BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12622 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie genau nimmt es der Senat mit dem Datenschutz? Der Senat hat es sich als Ziel gesetzt, die Digitalisierung in Hamburg voranzubringen . Dazu hat der Senat unter anderem nach langer Suche zum Jahresanfang 2018 einen neuen Chief Digital Officer gefunden und bestellt, welcher das Amt für IT und Digitalisierung in der Senatskanzlei leitet. Um das genannte Ziel wirkungsvoll erfüllen zu können, gehören selbstredend sowohl eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit als auch ein penibler Umgang mit dem Datenschutz zur täglichen Arbeit. Auffällig ist in diesem Kontext ein neuer Newsletter des Hamburger Senats, welcher am 28. März 2018 eine unbekannte Zahl von überraschten Empfängern erreichte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die „IT-News der FHH“ gehen ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg. Die 16. Ausgabe der „IT-News der FHH“ wurde an rund 52.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg geschickt. Ziel ist es, 100 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg, die über einen digitalen Büroarbeitsplatz verfügen, über aktuelle digitale Themen zu informieren. Für den Empfang dieser dienstlichen E-Mail bedarf es keiner Willenserklärung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Am 28. März 2018 erhielt eine bislang unbekannte Zahl von Empfängern eine E-Mail von der neuen Absenderkennung „CDO Hamburg“. An wie viele Empfänger wurde dieser neue Newsletter verschickt? Was für Personengruppen haben den neuen Newsletter erhalten und wie groß ist dabei insgesamt der prozentuale Anteil von Mitarbeitern der Freien und Hansestadt Hamburg? Siehe Vorbemerkung. 2. Liegt von allen Empfängern eine dokumentierte Willensbekundung vor, den Newsletter des neuen CDO Hamburg erhalten zu wollen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn lediglich die Absenderkennung, nicht aber der Newsletter selbst neu ist, liegt von allen Empfängern eine dokumentierte Willensbekundung vor, den Newsletter erhalten zu wollen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/12622 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Der neue Newsletter des Senats hat keine „Opt Out“ Funktion, um ihn bei mangelndem Interesse direkt wieder abbestellen zu können. Warum fehlt diese an sich verpflichtende Option? Entfällt, siehe Vorbemerkung.