BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12678 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Siemersplatz oder Nicht-Siemersplatz? Ist das bei der U5-West noch die Frage oder hat der Erste Bürgermeister diese in seiner gestrigen Regierungserklärung beiläufig beantwortet? In seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 verkündete der neue Erste Bürgermeister, Dr. Peter Tschentscher (SPD), zur Überraschung Vieler unter anderem: „Wir nehmen die neue U5 in Angriff, die von Bramfeld zum Hauptbahnhof und weiter über den Siemersplatz führen soll. Die U5 wird zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern erstmalig direkten Zugang zum U- und S-Bahn- System geben.“1 Diese politische Standortbestimmung des Ersten Bürgermeisters verwundert aus zweierlei Gründen: Erstens wurden vor nicht einmal einem Monat Senatspläne publik, wonach für den westlichen Abschnitt der zukünftigen U-Bahn-Linie U5 (U5-West) eine verkürzte Version der bisher als „U5-Nord“ bekannten Streckenvariante von der Gärtnerstraße über die Arenen im Volkspark bis nach Lurup geprüft werde. Infolgedessen würden die in der Diskussion seit Jahren immer wieder angeführten zusätzlichen Haltestellen „Veilchenweg“ und „Siemersplatz“ entfallen.2 Zweitens galt bisher auch die Grundsatzfrage der Trassendiskussion, ob die Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens in Form der erwähnten Variante „U5-Nord“ und somit als U-Bahn oder in Form der Variante „S32-Süd“ und somit als S-Bahn erschlossen werden soll, nach allen bislang bekannten Einlassungen von Senatsvertreten als offen. Vielmehr erklärte der Senat noch im Dezember 2017 in der Antwort auf eine Große Anfrage (Drs. 21/10889) der CDU hierzu: „Die gemeinsame Machbarkeitsuntersuchung der beiden Varianten „U5 Nord“ und „S32 Süd“ befindet sich in der Startphase und wird voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2019 abgeschlossen. Danach kann auf Basis einer vergleichenden, noch groben Kostenbetrachtung eine Gegenüberstellung der beiden Varianten vorgenommen werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 http://www.hamburg.de/buergermeisterreden-2018-2/10903724/regierungserklaerungtschentscher /, letzter Zugriff: 12. April 2018. 2 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/U5-Hamburger-Senat-prueft-Alternativ- Strecken,ubahn518.html und http://www.nahverkehrhamburg.de/neue-spar-variante-der-u5- im-hamburger-westen-im-gespraech-9317/, letzter Zugriff jeweils: 12.4.2018. Drucksache 21/12678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Regierungserklärung vom 11. April 2018 hat der Erste Bürgermeister Projekte benannt, die dazu beitragen, das Wachstum Hamburgs mit einer größeren wirtschaftlichen Kraft und wachsenden Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbinden . Dazu gehört unter anderem ein modernes und leistungsfähiges schienengebundenes Schnellbahnnetz, dessen Streckenläge in den kommenden Jahren um bis zu 100 Kilometer ausgebaut werden soll, davon rund 50 Kilometer auf Hamburger Gebiet. Geplant sind insbesondere der Neubau einer Haltestelle Oldenfelde an der U- Bahn-Linie U1, eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest und der Neubau einer vollständig neuen U-Bahn-Linie U5 zwischen Bramfeld und Stellingen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Entspricht es der aktuellen Beschlusslage des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, dass der Streckenverlauf der U5 im westlichen Abschnitt über den Siemersplatz führen und eine entsprechende Haltestelle umfassen wird? Wenn nein, warum hat der Erste Bürgermeister dies in seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 angekündigt? Wenn ja, wann hat welche Stelle dies entschieden und warum wurde die verkürzte Variante der U5-Nord verworfen? Die Senatsplanungen zur Streckenführung der U5 von Bramfeld bis Lokstedt/Siemersplatz folgen unter anderem dem Prüfauftrag der Bürgerschaft in Drs. 21/7570. Bezüglich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgt eine systemoffene Betrachtung. Dabei spielen die Finanzierbarkeit und die örtliche Akzeptanz eine entscheidende Rolle. Wie in der laufenden Machbarkeitsuntersuchung vorgesehen, werden auch darüber hinausgehenden Planungen zur Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens in den Blick genommen, sodass weitere Streckenführungen wie ab Siemersplatz über Hagenbecks Tierpark in Richtung Stellingen oder ab Gärtnerstraße über das westliche Lokstedt und Hagenbecks Tierpark nach Stellingen zu prüfen sind. Der Suchraum für Varianten ist mit Blick auf das spätere rechtssichere Planfeststellungsverfahren deutlich größer. Dabei werden auch Varianten untersucht, die eine höhere Verbindungsqualität in Richtung Westen aufweisen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12322. 2. Entspricht es der aktuellen Beschlusslage des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, dass der Streckenverlauf der geplanten Schienenanbindung des Hamburger Westens in Form der „S32 Süd“ erfolgen wird? Wenn nein, warum hat der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 angekündigt, dass „die U5 (…) zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern erstmalig direkten Zugang zum U- und S-Bahn-System geben“ wird? Wenn ja, a) wann hat welche Stelle dies entschieden? b) warum hat der Erste Bürgermeister in derselben Regierungserklärung verkündet, dass die U5 im Sinne der „U5-Nord“ „weiter über den Siemersplatz führen soll“? c) aus welchen Gründen wurde die U5-Nord verworfen und warum wurden weder Bürgerschaft noch Öffentlichkeit darüber vor der Regierungserklärung in angemessener Weise informiert? Die zitierte Passage der Regierungserklärung stellt dar, dass die aktuellen Planungen des Senats zum Ausbau des schienengebundenen Schnellbahnsystems den Bereich (Suchraum) des Siemersplatzes erfassen, aber darüber hinaus reichen. Zur Anbindung der einwohnerstarken Gebiete im Hamburger Westen (Lurup, Osdorfer Born) an das Schnellbahnnetz sind Konzeptstudien der HOCHBAHN und der S-Bahn Hamburg GmbH erstellt worden. Für insgesamt sieben Streckenführungsvarianten von U- und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12678 3 S-Bahn wurden unter Federführung des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die baulichen , verkehrlichen, wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Konsequenzen aufgezeigt und die wesentlichen Kriterien vergleichend bewertet. Als Ergebnis wurde Anfang des Jahres 2017 entschieden, die beiden Varianten U5 Nord und S32 Süd im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung weiter zu betrachten und auf dieser Basis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Die Machbarkeitsuntersuchung zur Schienenanbindung des Hamburger Westens wird voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2019 abgeschlossen. Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung soll eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/12322. 3. Ist die gemeinsame Machbarkeitsuntersuchung der beiden Varianten „U5 Nord“ und „S32 Süd“, anders als in Drs. 21/10889 vom Senat ankündigt, bereits abgeschlossen? Wenn nein, warum hat der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 dann angekündigt, dass die U5 „…weiter über den Siemersplatz führen soll“ und „zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern erstmalig direkten Zugang zum U- und S-Bahn-System geben“ wird? Wenn ja, warum hat der Senat dann in Drs. 21/10889 anders geantwortet und wie lauten die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung? Siehe Antworten zu 1. bis zu 2. c). 4. Hat der Erste Bürgermeister seine Rede zur Regierungserklärung vom 11. April 2018 eigenständig geschrieben? Wenn ja, was sind seine Beweggründe für die oben zitierten Einlassungen zur U5 beziehungsweise zur Haltestelle „Siemersplatz“? Wenn nein, a) wie viele Redenschreiber haben bei der Formulierung dieser Rede mitgewirkt? b) welche Stellen welcher Behörden, Landesbetriebe und öffentlicher Unternehmen haben in welcher Form an der Formulierung dieser Rede mitgewirkt? c) wie viele externe Redenschreiber haben an der Formulierung dieser Rede mitgewirkt, Kosten in welcher Höhe sind diesbezüglich durch entsprechende Honorare entstanden und wer trägt diese Kosten? d) welcher Redenschreiber beziehungsweise welche Stelle trägt die Urheberschaft für den Passus „Wir nehmen die neue U5 in Angriff, die von Bramfeld zum Hauptbahnhof und weiter über den Siemersplatz führen soll. Die U5 wird zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern erstmalig direkten Zugang zum U- und S-Bahn-System geben.“? Die Regierungserklärung wurde vom Ersten Bürgermeister im Zusammenwirken mit Senatsmitgliedern und dem Leiter des Planungsstabs sowie in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeisterbüro ohne Unterstützung externer Redenschreiber verfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.