BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12668 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/12041 „Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) droht Kleingartenvereinen (KGV): „Friss oder stirb!““ Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12041 antwortet der Senat auf Frage 3., dass insgesamt 33 KGV von ihrem Dachverband, dem LGH, abgemahnt wurden, weil sie bisher die von LGH vorgegebene neue Rahmensatzung nicht verabschiedet haben. In Frage 2. der Schriftlichen Kleinen Anfrage habe ich nach den konkreten Widersprüchen zwischen der neuen Rahmensatzung und der bisher geltenden Satzung aus 2009 gefragt. Der Senat blieb hier in der Antwort mit dem Hinweis auf „Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen bei der Gemeinnützigkeit“, „redaktionellen Änderungen “ und „inhaltlichen Überarbeitungen“ recht unkonkret. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des LGH wie folgt: 1. Galt vor dem Beschluss des LGH über die neue Rahmensatzung vom 30. Mai 2016 in allen dem LGH angeschlossenen KGV die bisher gültige Rahmensatzung aus dem Jahr 2009 oder gab es abweichende Satzungsbeschlüsse ? Wenn ja: Welche Abweichungen lagen vor? Dem LGH ist es nicht möglich, in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sämtliche 311 Vereinssatzungen auf gegebenenfalls von einzelnen Mitgliedsvereinen vorgenommene abweichende Satzungsbeschlüsse zur Mustersatzung aus dem Jahr 2009 zu überprüfen. 2. Welche konkreten Widersprüche gibt es zwischen der neuen Rahmensatzung und der bisherigen Rahmensatzung aus 2009? Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese Widersprüche? Bitte konkret mit Nennung der widersprüchlichen Satzungsauszüge der Satzung aus 2009 aufführen. Im Wesentlichen beruhen die Änderungen der Vereinssatzung und Gartenordnung gegenüber dem Jahr 2009 auf bis zum Jahr 2016 erfolgten Gesetzesänderungen, erfolgter Rechtsprechung, Änderungen zur Erleichterung der Vereinsarbeit und Änderungen aus redaktionellen Gründen.