BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12636 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Michael Kruse (FDP) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Fanfest zur Weltmeisterschaft 2018 (III) In den Drs. 21/10785 und 21/11993 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zum anstehenden Fanfest anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft diesen Sommer auf dem Heiligengeistfeld. Aus der aktuellen Presseberichterstattung geht nun hervor, dass das Fanfest wohl Eintritt kosten wird. Der Veranstalter spricht von einer „Sicherheitsgebühr “ in Höhe von 2 Euro pro Person. Laut dem Artikel sollen die Kosten außerhalb des Veranstaltungsorts von der Stadt und auf dem Veranstaltungsgelände vom Veranstalter getragen werden. Weiter wird in dem Artikel behauptet, dass das Bezirksamt Eimsbüttel 100 Poller anschaffen will und dass die Wirtschaftsbehörde neben versenkbaren Pollern noch die Einrichtung von fest verbauten Treppenkonstruktionen auf dem Heiligengeistfeld prüfe. In der Drs. 21/11727 teilte der Senat mit, dass die zuständigen Behörden für die Kostenregelung im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen einen konzeptionellen Lösungsansatz erarbeiten werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Unter welchen Auflagen wurde die Dienstleistungskonzession an den Veranstalter erteilt? In der veröffentlichten Konzessionsbeschreibung wurden folgende formale Auflagen erteilt: - unterschriebene Eigenerklärungen, - zur Zuverlässigkeit, - über den Gesamtumsatz, - zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohns gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz, - zur Nichtanwendung der „Scientology“-Technologie von L. Ron Hubbard, - eine Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, - ein Nachweis der beruflichen Befähigung der Veranstaltungsleitung, der Veranstaltungstechnikerin oder des Veranstaltungstechnikers, der Ordnungsdienstleitung und der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern und - ein Versicherungsnachweis. Zudem wurden folgende inhaltliche Auflagen erteilt: Drucksache 21/12636 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Es sind alle erforderlichen Lizenzen zur Übertragung der Spiele zu erwerben, unter anderem der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). - Es müssen mindestens die Spiele mit deutscher Beteiligung übertragen werden. - Es darf ein Eintrittsgeld von maximal 2,00 Euro erhoben werden. - Die Veranstalterin oder der Veranstalter organisiert und finanziert alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere ein Brandschutzkonzept , ein Räumungskonzept, ausreichende Fluchtwege, ein Rettungs- und Sanitätsdienst vor Ort, angemessene Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Anschlägen sowie eine angemessene Anzahl von Ordnerinnen und Ordnern. - Der Abbau ist am 16. Juli 2018 abzuschließen, da wenige Tage später der Sommerdom beginnt. - Es ist ein Flächenentgelt zu zahlen. Darüber hinaus gelten rechtliche Auflagen, wie beispielsweise lärmschutz-, bau-, gewerbe- oder gaststättenrechtlicher Art. 2. Nach welchen Auswahlkriterien wurde die Dienstleistungskonzession vergeben? War der kostenfreie Eintritt ein Kriterium? Die Wertungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen enthielten folgende Punkte: 1. Veranstaltungskonzept - Veranstaltungsinfrastruktur (zum Beispiel Leinwand, gegebenenfalls Tribüne, gegebenenfalls Bühne, Toiletten, Müll), - ein vorläufiges Sicherheitskonzept, - die Aufenthaltsqualität (zum Beispiel Gastronomie, Dekoration, Besucherdichte), - das Programm (übertragene Spiele und etwaiges Rahmenprogramm), - der geplante Personaleinsatz. 2. Flächenentgelt Bei zwei identischen Angeboten wäre der Eintrittspreis ein Kriterium gewesen. 3. Inwieweit müssen durch den Veranstalter Kosten für Sicherheitsmaßnahmen übernommen werden? Siehe Drs. 21/11993. 4. Gibt es seitens des Senats Planungen für die Errichtung von versenkbaren Pollern und von fest verbauten Treppenkonstruktionen auf dem Heiligengeistfeld ? Wenn ja, werden die Maßnahmen schon zur Weltmeisterschaft im Sommer abgeschlossen sein? Der Senat beschäftigt sich derzeit mit Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung des Veranstaltungsgeländes und befindet sich hierzu im engen Austausch mit allen wichtigen Akteurinnen und Akteuren. Bis zur Weltmeisterschaft im Sommer werden die Maßnahmen voraussichtlich noch nicht realisiert sein, da der Planungsprozess, die Abstimmung und die Ausschreibung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. 5. Liegt schon ein konzeptioneller Lösungsansatz für die Kostenregelung im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen seitens der zuständigen Behörde vor? Wenn ja, welche Kostenregelung ist vorgesehen? Wenn nein, bis wann liegt ein konzeptioneller Lösungsansatz vor? Ja, siehe Antwort zu 1.