BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1262 21. Wahlperiode 18.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Daniel Oetzel (FDP) vom 10.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Einsatzmöglichkeiten von Pensionären Wie Medienberichten der vergangenen Woche zu entnehmen war, haben einige Bundesländer – so zum Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW) – Kontakt zu pensionierten Beamtinnen und Beamten aufgenommen und um deren freiwillige Unterstützung insbesondere bei der Bearbeitung des von Asylanträgen oder beispielsweise auch bei der Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Sprache gebeten. Dem Vernehmen nach gab es hierauf bislang einige Hundert positive Rückmeldungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Haben der Senat beziehungsweise zuständige Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ebenfalls entsprechende Unterstützungsanfragen an ihre Pensionärinnen und Pensionäre gestellt? Ja. a. Wenn ja, wann und mit bislang welchem Ergebnis? Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen haben bisher fünf Bezirksämter bereits im Oktober/November 2014 gezielt Pensionärinnen und Pensionäre (ehemalige Beschäftigte der Fachämter Grundsicherung und Soziales) angesprochen und um Unterstützung bei der leistungsrechtlichen Sachbearbeitung für Asylbewerber geworben. Dadurch konnten zwei ehemalige Beschäftigte für die Unterstützung der Zentralen Erstaufnahmestelle gewonnen werden. Daneben hat es entsprechende Anfragen an kurz vor der Pensionierung stehende Beschäftigte bei der Behörde für Inneres und Sport gegeben. Bisher haben fünf Beschäftigte der Feuerwehr ihr Interesse bekundet. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 2. Inwieweit wurde in dieser Sache bislang mit jeweils welchen Ergebnissen das Gespräch mit dem dbb hamburg und/oder welchen anderen Gewerkschaften und Verbänden gesucht? Der Senat verfolgt vorrangig das Ziel, temporär gesteigerten Bedarf durch Mobilitätsangebote an aktive Beschäftigte zu decken. Speziell für den Flüchtlingsbereich wurde mit allen Behörden ein Konzept entwickelt, um Personal auf Basis freiwilliger Mitarbeit und befristeter Abordnungen zu gewinnen. Über dieses Konzept wurden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften informiert. 3. Inwieweit besteht nach Auffassung des Senats beziehungsweise zuständiger Dienststellen eine rechtlich zulässige Möglichkeit, Pensionärinnen und Pensionäre (insbesondere ehemalige Grundschullehrerinnen Drucksache 21/1262 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und -lehrer) um Unterstützung bei der Notbetreuung von Kindern im Falle eines Wiederauflebens des Kita-Streiks zu bitten? Wurden gegebenenfalls bereits entsprechende Anfragen gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Damit hat sich der Senat nicht befasst.