BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12624 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wohnanlage Grandweg/An der Lohbek: Aktueller Stand der Abschiebungen und Asylverfahren – Quartalsabfrage 04/2018 In Drs. 21/9031 legt der Senat dar, dass die 226 Bewohner der Wohnanlage Grandweg/An der Lohbek mit 4 Prozent Wohnungslosen (zehn von 226) und 96 Prozent Ausländern (216 von 226, 21 Nationalitäten) vertreten sind. Von den Ausländern besitzen nach Angaben des Senats 39 Personen kein Aufenthaltsrecht , sondern nur den behördlichen Nachweis über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung). 70 Personen befinden sich noch in einem laufenden Asylverfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die nachstehenden Angaben basieren auf einer Auswertung der unter der Anschrift der Wohnanlage im ausländerbehördlichen Fachverfahren erfassten Personen zum Stichtag 11. April 2018. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Ausländer, die zuvor in der Bundesrepublik Antrag auf Asyl gestellt haben, leben aktuell in der Anlage und auf wie viele Wohneinheiten sind diese verteilt? 48 Personen. Derzeit werden 35 Wohneinheiten in der Anlage für die öffentlichrechtliche Unterbringung genutzt. Im Übrigen siehe Dr. 21/12359. 2. Wie viele Ausländer mit Duldungsstatus und wie viele Ausländer mit nicht abgeschlossenen Asylverfahren leben derzeit in der Anlage? 22 Personen sind im Besitz einer Duldung. 26 Personen sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung ihres Asylverfahrens. 3. Wie viele der Ausländer mit Duldungsstatus sind seit der letzten Anfrage abgeschoben worden? Es wurde keine Person, die zum Zeitpunkt der Abschiebung unter der Adresse der Wohnanlage gemeldet war, abgeschoben. 4. Wie viele der laufenden Asylverfahren sind seit der letzten Anfrage mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Kein Asylverfahren wurde abgeschlossen. 5. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asylhintergrund , die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Drucksache 21/12624 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Personen Afghanistan 19 Russische Föderation 9 Montenegro 7 Kosovo 6 Aserbaidschan 3 Georgien 3 ungeklärt 1 6. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? 29 Personen sind weiblich und 19 Personen sind männlich. 7. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? Bitte aufschlüsseln nach den Familienständen „ledig“, „Partnerschaften“, „eheähnliche Gemeinschaft“ und „Ehe“. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Der Status „eheähnliche Gemeinschaft“ wird von der zuständigen Behörde nicht erfasst. Familienstand Personen ledig 30 verheiratet 18 8. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? Zusatzfrage: Sofern weder dem Senat noch der Bundesagentur für Arbeit noch f & w fördern und wohnen AöR hierüber Informationen vorliegen , auf welcher Grundlage will f & w den Ausländern mit Asylhintergrund dann eine „schnelle Integration“ ermöglichen? 9. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Zusatzfrage: Sofern weder dem Senat noch der Bundesagentur für Arbeit noch f & w fördern und wohnen AöR hierüber (Ziffer 13) Informationen vorliegen, welche Angaben können denn gemacht werden, wie viele Ausländer mit Asylhintergrund aus dieser Wohnanlage seit ihrem Aufenthalt in Deutschland bisher in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt wurden? Eine unterkunftsbezogene Auswertung ist nicht möglich. 10. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Bitte die Straftaten und Urteile umfassend erläutern. Sollte eine Beantwortung auch in der zur Verfügung stehenden Zeit dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht möglich sein: Kann der Senat ausschließen, dass Ausländer , die wegen Begehung von Verbrechen verurteilt wurden, in der Anlage untergebracht sind oder zukünftig untergebracht werden sollen? Zur Beantwortung der Frage müsste jede dieser Personen dahin gehend überprüft werden, ob diese durch einen strafrechtlich relevanten Vorgang im Sinne der Fragestellung aktenkundig geworden ist oder Straftaten im Sinne der Fragestellung begangen hat. Die Nutzung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten durch die Inanspruchnahme staatsanwaltschaftlicher Auskunftssysteme zur Beantwortung der Frage stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der deswegen nicht mehr von der Ausnahmevorschrift des § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 Hamburgisches Datenschutzgesetz für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gedeckt ist.