BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12648 21. Wahlperiode 17.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 11.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Neue Hamburger Sauberkeitsoffensive – Was hat sich seit Beginn 2018 verändert? Am 1. Januar 2018 ist die neue Sauberkeitsoffensive des Senats, mit jährlichen Kosten von über 30 Millionen Euro, in Kraft getreten. Der Neujahrstag stellte damit gleichzeitig eine Bewährungsprobe für die Hamburger Stadtreinigung dar. Diese ist seither für die Pflege der Grünanlagen sowie des Straßenbegleitgrüns und die Straßenreinigung zuständig. Zuvor waren hierfür die jeweiligen Bezirke verantwortlich. In den vergangenen Monaten hat die Stadteinigung ihr Reinigungspotenzial mehr als verdoppelt und 440 neue Mitarbeiter eingestellt. Dafür seien rund 3.000 Bewerbungsgespräche geführt und zudem 162 zusätzliche Fahrzeuge angeschafft worden, mit denen nun Fahrbahnen und Parkbuchten, Radwege und Rinnsteine deutlich häufiger gereinigt werden sollen. Darüber hinaus sind in Hamburg seit Beginn 2018 insgesamt 30 „Waste Watcher“ im Einsatz. Laut Angaben der Stadtreinigung sollen diese „ärgerliche Verschmutzungen durch Pappbecher, Grillreste, Zigarettenkippen, Hundekot und Ähnliches“ ahnden. Für Verstöße dieser Art werden in der Regel Bußgelder zwischen 25 und 50 Euro fällig. Höhere Strafen gebe es allerdings im Wiederholungsfall und bei größeren oder gefährlichen Abfallablagerungen. Voraussetzung sei zudem immer, dass die Verursacher auf frischer Tat ertappt werden. Nach Anlauf der neuen Sauberkeitsoffensive vor einigen Wochen stellt sich nun die Frage nach ihrer Wirksamkeit, sowohl im Hinblick auf Sonderereignisse als auch auf die alltägliche Reinigung der Stadt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu grundsätzlichen Ausführungen zur Einführung und Wirksamkeit der Sauberkeitsoffensive des Senats siehe Drs. 21/12647. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt: 1. Wie viele Strafen wurden in 2017 und seit dem 01.01.2018 aufgrund von Verschmutzungen erhoben und wie viele davon durch „Waste Watcher“? Bitte jeweils Monat, Ort, und Grund der Erhebung sowie Höhe des jeweiligen Bußgeldes angeben. Bis Ende 2017 konnten Ordnungswidrigkeitsverfahren ausschließlich durch die Bezirksämter eingeleitet werden. Die SRH hat dabei den Bezirksämtern wilde Müllablagerungen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen gemeldet. Statistische Daten dazu werden durch die Bezirksämter nicht erfasst. Drucksache 21/12648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Seit 2018 können Ordnungswidrigkeitsverfahren auch durch die SRH eingeleitet werden . Dies ist in bislang 424 Fällen erfolgt, davon wurden von den Waste Watchern + der SRH 372 Fälle aufgenommen. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die allgemeine Akzeptanz der „Waste Watcher“ innerhalb der Hamburger Bevölkerung? Aus Sicht der zuständigen Behörde ist die Akzeptanz der „Waste Watcher“ in der Bevölkerung als hoch einzuschätzen. 3. In welchen Intervallen wurden im Jahr 2017 und seit dem 01.01.2018 die Straßen, die sehr häufig und auf vielfältige Art und Weise von zahlreichen Menschen genutzt werden (zum Beispiel Mönckebergstraße), gereinigt? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. 4. In welchen Intervallen wurden häufig befahrene Straßen in den Außenbezirken (zum Beispiel Volksdorfer Weg) im Jahr 2017 und seit dem 01.01.2018 gereinigt? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. 5. In welchen Intervallen wurden Straßen in reinen Wohngebieten in den Außenbezirken (hauptsächlich Einfamilienhäuser), ohne Durchgangsverkehr , im Jahr 2017 und seit dem 01.01.2018 gereinigt? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. 6. In welchen Intervallen wurden Straßen in reinen Wohngebieten mit einer hohen Anzahl von Wohnungen (Großwohnsiedlungen wie beispielsweise in Mümmelmannsberg) und wenig Durchgangsverkehr im Jahr 2017 und seit dem 01.01.2018 gereinigt? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. Im Durchschnitt wurden Fahrbahnen bis Ende 2017 etwa alle sechs Wochen gereinigt . Die Reinigungsfrequenzen der einzelnen Straßen ab 2018 sind im Teil B der Anlage zur Wegereinigungsverordnung aufgeführt: http://www.landesrechthamburg .de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- WegeReinVHA2004rahmen&st=lr. 7. Temporäre Parkverbote, die dafür sorgen, dass die Straßen zum Zeitpunkt der Reinigung frei von Fahrzeugen sind, sind bereits in der Vergangenheit gescheitert und sollen nicht wieder eingeführt werden. In wie vielen Fällen kam es bisher zu Behinderungen durch parkende Autos, die das Ergebnis der Reinigung negativ beeinflussten? Überall dort, wo Autos am Fahrbandrand parken, wird die Reinigung behindert, das betrifft insbesondere die Neben- und Wohnstraßen. Dieses Problem tritt regelhaft in der ganzen Stadt auf. Temporäre Parkverbote erleichtern grundsätzlich die Reinigung. 8. Laut Senator Kerstan soll das Reinigungspersonal nun händisch mit Besen um die parkenden Fahrzeuge herum putzen. Wie viele Stunden Mehraufwand bedeutet dies im Schnitt auf einem Abschnitt von 100 Metern? Die händische Tätigkeit soll die Reinigung durch die Kehrmaschinen dort ergänzen, wo dies erforderlich und nach den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll und möglich ist. Darüber hinaus gibt es dazu keine Daten. 9. Welche öffentlichen Parks und Grünanlagen wurden in 2017 und seit dem 01.01.2018 wann und wie oft durch die Stadtreinigung Hamburg gereinigt? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. 10. Kam es seit dem 01.01.2018 zu Beschwerden, die sich auf Verschmutzungen in öffentlichen Parks und Grünanlagen bezogen? a) Wenn ja, wann wurden diese wo gemeldet und worauf bezogen sie sich konkret? b) Wie viele dieser Beschwerden hat es im Jahr 2017 gegeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12648 3 In 2017 lag die Zuständigkeit für die Reinigung öffentlichen Parks und Grünanlagen bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern. Daten im Sinne der Fragestellung werden erfasst. Eine Auswertung der gesamten Reinigungstätigkeit der SRH sowie der eingegangenen Beschwerden in Bezug auf öffentliche Parks und Grünanlagen war der SRH in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Gesamtanzahl der Beschwerden siehe Drs. 21/12647. 11. Auf welche Höhe belaufen sich die Krankenstände für die seit dem 01.01.2018 zusätzlich im Einsatz befindlichen Reinigungskräfte (bitte die Relation zwischen geplanten Arbeitsstunden – abzüglich Urlaub, Fortbildung et cetera – und tatsächlich geleisteten Stunden angeben) und wie stellt sich im Vergleich dazu der Krankenstand des bereits vorhandenen (alten) Reinigungsteams dar (bitte in identischer Systematik beantworten )? Die Berechnung der gewünschten Werte weicht von den üblichen Standards zur Berechnung von Krankenquoten ab, diese Werte liegen der SRH nicht vor. Eine solch umfassende Auswertung ist in der, für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im 1. Quartal 2018 lag die Krankenquote der als „alte Teams“ bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 11,08 Prozent, die Krankenquote der seit dem 1.1.2018 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lag im 1. Quartal 2018 bei 5,65 Prozent. 12. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die erhebliche Ressourcenerhöhung durch die Verdopplung des Reinigungspersonals der Stadtreinigung? Entspricht die Personalaufstockung dem erforderlichen Reinigungsbedarf oder sind bereits Abweichungen festzustellen? Wenn ja, wo liegen diese konkret und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Aus Sicht der zuständigen Behörde entspricht die Personalbemessung dem erweiterten Aufgabenbereich der SRH. Abweichungen konnten bisher nicht festgestellt werden . 13. Wie haben sich Verschmutzungen rund um den Hamburger Hauptbahnhof seit dem 01.01.2018, im Vergleich zu 2017, entwickelt? Bitte Bezug nehmen auf: a) Anzahl der Reinigungsintervalle, Beim Reinigungskonzept am Hauptbahnhof handelt es sich um eine regelmäßige Präsenzreinigung. Daher können keine Intervalle im klassischen Sinn angegeben werden. b) Anzahl an eingegangenen Beschwerden aufgrund Verschmutzungen , Beim Bezirksamt Hamburg-Mitte sind in 2017 zwei Beschwerden und in 2018 eine Beschwerde eingegangen. Bei der SRH gingen im zweiten Halbjahr 2017 insgesamt 15 Meldungen zu Verschmutzungen um den Bahnhof einschließlich Meldungen zu den öffentlichen Toiletten am Hauptbahnhof ein. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2018 gingen insgesamt drei Meldungen ein. c) Einsatz von Reinigungspersonal (Arbeitsstunden). Für Reinigungseinsätze rund um den Hauptbahnhof wurden 8.435 Arbeitsstunden von Februar bis Dezember 2017 und 2.373 Arbeitsstunden im Januar und Februar 2018 durch die SRH geleistet.