BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12676 21. Wahlperiode 08.05.18 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Mehmet Yildiz, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung Vereinbarungen mit der Volksinitiative Guter Ganztag Der Hamburger Senat hat mit der Drs. 21/11561 vom 9.1.2018 einen Zwischenstand der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburger Schulen vorgelegt. Die Mitteilung des Senates an die Bürgerschaft beschäftigt sich mit den mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“ vereinbarten Verabredungen. Die Fraktion DIE LINKE hat zu dem vorgelegten Sachstandsbericht Fragen zu den Bereichen Zielsetzung, Beteiligungsstruktur , Personalausstattung, Gewinnung von Fachkräften, Qualitätsentwicklung im Schulbau, Qualitätsentwicklung der Verpflegung an Hamburger Schulen , Qualitätsmanagement und Finanzierung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 ist ein mehrjähriger Prozess angestoßen worden, den es gemeinsam mit der Schulgemeinschaft, insbesondere den Schulleitungen, den Schülerinnen und Schülern, der Eltern- und Lehrerschaft den pädagogischen Fachkräften, den Kooperationspartnern und den Trägern der Freien Kinder- und Jugendhilfe auszugestalten gilt. Dabei setzt der Prozess in Hamburg auf eine beispiellose Entwicklung im Ganztag auf. Gab es im Schuljahr 2010/2011 nur 49 Grundschulen mit einem Ganztagsangebot, so bieten heute alle staatlichen Grundschulen (2041) ein Ganztagsangebot an. Die aktuelle Auswertung zeigt, dass mit über 54.000 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2017/2018 über 84 Prozent aller Grundschülerinnen und -schüler an Ganztagsangeboten teilnehmen. Diese Entwicklung geht mit einer Steigerung der pädagogischen Stellen einher. Wurden den allgemeinbildenden Schulen in 2009 noch rund 12.353 pädagogische Stellen zugewiesen, so sind es im Schuljahr 2017/2018 rund 15.425 Stellen. Dabei sind rund 900 Stellen im Anstieg der Schülerzahlen begründet. Rund 2.000 zusätzliche Stellen sind für qualitative Verbesserungen in der Schule eingesetzt worden, wie beispielsweise den kleineren Klassen und dem qualitativen wie quantitativen Ausbau des Ganztagsangebots. Gleichzeitig investiert der Senat allein im Jahr 2017 in nie dagewesener Weise die Rekordsumme von 476 Millionen Euro für den Schulbau. Der Zielsetzung „Gute Räume für gute Bildung“ folgend, hat die Freie und Hansestadt Hamburg von 2011 bis 2017 allein 1,92 Milliarden Euro in den Neubau und die Sanierung der Hamburger allgemeinbildenden Schulen investiert. 1 191 Grundschulen und 13 Grundschulabteilungen an Stadtteilschulen. Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da die erfragten Daten zu 49., 50. sowie 71. nicht zentral erfasst werden, wurden zwei Schulabfragen an insgesamt 103 Schulen (79 GTS-Grundschulen beziehungsweise 39 Schulen mit einer Produktions- beziehungsweise Vitalküche, die Zielgruppe überschneidet sich teilweise) durchgeführt. Mit Stand 03.05.21018 haben alle Schulen eine Antwort übersandt. Eine Qualitätssicherung der Daten war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages GBS und einzelner nicht verbandlich organisierter Kooperationspartner. Im Rahmen der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit haben drei beziehungsweise vier Vertrags- und Kooperationspartnern geantwortet (Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, casa de moloon, PEDIA gemeinnützige Bildungs GmbH und zu zwei Fragen der Rissener Sportverein v. 1949 e.V.). I. Ausgangslage und Zielsetzung 1. Wie viele Vorschüler/-innen und Grundschüler/-innen, getrennt nach gebundenem Ganztag, teilgebundenem Ganztag (GTS) und kooperativem Ganztag (GBS), nehmen in der Kernzeit am schulischen Ganztag teil? Zahlen bitte absolut und anteilsmäßig angeben. Siehe Anlage 1. 2. Wie viele davon sind an drei, vier oder fünf Tagen angemeldet? Eine Anmeldung an GBS-Schulen für die Kernzeit garantiert eine verlässliche Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Träger. Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Daher werden die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages GBS und einzelner nicht verbandlich organisierter Kooperationspartner beantwortet. Im dafür vorgesehenen Zeitraum haben drei Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartner der staatlichen Schulen geantwortet. In der folgenden Tabelle sind die Rückmeldungen zweier Vertragsbeziehungsweise Kooperationspartner zusammengefasst. Einer der beiden Träger gab zudem an, eine jahrgangsübergreifende Internationale Vorbereitungsklasse (Klassenstufe 3 und 4) mit 23 Schülerinnen und Schülern an fünf Tagen in der Woche zu betreuen. Klassenstufen Anzahl SuS an 3 Tagen Anzahl SuS an 4 Tagen Anzahl SuS an 5 Tagen VSK 5 7 56 Klassenstufe 1 6 12 104 Klassenstufe 2 8 7 103 Klassenstufe 3 7 12 117 Klassenstufe 4 19 5 117 Quelle: Auskünfte von Vertrags- und Kooperationspartnern, April 2018 Der dritte Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartner gab an, dass 143 Schülerinnen und Schüler an fünf Tagen für die GBS angemeldet sind. Davon besuchen elf Schülerinnen und Schüler die Vorschulkasse. Zur Auflistung der offenen, teilgebundenen und vollgebundenen GTS-Schulen siehe Anlage 1. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich die in Anlage 1 gemeldeten Teilnahmedaten am Ganztag in GTS rechnerisch aus den Angaben der Schulen zu Teilnahmequoten ergeben, während sich die Angaben zu den Teilnahmetagen in Anlage 2 aus dem GBS/GTS-IT-Datenstand Februar 2018 ergeben. 3. Wie viele Vor- und Grundschüler/-innen sind für die Frühbetreuung angemeldet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 3 4. Wie viele Vor- und Grundschüler/-innen sind für die Spätbetreuung angemeldet? Zahlen bitte jeweils getrennt für GBS- und GTS-Standorte absolut und prozentual angeben. 5. Wie viele Vor- und Grundschüler/-innen sind durchschnittlich für wie viele Wochen pro Jahr für die Ferienbetreuung angemeldet? Zahlen für die Fragen 1. bis 5. bitte jeweils getrennt für GBS- und GTS- Standorte differenziert nach Jahrgängen angeben. Siehe Anlage 1. 6. Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in den Stadteilschulen und in den Gymnasien ab Klasse 5 für den schulischen Ganztag angemeldet? Angaben für die jeweiligen Schulformen bitte absolut und prozentual angeben. Siehe Anlage 3. Ausgewertet wurden die Daten aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufen 5 bis 10. 7. Durch wen wird die Früh- und Spätbetreuung gewährleistet? Bitte aufgeteilt nach Schulträgern sowie Kinder- und Jugendhilfeträgern angeben. An den Schulstandorten der weiterführenden Schulen übernehmen im Schuljahr 2017/2018 149 Schulen die Frühbetreuung selbst und an elf Standorten übernimmt der Träger die Frühbetreuung. Die Spätbetreuung im Schuljahr 2017/2018 wird an 148 Standorten durch die Schule übernommen und an zwölf Standorten übernimmt diese ein Träger. Die Angaben werden auf Schulstandorte bezogen, da die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister an Schulen mit mehreren Standorten variieren kann. 8. Je wie viele Schüler und Schülerinnen sind in der Früh- und Spätbetreuung für jeweils wie viele Tage angemeldet? Eine Anmeldung für Früh- und Spätbetreuung erfolgt wochenweise und nicht tageweise . Für die Frühbetreuung erhalten die Stadtteilschulen und Gymnasien, die als GTS arbeiten, eine Pauschalzuweisung für die Frühbetreuung ab 7 Uhr. Hierfür werden die Daten daher nicht zentral erfasst. Für einen Betreuungsbedarf vor 7 Uhr sind elf Schülerinnen und Schüler angemeldet. Diese Betreuung wird an umliegenden Grundschulen gewährleistet. Bei Gymnasien besonderer Prägung gibt es zwei Anmeldungen zur Frühbetreuung. Diese wird ebenfalls an umliegenden Grundschulen gewährleistet. Zur Spätbetreuung siehe Anlage 3. 9. In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft erklärt der Senat, dass die hohen Anmeldezahlen zeigen, dass das Angebot des schulischen Ganztags die Eltern und ihre Kinder überzeugt. Mit welcher Begründung vertritt der Senat diese Auffassung? 10. Gibt es dazu eine Befragung der Eltern oder der Schüler/-innen? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nein, warum gibt es keine Abfrage? 11. Ist hierzu eine Evaluation geplant? Wenn ja, mit welcher Zielrichtung erfolgt die Planung für die Evaluation? 12. Lässt sich anhand der Anmeldezahlen nicht auch die Auffassung vertreten , dass die Unterbringung im schulischen Ganztag für berufstätige Eltern einfach alternativlos ist? Wenn nein, bitte begründen, warum nicht. Die verlässliche Bildung und Betreuung ihrer Kinder ist für die meisten Eltern und insbesondere für Alleinerziehende die Voraussetzung für eine Berufstätigkeit. Gleichwohl sind nach Beginn des Ausbaus des Ganztagsangebots und des Starts des Kooperationsangebots zwischen der Schule und der freien Trägern Kinder- und Jugendhilfe „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schule“ (GBS) nicht unmittelbar hohe Anmeldezahlen zu verzeichnen gewesen. Zum Schuljahr 2013/2014 boten 62 Schulen GBS Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 an und 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen nahmen das Angebot an. Im Schuljahr 2017/2018 bieten 125 Schulen GBS an und 82,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler nehmen das Angebot an. Der kontinuierliche Anstieg über die Jahre belegt die steigende Akzeptanz und das Vertrauen der Eltern in die schulischen Ganztagsangebote. Dieses wurde im Grundsatz auch durch die Studie der Bertelsmann Stiftung aus 2016 „Wie Eltern den Ganztags sehen: Erwartungen, Erfahrungen, Wünsche – Ergebnisse einer repräsentativen Elternumfrage“ untermauert . In Hamburg haben in 2014 und in 2015 Begehungen an den Hamburger Grundschulen stattgefunden. In 2014 fand dies an allen GBS-Grundschulen und in 2015 an den GBS- und den GTS-Grundschulen statt. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht, siehe Drs. 20/13220 und 21/5977. An diesen Begehungen haben regelhaft die Elternvertreterinnen und -vertreter der einzelnen Schule vor Ort teilgenommen. Dieses Verfahren wurde von allen Beteiligten positiv bewertet, da neben einer Bestandsaufnahme und der Würdigung des bereits Erreichten auch Entwicklungsbedarfe thematisiert wurden. 13. Teilt der Senat die Auffassung, dass die weitere Verbesserung der Qualität des schulischen Ganztags unbedingt notwendig ist, um dieses Angebot auch langfristig zu einem Erfolg werden zu lassen? Befürwortende oder ablehnende Haltung bitte jeweils begründen. 14. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Unterstützung der Standorte werden durchgeführt und sind geplant? Die Anforderungen an das schulische Bildungssystem sind einem stetigen Wandel unterworfen. Insofern ist es eine ständige Aufgabe wie auch Zielsetzung, das Bildungswesen und damit auch das schulische Ganztagsangebot entsprechend der sich ergebenden Herausforderungen und Veränderungen weiterzuentwickeln und die Qualität zu verbessern. Im Übrigen siehe Antworten zu 9. bis 12., 21. und 22. sowie 82. bis 87. 15. Auf Seite 2 der Drs. 21/11561 spricht der Senat von der Stärkung der schulischen Beteiligungsstrukturen durch die Einfügung des Ganztagsausschusses (§ 56 a) ins Hamburger Schulgesetz. Gemäß erstem Absatz ist ab Beginn des Schuljahres 2016/2017 an allen allgemeinbildenden Schulen durch die Schulkonferenz ein paritätisch besetzter Ganztagsausschuss einzurichten. An wie vielen GBS-Standorten ist das bisher der Fall? An wie vielen Schulen ist die Schule stärker im Ganztagsausschuss repräsentiert? Seit Herbst 2017 sind an allen allgemeinbildenden Schulen Hamburgs Ganztagsausschüsse (GTA) eingerichtet. Der zuständigen Behörde liegen keine Hinweise dazu vor, dass die Zusammensetzung nicht gemäß § 56 a, Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) erfolgt ist. 16. Wie sieht die Beteiligung von Jugendhilfepartner an GTS-Grundschulen aus? Es liegt in der Entscheidung einer jeden Schulgemeinschaft beziehungsweise eines jeden GTA, ob sie den GTS-Dienstleister zu einzelnen Sitzungen oder beispielsweise als ständigen Gast in die Beratungen einbeziehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11561. 17. In der Mitteilung des Senates werden auf der Seite 2 Ergebnisse einer Schulabfrage im 2. Quartal 2017 vorgestellt. Wie ist das Gesamtergebnis der Abfrage? Falls schriftliche Ergebnisse der Abfrage vorliegen, bitte als Anlage beifügen. Zum Zeitpunkt der Schulabfrage im 2. Quartal 2017 hatten 64 Schulen die Einrichtung des Ganztagsausschusses noch in Planung, bei 16 Schulen waren die Rückmeldungen nicht eindeutig, sodass nachgefasst werden musste. Die weiteren Ergebnisse sind in der Drs. 21/11561 dargestellt. 18. Wie viele Stellen für Schulsozialarbeiter/-innen gibt es in Hamburg? Bitte Anzahl der Stellen tabellarisch auflisten unter Angabe der Schule, des Sozialindexes und der jeweiligen Anzahl der Stellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 5 Für den schulischen Beratungsdienst sowie Schulsozialarbeit für Flüchtlingsklassen und Inklusion stehen insgesamt 104,3 Erzieher- beziehungsweise Sozialpädagogenstellen zur Verfügung. Zur Zuweisung dieser Ressource auf die einzelnen Schulen siehe Anlage 4. 19. Wie viele Mittel stehen für Schulsozialarbeit in Hamburg in 2018 zur Verfügung und wie viele Mittel sind für die Jahre 2019 und 2020 eingeplant? Unter welcher Haushaltsposition sind die Zahlen zu finden? Mit den in der Antwort zu 18. ausgewiesenen Bedarfen sind Personalkosten in Höhe von 6.333.852 Euro verbunden. Diese sind Teil der Personalkosten des Haushaltsplans 2017/2018, Einzelplan 3.1, Produktgruppen 241.01 beziehungsweise 241.03. Bezüglich des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 sind die Beratungen des Senats noch nicht abgeschlossen. 20. Wie viele Stellen für Schulpsychologen/-innen gibt es an wie vielen Hamburger Schulen? Wie hoch sind die dafür zur Verfügung stehenden Mittel im Hamburger Haushalt und unter welcher Haushaltsposition sind die Zahlen zu finden? Den Beratungsabteilungen der ReBBZ stehen insgesamt 30,7 Psychologenstellen zur Verfügung. Darüber hinaus haben folgende Schulen Lehrerbedarfe in Psychologenbedarfe umgewandelt: Bildungsabteilung ReBBZ Altona West (0,5 Psychologenstelle), Bildungsabteilung ReBBZ Bergedorf (0,75 Psychologenstelle), Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (0,75 Psychologenstelle) und Stadtteilschule Lohbrügge (0,5 Psychologenstelle). Mit diesen 33,2 Stellen sind Personalkosten in Höhe von 2.461.846 Euro verbunden. Diese sind Teil der Personalkosten des Haushaltsplans 2017/2018, Einzelplan 3.1, Produktgruppen 241.02 beziehungsweise 241.03. 21. Wie stellt sich der Hamburger Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Weiterentwicklung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe vor? a. In welchen Gremien wird die Weiterentwicklung vorangetrieben? b. Wie wird die Fachpraxis in diese Prozesse einbezogen? 22. Wie kann die Zusammenarbeit der Schule mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit der Schule verbessert werden? Die zuständigen Behörden fördern und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Neben der regelhaften Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe -Trägern und Schulen im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen sieht die Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ vom 23.02.2016 vor, dass die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ihren Konzepten die Ganztagsschulentwicklung berücksichtigen. Bei Bedarf werden spezifische Fortbildungsveranstaltungen zu Fragen der Kooperation angeboten. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit durch das „Projekt Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe“ (Proregio) gefördert. Im Rahmen dieses Projekts stellen die Behörden für Schule und Berufsbildung sowie für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Mittel zur Verfügung, um gemeinsame innovative Angebote von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen zu implementieren und die Kompetenzen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Ganztag voranzubringen . Die Weiterentwicklung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Trägern der Jugendhilfe wird in der Vertragskommission zum „Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (GBS)“ und im „Qualitätsforum Ganztag“ vorangetrieben. Im „Qualitätsforum Ganztag“ sind neben Fachbehörden und Jugendhilfeträgern auch Schulen und Eltern vertreten. Aufgabe des Forums ist es, Qualitätskriterien für den Ganztag (GBS und GTS) und mögliche Indikatoren für Qualität zu entwickeln. Darüber hinaus werden Fragen der Kooperation in der regelmäßig tagenden „Arbeitsgruppe Steuerung“ der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde bei Bedarf besprochen. In der Arbeitsgruppe arbeiten neben den Vertretungen der Behörde die Verantwortlichen für Kinder- und Jugendarbeit der Bezirksämter mit. Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 In den in der Rahmenvereinbarung „Regionale Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“ aus dem Jahr 2013 verankerten Gremien auf überbezirklicher und auf örtlicher Ebene werden die Nachhaltigkeit der Lern- und Integrationserfolge analysiert und bewertet, eine im Einzelfall zwischen den Kooperationspartnern Schule und Jugendhilfe abgestimmte Förder- und Hilfeplanung weiterentwickelt sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote im Bereich der integrierten sowie der temporären Lerngruppen gefördert. Darüber hinaus ist mit der Globalrichtlinie GR J1/17 „Sozialräumliche Angebote der Jugend-und Familienhilfe“ vom 1. Mai 2017 im Rahmen des Handlungsfelds „Schulbezogene Angebote“ für die Bezirksverwaltungen die Möglichkeit geschaffen worden, über die oben genannte Rahmenvereinbarung hinaus weitere Angebote in Kooperation mit Schulen zu schaffen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten wird durch eine überregionale und durch örtliche Steuerungsgruppen vorangetrieben. In der überregionalen Steuerungsgruppe Schule- Jugendhilfe wirken Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden und der Bezirksverwaltungen mit. Auf örtlicher Ebene kooperieren die Schulen, die örtlich jeweils zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die örtlich zuständigen Jugendämter (Allgemeine Soziale Dienste) und freie Träger der Jugendhilfe . Die Kooperation wird durch gemeinsame Fachtagungen und Fortbildungen vertieft . Im Übrigen siehe Antworten zu 9. bis 12. sowie 83. und 87. II. Personalausstattung und Gewinnung pädagogischer Fachkräfte 23. In der Drs. 21/4866 heißt es in Punkt 27., dass sicherzustellen ist, „dass Kinder im Vor- und Nachmittag entsprechend ihrem tatsächlichen Betreuungs- und Förderbedarf Förderung erhalten.“ Welche Maßnahmen wurden beziehungsweise werden vom Senat beziehungsweise der Fachbehörde unternommen beziehungsweise ergriffen, um die notwendige Unterstützung bei den jeweiligen Förderbedarfen ganztägig sicherzustellen ? Gemäß § 5 Absatz 2 Landesrahmenvertrag (für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe) ist für Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen, die aufgrund eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Bereichen Autismus, Sehen, Hören, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, die Zahlung eines zusätzliches Entgeltes für den Kooperationspartner vorgesehen, um die angemessene Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler in der ganztägigen Betreuung sicherzustellen. Weiterhin ist geregelt, dass erforderliche Schulbegleitung auch während der Betreuungszeiten am Nachmittag zur Unterstützung zur Verfügung steht. Sofern Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf eine spezielle Sonderschule besuchen, sind sie dort in die Struktur des durch die Schule vorgehaltenen Ganztagsunterrichts eingebunden. Maßnahmen der Anschluss und Ferienbetreuung werden in einem gesonderten Verfahren mit erhöhten Kostensätzen gegenüber den Kooperationspartnern refinanziert, um eine bedarfsgerechte Betreuung abzusichern. 24. Die vorgelegten Zahlen in Punkt 2.1. Verbesserte Personalausstattung beziehen sich ausschließlich auf die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr und die 40 Wochen je Schuljahr. Wie sind die Kostensätze und der Fachkraft- Kind-Schlüssel unter Berücksichtigung der Rand- und Ferienzeiten? Bitte Angaben getrennt für KESS 1 und 2 und KESS 3 – 6 machen. 25. Welche tatsächliche prozentuale Verbesserung ergibt sich unter Berücksichtigung der Rand- und Ferienzeiten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 7 Mit der Drs. 21/4866 hat die Bürgerschaft einen verbesserten Personalschlüssel für den Ganztag in der Kernzeit von 8.00 bis 16.00 Uhr beschlossen, nicht aber für die Rand- und Ferienzeiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/11561 sowie Drs. 20/3642. 26. Unterscheidet sich der Fachkraft-Kind-Schlüssel für Vorschulkinder im schulischen Ganztag in der Kernzeit beziehungsweise in den Rand- und Ferienzeiten von dem in der Kindertagesbetreuung? Bitte differenziert darlegen. Soweit ein Unterschied besteht, bitte fachliche Begründung im Zusammenhang des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages gemäß SGB VIII erläutern. Der finanzierte Fachkraftschlüssel im Kita-Bereich für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung (Elementarbereich) beträgt 1:10,7. Eine Differenzierung nach Altersjahrgängen beziehungsweise Rand- und Ferienzeiten gibt es nicht. Die Finanzierung der GBS Nachmittagsbetreuung erfolgt auf Grundlage des Landerahmenvertrages „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“ (LRV GBS). Die im LRV GBS geregelten Entgelte beinhalten für die GBS-Einrichtungen eine standortbezogene Personalausstattung. Der standortbezogene Betreuungsschlüssel beträgt rechnerisch für GBS-Standorte mit den Sozialindizes 1 und 2 für je 19 Kinder beziehungsweise je 23 Kinder für die GBS-Standorte mit den Sozialindizes 3 bis 6: eine pädagogische Fachkraft, 0,2 Stellen Leitungskraft, 0,17 Stellen Vertretungskraft sowie etwas mehr als 0,3 Stellen Erziehungskräfte im Rahmen des flexiblen pädagogischen Budgets. Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel lagen bereits in 2015 die von den Schulen zurückgemeldeten durchschnittlichen Gruppengrößen bei zwölf Kindern (Median-Durchschnitt), für GTS- Schulen lag die durchschnittliche Gruppengröße bei 14 Kindern (Median-Durchschnitt ). Siehe Drs. 21/4168. Die zusätzlichen Ressourcen im Rahmen der Drs. 21/4866 sichern eine weiter verbesserte Personalausstattung und optimierte Gruppengröße wie in Drs. 21/11561 beschrieben. 27. Die an den GBS-Standorten gezahlte Kooperationspauschale wird laut Senatsmitteilung jetzt auch den GTS-Standorten zur Verfügung gestellt. a. Seit wann erfolgt die Zahlung und in welcher Höhe? Bitte die Höhe in Wochenarbeitszeit (WAZ) und entsprechend in Euro angeben. GTS-Schulen erhalten gemäß Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 die Kooperationspauschale seit dem 01.08.2017. Die Zuweisung erfolgt in Höhe von 12.500 Euro. Dies entspricht gemäß aktueller Personalkostenverrechnungssatztabelle 6,6 WAZ und ist in der pauschalierten erhöhten Zuweisung pro am Ganztag teilnehmenden Schüler enthalten. b. Seit wann wurde diese Pauschale an GBS-Standorten gezahlt? Träger an GBS-Standorten erhalten die Kooperationspauschale gemäß der Drs. 20/3642 seit Beginn der Systemumstellung von Hortbetreuung auf ein Betreuungsangebot in den Schulen. c. Gibt es eine Fortschreibungsrate an GBS-Standorten? Wenn ja, wie hoch war diese in den vergangenen Jahren jeweils? Bitte Angaben für die jeweiligen Jahre tabellarisch darstellen. Ja, gemäß § 16 LRV GBS2 gibt es eine Fortschreibungsrate der Trägerentgelte, die auch für die Kooperationspauschale gilt. Schuljahr 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Entgeltsteigerung 2,10% 1,73% 3,67% 4,04% 1,00% 1,03% 3,16% 2 Dort heißt es: „Die Leistungsentgelte sowie die Standortpauschale gemäß Anlage 1 sowie die sonstigen in diesen Landesrahmenvertrag einbezogenen geldwerten Bestandteile werden grundsätzlich gemäß den Regelungen für die Fortschreibung nach § 20 Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ und der dort festgestellten gewichteten Fortschreibungsrate fortgeschrieben.“ Dies wird durch Beschluss der Vertragskommission GBS festgesetzt . Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 d. Wenn nein, warum wurde diese Pauschale bis jetzt nicht erhöht? Entfällt. e. Wie hoch ist die Kooperationspauschale mit Stand 1.3.2018 an GBS-Standorten? Die Kooperationspauschale für GBS-Träger an GBS-Standorten beträgt für das Schuljahr 2017/2018 14.289,28 Euro. f. Soweit zur Verfügung stehende Kooperationspausschalen in WAZ- Einheiten umgerechnet werden: Erfolgt für Wochenarbeitszeiten eine indexbezogene Anpassung an die jährlichen Lohnkosten und Tarifsteigerungen? Wenn ja, in welcher Weise erfolgt die Anpassung? Wenn nein, warum erfolgt keine Anpassung? Die Finanzbehörde ermittelt regelmäßig Personalkostenverrechnungssätze für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe. Diese sind Grundlage für den Personalkostenwert einer WAZ. Eine konstante WAZ-Zuweisung führt deshalb automatisch zu einer regelmäßige Anpassung des damit verbundenen Personalkostenwerts. 28. Wie hoch sind die Gesamtausgaben für die Erhöhung der Personalausgaben von 1,0 auf 1,1 Stellen pro Gruppe? In welchem Haushaltstitel sind sie zu finden? Die Entwicklung der Personalkosten für den Ganztag basiert nicht nur auf dem verbesserten Personalschlüssel, sondern auch auf erhöhten Gesamtschülerzahlen und veränderten Teilnahmequoten. Eine Ausweisung der Kostenerhöhung nur durch den geänderten Personalschlüssel ist deshalb nicht möglich. Die Personalkosten für den Ganztag sind Teil der Personalkosten des Haushaltsplans 2017/2018, Einzelplan 3.1, Produktgruppen 241.01 bis 241.04. a. Auf welcher Berechnungsbasis erfolgte jeweils die Erhöhung um 10 Prozent bei GTS-Standorten? Grundlage der vorherigen Ressourcenzuweisung waren die Drs. 18/525, Drs. 19/555 und Drs. 20/3642. b. Wie wird dort sichergestellt, dass eine Verbesserung des Personalschlüssels unter Berücksichtigung des Fachkräftegebotes umgesetzt wird? Die Bedarfszuweisung erfolgt professionsspezifisch. Insofern ist sichergestellt, dass beispielsweise ein Sozialpädagogenbedarf auch als solcher zugewiesen und entsprechend besetzt wird 29. Zur Sicherstellung der Transparenz im öffentlichen Haushaltsrecht zählt die Wahrung der Haushaltsgrundsätze, insbesondere die Haushaltswahrheit , -klarheit und -genauigkeit. Nur so bleiben die parlamentarischen Steuerungs- und Kontrollziele gewahrt. Im EP 3.1 der BSB sind die Aufwendungen der Ganztagsgrundschule (Vollgebundene, Teilgebundene oder GBS) ausschließlich als Teilkosten nachvollziehbar. Eine hinreichende Vollkostenrechnung lässt sich daher nur unvollständig darstellen , da weitere Aufwendungen oder Rückstellungen in anderen Einzelplänen /Haushaltstiteln der Freien und Hansestadt Hamburg, zum Beispiel beim Schulbau (Reparaturen, Instandsetzungen, Investitionen, Afa), im Personalamt (Arbeitnehmerbruttokosten inklusive Steuern und Sozialabgaben) oder der Finanzbehörde (zum Beispiel Pensionen für Beamte, Betriebsrenten für Angestellte), vorhanden sind. Welche EP/ Haushaltsbereiche (Produktgruppen/Produkte) und in welcher Höhe sind im HP 2017/2018 hierfür vorgesehen? 30. Wie sieht eine Mustervollkostenrechnung für eine vierzügige Grundschule inklusive zweier Vorschulklassen bei 100-prozentiger Auslastung an einem KESS-4-Standort aus? Bitte jeweils getrennt für einen vollgebun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 9 denen Ganztag-, GBS- und GTS- Standort angeben. Wenn bei der GTS die Vollkostenrechnung nur für die Kernzeit möglich ist, bitte eine auf die Kernzeit beschränkte Rechnung vorlegen bei Annahme eines GTS- Finanzierungsschlüssels von 40/40/20. Die Kosten der ganztägigen Beschulung werden vollständig im Einzelplan 3.1 (Behörde für Schule und Berufsbildung) veranschlagt und bewirtschaftet. Dies gilt auch für die Personalkosten einschließlich nicht zahlungswirksamer Bestandteile (siehe Haushaltsplan 2017/2018 Seite 99, Ziffern 8a bis 8e). Kosten für bauliche Maßnahmen werden nicht aufgrund bestimmter schulischer Organisationsstrukturen veranschlagt und bewirtschaftet. Für eine Vollkostenrechnung im Sinne der Fragestellungen müssten alle den unterschiedlichsten Schulformen und -arten zugehörigen Einzelkosten und ebenso alle Gemeinkosten im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung korrekt verteilt und dem Kostenträger „ganztägige Beschulung“ zugerechnet werden. Eine solche Kostenträgerrechnung wird nicht geführt. 31. Laut Mitteilung des Hamburger Senates werden die Personalschlüssel im schulischen Ganztag in zwei Schritten verbessert (siehe Seiten 2 und 3 der Drs. 21/11561). Wie hoch sind die dafür getätigten Ausgaben jeweils in Schritt 1 und die geplanten in Schritt 2? 32. Unter welcher Haushaltsposition sind die Verbesserungen der Personalschlüssel zu finden? Siehe Antwort zu 28. 33. Kommen diese Mittel zusätzlich in den Haushalt oder werden dafür an anderer Stelle Haushaltsmittel gegengerechnet? Im Haushaltsplan 2017/2018 sind keine Anpassungen erfolgt. Zum Haushaltsplan- Entwurf 2019/2020 sind die Beratungen des Senats noch nicht abgeschlossen. III. Gewinnung und Halten der pädagogischen Fachkräfte 34. Der Senat beziehungsweise die Fachbehörde gibt die Zahl der Ausbildungsabsolventen in der Drs. 21/11561 mit jährlich 1.500 an. In der Antwort auf Frage 15. der Drs. 21/11808 werden allerdings Abschläge für die Jahre 2018 und 2019 bei den Fachkräften angegeben, die nicht sofort zur Verfügung stehen. Danach stehen nur 1.100 Fachkräfte zur Verfügung und ab 2020 1.300. Bleibt der Senat bei der Aussage aus Anfrage Drs. 21/11808 oder gibt es neue Erkenntnisse und eine daraus resultierende veränderte Auffassung? Zum August 2017 wurde ein Maßnahmenpaket zur Fachkräftegewinnung im sozialpädagogischen Bereich verabschiedet, das seitdem erfolgreich umgesetzt wird. Alle Maßnahmen greifen, wobei eine Maßnahme des 10-Punkte-Plans darüber hinaus Effekte zeigt, die die Erwartungen übertreffen und mutmaßlich zu einer deutlich höheren Absolventenzahl führen wird. Diese beinhaltet, dass Schülerinnen und Schüler seit August 2017 mit dem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss die verlängerte SPA-Ausbildung beginnen können. Der neue Weg in die sozialpädagogische Ausbildung wird sehr gut angenommen und führt zu einer deutlichen Erhöhung der Ausbildungszahlen. Zum Stichtag 28.09.2017 der Schuljahresstatistik 2017 nahmen 142 Anfängerinnen und Anfänger das neue Angebot wahr. Insgesamt begannen im Schuljahr 2017/2018 1.982 Anfängerinnen und Anfänger eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz oder eine Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher. Die Anfängerzahlen zum zweiten Halbjahr 2017/18 sowie zum Schuljahr 2018/2019 werden mit Auswertung der Schuljahresstatistik 2018 voraussichtlich im Februar 2019 vorliegen. Des Weiteren geht die zuständige Behörde davon aus, dass der Ausbau und die Flexibilisierung der berufsbegleitenden Weiterbildung in Teilzeit, die strukturelle Anpassung der Erzieherausbildung an das 2016 novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und die Werbung und Information auf der neu eingerichteten Plattform Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 ‚Schätze heben‘ (siehe: http://www.hamburg.de/schaetze-heben/) sowie passgenaue Informationsschreiben an alle Stadtteilschulen und die Agentur für Arbeit erheblich zur Steigerung der Attraktivität der sozialpädagogischen Ausbildungen und zur Erhöhung der Bekanntheit vorgehaltener Ausbildungsformate und Fördermöglichkeiten beitragen . Siehe hierzu auch Drs. 21/10760, Drs. 21/11897 sowie Drs. 21/12063. 35. Wie sind die Prognosen für die Ausbildungsabsolventen/-innen für die folgenden Jahre bis 2028? Zur aktuellen behördliche Prognose siehe Anlage 5. 36. Wie viele zusätzliche Fachkräfte werden nach Einschätzung des Senates beziehungsweise der Fachbehörde vor dem Hintergrund der Verbesserung der Personalschlüssel im schulischen Ganztag benötigt und in welchem Zeitraum müssen sie zur Verfügung stehen? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 – 2022 angeben. In den schulischen Produktgruppen 241.01 und 241.03 wird folgender Bedarf an pädagogischem Personal für die Kernzeit des Ganztags in schulischer Verantwortung prognostiziert: SJ 2018/19: 854,4 Stellen SJ 2019/20: 912,2 Stellen SJ 2020/21: 922,7 Stellen SJ 2021/22: 930,1 Stellen SJ 2022/23: 940,5 Stellen 37. In der Drs. 21/11561 erklärt der Senat: „Dank einer weitreichenden Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) und einer entsprechenden Umorganisation der Ausbildung seitens der staatlichen Fachschulen, können nun sehr viel mehr Auszubildende schon während ihrer Ausbildung Förderung erhalten.“ Um wie viele zusätzlich Geförderte handelt es sich pro Semester? Um wie viele Geförderte insgesamt bisher? Die letzte AFBG-Novelle hat die individuelle AFBG-Antragsberechtigung an die Prüfungszulassung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) geknüpft. Damit sind seit August 2016 alle Personen, die zur Ausbildung zugelassen sind, auch AFBGberechtigt (auch Abiturienteninnen und Abiturienten beziehungsweise Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher) – sofern die persönlichen Einkommensverhältnisse dem nicht entgegenstehen, sie in keinem anderen Leistungsbezug sind und die Maßnahme selbst den AFBG-Bedingungen entspricht. Ursprünglich waren die individuellen Fördermöglichkeiten an striktere Voraussetzungen gekoppelt, zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung. Um die Frage nach zusätzlich geförderten Fällen beantworten zu können, müssten von der zuständigen Stelle (AFBG-Geschäftsstelle der Handwerkskammer Hamburg) alle AFBG-Antragsakten ab dem 1. August 2016 (5.091 Anträge) händisch daraufhin geprüft werden, erstens, ob es sich um einen Antrag auf Förderung einer Schülerin bzw. eines Schülers aus einer Fachschule für Sozialpädagogik beziehungsweise Heilerziehungspflege handelt und zweitens, ob die oder der Antragstellende vor der Novellierung des AFBG abgelehnt worden wäre. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die AFBG-Förderfälle im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger haben sich pro Semester wie folgt entwickelt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 11 Anzahl der AFBG-Förderfälle je Semester in Hamburg Erzieherinnen und Erzieher Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger vor Novelle des AFBG Wintersemester 2015/16 321 6 Sommersemester 2016 310 7 nach Novelle des AFBG Wintersemester 2016/17 417 48 Sommersemester 2017 451 55 Wintersemester 2017/18 503 81 Quelle: AFBG-Geschäftsstelle der Handwerkskammer Hamburg 38. Der Senat beziehungsweise die Fachbehörde gibt an, dass der erweiterte Zugang zur Ausbildung für mehr Fachkräfte sorge. a. Welche zusätzlichen Effekte bei der Anzahl der Auszubildenden hat es bis jetzt gegeben? Bitte für die verschiedenen Ausbildungsgänge tabellarisch darstellen. Siehe Antworten zu 34. und 35. b. Welche Auswirkungen hat das auf die Ausbildungsqualität für die Fachschüler/-innen? Die Qualitätsstandards sind unverändert hoch, der Ausbau des Ausbildungsangebots geht nicht mit Abstrichen in der Qualität einher. c. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen für die Praxisnähe (zum Beispiel durch den Wegfall eines Praxistages)? Es ist kein Praxistag weggefallen. Die Praxistage sind lediglich anders auf die Ausbildungshalbjahre verteilt worden. In der Summe ist die Anzahl der Praxistage identisch geblieben. d. Wie sehen das die anderen gesellschaftlichen Akteure/-innen im Ausbildungsbereich? Gibt es Stellungnahmen der Handels- und Handwerkskammer, der Gewerkschaften oder der Kita-Anbieter? Falls ja, welche Inhalte haben diese Stellungnahmen? Die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sind im September 2016 und im September 2017 zu einem fachlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch in die Zentrale des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) eingeladen worden. Dieser Einladung sind zahlreiche Akteure gefolgt. Im Ergebnis stimmen die Träger der Umstrukturierung zu, da die Finanzierungsmöglichkeiten durch das AFBG positive Effekte zur Folge haben und weiterhin haben werden. e. Wie werden die besonderen Anforderungen im Ganztag in der Ausbildung berücksichtigt? Das Thema „Ganztagsbetreuung“ wird im Rahmen des Lernfeldunterrichts in allen Lernfeldern der Erzieherausbildung aufgegriffen. In den Lernfeldern „Berufliche Identität entwickeln“ sowie „Arbeitsfeldspezifische Konzepte und Methoden erschließen und anwenden“ werden neben Krippe und Kindertagesbetreuung gleichermaßen auch Ganztagsbetreuung und Arbeit mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Menschen mit Behinderung und Familienarbeit einbezogen. 39. Wie sehen die Stundenzuschnitte für die Beschäftigten an den GBS- Standorten im Nachmittagsbereich aus? Bitte tabellarisch angeben: Wie viele Beschäftigte sind bis zu 15 Stunden, bis zu 20 Stunden, bis zu 25 Stunden, bis zu 30 Stunden, bis zu 35 Stunden beziehungsweise Vollzeit beschäftigt? Angaben bitte mit absoluten und prozentualen Werten versehen . Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst und werden daher auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages GBS und einzelner nicht verbandlich organisierter Kooperationspartner beantwortet. Im dafür vorgesehenen Zeitraum haben vier Vertrags- beziehungsweise Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Kooperationspartner der staatlichen Schulen geantwortet (siehe Vorbemerkung). Die Stundenzuschnitte für die Beschäftigten an den GBS-Standorten im Nachmittagsbereich verteilen sich wie folgt: bis zu 15 Stunden bis zu 20 Stunden bis zu 25 Stunden bis zu 30 Stunden absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) 157 21,2% 211 28,5% 201 27,2% 89 12,0% bis zu 35 Stunden bis zu 39 Stunden Vollzeit absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) absolut (Anzahl) prozentual (Anteil) 28 3,8% 6 0,8% 48 6,5% Quelle: Auskünfte von Vertrags- und Kooperationspartnern, April 2018 40. Wie viele Stellen waren und sind an den GTS- und GBS-Standorten nicht besetzt? Angaben bitte tabellarisch vierteljährlich für die Jahre 2016, 2017 und 2018 angeben. Drei Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartnern haben folgende Auskünfte gegeben: Ein Träger teilte mit, dass alle Stellen besetzt wurden. Die beiden anderen Träger gaben zusammengefasst an, dass im 1. Quartal 2018 sieben und im 2. Quartal 2018 vierzehn Stellen nicht besetzt seien. Im Übrigen siehe Antwort zu 41. 41. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Stelle im schulischen Ganztag besetzt ist? Angaben bitte getrennt für GBS-Standorte und GTS-Standorte machen. Nach Auskunft von drei Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartnern dauert die Besetzung einer Stelle durchschnittlich zwischen einem und zwei Monate. Die zur Beantwortung benötigten Personaleinsatzdaten für den schulischen Ganztag liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Zu besetzende Stellen werden regelhaft rechtzeitig zur Wiederbesetzung ausgeschrieben und in der Regel zeitnah besetzt. An Hamburger Schulen herrscht derzeit grundsätzlich kein Mangel an pädagogischtherapeutischem Fachpersonal. Lediglich in Einzelfällen kann es bei der Nachbesetzung freier Stellen zu temporären Rekrutierungsproblemen kommen. 42. Wie viele Arbeitsplatzwechsel hat es an GBS-Standorten beziehungsweise an GTS-Standorten in 2016 und 2017 gegeben? Für 2018 bitte Arbeitsplatzwechsel für das erste Quartal angeben. Nach Auskunft von drei Vertrags- beziehungsweise Kooperationspartnern gab es in 2016 161, in 2017 196 und im 1. Quartal 2018 56 Arbeitsplatzwechsel. Ein Träger gab an, in GBS mit einer großen Anzahl von Mitarbeitenden zu arbeiten, die von vorneherein nur befristet tätig werden wollen, zum Beispiel Lehramtsaspiranten vor dem Referendariat , Erzieherinnen und Erzieher in der berufsbegleitenden Ausbildung oder aus Umschulungen. Die hat zwangsläufig Arbeitsplatzwechsel zur Folge. Zum schulischen Personal an GTS- und GBS-Schulen siehe Tabelle: Arbeitsplatzwechsel von pädagogisch-therapeutischen Fachkräften an GBS-/GTS-Standorten Endgültiger Abgang / Beurlaubung Schulwechsel 2016 83 28 2017 113 29 I. Quartal 2018 27 5 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, April 2018 43. In der Drs. 21/11561 erklärt der Senat auf Seite 4, dass der Hamburger Bundesratsantrag, der sich für eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einsetzt mit dem Ziel, zusätzliche, unterrichtsbegleitende Tätigkeiten der bei einem Jugendhilfeträger angestellten pädagogischen Fachkräfte im Rahmen des Ganztags zu ermöglichen, gescheitert ist und nur ein Prüfauftrag erfolgt. Vor diesem Hintergrund: Welche Auswirkungen hat die Rahmensetzung des AÜG im Hinblick auf die GTS-Standorte und dortigen Dienstleistungsverträge mit außerschu- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 13 lischen Partnern, die bereits heute unterrichtsbegleitend beziehungsweise unterstützend eingebunden sind in den schulischen Alltag? 44. Inwiefern unterscheidet sich die Situation von den GBS-Standorten? Die Kooperation von Schulen und Trägern der Jugendhilfe wie auch die Zusammenarbeit der Schulen mit Sportvereinen und Freiberuflern erfolgt unabhängig davon, ob dies im Rahmen von GBS oder GTS stattfindet. Dabei werden die arbeitsrechtlichen und sozialbersicherungsrechtlichen Vorschriften beachtet. Im Einzelfall berät die Personalrechtsabteilung oder die Rechtsabteilung der zuständigen Behörde die Schulleitung . 45. In der Drucksache des Senates wird ein Gutachten zum AÜG erwähnt, das der Senat in Auftrag gegeben hat. Gibt es auch andere Gutachten beziehungsweise Rechtsauffassungen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese? Die zuständige Behörde geht davon aus, dass es in anderen Ländern ebenfalls Gutachten zum Einsatz von Fachkräften, die bei einem Jugendhilfeträger angestellt sind, im schulischen Ganztag unter Würdigung der bundes- wie landesgesetzlichen Regelungen gibt. Zu den Ergebnissen sind keine zentralen Auswertungen bekannt. 46. Was hält der Senat beziehungsweise die Fachbehörde davon, die schulische Sozialarbeit komplett auf die Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise die Kooperationspartner zu übertragen? Die jeweilige Antwort bitte begründen. Gemäß § 35 HmbSG obliegt der Schule eine schulpsychologische und sozialpädagogische , auch präventive Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern bei Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich, im Zusammenleben und beim gemeinsamen Lernen in der Schule. Die zuständige Behörde beabsichtigt nicht, diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der sich auch aus den § 2 und 3 HmbSG ergibt, einzuschränken. Vielmehr wird die ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und Schüler in ihrer Schule als eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg gesehen. 47. Gemäß Landesrahmenvertrag (LRV) wird bereits additive Sprachförderung als Angebot durch Träger über die sonstigen Leistungen des LRV hinaus benannt. Welche weiteren Schritte plant die Schulbehörde beziehungsweise der Senat zur Umsetzung dieses Punktes? Der zuständigen Behörde ist es ein wichtiges Anliegen, die pädagogischen Kräfte der GBS-Anbieter unter Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in die Gestaltung des schulischen Ganztags einzubinden. Im Übrigen siehe Drs. 21/11561. 48. In der Drucksache des Senates ist vom gemeinsamen Kooperationsverständnis die Rede. Beispiele für den Einsatz sind auf die Zuarbeit des schulischen Nachmittags ausgerichtet. Welche Beispiele gibt es für die Zuarbeit aus dem schulischen Vormittag für ein Gelingen des Ganztags für beide Kooperationspartner? Im Sinne eines gemeinsamen und ganzheitlichen Bildungsverständnisses gelingt eine Kooperation besonders dann, wenn ein gemeinsames Verständnis für die Aufgaben und Kompetenzen der anderen Professionen vorhanden ist, beziehungsweise sich in der Zusammenarbeit entwickelt. Aufgabe ist es nicht, dass der Nachmittag dem Vormittag oder der Vormittag dem Nachmittag zuarbeitet. Der Ganztag gelingt für beide Kooperationspartner dann, wenn von beiden Seiten die unterschiedlichen und sich ergänzenden Kompetenzen eingesetzt werden, um die ganzheitliche Bildung des im Mittelpunkt stehenden Kindes zu fördern. Im Übrigen siehe Drs. 21/11561. 49. Wie viele und welche GTS-Grundschulen erteilen nachmittags Unterricht an wie vielen Tagen und mit wie vielen Stunden? Bitte tabellarisch auflisten nach Standorten und sortiert nach Bezirken. Jeweils Anzahl für die Bezirke und Gesamtzahl nennen. Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst und werden daher auf Grundlage von Auskünften der Schulen beantwortet. Eine abschließende Qualitätskontrolle konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Insgesamt erteilen 58 GTS-Grundschulen nachmittags Unterricht nach Stundentafel. Diese verteilen sich auf die Bezirke wie folgt: Altona: 12 Bergedorf: 4 Eimsbüttel: 5 Hamburg-Mitte: 18 Hamburg-Nord: 8 Harburg: 5 Wandsbek: 6 Im Übrigen siehe Anlage 6. 50. Wie viele und welche GTS-Grundschulen gestalten den schulischen Ganztag in alleiniger Verantwortung ohne Jugendhilfepartner? Wie viele Unterrichtsstunden stehen pro Standort gesamt zur Verfügung und wieviel entfallen davon auf den Nachmittag ab 13.00 Uhr? Bitte tabellarisch auflisten sortiert nach Bezirken und die Gesamtzahl nennen. Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst und werden daher auf Grundlage von Auskünften der Schulen beantwortet. Eine Plausibilitätskontrolle konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Nach Auskünften der Schulen gestalten 54 GTS-Grundschulen den schulischen Ganztag in der Kernzeit in alleiniger Verantwortung ohne Jugendhilfepartner. Im Übrigen siehe Anlage 7. Zur Stundentafel für die Grundschulen in Hamburg siehe http://www.hamburg.de/contentblob/3043106/60cf3e9962eb235c529ad4fcdec06240/ data/std-tafel-grundschule.pdf, im Übrigen siehe Antwort zu 49. 51. Bei einem gemeinsamen Verständnis der Arbeit ist es auch notwendig, gemeinsame Fortbildung zu organisieren. Besteht für außerschulische Kooperationspartner an GBS- und GTS-Standorten die Möglichkeit, an allen infrage kommenden Fortbildungen teilzunehmen? Im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses von ganztägiger Bildung und Betreuung an einem Standort und der konzeptionellen Weiterentwicklung des Ganztags können Schule und Träger gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen wahrnehmen. Die Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums Hamburg der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration können grundsätzlich alle Hamburger sozialpädagogischen Fach- und Führungskräfte wahrnehmen. Einzelne Fortbildungen werden auch für die Kooperation der Fachkräfte an Schulen angeboten, hierzu werden gezielt Lehrkräfte angesprochen. a. Wenn das möglich ist, ist diese Teilnahme kostenlos? Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung ist die Teilnahme kostenlos . Für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gemäß der Teilnahmebedingungen 35 Euro pro Tag zu entrichten. b. Wenn das nicht möglich ist, was verhindert die Teilnahme? c. Welche Art von Fortbildungen betrifft das? Entfällt. Im Übrigen sind einige Fortbildungen explizit für bestimmte Zielgruppen konzipiert , zum Beispiel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes. 52. Können Verbände der Jugendhilfeträger ebenfalls Fortbildungen für den Ganztag anbieten? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit diese auch für Lehrer/-innen vollwertig zugelassen sind? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 15 Ja, siehe Antwort zu 51. IV. Hamburger Ganztag im Schulbau 53. Für die Verbesserung der Raum- und Ernährungs-Qualität steht ein Sonderfond in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Unter welchem Haushaltstitel ist dieser Sonderfond zu finden? Der Fonds ist ausgewiesen im Haushaltsplan 2017/2018, EP 3.1, Produktgruppe 238.03 (siehe Drs. 21/5859 sowie Drs. 21/9255). 54. Wie viel wurde bis jetzt ausgegeben und wofür? Bitte tabellarisch die Projekte nennen und die Ausgaben zuordnen. Siehe Anlage 8 bezüglich der schulischen Raumkonzepte. Bezüglich der Sonderfondsmittel für die Verbesserungen in der schulischen Verpflegungssituation siehe Drs. 21/7319 sowie Antwort zu 74. 55. In der Drs. 21/11561, Seite 5, wird ausgeführt: „Kinder und Jugendliche, die sich acht Stunden oder mehr pro Tag in der Schule aufhalten, benötigen sowohl die Möglichkeit des Austobens, als auch des Ausruhens.“ Vor dem Hintergrund dieser Aussage: a. Welche Raumkonzepte im Sinne des Raumes als weiterer Pädagoge wurden entwickelt? b. Wer war an der Planung jeweils beteiligt? c. Welche Materialien wurden zur Verfügung gestellt? Bitte, wenn vorhanden , als Anlage beifügen. Die Entwicklung der schulischen Raumkonzepte obliegt gemäß der Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 der jeweiligen Schulgemeinschaft. Im Rahmen der schulischen Selbstverantwortung entwickelt sie unter Beteiligung des GTA das auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und den Gegebenheiten des jeweiligen Standortes passende schulische Raumkonzept. Die zuständige Behörde hat den Schulen bereits im März 2017 zur Unterstützung unter anderem eine Handreichung zur Verfügung gestellt, siehe http://www.hamburg.de/ganztagsschule. Im Übrigen siehe Antwort zu 61. 56. Bis zum Schuljahr 2018/2019 sollen alle Schulen ein entsprechendes Raumkonzept vorlegen. Wie viele Standorte haben schon ein Konzept vorgelegt? Bitte Anzahl der Standorte getrennt für GBS- und GTS- Standorte ausweisen und Anteil zuordnen. Unabhängig von einer Beantragung von Mitteln aus dem Sonderfonds gilt für alle allgemeinbildenden Schulen, dass ein Raumkonzept im Schuljahr 2018/2019 entwickelt sein sollte. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen an der einzelnen Schule – insbesondere bereits längerfristig geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen – zu berücksichtigen. An nahezu allen allgemeinbildenden Schulen wurde eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen den Schulen und der jeweils zuständigen Schulaufsicht vereinbart. Eine Bilanzierung ist im Rahmen der Statusgespräche zwischen Schulaufsicht und Schulen im letzten Quartal 2018 beziehungsweise 1. Quartal 2019 vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 58. 57. Gibt es Vorgaben des Senates beziehungsweise der Fachbehörde für die Beantragung von Geldern? Wenn ja, welche sind das? Ja, gemäß Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 wurde ein kriteriengestütztes Antragsverfahren entwickelt, siehe http://www.hamburg.de/ ganztagsschule. 58. In der Drs. 21/11561 skizziert der Senat zwei Förderprogramme (FÖP I und FÖP II), nach denen Schulen für bestimmte Anforderungen an ihr Raumkonzept beziehungsweise an grundlegende Raumverbesserungen Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 per Antragsstellung entsprechende Fördermittel erhalten können. Vor diesem Hintergrund: a. Wie viele Standorte wurden bis 1.4.2018 nach dem FÖP I gefördert? Standorte bitte jeweils mit Zweck der Beantragung und entsprechenden Projekten tabellarisch auflisten. b. Wie viele Standorte wurden bis 1.4.2018 nach dem FÖP II gefördert. Bitte Standorte in gleicher Weise tabellarisch auflisten. Mit Stand 10. April 2018 haben 60 Schulen Anträge auf Mittel aus dem Förderprogramm I – „Raumkonzept und bessere Ausstattung“ gemäß der vorgesehenen Zweckbestimmung des Bürgerschaftsbeschlusses zu Drs. 21/4866 gestellt, hiervon wurden 35 Anträge bewilligt (siehe Anlage 8), die übrigen Anträge befinden sich in der Prüfung beziehungsweise Klärung. 43 Anträge wurden von den Grundschulen gestellt. Hier liegt der Schwerpunkt der gewünschten Anschaffungen in der Ausstattung von „Kuschelecken“, Ruhe- („Snoozel-„) und Bewegungsräumen. Hierzu zählen Podeste in unterschiedlicher Größe und Verwendungsmöglichkeit (Spielen, Theater, Ruhen). Liegeflächen und softe Möbel, wie Liege- und Sitzkissen, aber auch Kuschelsofas, Kissen und Stoffe, Teppiche , Discokugeln und Lichtsäulen zur Erzeugen unterschiedlicher Stimmungen. Im Bewegungsbereich wurden Klettertürme, Hochebenen und sogenannte Bewegungscentren beantragt. Diese bieten vielfältige Bewegungsmöglichkeiten an, durch den Einsatz von Sprossen, Klettereinrichtungen, Slacklines, dienen aber auch zum Ruhen beziehungsweise Entspannen durch den flexiblen Einsatz von Hängematten und -höhlen. An Möbeln wurden Multitool-Schränke zur unterschiedlichen Nutzung im Vor- und Nachmittagsbetrieb gefördert, wie auch im begrenzten Maße höhenverstellbare Sitzmöglichkeiten und Arbeitstische, unter anderem im Bereich von Bibliotheken. Im Außenbereich wurden vorwiegend Hütten zum Spielen und/oder Aufbewahren von Spielgeräten gefördert, des weiteren Holzbänke, Sitzgruppen und auch Spielgeräte, Kletter- und Balanciereinrichtungen. In einem Fall wurde eine naturnahe Umgestaltung der Außenanlage zum „Freiluftklassenzimmer“ gefördert. Ebenfalls mit Stand 10. April 2018 haben 15 Schulen Anträge auf Mittel aus dem Förderprogramm II – „Grundlegende Raumverbesserung und Umbau“ gemäß der vorgesehenen Zweckbestimmung gestellt. Von diesen wurden fünf Anträge bewilligt (siehe Anlage 8), zehn Anträge befinden sich in der Prüfung beziehungsweise Klärung mit den jeweiligen Schulen. Die Kombination aus pädagogischer Entwicklung, Organisation und Raumnutzung geht mit anspruchsvollen Veränderungsprozessen einher, für den Schulen einen längeren Beratungs- und Unterstützungsprozess in Anspruch nehmen können. 59. In der Drucksache des Senates wird auf Seite 5 unten erklärt, dass „die Schulkonferenz bereits im frühem Stadium der Planungsphase (Leistungsphase 0) zu beteiligen“ ist. a. In wie vielen Fällen war das bis jetzt der Fall? Bitte absolute Zahl und Anteil an der Gesamtzahl der möglichen Fälle nennen. b. Nach welchen Kriterien erfolgt die Beteiligung in der frühen Phase? Grundsätzlich bietet SBH | Schulbau Hamburg (SBH)/GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) den Schulen bei Baumaßnahmen zum Ganztag an, sich im Rahmen der sogenannten Leistungsphase 0 zu beteiligen. Das Verfahren und die Kriterien ergeben sich aus dem von der für Bildung zuständigen Behörde und SBH/ GMH entwickelten Leitfaden zu Baumaßnahmen an Schulen (http://www.hamburg.de/contentblob/8392210/1b8153aeacac8319504c5c2595acd87e/ data/leitfaden-baumassnahmen-an-schueln.pdf). 60. In der Senatsmitteilung wird zum Förderweg I ein Nachweisverfahren mit Rechnung und Foto-Dokumentation angegeben. a. Wer prüft den Nachweis? b. Wo findet sich die Position im Hamburger Haushalt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 17 Das Förderprogramm wird vom zuständigen Referat begleitet. Über die Bewilligung von Anträgen hinaus erfolgt hier auch die Überprüfung (Plausibilität) der zweckgemäßen und erfolgreichen Umsetzung des Förderprogrammes. Zur Haushaltsveranschlagung siehe Antwort zu 53. 61. Welche Informations- und Beratungsangebote stehen a. im Förderweg I und b. im Förderweg II zur Verfügung? Neben den Informationen, die im Internet verfügbar sind (siehe http://www.hamburg.de/ganztagsschule/8276488/ganztagsschulen-raumkonzept/), besteht eine unmittelbare Informations- und Beratungsmöglichkeit für beide Förderprogramme über das zuständige Referat. Neben der telefonische Beratung und der Möglichkeit, Beratungstermine in der Behörde wahrzunehmen, werden im Rahmen verschiedener Veranstaltungen Informationen und Beratungen angeboten, zum Beispiel Schulleiterdienstbesprechung mit einem Workshop-Angebot, Netzwerkveranstaltungen und die Schulbaumesse (Good-Practice-Beispiele, Podiumsdiskussion , Planungscafé). Wesentlicher Bestandteil des Förderprogrammes II sind individuelle Beratungsangebote. Bei strukturellen wie eventuell baulichen Veränderungen erhält die Schule innerbehördliche Beratung beispielsweise von Standortentwicklern der der für Bildung zuständigen Behörde oder von Schulbau Hamburg | SBH beziehungsweise Gebäudemanagement Hamburg | GMH, wie auch bei Bedarf eine Begleitung durch externe Prozessbegleiter und Planer. 62. Welche Planungen gibt es, die zusätzlichen Raumbedarfe an Schulen angesichts der steigenden Zahl der Schüler und Schülerinnen umzusetzen , sodass für Vor- und Nachmittag ausreichend Platz zur Verfügung steht? Bereits im November 2016 wurde das Musterflächenprogramm (MFP) für allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten überarbeitet und veröffentlicht. Für die veränderten Anforderungen, die durch ganztägige und inklusive Bildung an Schule gestellt werden, bietet das Musterflächenprogramm jetzt weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/7396540/ 169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf). V. Essensversorgung im schulischen Ganztag 63. Die Gebote einer gesunden Ernährung (zum Beispiel Gesundheitsprävention ) und das „Essen als „pädagogische Zeit“ sind konstitutiver Bestandteil des gemeinsamen Mittagessens an der Schule. Wie werden diese Gebote vor dem Hintergrund von Schichtsystemen und Ähnlichen sichergestellt? In den Hamburger Bildungsplänen ist die Gesundheitsförderung, die Ernährungs- und Verbraucherbildung als ein wichtiges Handlungsfeld ausweist, in allen drei Schultypen fest verankert (http://li.hamburg.de/gesundheitsfoerderung/). Im Rahmen der selbstverantwortlichen Schule entscheidet die Einzelschule, wie sie die Ernährungsbildung mit der Schulverpflegung verknüpft. Je nach Schulform und Schulgröße haben Schulen sich für unterschiedliche, versetzte Pausenzeiten zur Essenseinnahme entschieden . Die Hamburger Vernetzungsstelle für Schulverpflegung gibt unter anderem Hinweise für die pädagogische Gestaltung der Mittagspause. Im Übrigen siehe Drs. 21/11561. 64. Wie wird diese zentrale Mitverantwortung und Fürsorgepflicht vonseiten der Schule sichergestellt? Die jeweilige Schulleitung stellt dies unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft, insbesondere deren Mensa- oder Ganztagsausschüsse, sicher. 65. Wie wird sichergestellt, dass die Inklusion im Essenseinnahmebereich Berücksichtigung findet? Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Mahlzeiten werden mit den Inhaltsstoffen gekennzeichnet, auf chronisch kranke Schülerinnen und Schüler wird individuell bei der Zusammenstellung auf das Essensangebot durch die Caterer eingegangen. Auf Barrierefreiheit wird geachtet, sodass keine Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden. 66. Wie vielen Schülerinnen und Schülern (SuS) wird es pro Monat ermöglicht , das Mittagessen aufgrund einer Bezuschussung durch das Bildungs - und Teilhabepacket (BUT) einzunehmen? Bitte Aufschlüsselung nach Altersgruppen vornehmen. In der Altersgruppe sechs bis unter 14 Jahre haben im Jahr 2017 durchschnittlich 24.106 BuT-leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler pro Monat am Mittagessen teilgenommen. Hinzu kommen von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Leistungsberechtigte. In der Altersgruppe sechs bis unter 14 Jahre haben hier noch einmal zusätzlich im Schnitt 290 Schülerinnen und Schüler monatlich am Mittagessen teilgenommen. 67. Wie viele SuS könnten aufgrund ihrer Bedürftigkeit das BUT in Anspruch nehmen, wie viele davon nutzen es aber nicht für die Mittagsverpflegung ? In der Altersgruppe sechs bis unter 14 Jahre konnten in 2017 insgesamt 34.195 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen. Davon haben 10.089 Schülerinnen und Schüler das BuT nicht für die subventionierte Teilnahme am Mittagessen in Anspruch genommen. 68. Laut Drs. 21/11561 sehen die Planungen des Senates (Stand Sommer 2017) vor, bis Ende 2019 63 neue Schulkantinen zu errichten. Wie viele Küchen davon wurden im Jahr 2017 fertiggestellt. Für wie viele weitere Schulkantinen ist die Errichtung für die Jahre 2018 und 2019 geplant und für wie viele in den Jahren 2020 – 2023 (Ende des Schulbauprogramms )? Im Jahr 2017 wurden 26 Kantinenbauprojekte abgeschlossen. Für das Jahr 2018 ist der Abschluss von 19 Kantinenbauprojekten vorgesehen, für das Jahr 2019 sind 16 und für die Jahre 2020 bis 2023 weitere 17 Kantinenbauprojekte geplant. 69. Wie viele dieser Küchen wurden aus dem Haushaltstitel für 20 Produktionsküchen gemäß Koalitionsvertrag finanziert und wie viele aus dem Sonderfonds? Es gibt keinen gesonderten Haushaltstitel für 20 Produktionsküchen. In den Jahren 2017 bis 2023 wurden beziehungsweise werden 27 Kantinenbauprojekte durch Mittel des Sonderfonds „Guter Ganztag“ mitfinanziert. 70. Insgesamt sollen im Zeitraum 2012 bis 2020 263 neue Schulkantinen entstehen. Laut der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/12120, Anlage 1, der Fraktion DIE LINKE sind bisher 37 Produktionsküchen beziehungsweise Vitalküchen entstanden, davon 14 Küchen in 2017. a. Wie viele Produktions- beziehungsweise Vitalküchen werden bis 2020 dazukommen? Nach derzeitigem Planungsstand werden 34 Produktions- beziehungsweise Vitalküchen bis 2020 dazukommen. b. Welchen Anteil an allen Küchen hat dann diese Art der Küchen? Diese Küchen machen rund 25 Prozent aller Küchen aus. Aufgrund umfassender technischer Ausstattung nutzen Schulen jedoch auch Standardküchen zur Zubereitung von Speisen. 71. Wie viele Schulkinder werden Stand April 2018 an Standorten mit Produktions - beziehungsweise Vitalküchen beschult und wie viele nehmen dort jeweils am Essen teil? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller am Nachmittag betreuten Hamburger Schulkinder entspricht das? Bitte nach Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 19 Klassenstufen (Jahrgänge 1 – 4, 5 – 6, 7 – 10, 11 – 12 beziehungsweise 13) und KESS-Faktoren aufschlüsseln. Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nur teilweise zentral erfasst und werden daher auf Grundlage von Auskünften der Schulen, die die Schulen auch auf der Basis von Angaben der Caterer gegeben haben, beantwortet. 123.990 Schülerinnen und Schüler von VSK bis Jahrgang 10 werden an allgemeinbildenden staatlichen Schulen am Nachmittag betreut. Insgesamt werden 30.645 Schülerinnen und Schüler an 34 Standorten mit Produktions- beziehungsweise Vitalküchen beschult, in den Jahrgangsstufen VSK bis Jahrgang 10 nehmen 19.806 Schülerinnen und Schüler dieser Schulen am Ganztag teil, 9.732 der Schülerinnen und Schüler nehmen durchschnittlich täglich an diesen Schulen am Essen teil. Standortbezogene Informationen können der Anlage 9 entnommen werden. Zu weiteren Daten, insbesondere zu Jahrgangsstufen und Sozialindizes, siehe Anlage 10. Die Meldung beziehungsweise Aufschlüsselung der Teilnahme am Essen nach Jahrgangsstufen ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztag und am Mittagessen teilnehmen , ist nicht zu eruieren, da die Teilnahmezahlen am Mittagessen Personen der gesamten Schülerschaft am jeweiligen Standort beinhalten kann (also gegebenenfalls Jahrgänge VSK bis 13), während die Teilnahme am Ganztag per Definition bei Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 gezählt wird. Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht am Ganztag teilnehmen, in der Kantine essen (sogenannte Nur-Esser). Da also die Anzahl der an Schulen mit Produktions- oder Vitalküchen essenden Ganztagsschülerinnen und -schüler nicht beziffert werden kann, ist die Berechnung eines Anteils an allen Ganztagsschülerinnen und -schülern ebenfalls nicht möglich. Im Übrigen siehe Anlage 11. 72. Wie wird sichergestellt, dass Vitalküchen gemäß ihrer Ausstattung genutzt werden und zur Produktion von frischen Speisen in der Schulverpflegung beitragen? Siehe Antwort zu 64. 73. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um eine regionale, saisonale und ökologische Schulverpflegung sicherzustellen? Gibt es bereits verbindliche Kriterien/Vorgaben der Behörde, um diese Aspekte zum Beispiel im Muster-Vertrag der Behörde mit den Caterern umzusetzen? Bisher ist im Mustervertrag zwischen Schule und Caterer festgelegt, dass an mindestens 20 Schultagen im Schuljahr regionale Produkte für die Mittagsverpflegung verwendet werden. Als Bio-Stadt – unter der Federführung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – hat sich auch Hamburg zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Biolebensmittel kontinuierlich zu steigern. Um diesen Aspekt zu vertiefen, wird sich der QZSV am 7. Juni 2018 mit der Nutzung regionaler, saisonaler und ökologischer Produkte auseinandersetzen. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 74. Im Qualitätszirkel Schulverpflegung (QZSV) soll ein Leitfaden entwickelt werden. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Welche konkreten Maßnahmen und Empfehlungen wurden bislang erarbeitet, um die Qualität an Hamburger Schulen sicher zu stellen? Der QZSV hat „Hinweise zur Erstellung eines Ernährungskonzeptes“ und die „Empfehlungen für die Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds Guter Ganztag“ erarbeitet. Die zuständige Behörde erarbeitet zurzeit unter anderem ein kriteriengestütztes Antragsverfahren analog zur Umsetzung der schulischen Raumkonzepte, siehe Antwort zu 57. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 75. Wird entsprechend dem Berliner Model in Erwägung gezogen, eine Stelle zur Sicherung der Qualitätsstandards einzurichten? Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Evaluation der aus Berlin bekannten „Qualitätskontrolle Schulessen“ auszuwerten, wenn diese vorliegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 64. zur innerschulischen Qualitätskontrolle. 76. Welche bestehenden fachlichen Empfehlungen gibt es? Würde es nicht genügen, die bestehenden fachlichen Empfehlungen umzusetzen? Was ist der zusätzliche Gewinn eines solchen Leitfadens? Fachliche Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, der Hochschule Rheine, der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften, des Nationalen Qualitätszentrums Schulverpflegung sowie weiterer Beratungsstellen, Institute, Vereine und Forschungseinrichtungen liegen vor. Ein Leitfaden soll die praxisnahen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und die Schulen bei der Erstellung ihres Ernährungskonzeptes unterstützen sowie hamburgspezifische Informationen und Beispiele guter Praxis aufzeigen. 77. Wie und durch wen wird die Umsetzung der fachlichen Empfehlungen in der Praxis begleitet? Die zuständige Behörde und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), die Hamburger Vernetzungsstelle für Schulverpflegung sowie außerschulische Kooperationspartner unterstützen Schulen bei der Umsetzung. Hinzu kommen vor Ort die Schulleitungen, die mit Ganztagsausschüssen, Kantinenbeiräten und Mensaausschüssen die Empfehlungen konkretisieren. 78. Wie wird die ganztägige, hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung an allen Hamburger Schulformen konkret sichergestellt (zum Beispiel Wasserspender)? Bitte Anzahl der Sicherstellungen für die verschiedenen Arten angeben. 79. Nach welchem Schlüssel berechnet der Senat die Anzahl der Trinkwasserentnahmestellen für wie viele Schüler/-innen? 80. Aus welchem Budget wird die Trinkwasserversorgung an Hamburger Schulen finanziert? Wie wird sichergestellt, dass dafür das Budget der einzelnen Schulen zukünftig nicht belastet wird? 81. Wer ist für die Sicherstellung der ganztägigen Trinkwasserversorgung zuständig? Welche Lösungen sind vorgesehen für Schulen, deren Wasserversorgung zurzeit aus dem Schulbudget finanziert wird? Welche Lösungen und Strategien werden für • Neubauten, • Bestandsschulen mit Trinkwasserspender, • Bestandsschulen ohne Trinkwasserspender vorgesehen? Alle Schulen ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern eine ausreichende Trinkwasserversorgung (siehe Drs. 21/11561 und Drs. 19/8594). Unabhängig davon beschäftigt sich der QZSV gemäß Drs. 21/4866 damit, welche weiteren Entwicklungsmöglichkeiten und Maßnahmen ergriffen werden können. Die Finanzierung der Trinkwasserspender wird über die jeweiligen Schulbudgets sichergestellt. An den Schulen, die einen Trinkwasserspender in Betrieb haben, kann auf Antrag eine Kostenerstattung für die einmaligen Installationskosten sowie für laufende Miet- und Wartungskosten anteilig aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgen. Die Überlegungen der zuständigen Behörde, ob und wie eine Änderung der Finanzierung erfolgen wird, sind noch nicht abgeschlossen. VI Qualitätsentwicklung 82. Inwiefern werden die besonderen Bedingungen des Ganztages an Hamburger Schulen in das Qualitätsmanagement einbezogen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 21 Wie in Drs. 21/11561 ausgeführt, werden in kontinuierlicher Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements der Schulen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen entwickelt , um Schulen bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus wird unter anderem eine weitere Schulbegehung zur Umsetzung des „Guten Ganztags“ an den GBS/GTS- Grundschulen noch im Jahr 2018 durchgeführt werden. Die Begehungen sollen in die bestehende Gesprächsstruktur der Schulaufsicht mit den Schulen eingebettet werden. Als thematische Schwerpunkte des Gesprächs werden spezifische Ganztagsthemen gesetzt werden. Hierbei werden neben Elternvertretern an GBS-Standorten auch die GBS-Träger sowie die Verbände beteiligt werden. Darüber hinaus wird das schuleigene Qualitätsmanagement zukünftig insbesondere durch ein weiteres Qualitätsentwicklungsgespräch zwischen Schulaufsicht und Schule unterstützt. Nach derzeitigen Planungen wird dies im Frühjahr/Sommer 2019 stattfinden. 83. Werden die Kooperationspartner an den GTS- und GBS-Standorten beteiligt? Wenn ja, wie und in welchen Schritten soll eine belastbare und nachhaltige Beteiligung der Kooperationspartner vom Vor- und Nachmittag sichergestellt werden? Über den Ganztagsausschuss an jeder Schule werden die Akteure im Ganztag (und die Elternvertreter) an der Weiterentwicklung der Themenfelder des Ganztags beteiligt . Die Beteiligung der Kooperationspartner erfolgt in besonderem Maße an GBS- Standorten und ist fakultativ auch an GTS-Schulen möglich. Darüber hinaus wird mit Jugendhilfeverbänden, als Vertreter für Träger die in GBS und GTS an der Gestaltung des Ganztags an Hamburger Schulen beteiligt sind, im Qualitätsforum Ganztag an der Entwicklung von Qualitätskriterien und möglichen Indikatoren für einen qualitativ hochwertigen Ganztag gearbeitet. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 82. 84. Werden die Schülerinnen und Schüler beteiligt? Wenn ja, wie sieht die Beteiligung aus? Wenn nein, warum findet diese nicht statt? Alle Schulen eröffnen ihren Schülerinnen und Schülern gemäß HmbSG alters- und entwicklungsgemäß ein größtmögliches Maß an Mitgestaltung in den unterschiedlichen Gestaltungsfeldern in der Schule. Darüber hinaus wird im Qualitätsforum Ganztag an der Entwicklung von gemeinsamen Qualitätskriterien für den Ganztag an Hamburger Schulen gearbeitet. Ein Themenschwerpunkt ist dabei Partizipation von Schülerinnen und Schülern. Hier setzt sich das Qualitätsforum derzeit mit der Frage auseinander, wie bereits in der Entwicklung von Qualitätskriterien und möglichen Qualitätsindikatoren eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern erfolgen kann und wie die Partizipation von Schülerinnen und Schülern im Bereich des Ganztags weiter gefördert werden kann. 85. Welche Maßnahmen der Qualitätsentwicklung plant die Behörde beziehungsweise der Senat? Siehe Antworten zu 82. bis 84. 86. Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen hat der Senat beziehungsweise die Schulbehörde (BSB) aus den gemeinsamen Gesprächen und Besuchen gezogen? Die Arbeit des Qualitätsforums Ganztag ist noch nicht beendet, daher sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Zu den Ergebnissen und Schlussfolgerungen aus den Standort- beziehungsweise Schulbesuchen siehe Drs. 21/5977. 87. Welche professionsübergreifenden Netzwerke für die Qualitätsentwicklung im Ganztag existieren in Hamburg? Bitte Netzwerke benennen und für die jeweiligen Netzwerke die Beteiligten und die Arbeitsstruktur (zum Beispiel Anzahl der Treffen) benennen. Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Das Netzwerk Ganztagsschulkoordination arbeitet seit 2008. An vier Treffen im Jahr nehmen derzeit jeweils zwischen 40 und 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Die abwechselnd halb- und ganztägigen Treffen finden an wechselnden Gastgeberschulen statt. Hier sind Koordinatorinnen und Koordinatoren, Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher aus den verschiedenen Schulformen vertreten. Das Netzwerk GBS (Trägerleitungen) arbeitet seit 2013. An drei halbtägigen Treffen im Jahr nehmen jeweils 30 bis 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Neben GBS- Trägerleitungen nehmen auch Schulleitungen, Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Trägerreferentinnen und -referenten teil. Die Treffen finden im SPFZ statt. Das Netzwerk Gymnasien (Koordinatoren/Schulleitungen) arbeitet seit 2013. Hier treffen sich jeweils zehn – 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an drei halbtägigen Terminen im Jahr. Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Schulleitungsmitglieder aus Gymnasien treffen sich in der Behörde oder an wechselnden Gastgeberschulen. Das Qualifizierungs- und Entwicklungsnetzwerk Schulverpflegung und Ernährung hat seine Arbeit im Februar 2018 aufgenommen. Beteiligt sind aus fünf teilnehmenden Schulen die Schulleitung, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Köchin beziehungsweise Koch sowie Verwaltungsangestellte aus einem Schulbüro. Die Laufzeit des Netzwerks beträgt zwei Jahre, Treffen finden durchschnittlich alle sechs Wochen statt. Jede teilnehmende Schule realisiert im Netzwerk ein konkretes Projekt zur Verbesserung der jeweiligen Verpflegungssituation. An den bundesweiten Netzwerken bildung.digital – Netzwerk ganztägig bilden sind vier Hamburger Schulen (Grundschulen, Stadtteilschule, Gymnasium) mit multiprofessionellen Teams beteiligt. Im Zeitraum von 2017 bis 2019 sind insgesamt sechs Netzwerktermine (eintägig – 1,5-tägig) geplant. Diese finden in verschiedenen Städten teil. Zusätzlich gab es eine Auftaktveranstaltung und begleitend zu den Netzwerktreffen haben die Schulen die Möglichkeit, Onlineangebote (Webinaren) wahrzunehmen. Te iln ah m e am G an zt ag im G ru nd sc hu lb er ei ch G an zt ag sf or m u nd K la ss en st uf e A nz ah l S uS ge sa m t2 A nz ah l S uS K er nz ei t3, 4 A nt ei l S uS K er nz ei t A nz ah l S uS Fr üh be tre uu ng 3, 4 A nz ah l S uS S pä tb et re uu ng 3, 4 A nt ei l S uS S pä tb et re uu ng A nz ah l S uS Fe rie nb et re uu ng D ur ch sc hn itt lic he A nz ah l Fe rie nw oc he n V or sc hu lk la ss e 5. 02 4 3. 81 5 75 ,9 % 50 5 56 3 11 ,2 % 2. 61 4 5, 9 K la ss en st uf e 1 8. 89 1 7. 60 3 85 ,5 % 82 7 1. 04 0 11 ,7 % 4. 90 5 5, 5 K la ss en st uf e 2 8. 83 4 7. 57 4 85 ,7 % 54 3 83 0 9, 4% 4. 61 3 5, 3 K la ss en st uf e 3 8. 64 4 7. 17 1 83 ,0 % 44 3 64 9 7, 5% 3. 98 1 5, 0 K la ss en st uf e 4 8. 53 9 6. 68 1 78 ,2 % 26 9 39 1 4, 6% 3. 28 0 4, 8 V or sc hu lk la ss e 2. 99 8 2. 32 4 77 ,5 % 27 1 35 3 11 ,8 % 1. 21 0 6, 6 K la ss en st uf e 1 5. 28 4 4. 75 1 89 ,9 % 42 2 67 0 12 ,7 % 2. 51 5 5, 9 K la ss en st uf e 2 5. 32 3 4. 77 2 89 ,6 % 37 5 61 0 11 ,5 % 2. 37 5 5, 6 K la ss en st uf e 3 5. 26 8 4. 71 4 89 ,5 % 23 7 38 3 7, 3% 1. 96 6 5, 3 K la ss en st uf e 4 5. 41 2 4. 84 2 89 ,5 % 17 1 24 6 4, 5% 1. 68 3 5, 2 K la ss en st uf e 51 ) 17 1 15 7 91 ,8 % 1 6 3, 5% 38 4, 4 K la ss en st uf e 61 ) 17 8 16 0 89 ,9 % - - 0, 0% 16 3, 5 2 A nz ah l S uS (S ch ül er in ne n un d S ch ül er ) g es am t a us d er S ch ul ja hr es er he bu ng 2 01 7 1) G ru nd sc hu lk la ss en d es S ch ul ve rs uc hs "S ec hs jä hr ig e G ru nd sc hu le " G B S G TS (v ol lg eb un de n, te ilg eb un de n un d of fe n) 3 D at en ab zu g fü r d ie A nz ah l d er in G B S a ng em el de te n S ch ül er in ne n un d S ch ül er in d er K er nz ei t s ow ie fü r d ie a ng em el de te n S ch ül er in ne n un d S ch ül er in G B S u nd G TS z ur F rü h- , S pä tun d Fe rie nb et re uu ng a us G B S /G TS -IT m it S tic ht ag 0 1. 02 .2 01 8 4 B er ec hn un g de r A nz ah l d er S ch ül er in ne n un d S ch ül er in d er K er nz ei t a n G TS -G ru nd sc hu le n un d -S TS (G ru nd sc hu lb er ei ch ) g em äß d er d ur ch d ie S ch ul en a n da s R ef er at V 22 g em el de te n Te iln ah m eq uo te n m it S tic ht ag z um 0 1. 02 .2 01 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 23 Anlage 1 An GTS Grundschulen für 3, 4 oder 5 Teilnahmetage angemeldete Schülerinnen und Schüler Klassenstufe Anzahl SuS gesamt2 Anzahl SuS an 3 Tagen3 Anzahl SuS an 4 Tagen3 Anzahl SuS an 5 Tagen3 Vorschulklasse 2.998 51 401 2.093 Klassenstufe 1 5.284 136 1.026 3.941 Klassenstufe 2 5.323 158 1.121 3.805 Klassenstufe 3 5.268 251 1.271 3.444 Klassenstufe 4 5.412 304 1.485 3.143 Klassenstufe 51) 171 55 49 71 Klassenstufe 61) 178 70 60 44 1Grundschulklassen des Schulversuchs "Sechsjährige Grundschule" 2Anzahl SuS (Schülerinnen und Schüler) gesamt aus der Schuljahreserhebung 2017 3Datenabzug für die zu den Teilnahmetagen an GTS Grundschulen angemeldeten Schülerinnen und Schüler aus GBS/GTS-IT mit Stichtag 01.02.2018 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde, 01.02.2018 Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Anlage 2 Teilnahme am Ganztag an den weiterführenden Schulen (Klassenstufen 5 bis 10) Schulform Anzahl SuS gesamt2 Anzahl am Ganztag teilnehmende SuS3,4 Anteil am Ganztag teilnehmende SuS Anzahl SuS Spätbetreuung5 Stadtteilschule 37.031 32.296 87,2% 29 Gymnasium 1 38.272 37.130 97,0% 7 1Sowohl GTS-Gymnasien als auch Gymnasien als Ganztagsschule besonderer Prägung 2Anzahl SuS (Schülerinnen und Schüler) gesamt aus der Schuljahreserhebung 2017 3Berechnung der Anzahl am Ganztag teilnehmender Schülerinnen und Schüler an Stadtteilschulen und GTS-Gymnasien gemäß der durch die Schulen an das Referat V22 gemeldeten Teilnahmequoten mit Stichtag zum 01.02.2018 4Für Gymnasien als Ganztagsschule besonderer Prägung wurde die Summe der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 aus der Schuljahreserhebung 2017 zugrundegelegt 5Datenabzug für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler zur Früh- und Spätbetreuung aus GBS/GTS-IT mit Stichtag 01.02.2018 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, 01.02.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 25 Anlage 3 Zuweisungen für Schulsozialarbeit (schulischer Beratungsdienst und Schulsozialarbeit für Flüchtlinge) zum 01.02.21018 Schulname Sozialindex Zuweisung Schulsozialarbeit in Stellen Grundschule St.Pauli 2 0,25 Heinrich-Wolgast-Schule 3 1,00 Grundschule Kirchdorf 1 1,00 Grundschule Arnkielstraße 2 1,00 Ganztagsgrundschule Sternschanze 2 1,00 Schule Stengelestraße 1 0,60 Schule am Schleemer Park 1 1,10 Theodor-Haubach-Schule 3 1,00 Schule Kroonhorst 1 1,00 Schule Krohnstieg 4 0,10 Grundschule Großlohering 2 1,00 Grundschule Neurahlstedt 4 1,00 Schule An der Seebek 3 0,30 Schule Surenland 3 0,52 Schule Ernst-Henning-Straße 4 1,10 Grundschule Heidhorst 4 0,75 Schule Mittlerer Landweg 5 0,89 Grundschule an der Haake 2 0,60 Schule Rotenhäuser Damm 1 1,00 Schule an der Burgweide 1 0,60 Albert-Schweitzer-Schule 6 1,00 Brüder-Grimm-Schule 2 1,50 Erich Kästner Schule 3 1,50 Fritz-Schumacher-Schule 4 1,70 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 1,50 Goethe-Schule-Harburg 4 1,50 Gretel-Bergmann-Schule 2 1,75 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 1,00 Heinrich-Hertz-Schule 4 1,50 Ida Ehre Schule 3 1,50 Ilse-Löwenstein-Schule 4 1,00 Irena-Sendler-Schule 4 1,50 Julius-Leber-Schule 4 1,50 Kurt-Tucholsky-Schule 2 1,75 Lessing-Stadtteilschule 3 1,00 Max-Brauer-Schule 5 1,00 Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 1,75 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 1 1,75 Otto-Hahn-Schule 2 2,00 Schule auf der Veddel 1 1,50 Schule Maretstraße 1 1,50 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 1,00 Stadtteilschule Altrahlstedt 2 1,25 Stadtteilschule Am Hafen 1 3,80 Stadtteilschule Am Heidberg 4 1,65 Stadtteilschule am See 2 1,50 Stadtteilschule Bahrenfeld 3 1,00 Stadtteilschule Barmbek 2 2,80 Stadtteilschule Bergedorf 4 1,50 Stadtteilschule Bergstedt 5 1,00 Stadtteilschule Blankenese 5 1,00 Stadtteilschule Bramfeld 3 2,00 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 2 1,50 Stadtteilschule Eidelstedt 2 1,50 Stadtteilschule Eppendorf 4 1,00 Stadtteilschule Finkenwerder 3 1,25 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 1,00 Stadtteilschule Flottbek 3 1,00 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 2,25 Stadtteilschule Helmuth Hübener 2 1,50 Stadtteilschule Horn 2 1,75 Stadtteilschule Kirchwerder 4 1,00 Stadtteilschule Lohbrügge 3 1,00 Stadtteilschule Lurup 2 1,50 Stadtteilschule Meiendorf 4 1,00 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 3,25 Stadtteilschule Niendorf 5 1,50 Stadtteilschule Öjendorf 1 2,25 Stadtteilschule Oldenfelde 3 1,00 Stadtteilschule Poppenbüttel 5 1,50 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 2 1,50 Stadtteilschule Rissen 4 1,00 Stadtteilschule Stellingen 3 1,00 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 2 1,75 Stadtteilschule Süderelbe 2 1,75 Stadtteilschule Walddörfer 5 1,50 Stadtteilschule Wilhelmsburg 1 3,00 Stadtteilschule Winterhude 5 1,00 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, 01.02.2018 Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Anlage 4 Erzieher - Absolventenprognose der staatlichen beruflichen Schulen in Hamburg Anmerkung: SchülerInnenzahlen teilweise gerundet ab 2017 Prognose Basis 2016 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Absolventen insgesamt Staatliche Ausbildungsgänge 1.007 975 941 1.050 1.306 1.336 1.303 1.310 1.255 1.472 1.522 1.528 1.512 1.522 1.515 Private Ausbildungsgänge 57 119 90 163 194 202 202 202 202 202 202 202 202 202 202 Gesamtsumme 1.064 1.094 1.031 1.213 1.500 1.538 1.505 1.512 1.457 1.674 1.724 1.730 1.714 1.724 1.717 davon im Berufsfeld tatsächlich verfügbar 696 748 751 896 1.146 1.163 1.151 1.185 1.106 1.317 1.361 1.368 1.352 1.362 1.357 (30% der SPA, 100% Erzieher) Quelle: Schuljahreserhebungen 2011 bis 2016, Langfristprognose auf Basis der Schuljahreserhebung 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 27 Anlage 5 GTS-Grundschulen mit Nachmittagsunterricht Schule Bezirk Anzahl der Wochentagetage mit Nachmittagsunterricht Gesamtzahl der in der Woche am Nachmittag erteilten Unterrichtsstunden Ganztagsgrundschule Sternschanze Altona 4 122 Ganztagsschule an der Elbe Altona 5 20 Grundschule Arnkielstraße Altona 4 6 Grundschule Franzosenkoppel Altona 2 4 Grundschule Thadenstraße Altona 4 4 Louise Schroeder Schule Altona 2 2 Max-Brauer-Schule Altona 4 6 Schule Barlsheide Altona 4 145 Schule Iserbrook Altona 2 2 Schule Kroonhorst Altona 4 74 Schule Rothestraße Altona 2 71 Theodor-Haubach-Schule Altona 2 4 Adolph-Diesterweg-Schule Bergedorf 2 4 Clara-Grunwald-Schule Bergedorf 3 5 Grundschule Heidhorst Bergedorf 2 4 Schule Ernst-Henning-Straße Bergedorf 2 20 Grundschule Hoheluft Eimsbüttel 2 4 Schule Eduardstraße Eimsbüttel 1 16 Schule Molkenbuhrstraße Eimsbüttel 2 16 Schule Rellinger Straße Eimsbüttel 4 8 Schule Vizelinstraße Eimsbüttel 2 64 Aueschule Finkenwerder Hamburg-Mitte 2 4 Brüder-Grimm-Schule Hamburg-Mitte 2 56 Elbinselschule Hamburg-Mitte 4 4 Fritz-Köhne-Schule Hamburg-Mitte 4 20 Ganztagsschule Fährstraße Hamburg-Mitte 4 5,5 Grundschule Archenholzstraße Hamburg-Mitte 2 4 Grundschule Mümmelmannsberg Hamburg-Mitte 3 6 Grundschule Osterbrook Hamburg-Mitte 2 4 Grundschule Rahewinkel Hamburg-Mitte 2 9 Grundschule St.Pauli Hamburg-Mitte 4 38 Grundschule Stübenhofer Weg Hamburg-Mitte 4 8 Heinrich-Wolgast-Schule Hamburg-Mitte 3 108 Katharinenschule in der Hafencity Hamburg-Mitte 3 36 + 36 Stunden Ar-beitszeit /Förderung Schule an der Burgweide Hamburg-Mitte 3 6 Schule An der Glinder Au Hamburg-Mitte 4 88 Schule Hohe Landwehr Hamburg-Mitte 5 36 Stadtteilschule Wilhelmsburg Hamburg-Mitte 4 7 Westerschule Finkenwerder Hamburg-Mitte 2 4 Anton-Rée-Schule Allermöhe Hamburg-Nord 2 4 Goldbek-Schule Hamburg-Nord 2 4 Grundschule Am Heidberg Hamburg-Nord 2 4 Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Anlage 6   Schule Bezirk Anzahl der Wochentagetage mit Nachmittagsunterricht Gesamtzahl der in der Woche am Nachmittag erteilten Unterrichtsstunden Grundschule St. Nikolai Hamburg-Nord 4 81 Schule Krohnstieg Hamburg-Nord 4 40 Schule Lämmersieth Hamburg-Nord 2 4 Schule Neubergerweg Hamburg-Nord 2 4 Stadtteilschule Alter Teichweg Hamburg-Nord 5 5 Ganztagsgrundschule Am Johannisland Harburg 4 144 Grundschule An der Haake Harburg 3 6 Schule Grumbrechtstraße Harburg 3 5 Schule Maretstraße Harburg 4 40 Schule Ohrnsweg Harburg 3 20 Erich Kästner Schule Wandsbek 4 2 Grundschule Großlohering Wandsbek 5 4 Grundschule Poppenbüttel Wandsbek 3 3 Schule An den Teichwiesen Wandsbek 2 3 Schule Appelhoff Wandsbek 3 84 Schule Charlottenburger Straße Wandsbek 5 5 Quelle: Schulabfrage am 18.4.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 29 GTS-Grundschulen, die die Kernzeit im schulischen Ganztag in alleiniger Verantwortung ohne Jugendhilfepartner gestalten Ganztagsgrundschule Sternschanze Altona  Ganztagsschule an der Elbe Altona  Grundschule Arnkielstraße Altona  Grundschule Franzosenkoppel Altona  Louise Schroeder Schule Altona  Max-Brauer-Schule Altona  Schule Iserbrook Altona  Schule Rothestraße Altona  Theodor-Haubach-Schule Altona  Adolph-Diesterweg-Schule Bergedorf  Clara-Grunwald-Schule Bergedorf  Grundschule Heidhorst Bergedorf  Schule Ernst-Henning-Straße Bergedorf  Stadtteilschule Kirchwerder Bergedorf  Grundschule Hoheluft Eimsbüttel  Schule Molkenbuhrstraße Eimsbüttel  Aueschule Finkenwerder Hamburg‐Mitte  Elbinselschule Hamburg‐Mitte  Ganztagsschule Fährstraße Hamburg‐Mitte  Grundschule Archenholzstraße Hamburg‐Mitte  Grundschule Osterbrook Hamburg‐Mitte  Grundschule Rahewinkel Hamburg‐Mitte  Grundschule St.Pauli Hamburg‐Mitte  Heinrich-Wolgast-Schule Hamburg‐Mitte  Rudolf-Roß-Grundschule Hamburg‐Mitte  Schule an der Burgweide Hamburg‐Mitte  Schule auf der Veddel Hamburg‐Mitte  Schule Fuchsbergredder Hamburg‐Mitte  Schule Hohe Landwehr Hamburg‐Mitte  Stadtteilschule Wilhelmsburg Hamburg‐Mitte  Westerschule Finkenwerder Hamburg‐Mitte  Grundschule Am Heidberg Hamburg‐Nord  Grundschule St. Nikolai Hamburg‐Nord  Schule Krohnstieg Hamburg‐Nord  Schule Lämmersieth Hamburg‐Nord  Schule Neubergerweg Hamburg‐Nord  Stadtteilschule Alter Teichweg Hamburg‐Nord  Ganztagsgrundschule Am Johannisland Harburg  Grundschule An der Haake Harburg  Schule Grumbrechtstraße Harburg  Schule Maretstraße Harburg  Schule Ohrnsweg Harburg  Erich Kästner Schule Wandsbek  Grundschule Bramfeld Wandsbek  Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Anlage 7           Grundschule Großlohering Wandsbek  Grundschule Poppenbüttel Wandsbek  Schule am See Wandsbek  Schule An der Gartenstadt Wandsbek  Schule Appelhoff Wandsbek  Schule Charlottenburger Straße Wandsbek  Schule Fahrenkrön Wandsbek  Schule Kamminer Straße Wandsbek  Schule Surenland Wandsbek  Schule Wildschwanbrook Wandsbek    Quelle: Schulabfrage am 18.4.2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 31 B ew ill ig un ge n Fö rd er pr og ra m m I - R au m ko nz ep t u nd b es se re A us st at tu ng g em . D rs . 2 1/ 48 66 St an d 18 . A pr il 20 18 Sc hu lfo rm B ez irk Sc hu le B ez ei ch nu ng M aß na hm e Fö rd er be tr ag E ur o G H am bu rg -M itt e G ru nd sc hu le R ah ew in ke l Fö rd er pr og am m I 31 .5 00 ,0 0 G H am bu rg -M itt e G ru nd sc hu le S tü be nh of er W eg Fö rd er pr og am m I 19 .5 00 ,0 0 G H am bu rg -M itt e K at ha rin en sc hu le in d er H af en ci ty Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 G A lto na G ru nd sc hu le W in dm üh le nw eg Fö rd er pr og am m I 28 .5 00 ,0 0 G A lto na S ch ul e La ng ba rg he id e Fö rd er pr og am m I 16 .6 53 ,0 0 G A lto na G an zt ag ss ch ul e S te rn sc ha nz e Fö rd er pr og am m I 32 .5 68 ,0 0 G A lto na G ru nd sc hu le Is er ba rg Fö rd er pr og am m I 17 .5 55 ,0 0 G A lto na G an zt ag sg ru nd sc hu le M ar sc hw eg Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 G E im sb üt te l G ru nd sc hu le R un gw is ch Fö rd er pr og am m I 18 .0 00 ,0 0 G E im sb üt te l S ch ul e Fr oh m es tra ße Fö rd er pr og am m I 19 .0 00 ,0 0 G E im sb üt te l G ru nd sc hu le B re hm w eg Fö rd er pr og am m I 19 .5 00 ,0 0 G E im sb üt te l S ch ul e A n de r I se be k Fö rd er pr og am m I 24 .0 00 ,0 0 G E im sb üt te l S ch ul e To rn qu is ts tra ße Fö rd er pr og am m I 25 .5 00 ,0 0 G E im sb üt te l G ru nd sc hu le H oh el uf t Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 G H am bu rg -N or d M ar ie -B es ch üt z- Sc hu le Fö rd er pr og am m I 27 .0 00 ,0 0 G W an ds be k G ru nd sc hu le C ha rlo tte nb ur ge r S tra ße Fö rd er pr og am m I 21 .4 50 ,0 0 G W an ds be k S ch ul e E ul en kr ug st ra ße Fö rd er pr og am m I 22 .5 00 ,0 0 G W an ds be k G ru nd sc hu le A ls te rre dd er Fö rd er pr og am m I 28 .5 00 ,0 0 G W an ds be k S ch ul e A m S oo re n Fö rd er pr og am m I 18 .0 00 ,0 0 G W an ds be k G ru nd sc hu le E ck er ko pp el Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 G W an ds be k S ch ul e H as se lb ro ok Fö rd er pr og am m I 27 .0 00 ,0 0 G W an ds be k S ch ul e D uv en st ed te r M ar kt Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 G W an ds be k G ru nd sc hu le H as en w eg Fö rd er pr og am m I 25 .5 00 ,0 0 G H ar bu rg G ru nd sc hu le K ap pe lle nw eg Fö rd er pr og am m I 27 .0 00 ,0 0 G H ar bu rg S ch ul e G ru m br ec ht st ra ße Fö rd er pr og am m I 46 .5 00 ,0 0 Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Anlage 8 B ew ill ig un ge n Fö rd er pr og ra m m I - R au m ko nz ep t u nd b es se re A us st at tu ng g em . D rs . 2 1/ 48 66 St an d 18 . A pr il 20 18 Sc hu lfo rm B ez irk Sc hu le B ez ei ch nu ng M aß na hm e Fö rd er be tr ag E ur o G H ar bu rg G ru nd sc hu le R ön ne bu rg Fö rd er pr og am m I 24 .0 00 ,0 0 ST S H am bu rg -M itt e S ta dt te ils ch ul e S tü be nh of er W eg Fö rd er pr og am m I 22 .5 00 ,0 0 ST S E im sb üt te l S ta dt te ils ch ul e S te lli ng en Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 S TS E im sb üt te l S ta dt te ils ch ul e E id el st ed t Fö rd er pr og am m I 24 .0 00 ,0 0 S TS W an ds be k K ur t-T uc ho ls ky -S ta dt te ils ch ul e Fö rd er pr og am m I 13 .5 00 ,0 0 S TS W an ds be k S ta dt te ils ch ul e O ld en fe ld e Fö rd er pr og am m I 18 .0 00 ,0 0 G y A lto na Li se -M ei tn er -G ym na si um Fö rd er pr og am m I 12 .5 00 ,0 0 G y A lto na G ym na si um R is se n Fö rd er pr og am m I 7. 30 2, 00 G y E im sb üt te l G ym na si um O hm oo r Fö rd er pr og am m I 25 .8 66 ,0 0 G y W an ds be k G ym na si um M ar ie nt ha l Fö rd er pr og am m I 21 .0 00 ,0 0 Qu el le : I nt er ne D at en d er z us tä nd ig en B eh ör de , 1 8. 04 .2 01 8 B ew ill ig un ge n Fö rd er pr og ra m m II - G ru nd le ge nd e R au m ve rb es se ru ng u nd U m ba u, S ta nd 1 8. A pr il 20 18 Sc hu lfo rm B ez irk Sc hu le B au m aß - na hm en A uß en - ra um M öb lie - ru ng Pl an un gs - ko st en Pr oz es sbe gl ei tu ng Fö rd er -b et ra g G es am t M itt el ab flu ss E ur o E ur o E ur o E ur o E ur o E ur o E ur o G E im sb üt te l S ch ul e Ki el or ta lle e 0, 00 50 .0 00 ,0 0 5. 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 65 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 G N or d M ar ie -B es ch üt z- Sc hu le 20 .0 00 ,0 0 40 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 80 .0 00 ,0 0 G W an ds be k S ch ul e Tr ab er w eg 30 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 G B er ge do rf S ch ul e Le us ch ne rs tra ße 25 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 45 .0 00 ,0 0 S TS N or d Ils e- Lö w en st ei n- Sc hu le 14 4. 00 0, 00 6. 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 33 Schulname Sozialindex durchschnittliche tägliche Teilnahme am Mittagessen Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 503 Schule auf der Veddel 1 300 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 185 Stadtteilschule Am Hafen 1 210 Ganztagsschule Fährstraße 1 250 Grundschule Rahewinkel 1 330 Helmut-Schmidt-Gymnasium 2 511 Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 160 Otto-Hahn-Schule 2 301 Gretel-Bergmann-Schule 2 207 Gymnasium Hamm 2 170 Schule Grumbrechtstraße 2 434 Grundschule An der Haake 2 271 Erich Kästner Schule 3 320 Stadtteilschule Oldenfelde 3 150 Gymnasium Marienthal 3 160 Stadtteilschule Stellingen 3 700 Stadtteilschule Lohbrügge* 3 - Goethe-Schule-Harburg 4 212 Stadtteilschule Bergedorf 4 600 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 320 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 235 Gymnasium Farmsen 4 214 Irena-Sendler-Schule 4 276 Gymnasium Klosterschule 5 280 Schule Rothestraße 5 460 Gymnasium Oldenfelde 5 229 Gymnasium Lohbrügge 5 200 Schule Forsmannstraße 5 310 Grundschule Sachsenweg 5 220 Stadtteilschule Niendorf 5 145 Albert-Schweitzer-Schule 6 300 Marion Dönhoff Gymnasium 6 69 Gymnasium Ohmoor 6 500 Quelle: Schulabfrage April 2018 *siehe Gymnasium Lohbrügge (gemeinsame Mensa) Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 Anlage 9 S oz ia lin de x A nz ah l S uS d ie a n S ta nd or te n m it P ro d. , b zw . V ita lk üc he n es se n* ** K la ss en st uf en V S K b is 4 5 bi s 10 11 b is 1 3 V S K b is 4 5 b is 1 0 V S K b is 4 5 b is 1 0 V S K b is 1 3 S oz ia lin de x 1 86 3 2. 61 4 58 4 70 8 2. 42 6 7. 08 6 4. 72 5 1. 77 8 S oz ia lin de x 2 81 7 3. 99 3 89 2 83 8 3. 16 0 8. 48 5 11 .3 95 2. 05 4 S oz ia lin de x 3 32 1 3. 99 4 90 2 30 1 3. 14 2 9. 37 9 6. 09 5 1. 33 0 S oz ia lin de x 4 24 5 5. 79 6 1. 81 6 16 6 3. 55 1 10 .2 52 14 .5 16 1. 85 7 S oz ia lin de x 5 1. 06 2 2. 98 4 89 0 1. 00 2 2. 96 5 13 .1 63 20 .9 02 1. 84 4 S oz ia lin de x 6 41 9 1. 94 7 50 6 29 8 1. 24 9 6. 19 9 11 .7 93 86 9 *Q ue lle : S ch ul ja hr es er he bu ng 2 01 7 ** *Q ue lle : S ch ul ab fra ge 1 8. A pr il 20 18 ** D at en ab zu g fü r d ie A nz ah l d er im G an zt ag a ng em el de te n S ch ül er in ne n un d S ch ül er in d er K er nz ei t a us G B S /G TS -IT m it S tic ht ag 0 1. 02 .2 01 8. u nd B er ec hn un g de r d ur ch d ie S ch ul en a n da s R ef er at V 22 g em el de te n Te iln ah m eq uo te n m it S tic ht ag z um 0 1. 02 .2 01 8 A nz ah l S uS a n S ta nd or te n m it P ro du kt io ns - b zw . V ita lk üc he n* K la ss en st uf en K la ss en st uf en A nz ah l d er a m G an zt ag te iln eh m en de n S uS a n S ta nd or te n m it P ro du kt io ns - b zw . V ita lk üc he n* * K la ss en st uf en A nz ah l d er a m G an zt ag te iln eh m en de n S uS in H am bu rg ** Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12676 35 Anlage 10 Produktions- und Vitalküchen Bezirk Schule Belegenheit Küchenart Hamburg-Mitte Mümmelmannsberg Mümmelmannsberg 75 Produktionsküche Hamburg-Mitte Schule Auf der Veddel Slomannstieg Produktionsküche Hamburg-Mitte Gymnasium Klosterschule Westphalensweg 7 Produktionsküche Hamburg-Mitte STS Am Hafen Friedrichstraße 55 Produktionsküche Hamburg-Mitte Elbinselschule Tor zur Welt Krieterstraße Vitalküche Hamburg-Mitte G9 Kraftfahrzeugtechnik Ebelingplatz 9 Vitalküche Hamburg-Mitte Gymnasium Hamm Ebelingplatz 8 Vitalküche Hamburg-Mitte Ganztagsschule Fährstraße Fährstraße 90 Vitalküche Hamburg-Mitte Grundschule Rahewinkel Rahewinkel 9 Vitalküche Altona Geschw.-Scholl Böttcherkamp 181 Vitalküche Altona Elbschule Holmbrook 20 Vitalküche Altona Schule Rothestraße Rothestraße Vitalküche Altona Marion-Dönhoff-Gymnasium Willhöden 74 Vitalküche Eimsbüttel Stadtteilschule Stellingen Brehmweg 60 Vitalküche Eimsbüttel Grundschule Sachsenweg Sachsenweg 74 Vitalküche Eimsbüttel Gymnasium Ohmoor Sachsenweg 76 Vitalküche Eimsbüttel Stadtteilschule Niendorf Sachsenweg 74-76 Vitalküche Hamburg-Nord Albert-Schweitzer-Schule Schluchtweg 1 Vitalküche Hamburg-Nord Schule Forsmannstraße Barmbeker Straße 30 Vitalküche Wandsbek Erich-Kästner-Schule An der Berner Au Produktionsküche Wandsbek Stadtteilschule Oldenfelde Delingsdorfer Weg 6 Vitalküche Wandsbek Gymnasium Marienthal Holstenhofweg 86 Produktionsküche Wandsbek Max-Schmeling-Schule Oktaviostraße 143 Produktionsküche Wandsbek Otto-Hahn-Schule Jenfelder Allee 53 Produktionsküche Wandsbek Gymnasium Oldenfelde Birrenkovenallee 12 Vitalküche Wandsbek Gyula-Trebitsch-Schule Tonndorf Barenkrug 16 / Sonnenweg 90 Vitalküche Wandsbek Gymnasium Farmsen Swebenhöhe 50 Vitalküche Wandsbek Irena Sendler Schule Am Pfeilshof 20 Vitalküche Bergedorf Stadtteilschule Bergedorf Ladenbeker Weg 13 Produktionsküche Bergedorf Gretel-Bergmann-Schule Margit-Zinke-Weg 7-11 Vitalküche Bergedorf Gymnasium Lohbrügge Binnenfeldredder 5 Vitalküche Bergedorf Stadtteilschule Lohbrügge Binnenfeldredder 7 Vitalküche Harburg Stadteilschule Harburg Eißendorfer Straße 26 Vitalküche Harburg Schule Grumbrechtstraße Grumbrechtstraße 63 Vitalküche Harburg Grundschule An der Haake Lange Striepen 51 Vitalküche Harburg Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Fischbeker Moor 6 Vitalküche Harburg Schule Baererstraße Baererstraße 81 Vitalküche Quelle: SBH | Schulbau Hamburg, April 2018 Drucksache 21/12676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 36 Anlage 11 12676ga_Text 12676ga_Anlagen 12676ga_Antwort_Anlage1 Fragen 1, 3 bis 5 12676ga_Antwort_Anlage2 Frage 2 GTS 12676ga_Antwort_Anlage3 Fragen 6 und 8 12676ga_Antwort_Anlage4 Zulieferung nur Summe 12676ga_Antwort_Anlage5 Table 1 12676ga_Antwort_Anlage6 12676ga_Antwort_Anlage7 12676ga_Antwort_Anlage8 12676ga_Antwort_Anlage9 Tabelle1 12676ga_Antwort_Anlage10 Anlage X 12676ga_Antwort_Anlage11 Tabelle1