BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12671 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Einholung externer Gutachten durch die Bezirke (II) Wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Fragestellers aus Drs. 21/12232 ergab, fehlt es den Bezirken oftmals an Kompetenz und Kapazität, Fragen der öffentlichen Verwaltung selbst zu klären, sodass auf externe Gutachten zurückgegriffen wird. Ferner wurden aus der Antwort des Senats einige Ungereimtheiten bei den Kosten der beauftragten Gutachten deutlich. So wurden zum Beispiel 6.450 Euro für die Moderation einer Planwerkstatt ausgegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß der Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (daten .transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/ GetRessource100.svc/9fc24c37-8131-4ea2-8bbd-27954cf77ca1/Akte_BWSB613.517- 072_001.pdf) setzen die Bezirksämter in den Fördergebieten externe Gebietsentwicklerinnen und Gebietsentwickler ein. Im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung wurde im Jahr 2015 die Einrichtung eines Gebietsmanagements für das Fördergebiet Osdorfer Born/Lurup von der Finanzbehörde europaweit ausgeschrieben. Die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung hat den Zuschlag im Jahr 2016 erhalten und wurde mit dem Gebietsmanagement beauftragt . Die Auftragssumme bezieht sich dabei auf den Leistungszeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Bei dem Gebietsentwicklervertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag für einen bestimmten Gebietsentwicklungsprozess, der jährlich durch das Bezirksamt und den Gebietsentwickler um ein aktuelles Kosten- und Leistungsverzeichnis ergänzt wird. Das Verzeichnis umfasst die Bereiche Betrieb Stadtteilbüro, Aktivierung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Akteuren, Projektentwicklung und Management , Öffentlichkeitsarbeit sowie Berichte, Controlling, Evaluation. Dem Bezirksamt Altona obliegt die Aufgabe, den Gebietsentwicklungsprozess und damit die Leistungserfüllung und die Kosteneinhaltung des Gebietsentwicklers laufend zu steuern und zu überwachen. Der Gebietsentwickler erstellt nach einem Zeitraum von zwei Jahren – erstmalig zum 1. Mai 2018 – eine Bilanzierung. Nach Ablauf des Gebietsentwicklungsprozesses wird ein Abschlussbericht erstellt. Beide Berichte dienen der Veranschaulichung der Leistungserbringung gegenüber dem Bezirksamt Altona und der zuständigen Fachbehörde. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und regionale Stadtteilentwicklung der Bezirksversammlung Altona wurde am 11. März 2015 sowie am 11. Mai 2016 über die europaweite Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Dem Ausschuss wird regelmäßig über den Fortgang der Gebietsentwicklung berichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/12671 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wofür hat der Bezirk Altona der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung 535.660 Euro bezahlt? Bitte nach einzelnen in Rechnung gestellten Maßnahmen aufschlüsseln. 2. Warum stellt der Bezirk für diese Summe nicht jemanden ein, der diese Leistung circa zehn Jahre lang unabhängig und innerhalb der Bezirksverwaltung erbringen könnte? 3. Wer hat dieser Beauftragung zugestimmt und wer hat die Unabhängigkeit dieser Stiftung geprüft? 4. a) Welche Überprüfungen der Leistungen der Johann Daniel Lawaetz- Stiftung hat es gegeben und welches Ergebnis hatten diese? b) Wer hat diese Prüfung vorgenommen? c) Wurden auch die Kalkulationsgrundlage und die Angemessenheit der in Rechnung gestellten Kosten überprüft? d) Wurde der Vorgang in den parlamentarischen Gremien der Bezirksversammlung erörtert? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? 5. Was ist nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Aufgabe eines Gebietsentwicklervertrags und was beinhaltet dieser? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 6. Gibt es ein Budget, welches jeder Bezirk jährlich maximal für externe Gutachten ausgeben darf? Wenn ja, bitte für die einzelnen Bezirke aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht? Nein. Soweit Gutachten erforderlich sind, werden diese aus zugewiesenen Mitteln der Rahmen- und Zweckzuweisungen finanziert. 7. Gibt es laut Senat eine Kostengrenze für Moderationen? Wenn ja, wie hoch ist diese? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Kosten sind abhängig von Zielstellung und dem konkreten Aufwand des jeweiligen Auftrages.