der „Alternative Hafengeburtstag“ wurde seitens der Schausteller bei verschiedenen Besprechungen und in politischen und anwohnerorganisierten Gremien (Stadtteilbeirat , Bezirksversammlung oder Ähnliches) thematisiert. 7. Auf welche Höhe belaufen sich die durchschnittlichen Gebühren für die Standflächen pro Quadratmeter beim Hafengeburtstag 2018? Siehe Drs. 21/5084. Für das Jahr 2018 ist noch keine Abrechnung erfolgt. 8. Wird es zu Ablehnungen von Schaustellern/Standbetreibern aufgrund eines Mangels an verfügbaren Verkaufsflächen kommen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Auf der von der zuständigen Behörde betriebenen bunten Hafenmeile wurde 217 Geschäften eine Absage erteilt. 9. In welchen Größen stehen Schaustellern/Standbetreibern Verkaufsflächen zur Verfügung? Auf der bunten Hafenmeile stehen Frontmeter zwischen einem und 20 Metern zur Verfügung. Die Tiefen variieren zwischen einem und 14 Metern. Die eigenverantwortlich vergebenen Flächen der Subveranstalterinnen und Subveranstaltern sind hierbei nicht berücksichtigt.