BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12679 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau am Saseler Weg – Wie geht es nun weiter nach dem Grundstücksverkauf? Seit vielen Jahren wird das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück Saseler Weg 11 in zentraler Lage von Volksdorf nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. Bereits 2014 wurde das Grundstück dann vom Landesbetrieb Immobilienmanagement ausgeschrieben. Im März 2016 wurde gemäß Drs. 21/5549 bereits ein Vorbescheid zur Bebauung der Fläche erteilt. Nach jahrelangem Leerstand erfolgte der Verkauf des Grundstücks gemäß Drs. 21/10154 am 17. Juli 2017. Damit verbunden waren auch Fristen zur Bauantragstellung und zur weiteren Umsetzung der Bebauung? Ich frage den Senat: 1. Wann genau wurde für dieses Grundstück ein Bauantrag gestellt und wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens? Welche Abweichungen gab es dabei gegenüber dem bereits erteilten Vorbescheid? Für das Grundstück Saseler Weg 11 wurden vier separate Bauanträge nach § 62 Hamburgische Bauordnung eingereicht. Alle Anträge sind noch in der Prüfung. - Nordwestlicher Bereich (Baufeld 1), Antragseingang 19. Dezember 2017 - Nordöstlicher Bereich (Baufeld 2), Antragseingang 16. November 2017 - Südwestlicher Bereich (Baufeld 3a), Antragseingang 16. November 2017 - Südöstlicher Bereich (Baufeld 3b), Antragseingang 16. November 2017 Die Anordnung und Kubatur aller Gebäude entspricht weitestgehend dem Vorbescheid . Bei den Baufeldern 3a und 3b gibt es Änderungen bei der Lage und Bautiefe. 2. Wann genau wurde eine Baugenehmigung mit welchem Inhalt erteilt? 3. Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt wurde: 3.1. Warum ist das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen? 3.2. Wann wird mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens gerechnet? Der Zeitpunkt für den Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist abhängig von den beteiligten Dienststellen und den Prüfergebnissen. Ein Zeitpunkt für eine Bescheiderteilung ist zurzeit noch nicht absehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.