BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12635 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Michael Kruse (FDP) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Englisch als Verkehrssprache in Hamburger Behörden und öffentlichen Unternehmen Um die Stadt für die Ansiedlung von internationalen Unternehmen und qualifizierten Fachkräften interessanter zu machen, hat die Stadt Düsseldorf – neben der Amtssprache Deutsch – die Sprache Englisch als ergänzende Verkehrssprache für die externe Kommunikation mit natürlichen und juristischen Personen eingeführt. Hierdurch wird Zuwanderern der Zugang zu öffentlichen Ämtern erleichtert und internationalen Unternehmen ermöglicht, die Korrespondenz mit Behörden auf Englisch zu führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg ist eine internationale Stadt. Dies führt dazu, dass Personen mit unterschiedlichen Muttersprachen Kontakt zu den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und ihren öffentlichen Unternehmen aufnehmen. Eine alleinige Konzentration auf die englische Sprache würde deren Erwartungen nicht gerecht werden. Nach § 23 Absatz 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz und § 87 Absatz 1 Abgabenordnung ist die Amtssprache deutsch. Rechtsverbindliche Entscheidungen – insbesondere Verwaltungsakte – ergehen grundsätzlich in Deutsch. Bei der Kommunikation mit Personen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, kann die Beratung grundsätzlich aber auch in englischer Sprache stattfinden. Viele Beschäftigte der FHH und ihrer öffentlichen Unternehmen verfügen über gute Englischkenntnisse und können auf dieser Grundlage Auskünfte geben. Ferner werden ausländische Presseanfragen auf Englisch beantwortet und Vorträge sowie Führungen internationaler Delegationen oder Gruppen auf Englisch angeboten. Besondere Bereiche mit ausgeprägtem internationalem Bezug führen auch die Korrespondenz auf Englisch. Dies gilt etwa für die Abteilung Waffen- und Jagdangelegenheiten im Justiziariat der Polizeiverwaltung als bundesweit zuständige Waffenbehörde für maritime Bewachung. Teilweise stehen für die Kommunikation bei Vorsprachen auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung, wie in der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes . In einzelnen Organisationseinheiten ist die englische Sprache sogar vorrangig, wie zum Beispiel bei den Einsätzen und Tätigkeiten der Wasserschutzpolizei. Im Hamburg Welcome Center (HWC) werden standardmäßig alle Dienstleistungen auch in Englisch angeboten. Der Telefonische HamburgService bietet die telefonische Auskunft (Bürgertelefon) und weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Beantwortung von E-Mails, vollständig in englischer Sprache an. Mit dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) bieten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landesjustizverwaltungen einen einfachen und einheitlichen Zugang zu ihren E-Justice-Diensten und Informationsangeboten auch in englischer Sprache an. Darunter befinden sich zum Beispiel auch Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, Vereinsregister sowie die Orts- und Gerichtsdatei. Drucksache 21/12635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Institut für Hygiene und Umwelt bietet bei Bedarf oder auf Wunsch Dienstleistungen in englischer Sprache an. Das gilt vor allem für alle Leistungen des Hafen- und Flugärztlichen Dienstes, darüber hinaus zum Beispiel auch für die Exportzertifikate. Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme bietet museumspädagogische Dienstleistungen, wie zum Beispiel Veranstaltungen und Studientage, auf Englisch an, die Thalia Theater GmbH und die Hamburgische Staatoper die Übertitelung für bestimmte Aufführungen . Bei vielen öffentlichen Unternehmen werden alle nach außen gerichteten Dienstleistungen , Services oder Basisleistungen mehrsprachig angeboten (zum Beispiel telefonische und persönliche Beratung, Apps, Veranstaltungen, Aushänge). Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bietet über sein International Office sämtliche Dienstleistungen rund um die Behandlung internationaler Patienten auch in englischer Sprache an. Auch Gastärzte und Gastwissenschaftler können durch den Geschäftsbereich Personal in englischer Sprache betreut werden. Die hamburg.de GmbH & Co. KG (hamburg.de) bietet mit der englischsprachigen Website hamburg.com einen sogenannten Hub (Knotenpunkt) an, in welchem sowohl englischsprachige Einwohnerinnen und Einwohner wie Geschäftsleute aus dem Ausland einen gebündelten Einstieg in zahlreiche Themen erhalten. hamburg.de baut das Angebot beständig aus. So wird künftig der englischsprachige Inhalt des Hamburg Welcome Portals in hamburg .com integriert werden. Diese Inhalte bieten eine gezielte Ansprache für zuzugswillige Fachkräfte und Geschäftsleute. Zielgruppenorientiert oder anlassbezogen bieten die Behörden, Ämter und öffentlichen Unternehmen eine Vielzahl von Informationen im Internet (teilweise auch über Apps), als Druckerzeugnisse (Antragsformulare, Merkblätter, Fragebögen, Bescheinigungen, Broschüren, Flyer, Plakate et cetera) oder Beschilderung in englischer Sprache an. So verfügt zum Beispiel die Behörde für Schule und Berufsbildung über verschiedene englischsprachige Broschüren (siehe Drs. 20/10735). Darüber hinaus werden die Ergebnisbögen der Vorstellung der Viereinhalbjährigen unter anderem in englischer Sprache angeboten (www.hamburg.de/einschulung), gleiches gilt für die Anmeldeunterlagen für ganztägige Angebote an Hamburger Schulen (www.hamburg.de/ ganztagsschule/2760620/informationen). Weiterhin präsentiert sich die Leitstelle Berufliche Bildung International des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) mit ihren Tätigkeitsfeldern und Ansprechpartnern in englischer Sprache auf der Homepage des HIBB (www.hibb.hamburg.de/englisch/). Das HIBB hat einen Flyer zur Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) entwickelt, der auch in englischer Sprache vorliegt. Darin werden die Rahmenbedingungen erläutert und die Chancen für zugewanderte Jugendliche aufgezeigt. Umfassende Informationen für Zuwanderer in englischer Sprache zu vielen Lebensbereichen halten das HWC (www.english.welcome.hamburg.de/) und das durch den Integrationsfonds geförderte Projekt we.inform (we-inform.de/portal/en/) vor. Darüber hinaus bietet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf folgenden Internetseiten Informationen in englischer Sprache: Programm W.I.R – Work and Integration for Refugees (www.hamburg.de/wir/kontakt/9190500/ gefluechtete), Berufsausbildung für Zuwanderer (www.hamburg.de/yourchance), Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit (www.hamburg.de/ombudsstellefluechtlinge ), Kindertagesbetreuung (http://www.hamburg.de/kita/4362936/einkitaplatz -fuer-unser-kind/), Beratung- und Unterstützungsangebote für Familien (www.hamburg.de/familie/veroeffentlichungen/3055104/familienberatung-mehrsprachig .html), Das Hamburger Bildungspaket (http://www.hamburg.de/contentblob/ 2899332/3d92eb24724879440de2ac01adb82073/data/bildungspaket-englisch.pdf), Umgang mit Schreibabys (www.hamburg.de/schreibabys/), Hilfen für obdachlose Menschen (http://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/789920/ winternotprogramm/), Fachstellen für Wohnungsnotfälle (www.hamburg.de/ obdachlosigkeit/115384/fachstellen-faltbl/), Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten (http://www.hamburg.de/gewaltopfer/115668/faltblattgewaltopferentschaedigung /), Europäischer Sozialfonds (http://www.esfhamburg .de/contentblob/10614826/353467c917babdbb5d270c67cf711e25/data/05- 001-basisflyer-2017-en.pdf), Jugendberufsagentur (www.jba-hamburg.de/-English-71), Rechtsberatung durch die ÖRA (www.hamburg.de/oera/aktuelles/4508798/faltblatt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12635 3 aufgeben-aufraffen/), Hamburger Integrationskonzept 2017: Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt (http://www.hamburg.de/integration/service/115238/ integrationskonzept/, Übersetzung befindet sich derzeit in Vorbereitung). In den Bezirksämtern werden etwa im Fachbereich Ausländerangelegenheiten sämtliche Antragsformulare auch in englischer Sprache angeboten. Die Kundenzentren bieten für den Meldevordruck eine englische Übersetzung an, die als Ausfüllhilfe hinzugezogen werden kann. In den Gesundheitsämtern finden Beratungen und Untersuchungen bei Bedarf auch durch englischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Auch die öffentlichen Unternehmen gehen aktiv insbesondere auf internationale Unternehmen in englischer Sprache zu. So kontaktieren etwa die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HafenCity Hamburg GmbH diese auf Immobilienmessen. Schriftliche und mündliche Anfragen in englischer Sprache werden grundsätzlich in Englisch beantwortet, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Lediglich das Staatsarchiv , das Einwohner-Zentralamt, einzelne Bereiche in den Bezirksämtern und einige Gerichte antworten auf englische schriftliche Anfragen grundsätzlich auf Deutsch. Hamburg setzt sich für die Einführung von Englisch als Gerichtssprache in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten ein (siehe Drs. 20/12722). Hamburg ist Mitantragsteller bei der Wiedereinbringung des ursprünglich von Hamburg und Nordrhein-Westfalen initiierten bundesrechtlichen Gesetzesentwurfs zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen. Der Gesetzesentwurf eröffnet den Ländern die Möglichkeit, an ihren Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Im Rahmen des zulässigen Rechtsrahmens werden dort besondere Angebote in Englisch gemacht, wo dies zielgruppenspezifisch und anlassbezogen sinnvoll erscheint. Für den Hafen siehe Drs. 21/6879. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Dienstleistungen bieten die Behörden und öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg in englischer Sprache an? 2. In welchem Umfang gehen die Behörden und öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg aktiv auf Zuwanderer und internationale Unternehmen in englischer Sprache zu und bieten Dienstleistungen in englischer Sprache an? 3. Wie gehen die Behörden und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit englischsprachigen Anfragen um? Existiert ein einheitliches Vorgehen? a. In welcher Sprache erfolgt eine Antwort auf eine schriftliche Anfrage ? b. Wie reagieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mündliche Anfragen in englischer Sprache? Siehe Vorbemerkung. c. Unterscheiden die Behörden und öffentlichen Unternehmen beim Antwortverhalten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Einwohnerinnen und Einwohnern, sonstigen natürlichen Personen und Unternehmen ? Wenn ja, wieso? Nein. 4. Erwägt die Freie und Hansestadt Hamburg die Einführung der Verkehrssprache Englisch in Hamburger Behörden und öffentlichen Unternehmen ? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/12635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Was unternimmt der Senat, um die englischsprachige Fremdsprachenkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und öffentlichen Unternehmen zu fördern? Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) bietet in seinem zentralen Fortbildungsprogramm vielfältige Englischkurse für unterschiedliche Niveaus und für differenzierte Anwendungsbereiche an (zum Beispiel Englisch im Empfangs- und Kundenbereich, Englisch am Arbeitsplatz, Business English, Telephoning, Business correspondence). Darüber hinaus ist das Unterrichtsfach „Englisch“ Bestandteil der Ausbildung für Nachwuchskräfte für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe eins (ehemals mittlerer Dienst). Seit dem Jahr 2010 bietet die Verwaltungsschule am ZAF den Nachwuchskräften an, das KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch (Niveaustufe B1) zu erwerben. Von diesem Angebot wird reger Gebrauch gemacht. Für die Nachwuchskräfte des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) im Studiengang Public Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg werden Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich teilweise in englischer Sprache abgehalten. Bei durchgängig englischsprachigen Lehrveranstaltungen ist die Prüfungssprache Englisch (§ 10 Absatz 3 Studien- und Prüfungsordnung). Es ist zudem möglich, einen Teil der berufspraktischen Studienzeit außerhalb der hamburgischen Verwaltung zu absolvieren, so auch im englischsprachigen Ausland (§ 10 Absatz 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung). Die Senatskanzlei bietet ihren Beschäftigten wöchentliche Englischkurse auf unterschiedlichen Niveaus an. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation können an wöchentlichen behördeninternen englischen Sprachkursen teilnehmen. Um die Fremdsprachenkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde für Umwelt und Energie dezentral zu fördern, wurden bislang behördenintern anlassbezogene Fremdsprachenkurse organisiert. So erhielten einige Beschäftigte (der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) in Vorbereitung auf die Olympiabewerbung 2024 in Hamburg einen Englischkurs, um für Diskussionen und Verhandlungen in diesem Zusammenhang fremdsprachlich vorbereitet zu sein. Innerhalb der Finanzbehörde gibt es für die Bediensteten der Steuerverwaltung im Jahr 2018 Englischfortbildungen mit einem Umfang von insgesamt 216 Unterrichtsstunden. Bei der Feuerwehr werden die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sondereinsatzgruppe (SEG)-Schiffssicherung alle drei Jahre vom Havarie-Kommando in 20 Unterrichtsstunden in IMO-Englisch geschult. Ferner findet in den Laufbahnlehrgängen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Umfang von 44 Unterrichtsstunden Unterricht in fachspezifischem Englisch statt. Bei der Polizei ist Englisch ein Ausbildungsfach in der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt I. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt Schulungen im technisch-wissenschaftlichen Fachenglisch durch. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls eigene englische Sprachkurse an. Im Zusammenhang mit der Einführung von englischsprachigen Kammern werden bei Bedarf für Richterinnen und Richter Fortbildungen in der Rechtssprache Englisch angeboten. Die öffentlichen Unternehmen bieten ihrer Belegschaft teilweise bei Bedarf Englischtrainings an. In einigen Bereichen gehören Sprachkenntnisse zu den Anforderungen in Auswahlverfahren.