BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12639 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 10.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechnungshof bemängelt unzureichende Dokumentation und Aktenführung – Lernt die BASFI denn nicht dazu? Im Januar dieses Jahres veröffentlichte der Hamburger Rechnungshof den Jahresbericht 2018 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Darin moniert dieser unter anderem die unzureichende Dokumentation und Aktenführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) im Hinblick auf die Auswahl von Trägern im Sozialbereich. Schon bei vorausgegangenen Prüfungen hatte der Rechnungshof die BASFI aufgrund fehlender Sorgfalt bei der Dokumentation kritisiert. Die BASFI hatte daher angekündigt, Optimierungen vornehmen zu wollen. Wie sich anhand der im aktuellen Bericht dargelegten Mängel zeigt, hat sich jedoch bislang keine Verbesserung eingestellt. So wurden laut Bericht beispielsweise ohne nachvollziehbare Begründung Zuwendungsanträge akzeptiert und Träger auswählt, die nicht alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllten.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Trägern hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Zuwendungen aus dem Haushalt gewährt? Alle von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gewährten Zuwendungen werden quartalsweise im Transparenzportal unter tranzparenz .hamburg.de veröffentlicht. 2. Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Träger vorgenommen? Die BASFI vergibt Zuwendungen für neue Projekte in wettbewerblichen Verfahren (Einzel- oder Sammelbekanntgaben) und hat dies in den internen Dienstvorschriften entsprechend geregelt. Im Übrigen vergleiche Textzahl 96 des Jahresberichts 2018 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg. 3. Auf welche Träger bezieht sich die Kritik im Prüfungsbericht, dass Zuwendungsanträge bewilligt worden seien, ohne dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt waren? Welche Voraussetzungen waren zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht erfüllt? Warum entschied die BASFI sich dennoch für diese Träger? Die Kritik des Rechnungshofes bezieht sich nicht auf konkrete Träger, sondern auf einzelne Bekanntgabeverfahren sowie deren Dokumentation durch die BASFI. Der Rechnungshof beanstandet hierbei, dass es Abweichungen zwischen den ursprünglich bekannt gegebenen Anforderungen an die Qualifikation des einzusetzenden Per- 1 Vergleiche Rechnungshof, Jahresbericht 2018, Seite 53. Drucksache 21/12639 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sonals, dem in den Konzepten der antragstellenden Träger beschriebenen Personal, dem per Bescheid bewilligten Personal sowie dem tatsächlich eingestellten Personal gab. Beispielsweise hat die BASFI im Falle der „Ausstiegshilfe Rechtsextremismus“ in der Bekanntgabe die Qualifikation „Sozialpädagoge bzw. einen vergleichbaren Studienabschluss “ gefordert, tatsächlich beim Träger eingestellt wurde unter anderem ein Kriminologe. Die BASFI hat sich in den vom Rechnungshof kritisierten Verfahren für die Träger entschieden, die die mit der Bekanntgabe verfolgten Ziele und Zwecke bestmöglich erreichen. 4. Wie überprüft die BASFI, ob die bewilligten Mittel zweckmäßig eingesetzt wurden? Die BASFI überprüft die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen entsprechend der Nummer 13 der VV zu § 46 LHO. 5. Welche Konsequenzen zieht die BASFI aus der wiederholten Kritik an der Dokumentationsweise bei der Trägerauswahl? Gibt es konkrete Maßnahmen? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? Die Konsequenzen und Maßnahmen ergeben sich aus Textzahlen 99 und 102 des Jahresberichts 2018 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg. Darüber hinaus nimmt der Senat zum Jahresbericht 2018 noch in einer gesonderten Drucksache insgesamt Stellung. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.