BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12621 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Dennis Gladiator (CDU) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreies Lernen garantieren – Wie ist der Status quo an der Stadtteilschule Bergedorf („GSB“)? Gemäß des Bauprüfdienstes (BPD) 1/2014 Barrierefreies Bauen der Stadt Hamburg müssen „die Bereiche in Schulen, die von Schülern genutzt werden und somit als „dem allgemeinen Besucherverkehr dienender Teil“ gelten, (…) nach DIN 18040-1 barrierefrei zu gestalten“ sein. Im Zuge der zuletzt aufwendigen Sanierung der Stadtteilschule Bergedorf für 5,7 Millionen Euro wurde aber ein zusätzlicher Aufzug zur Erreichung aller Stockwerke nicht mit eingeplant. Die Schülervertretung der betroffenen Schule sowie die Volksinitiative „Gute Inklusion“ kritisieren die Pläne der Behörde, da körperlich behinderten Kindern somit der Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Schule massiv erschwert wird. Laut der Initiative würde hier der Einigungsbeschluss der Bürgerschaft mit der Initiative sowie die UN-Menschenrechtskonvention verletzt (vergleiche https://www.bergedorfer-zeitung.de/bergedorf/ article213647155/Gute-Inklusion-geht-nur-mit-Fahrstuhl.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg wird gemäß der Einigung mit der Volksinitiative „Gute Inklusion“ in den kommenden zehn Jahren rund 100 Millionen Euro allein in den Ausbau barrierefreier Schulen investieren, davon mindestens 35 Millionen Euro für Verbesserungen in den Bestandsgebäuden (siehe Drs. 21/11428). Dabei sind die Grundlage aller Sanierungsplanungen die Richtlinien zum Schulbau (TR Schulbau, LB Bau), die die oben genannten Vorgaben der DIN 18040-1 berücksichtigen. Bei diesen Vorgaben ist zwischen den Anforderungen an Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden zu unterscheiden. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass alle schulischen Funktionen den Anforderungen der DIN 18040-1 genügen, nicht aber alle schulischen Räume. Das bedeutet, dass ausreichend Klassenräume und Fachräume an der Schule barrierefrei zur Verfügung stehen müssen, um eine barrierefreie Beschulung der Schülerinnen und Schüler in angemessenen Räumen zu gewährleisten. Keinesfalls müssen sämtliche Klassen- und Fachräume barrierefrei erschlossen sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik der Volksinitiative „Gute Inklusion“? Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zum barrierefreien Ausbau der Schulen umgesetzt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie rechtfertigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, dass trotz eines Sanierungsvolumens von 5,7 Millionen Euro ein zusätz- Drucksache 21/12621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 licher Aufzug für etwa 200.000 Euro nicht mit einkalkuliert wurde? Was waren die Gründe hierfür? An der Stadtteilschule Bergedorf sind zwei Personenaufzüge, ein Lastenaufzug und ein Hublift vorhanden. Im Rahmen der weiteren Standortsanierung ist der Austausch des vorhandenen Lastenaufzuges gegen einen Personenaufzug vorgesehen. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Barrierefreiheit weiter am Schulstandort zu verbessern. Hierzu gehören ein Aufzug, der die Verwaltung erschließt und ein behindertengerechter Zugang (automatische Türöffner) im Fachgebäude (Gebäude-Nummer 8, „rotes Haus“). Im Bestand wurden ebenfalls zwei Toilettenanlagen behindertengerecht angepasst. Diese Umbauten erfolgten im „Haus der Kulturen“ (Gebäude-Nummer 13) sowie im „roten Haus“. Nachgerüstet wurden hier eine Wickelliege sowie ein Deckenlifter. Damit ist die Beschulung körperlich eingeschränkter Schülerinnen und Schüler ebenso gewährleistet wie die Berufsausübung körperlich eingeschränkter Lehrkräfte. Die Stadtteilschule Bergedorf verfügt, zusätzlich zu dem betroffenen und im Jahr 2017 sanierten Gebäude , über einen Klassenhausneubau, welcher mittels Aufzug vollständig barrierefrei erschlossen ist. Das Erdgeschoss des jetzt sanierten Gebäudes ist ebenfalls barrierefrei . Dies gilt auch für die Mensa, die Verwaltung, die Bibliothek, die Sporthalle samt Zeughaus sowie den Großteil der Fachräume. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den nachträglichen Bau eines zusätzlichen Aufzugs? a. Falls ja, zu wann soll dies geschehen? b. Falls nein, warum nicht? Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der genannten Passage des BPD die Entscheidung, keinen weiteren Fahrstuhl einbauen zu wollen? Wie sollen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde gehbehinderte Kinder sonst Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Schule erhalten? Dieses ist derzeit nicht vorgesehen. An der Stadtteilschule Bergedorf sind alle schulischen Funktionen gemäß der Vorschriften des Bauprüfdienstes Ausgabe 1/2014 „Barrierefreies Bauen“ und damit der DIN 18040-1 erreichbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 4. An wie vielen und welchen Hamburger Schulen gibt es aktuell noch Barrieren zulasten körperlich behinderter Schüler? Bitte nach Bezirken auflisten . Wie viele Beschwerden diesbezüglich hat es innerhalb der letzten zwei Jahre gegeben und von wem kamen diese jeweils? Wie wurde mit diesen Beschwerden verfahren? Aufgrund der jahrelangen Unterfinanzierung des Schulbaus insbesondere in der Zeit von 2001 bis 2010 ist ein erheblicher Sanierungsstau entstanden. Bei Bestandsgebäuden , die vor dem Jahr 2010 errichtet oder saniert wurden, ist die Barrierefreiheit nicht in allen Fällen gegeben. Diese wird einzelfallbezogen durch bedarfsgerechte Baumaßnahmen hergestellt, sobald eine Einschränkung für körperlich behinderte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte gegeben ist. Im Übrigen werden die erfragten Daten von den zuständigen Behörden statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung einer Vielzahl von Akten von mehr als 3.000 Schulgebäuden erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie sind aktuell die weiteren Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur barrierefreien Gestaltung von Schulen? Welche Schule in welchem Bezirk wird als nächstes barrierefrei ausgebaut beziehungsweise im Zuge einer Sanierung angepasst? Alle Neubauvorhaben an Hamburger Schulen werden grundsätzlich barrierefrei gemäß DIN 18040-1 geplant und errichtet.