BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12610 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 09.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Geht’s endlich substanziell weiter mit der Schilleroper? Trotz mehrjähriger Proteste, etlicher Anfragen und bezirklicher Diskussionen geht es offensichtlich nicht weiter mit der Schilleroper in St. Pauli. Das aber heißt, dass der Prozess der langsamen Zerstörung der Bausubstanz beziehungsweise des traditionsreichen Bauwerks voranschreitet. Und dies offenbar ohne erkennbaren, wirklich greifenden, geschweige denn nachhaltigen Einsatz der zuständigen Ämter zur Verhinderung dieser Entwicklung. Das ist eines der Trauerspiele um den in Hamburg zunehmend vernachlässigten, bisweilen sogar missachteten Denkmalschutz. Dies steht im deutlichen Kontrast dazu, dass die Schilleroper nicht nur in den Augen der Medien und sowieso der örtlichen Initiative von beträchtlicher Relevanz ist, sondern weit darüber hinaus. So ist das Objekt erst vor Kurzem in die Liste Sharing Heritage des Europäischen Kulturerbejahres 2018 aufgenommen worden (https://sharingheritage.de/projekte/lasst-sie-schillern-initiative-zum-erhaltdes -denkmals-schiller-oper/). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In einem Gespräch zwischen der Eigentümerin, dem zuständigen Bezirksamt und der zuständigen Behörde am 21. Juni 2017 wurde besprochen, hinsichtlich der streitigen Standfestigkeit des Stahlgerüsts zusätzlichen technischen Sachverstand durch eine Stellungnahme des Amtes für Bauordnung und Hochbau (ABH) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) einzubeziehen, siehe dazu Drs. 21/10065. Das ABH hat in der Folge seinerseits einen externen Sachverständigen für Tragwerksplanung beauftragt, unterstützend an dieser Stellungnahme mitzuwirken. Am 7. Februar 2018 erfolgte auf Initiative der Behörde für Kultur und Medien (BKM) eine örtliche Begehung der Schilleroper unter Teilnahme von ABH und deren Sachverständigen , des Denkmalschutzamtes, der Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes sowie von Eigentümervertretern. Da es sich um einen behördeninternen Termin handelte, waren die Initiative Schiller-Oper beziehungsweise die umliegende Bevölkerung nicht vertreten. Auf der Basis der in der Begehung gewonnenen Erkenntnisse sowie des bereits vorliegenden Gutachtens der Eigentümer und der Stellungnahme des Denkmalschutzamtes wurde jetzt vom ABH eine Stellungnahme vorgelegt, was angesichts der Besonderheiten des Objekts einige Zeit in Anspruch nahm. Die Auswertung der Stellungnahme ist noch nicht abgeschlossen. Zur Klärung des weiteren Vorgehens kann diese Stellungnahme jedoch nur einen Beitrag unter technischen Aspekten leisten. Weitere Fragen betreffen insbesondere den verbleibenden Denkmalwert, abhängig von der zu erhaltenden Substanz und von deren Integration in ein Bebauungskonzept für das Gesamtgrundstück, und die Wirtschaftlichkeit einer denkmalgerechten Gesamtlösung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/12610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Was ist seit meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/11272 vom 7.12.2017) auf dem Gelände oder im Zusammenhang mit der Schilleroper passiert? 2. Am 8. Februar 2018 hat endlich (wieder) eine Begehung des betreffenden Grundstücks mit Behördenvertretern/-innen stattgefunden. 2.1. Auf wessen Initiative hat diese Begehung stattgefunden? 2.2. Wer hat daran teilgenommen? 2.3. Waren Vertreter/-innen der Initiative Schilleroper beziehungsweise der umliegenden Bevölkerung eingeladen und/oder zugegen? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Erkenntnisse haben sich aus der Begehung ergeben und wo sind diese dokumentiert und einsehbar? 4. Welche der bei der Begehung zustande gekommenen Erkenntnisse fließen in das neuerliche Gutachten zur Ist-Situation der Schilleroper ein, welche spielen dafür keine Rolle? 5. Ist dieses dritte Gutachten bisher überhaupt in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wann und bei wem? Wenn nein, warum nicht und wann wird das plangemäß geschehen? 6. Wenn dieses Gutachten bereits vorliegt, zu welchen Ergebnissen kommt es darin und wo werden sie dokumentiert beziehungsweise einsehbar gemacht? 7. Wenn dieses Gutachten noch in Arbeit ist, wann ist mit dessen Fertigstellung zu rechen und wo werden die Ergebnisse dann dokumentiert beziehungsweise einsehbar gemacht? 8. Welche Bedeutung hat dieses Gutachten überhaupt für den Erhalt des Denkmals und die Planungen der Eigentümerin? Siehe Vorbemerkung. 9. Wer legt den verbleibenden Denkmalwert des besagten Objekts fest und wie beziehungsweise nach welchen Kriterien erfolgt die entsprechende Bewertung? 10. Wer legt die Wirtschaftlichkeit des Denkmals Schilleroper fest und wie beziehungsweise nach welchen Kriterien erfolgt die entsprechende Bewertung? Die Bewertung des verbleibenden Denkmalwerts erfolgt durch das Denkmalschutzamt . Dazu müssen die Erkenntnisse über den physischen Zustand und die technischen Notwendigkeiten einer Substanzsanierung, aber auch ein das Denkmal möglichst weitgehend integrierendes Bebauungskonzept vorliegen, woraus sich der Umfang der unter physischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten mögliche Erhalt von Originalsubstanz ergibt. Auch die Bewertung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Erhaltung gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz wird in diesem Zusammenhang seitens des Denkmalschutzamts einfließen. 11. Am 17. März 2018 führte ein Sturm offenbar zu weiteren Schäden an der Schilleroper. Was ist zur Behebung der Schäden konkret unternommen worden, was wurde überhaupt in den vergangenen Monaten zur Sicherung des Baudenkmals getan und was ist diesbezüglich für die nächste Zukunft geplant? Während des Sturms hatten sich lediglich einige Stücke der Dachpappe gelöst, was für sich genommen keine umgehende Reparatur erforderlich machte. Allerdings verschlechtert sich der Gesamtzustand des Denkmals witterungsbedingt kontinuierlich. Sollte es vor einer Einigung auf ein integriertes Gesamtkonzept erforderlich werden, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12610 3 wird die für den Denkmalschutz zuständige Behörde vorläufige Sicherungsmaßnahmen veranlassen.