BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12609 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 09.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ich frage den Senat: A. Ausgaben und Einnahmen 1. Diese Statistik wird jährlich erhoben und vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Die aktuellste Veröffentlichung (erschienen am 22.02.2018) verwendet Angaben aus dem Jahr 2016. Demnach wendete Hamburg 34.350.000 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit auf (Seite 14). Dieser Betrag unterteilt sich in 7.653.000 Euro Ausgaben (Auszahlungen ) für Einrichtungen öffentlicher Träger (Seite 16) und in 26.698.000 Euro an Einrichtungen freier Träger (Seite 20). Wie setzen sich die einzelnen Beträge zusammen? Bitte die einzelnen Positionen so darstellen, wie sie auch im Haushalt bezeichnet sind, sodass die einzelnen Summanden und das Ergebnis der Addition nachvollziehbar sind. In der dezentralen Bundesstatistik der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 98 bis 103 SGB VIII werden die jeweiligen Zahlungsarten wie unten abgebildet erhoben. Die bundesweit einheitlichen Auswertungsprogramme der Statistischen Ämter lassen eine Abbildung wie im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu. Ausgaben (Auszahlungen) in Hamburg 2016 für Einrichtungen der Jugendarbeit Art der Ausgaben/ in 1 000 EUR Auszahlungen Insgesamt 34 350 Einrichtungen öffentlicher Träger zusammen 7 653 davon Personalausgaben, sonstige laufende Ausgaben 7 095 investive Ausgaben 558 Einrichtungen freier Träger zusammen 26 698 davon laufende Zuschüsse 25 392 Drucksache 21/12609 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ausgaben (Auszahlungen) in Hamburg 2016 für Einrichtungen der Jugendarbeit investive Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen 1 306 Quelle: Statistikamt Nord; Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2016 B. Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 2. Diese Statistik wird zweijährlich erhoben und vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Die aktuellste Veröffentlichung (erschienen am 09.06.2016) verwendet Angaben aus dem Jahr 2014. Demnach ist „für Hamburg eine Untererfassung zu verzeichnen“. Wie ist diese Untererfassung zu erklären? Die aktuellste Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum Berichtsjahr 2016 ist am 22. Februar 2018 erschienen. In den Daten zum 31. Dezember 2016 gibt es keine Untererfassung für Hamburg: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Kinder Jugendhilfe/Tabellen/EinrichtungTaetigePersonen.html. Statistischer Bericht vom 22.02.2018: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ SonstigeEinrichtungen.html. Die entsprechende Statistik wurde im Jahr 2014 erstmals erhoben. Die noch nicht etablierten Datenanlieferungen führten zu Lücken in der Datenbereitstellung. Diese konnten in der verfügbaren Zeit mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr behoben werden. 3. 2017 wurden die Daten für 2016 erhoben. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt, damit sich eine Untererfassung nicht wiederholt? Im Fachreferat des Statistikamts Nord sind unter anderem folgende Maßnahmen durchgeführt worden, die zu einer umfassenden und rechtzeitigen Datenlieferung an das Statistische Bundesamt für das Berichtsjahr 2016 geführt haben: Im September 2016 wurden in Zusammenarbeit mit der BASFI die Träger der Einrichtungen umfassend recherchiert und anschließend angeschrieben. Die Träger wurden mit der Bitte angeschrieben, dem Statistikamt Nord ihre jeweils zugehörigen Einrichtungen zu benennen. Es wurde eine aktuelle Datenbank mit den Trägern und den Einrichtungen aufgebaut . An die einzelnen Einrichtungen beziehungsweise deren Träger wurden zeitnah Erinnerungen und Mahnungen bei ausstehenden Datenlieferungen versandt. 4. Welche Träger wurden angeschrieben? Nach § 102 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 5, 6 und 8 SGB VIII wurden die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe und die Leitungen von Einrichtungen , Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe angeschrieben. 5. Von welchen Trägern liegen Angaben vor, von welchen nicht? Bitte tabellarisch darstellen. Von allen auskunftspflichtigen Trägern Hamburgs liegen Antworten vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12609 3 C. Angebote der Jugendarbeit 6. Diese Statistik wird zweijährlich erhoben und vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Die aktuellste Veröffentlichung (erschienen am 28.02.2017) verwendet Angaben aus dem Jahr 2015.Während in anderen Bundesländern Länderauswertungen veröffentlicht wurden, ist dies in Hamburg nicht geschehen. Warum nicht? Das Statistikamt Nord hat für Hamburg ausgewählte Länderauswertungen der Statistik „Angebote der Jugendarbeit“ für das Jahr 2015 im Statistischen Jahrbuch Hamburg 2017/2018 im „4. Kapitel: Öffentliche Sozialleistungen“ veröffentlicht. Das Statistische Jahrbuch Hamburg 2017/2018 wurde am 1. März 2018 veröffentlicht. Link: www.statistik-nord.de/presse-veroeffentlichungen/statistische-jahrbuecher/ hamburg/alle/. 7. Aktuell werden die Daten für das Jahr 2017 erhoben. Welche Träger sind (potenziell) auskunftspflichtig (Berichtskreiserfassung )? Bitte einzeln nennen. Art des Trägers der Kinder- und Jugendhilfe Öffentliche Träger Jugendamt (örtlicher Träger) Landesjugendamt (überörtlicher Träger) Oberste Landesjugendbehörde (Ministerium/Senat) Gemeinde oder Gemeindeverband ohne eigenes Jugendamt Andere Gebietskörperschaft, welche als Träger der Kinder- und Jugendhilfe auftritt Freie Träger Jugendverband (einschließlich Sportjugend und Jugendabteilung im Sportverband /-verein) Jugendring Jugendgruppe (nicht verbandlich organisiert), Initiative Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder deren Mitgliedsorganisationen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen Mitgliedsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK) oder dessen Mitgliedsorganisationen Diakonisches Werk und andere der EKD angeschlossene Träger Caritasverband und andere der katholischen Kirche angehörige Träger Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihnen angeschlossene Träger Sonstige juristische Personen, andere Vereinigungen 8. Wer hat wann wie diesen Berichtskreis festgelegt? Verfahren bitte erläutern . Der Berichtskreis der dezentralen Bundesstatistik der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 98 bis 103 SGB VIII wird durch den Bundesgesetzgeber festgelegt. Nach § 102 Absatz 2 Nummern 1 bis 3, 5 und 6 SGB VIII sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, soweit eigene Angebote durchgeführt werden, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, sowie Träger der freien Jugendhilfe auskunftspflichtig. Drucksache 21/12609 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die konkreten Träger und Einrichtungen in den Gemeinden werden durch die Statistischen Ämter der Länder ermittelt. So hat das Statistikamt Nord für Hamburg in Zusammenarbeit mit der BASFI eine Datenbank der anzuschreibenden Träger und Einrichtungen erstellt. Umfassende Hintergrundinformationen zur amtlichen Statistik zur Kinder- und Jugendarbeit sind auf der Internetseite der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) auf einer Unterseite der Homepage der Technischen Universität Dortmund veröffentlicht: www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de/index.php?id=73. 9. Wurden alle auskunftspflichtigen Träger angeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Ja.