BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1267 21. Wahlperiode 08.09.15 Große Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Birgit Stöver, Dennis Thering, Karin Prien und Jörg Hamann (CDU) vom 11.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Altonaer A7-Deckel in Langversion – Wie steht der neue Senat zum Altonaer und Hamburger Konsens? Mit dem interfraktionellen Antrag zur „Überdeckelung der A 7 in Altona, Stellingen und Schnelsen“ (Drs. 20/11889) vom 20. Mai 2014 haben sich SPD, CDU, GRÜNE und FDP dem Altonaer Konsens hinsichtlich der verbindlichen Realisierung des Altonaer Deckels in einer Mindestlänge von 2.030 m von der S-Bahn bis zur Höhe des Polizeischießplatzes angeschlossen und den Senat aufgefordert, Planungsmaßnahmen umgehend einzuleiten. Der Bürgerschaft sollte dazu im 1. Quartal 2015 eine auf die abgeschlossene Vorplanung von mehreren Optionen gestützte Entscheidungsvorlage zur Möglichkeit der zeitnahen Realisierung und Finanzierung eines verlängerten Deckels in Altona vorgelegt werden. Die Umsetzung dieses Beschlusses steht jedoch auch nach Ende des 2. Quartals 2015 weiterhin aus. Ebenfalls zeitnah sollte die Bürgerschaft unterrichtet werden über den erreichten Planungsstand, über die Untersuchungen zur Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen sowie die Möglichkeit, durch Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen einen signifikanten Finanzierungsbeitrag zu erzielen, ohne die Realisierung des Altonaer Deckels zu verzögern, über die aktualisierten Berechnungen der Kosten und Erlöspositionen aus der Verwertung von Flächen sowie über das weitere Verfahren. Darüber hinaus wurde der Senat mit der Drs. 20/11889 aufgefordert, an den Bundesminister für Verkehr mit der Erwartung heranzutreten, die Finanzierung des Autobahnausbaus im Abschnitt Stellingen so zügig abzusichern, dass die Realisierung parallel zur Realisierung des Ausbaus zwischen Dreieck Nordwest und Bordesholmer Dreieck bis 2018 abgeschlossen werden kann, und einen Finanzierungsbeitrag zum vom sogenannten Altonaer Konsens zu Recht eingeforderten „langen Deckels“ in Altona zu leisten. Für den Fall, dass im Planungsprozess zusätzliche Kostenrisiken, Finanzierungslücken oder Kostensteigerungen auftreten sollten, die nicht durch Steigerungen von Grundstückserlösen abgefedert werden können, ist der Senat laut Drs. 20/11889 aufgefordert, weitere Finanzierungsbeiträge des Bundes für die Realisierung des Deckel-Projekts einzuwerben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Fühlt sich der neue Senat beziehungsweise die zuständige Behörde grundsätzlich an den Beschluss zum Altonaer und Hamburger Konsens Drucksache 21/1267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 hinsichtlich der Verlängerung des A7-Deckels bis Othmarschen gebunden ? Wenn nein, warum nicht? Ja. Hierzu gehört auch die Entwicklung eines belastbaren Finanzierungskonzeptes. 2. Warum hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Beschluss der Bürgerschaft, eine Entscheidungsvorlage zu erstellen, bislang nicht umgesetzt? Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung für den Deckel Altona liegen seit Ende Mai 2015 vor. Es erfolgt gegenwärtig eine Abstimmung. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 3. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Entscheidungsvorlage kurzfristig der Bürgerschaft vorlegen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es ist geplant, die Bürgerschaft noch in diesem Jahr zu erreichen. 4. Was haben die Prüfungen für die Verlängerung des Deckels zwischen Anschlussstelle Othmarschen und S-Bahnüberführung ergeben und gibt es Vorschläge des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dazu? Wenn ja, wie sehen die Vorschläge im Einzelnen aus? Innerhalb der Variantenuntersuchung für den Deckel Altona wurden auch verschiedene Varianten für die Verlängerung des Tunnels zwischen Baurstraße, S-Bahn und Behringstraße untersucht. Die Meinungsbildung über die Vorzugsvariante ist noch nicht abgeschlossen. 5. Wie steht es mit der Finanzierung dieses Teilstücks? Die Verlängerung des Tunnels zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen und der S-Bahnüberführung müsste vollständig aus dem Hamburger Haushalt finanziert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zur Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen, um durch die Flächenverwertung möglicherweise einen Finanzierungbeitrag zu erzielen? Siehe Drs. 20/10071. 7. Welche Flächen sind aktuell noch zur Refinanzierung des Hamburger Anteils für den langen Deckel in Altona vorgesehen und wie hoch sind die jeweiligen aktuellen Verwertungskosten (bitte tabellarisch darstellen )? Die Planungen und Berechnungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 8. a) Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verlagerung des Trabrennsports Bahrenfeld zur Horner Rennbahn und steht diese Fläche nach Verlagerung noch zur Refinanzierung des A7-Deckels zur Verfügung? Falls die Bahrenfelder Trabrennbahn zur Refinanzierung zur Verfügung steht, mit welchem Erlösbetrag? b) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der Horner Rennbahn zur Doppelrennbahn? Siehe Drs. 20/13591, Drs. 20/12645 und Drs. 20/2781. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1267 3 9. a) Warum wird eine Wohnungsbaufolgenutzung der Fläche des abgebrannten Bahrenfelder Forsthauses nicht gestattet? Das Grundstück Von-Hutten-Straße 45 ist im geltenden Bebauungsplan Bahrenfeld 10 vom 1. Juli 1968 als „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen (Ausflugslokal)“ mit einem zwingend eingeschossigen Baukörper ausgewiesen. In der Begründung heißt es: „Das Ausflugslokal an der VonHutten -Straße wurde bestandsgemäß übernommen.“ Eine „Wohnungsbaufolgenutzung “ ist daher planungsrechtlich nicht zulässig. b) Gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, durch den Brand und die Nichterteilung einer/eines Baugenehmigung/Vorbescheids mit Wohnungsbau den Grundeigentürmer „kalt zu enteignen “, um „preisgünstig“ Grünflächen(-nutzung) zu erlangen? Nein. 10. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegenüber dem Bund versucht, weitere Finanzierungsbeiträge für eventuelle Kostensteigerungen , Finanzierungslücken und Kostenrisiken einzuwerben/eingeworben ? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Dem Bund liegt derzeit die Kostenfortschreibung für die Variante „erforderlicher Lärmschutz “ zur Genehmigung vor. Wenn der Vorentwurf für die lange Tunnelvariante erstellt sein wird, wird auch dieser inklusive der Kostenberechnung zur Genehmigung eingereicht. Erst danach wird klar sein, wie hoch die Kostenbeteiligung des Bundes tatsächlich ausfällt. Der Bund wird die Kosten übernehmen, die er als Straßenbaulastträger für die Autobahn und den erforderlichen Lärmschutz zu tragen verpflichtet ist. Das heißt, die Deckelteile, die allein auf Wunsch von Hamburg gebaut werden und aus Lärmschutzgründen nicht zwingend erforderlich sind, wird Hamburg allein finanzieren müssen.