BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12607 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Große Pläne für die ehemalige Gummifabrik – Kommt die Umsetzung am Sankt Nimmerleinstag? Mittlerweile ist die Verkündung des Senats ein gutes Jahr her, der zufolge für die denkmalgeschützte Gummiwarenfabrik in Harburg Zukunftspläne bestehen : Ein Investor, die Firma HafenQuartier Harburg Grundstücks GmbH, will auf dem Gelände einen Erholungspark und Wohnungen errichten. In das historische Gebäude selbst, dessen Gemäuer mit krebserregenden Nitrosaminen schwer belastet ist, soll ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen kommen. Seit diesen Ankündigungen ist es wieder ruhig geworden. Somit ist es an der Zeit, den aktuellen Stand abzufragen, denn aufgrund der Untätigkeit des Senats zerfallen die denkmalgeschützten Gebäude weiterhin, das Risiko aufgrund der Belastung des Gemäuers mit Nitrosaminen ist nicht geklärt und der Entwicklung des Harburger Binnenhafens liegt weiterhin ein dicker Brocken im Weg. Außerdem ist diese Schriftliche Kleine Anfrage erforderlich, um endlich Antworten auf die lange drängenden Fragen nach der Gesundheitsbelastung durch die Nitrosamine zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde mittlerweile der Bebauungsplan für das Areal geändert, um das Vorhaben des Investors zu ermöglichen? Wenn ja, welche Änderungen hat es gegeben? Wenn nein, warum nicht? Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren Harburg 68, mit dem das bislang gültige Planrecht entsprechend geändert wird. 2. Ist der Investor nach wie vor an der Realisierung des Vorhabens interessiert und wie ist der aktuelle Plan für das Vorhaben? Das Bebauungsplanverfahren wird derzeit unter Beteiligung des Investors durchgeführt und sieht die planrechtliche Ausweisung eines Urbanen Gebietes vor. 3. Steht mittlerweile der Baubeginn fest und wenn ja, wann wird das sein? Der Baubeginn steht noch nicht fest. 4. Für den Fall, dass der genannte Investor HafenQuartier Harburg Grundstücks GmbH abgesprungen ist: a) Aus welchen Gründen ist dieser Investor abgesprungen? Drucksache 21/12607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Gibt es neue Investoren, die ein Interesse an der Entwicklung dieses Areals haben? Entfällt. 5. Wurde der Kaufvertrag, der offensichtlich von der Änderung des Bebauungsplans abhängt, mittlerweile gültig und wenn ja, seit wann? Es handelt sich um ein privates Grundstücksgeschäft. Es liegen keine Informationen über den Kaufvertrag vor. 6. Kann der Senat ausschließen, dass von den krebserregenden Nitrosaminen in dem Gemäuer ein Gesundheitsrisiko für Menschen ausgeht? a) Wenn ja, mit welcher Methode und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde dieses Risiko ausgeschlossen? b) Welche Maßnahmen werden dem Investor aufgrund dieser Erkenntnisse auferlegt? Verschiedene in- und ausländische Behörden und Institutionen haben Risikoabschätzungen für die Exposition mit N-Nitrosamin durchgeführt. Sie kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass bestimmte Konzentrationen von N-Nitrosamin nicht überschritten werden sollten. Die Überprüfung dieser Werte ist mittels modellhafter Abschätzungen der Expositionen auf der Grundlage von Messungen möglich, die im Zuge der Umsetzung der Planung vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage kann eine abschließende gesundheitliche Bewertung abgegeben werden. Eine Abdichtung der denkmalgeschützten Fassade kann nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde die angrenzende Nutzung vor dem belasteten Mauerwerk schützen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8206 und Antwort zu 9. 7. Gibt es mittlerweile gegebenenfalls doch Planungen, die Gebäude abzureißen und originalgetreu nachzubauen oder lehnt die Denkmalschutzbehörde dies weiterhin ab? Siehe Drs. 21/8206. 8. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Erhalts des denkmalgeschützten Gebäudes? Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde geht bei laufenden Gesprächen mit den neuen Eigentümern und dem Bezirksamt Harburg weiterhin von der in diesem Rahmen vorgesehenen Erhaltung von Denkmalsubstanz aus. Darüber hinaus findet eine weitere Konkretisierung im Bebauungsplanverfahren und im anschließenden Baugenehmigungsverfahren statt. 9. Verfügt der Senat mittlerweile über Kenntnisse darüber, ob Neubauten durch die Nähe zu den mit Nitrosaminen verseuchten Gebäuden ebenfalls belastet werden können? Die zuständige Behörde geht davon aus, dass gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen im Außenbereich nicht zu erwarten sind. 10. Welche Ergebnisse hinsichtlich der Gesundheitsbelastung haben die Messungen ergeben, die für das benachbarte Neubaugebiet „Neuländer Quarree“ angefordert worden sind? Siehe Drs. 21/8206.