BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12637 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Welches Auswahlverfahren lag dem Wechsel in der Geschäftsführung der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zugrunde und warum hat der Senat in Drs. 21/12289 eine Frage hierzu umschifft? In Drs. 21/12289 habe ich unter anderem nach dem Auswahlverfahren gefragt, welches der Bestellung von Herrn Krampe zum neuen Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zugrunde lag. In seiner Antwort auf die entsprechende Frage I. 6. ging der Senat allerdings mit keiner Silbe auf das angewandte Auswahlverfahren ein. Diese Antwortverweigerung wirft Fragen auf. Sollte der Bestellung nämlich kein Auswahlverfahren zugrunde gelegen haben, stünde dies unter anderem in klarem Widerspruch zu der entsprechenden Verhaltensvorschrift aus dem Hamburger Corporate Governance Codex (HCGK): „Mitglieder der Geschäftsführung sollen grundsätzlich im Wege von Auswahlverfahren zur Bestenauslese (Ausschreibung oder Suche, ggf. mithilfe von Personalberatungsgesellschaften ) gewonnen werden.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat misst der Bestenauslese bei der Gewinnung der Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen eine hohe Bedeutung bei. Durch ein derartiges Verfahren und die damit einhergehende Marktsondierung kann der Wettbewerb um die „besten Köpfe“ am besten geführt werden. Aus diesem Grund hat der Senat die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) auch in den internen Hinweisen zur Anstellung, Bestellung und Vergütung der Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgegriffen und konkretisiert. Ausnahmen bleiben weiterhin möglich. Für die P+R-Betriebsgesellschaft mbH wurde im Jahr 2009 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sie nicht zur Anwendung des HCGK zu verpflichten, weil sie hinsichtlich ihrer Größe, Aufgabe und wirtschaftlichen Bedeutung – insbesondere Risikolage – von untergeordneter Bedeutung war (drei Mitarbeiter, stabiles Geschäftsfeld). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH wie folgt: 1. Hat es bei der Bestellung von Herrn Krampe zum Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft ein Auswahlverfahren gegeben? Wenn ja, welches genau? 1 https://www.hhva.de/downloads/20161001_Hamburger%20Corporate%20Governance% 20Kodex.pdf, letzter Zugriff: 9.4.2018. Drucksache 21/12637 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, a) warum nicht? b) wer hat wann die Entscheidung getroffen, dass es diesbezüglich kein Auswahlverfahren geben wird? c) auf Basis welcher Norm wurde entschieden, dass es diesbezüglich kein Auswahlverfahren geben wird? Um Synergien zu erzielen und Ressourcen zu bündeln, sollten im Rahmen der Neubesetzung die Positionen des technischen Geschäftsführers sowie die Leitung der Organisationseinheit Planung/Bau/Betrieb zusammengeführt werden. Vor diesem Hintergrund kam aufgrund der Eignung, Befähigung und der fachlichen Leistung die ausgewählte Person für die Wahrnehmung beider Aufgaben in Betracht. Insofern wurde auf eine externe Ausschreibung verzichtet. 2. Warum hat der Senat in seiner Antwort auf Frage I. 6. aus Drs. 21/12289 keine Angaben zu dem konkret erfragten Auswahlverfahren gemacht? Siehe Drs. 21/12289 und Antwort zu 1. bis 1. c). 3. Im Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) steht unter Punkt 4.2.2 im Abschnitt 4.2 „Zusammensetzung und Vergütung“ des Kapitels 4. Geschäftsführung: „Mitglieder der Geschäftsführung sollen grundsätzlich im Wege von Auswahlverfahren zur Bestenauslese (Ausschreibung oder Suche, ggf. mithilfe von Personalberatungsgesellschaften) gewonnen werden.“ a) Aus welchen Gründen wurde beim Verfahren, das zur Bestellung von Herrn Krampe zum Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft mbH geführt hat, von dieser Soll-Vorschrift des HCGK abgewichen? b) Wer hat wann genau entschieden, dass im vorliegenden Fall von dieser Soll-Vorschrift abgewichen werden soll? c) Welchen Wert misst der Senat dieser Soll-Vorschrift grundsätzlich bei? d) Wie bewertet der Senat, dass bei der Bestellung von Herrn Krampe zum Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft mbH offenkundig von dieser Soll-Vorschrift abgewichen wurde? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. bis 1. c) und zu 2. e) In wie vielen Fällen von Bestellungen von Geschäftsführern oder Vorständen hamburgischer öffentlicher Unternehmen wurde in der laufenden Wahlperiode von dieser Soll-Vorschrift abgewichen? In sechs Fällen. 4. Welche Auswahlverfahren kamen bei Bestellungen von Vorständen oder Geschäftsführern hamburgischer öffentlicher Unternehmen wie häufig jeweils in der laufenden Wahlperiode zum Einsatz? Im Rahmen der Bestenauslese erfolgt in der Regel ein mehrstufiges Auswahlverfahren auf Basis von Ausschreibungen und durch direkte Ansprachen der Personalberatungsunternehmen . In 15 Fällen wurden Auswahlverfahren mit Unterstützung von Personalberatungsunternehmen durchgeführt. Davon wurden parallel acht in diversen Medien ausgeschrieben. In vier Auswahlverfahren wurde öffentlich ausgeschrieben. Weitere Besetzungen erfolgten durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag und durch eine Zuweisung eines Beamten. 5. Welche weiteren Normen, über den HCGK hinaus, regeln das Verfahren zur Auswahl von Geschäftsführern und Vorständen hamburgischer öffentlicher Unternehmen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12637 3 Siehe Vorbemerkung. 6. Laut Drs. 21/12289 „hat der Aufsichtsrat der P+R Herrn Uphoff auf dessen Wunsch von seiner Funktion als Geschäftsführer der P+R entbunden “. Wann genau, auf welchem Wege und wem gegenüber hat Herr Uphoff diesen Wunsch, wie vom Senat dargestellt, bekundet? Der bisherige technische Geschäftsführer hat mit Schreiben vom 15. November 2017 den Aufsichtsrat um Entbindung von seinen Aufgaben als Geschäftsführer der P+R- Betriebsgesellschaft mbH gebeten. 7. Wann genau wurde im Aufsichtsrat der P+R-Betriebsgesellschaft mbH die Entscheidung über die Bestellung von Herrn Krampe zum neuen Geschäftsführer gefällt? Am 23. November 2017. 8. Haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates der P+R-Betriebsgesellschaft mbH bei der Entscheidung über die Bestellung von Herrn Krampe zum neuen Geschäftsführer zugestimmt? Wenn nein, wie genau lautete das Abstimmungsergebnis? Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sieht der Senat davon ab, sich zu Interna und konkreten Beschlüssen von Aufsichtsgremien privatrechtlicher Unternehmen zu äußern.