BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12673 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Beschäftigungsverhältnisse in der Staatsoper – Nachfrage zu Drs. 21/12471 In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Beschäftigungsverhältnisse in der Staatsoper – Nachfrage zu Drs. 21/11869“ (Drs. 21/12471) erläutert der Senat zwar, wie es zu den falschen Zahlen in der Drs. 21/11869 gekommen ist, bleibt aber die Antwort auf die weiteren gestellten Fragen bezüglich der Beschäftigungsstruktur der Staatsoper mit Hinweis auf die feiertagsbedingte verkürzte Beantwortungszeit schuldig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Staatsoper GmbH wie folgt: 1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsstellen gab es in den Jahren 2010 bis heute in der Staatsoper? Bitte nach Monaten und m/w aufschlüsseln. Bitte auch VZÄ angeben. 2. Wie viele Personen waren 2010 bis heute bei der Staatsoper geringfügig beschäftigt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Die Gesamtbeschäftigtenzahl und die Anzahl von geringfügig Beschäftigten in den Jahren 2010 – 2017 ergeben sich aus der Anlage. Monatswerte konnten in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Auch eine Umrechnung der Beschäftigungsverhältnisse im Minijob gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV in Vollzeitäquivalente ist im Rahmen der für die zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die Minijobs durch eine Höchstverdienstgrenze von zurzeit 450 Euro definiert werden. In Abhängigkeit von der Tätigkeit, die nach der Entgeltordnung zum TV2 L bewertet wird, kann sich bei der daraus ergebenden unterschiedlichen stundenweisen Vergütung eine ebenfalls hohe Anzahl unterschiedlicher Wochenarbeitszeiten bezogen auf den Zahlbetrag von 450 Euro ergeben. Hier hätte für jedes Jahr der Erhebung, bei Tariferhöhungen in dieser Zeit gegebenenfalls sogar mehrfach pro Jahr, die Wochenarbeitszeit pro Minijob im Einzelfall aus der Personalakte erhoben werden müssen. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen von 2010 bis heute zusätzlich zu ihrem Gehalt aufstockende Leistungen nach dem SGB II? Der Staatsoper sind keine Fälle bekannt. 4. In welchen Arbeitsabteilungen werden geringfügig Beschäftigte vorwiegend eingesetzt? Bitte auch in relativen Zahlen angeben. Drucksache 21/12673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geringfügig Beschäftigte sind als Übertexterinnen und Übertexter (in 2017: sechs Beschäftigte), Aushilfen im Ballettinternat (in 2017: zwei Beschäftigte), Verkaufspersonal im CD-Shop (in 2017: eine Beschäftigte) und in Einzelfällen als Gastkünstlerinnen und Gastkünstler (in 2017: zwei Beschäftigte) eingesetzt. 5. Wie viele Personen arbeiten in den einzelnen Arbeitsabteilungen als Vollzeitbeschäftigte, als Teilzeitbeschäftigte (auch angeben als VZÄ), geringfügig Beschäftigte, als Honorarkräfte und in sonstigen Beschäftigungsformen ? Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Berechnung nach § 267 Absatz 5 HGB) betrug in der letzten Spielzeit (2016/2017) in der kaufmännischen Verwaltung 53, in der künstlerischen Verwaltung zwölf, im Proben- und Vorstellungsbereich 153, in den Werkstätten 146, in der Hausverwaltung 16, im Ballettinternat elf, beim Solopersonal 22, im Ballett 98, im Chor 72 und beim übrigen künstlerischen Personal 39. 84 von 622 Beschäftigten arbeiteten in der Spielzeit 2016/2017 in Teilzeit. Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse werden nur in den nicht künstlerischen Bereichen begründet. Zu Vollzeitäquivalenten siehe Antwort zu 1. und 2. Die Abweichung der hier genannten durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmenden zu den in der Anlage genannten Gesamtbeschäftigtenzahlen ergibt sich dadurch, dass einige Arbeitnehmende nur kurz bei der Staatsoper beschäftigt sind und viele Stellen, über den Zeitraum einer Spielzeit , von mehreren wechselnden Personen besetzt werden. Honorarkräfte beschäftigt die Staatsoper nicht. Zu geringfügig Beschäftigten siehe Antwort zu 4. 6. Wie sind die Beschäftigungsverhältnisse für Komparsinnen und Komparsen ausgestaltet? Komparsinnen und Komparsen sind ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Hamburgische Staatsoper tätig und erhalten demnach kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung . 7. Wie viele bei Drittfirmen angestellte Personen arbeiten in der Staatsoper ? Im Jahr 2017 arbeiteten in 236 Fällen bei Drittfirmen angestellte Personen bei der Staatsoper. Davon handelte es sich um 220 Tageseinsätze wechselnder Personen im Transport- oder Bühnenbereich. Nur in vier Fällen ergab sich eine Einsatzzeit von über drei und bis zu neun Monaten. 8. In Drs. 20/11921 vom 30. Mai 2014 berichtet der Senat, dass die Staatsoper für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sogenannten Vorderhauses , die überwiegend bei der Firma Eventteam Veranstaltungsservice und -management GmbH beschäftigt sind, in Verhandlungen erreicht habe, dass diese Drittfirma eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe, ihre in der Oper eingesetzten Beschäftigten ab der Spielzeit 2014/2015 unter Einhaltung der Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes zu entlohnen. Gibt es eine entsprechende Nachfolgevereinbarung zum Bundes-Mindestlohngesetz? Ja. M in ijo bb er da vo n un te r 2 5 J. 25 – 6 5 J. üb er 6 5 J. G es am t be sc hä fti gt en za hl * An za hl d er M in ijo bb er , d ie … .s in d m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . Sc hü le r St ud en te n R en tn er m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . m än nl . w ei bl . 20 10 6 12 2 3 4 8 0 1 43 0 32 9 0 1 20 11 7 10 2 4 5 5 0 1 44 1 33 6 0 1 20 12 5 11 1 2 4 7 0 2 44 0 36 2 0 1 20 13 6 9 0 1 4 8 2 1 44 9 35 3 2 1 20 14 9 13 1 2 7 10 1 1 44 6 35 7 1 1 20 15 7 12 0 2 7 9 0 1 41 8 38 5 0 1 20 16 5 14 1 1 4 12 0 1 43 5 38 6 0 1 20 17 4 7 0 1 4 5 0 1 45 1 39 5 0 1 *G es am tb es ch äf tig te nz ah l = K op fz ah l Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12673 3 Anlage 12673ska_Text 12673ska_Anlage