BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12680 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungsplanung und Grundstücksgeschäfte der Stadt in Duvenstedt Unmittelbar an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein plant der Bezirk Wandsbek mit dem Bebauungsplan Duvenstedt 18 den Bau von rund 90 Wohneinheiten zwischen den Straßen Lohe und Tangstedter Weg. Die öffentliche Plandiskussion hierzu hat bereits Anfang 2017 stattgefunden, dabei wurde insbesondere auch die Verkehrssituation in Duvenstedt thematisiert . In der Drs. 21/10472 hatte der Senat ausgeführt, dass zunächst die „liegenschaftlichen Voraussetzungen“ für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen sind und dass das im Plangebiet liegende städtische Flurstück 173 an den Vorhabenträger ohne Ausschreibung verkauft werden soll. Der inzwischen vorgelegten Drs. 21/12618 (Bericht der Bodenordnungskommission ) ist nun zu entnehmen, dass die Kommission für Bodenordnung im letzten Jahr einen entsprechenden Verkaufsbeschluss gefasst hat. Ich frage den Senat: Aufgrund liegenschaftlicher Klärungsbedarfe in Bezug auf das Flurstück 173 konnten weitere inhaltliche Schritte im Bebauungsplanverfahren nach der öffentlichen Plandiskussion am 23. Januar 2017 und der anschließenden Veranstaltung im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 28. Februar 2017 noch nicht vollzogen werden. Detaillierte Inhalte, Gutachtenergebnisse und Zeitabfolgen stehen daher noch nicht abschließend fest und sind im weiteren Verfahren zu klären. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sind derzeit der genaue Sachstand und der Zeitplan für das Bebauungsplan -Verfahren Duvenstedt 18? 2. Wann ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans vorgesehen? 3. Welche Gutachten liegen inzwischen bereits mit welchen Ergebnissen für diesen Bebauungsplan vor? 4. Wie ist der Stand der Planungen für die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplan-Gebiets? Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbewegungen wird bei Umsetzung der Bebauung gerechnet? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Wohneinheiten in diesem Bereich sollen für die öffentlichrechtliche Unterbringung genutzt werden? Im Zuge der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens waren hierfür 42 Wohneinheiten vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/12680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie ist der genaue Sachstand der Veräußerung des städtischen Flurstücks 173 in diesem Bereich? Wann hat die Veräußerung in welcher Form stattgefunden beziehungsweise zu welchem Termin ist der Verkauf geplant? 7. Welche Fristen und Bedingungen wurden oder werden im Rahmen des Grundstücksverkaufs für die Durchführung des Planverfahrens und die Umsetzung der Bebauung festgelegt? Ein Grundstückskaufvertrag wurde noch nicht geschlossen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, weitergehende Einzelheiten zu laufenden Vertragsverhandlungen zu veröffentlichen. 8. Welche Inhalte sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden? Wie ist der Stand der Vertragsverhandlungen? 9. Auf welchen genauen Flächen sollen wann jeweils welche Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung durchgeführt werden? Es ist vorgesehen, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.