BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12683 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 12.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Großrazzia bei Hamburgs Künstlern des Jahres 2017, der Rap-Gruppe „187 Straßenbande“ Am 12.04.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von einer groß angelegten Razzia bei der Hamburger Rap-Gruppe „187 Straßenbande“, die 2017 mit dem Hamburger Musikpreis HANS als „Künstler des Jahres 2017“ ausgezeichnet wurde. Als einer der Sponsoren wird ausdrücklich die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) angeführt. Im Rahmen der Polizeimaßnahme wurden insgesamt 16 Objekte wegen des Verdachts auf Drogenhandel und Verstößen gegen das Waffengesetz durchsucht, wobei auch das Mitglied der Rap-Gruppe Maxwell kurzzeitig festgenommen wurde. Die „187 Straßenbande“ zeigte in der Vergangenheit wiederholt ihre Missachtung des deutschen Rechtsstaats, indem sie etwa ein Video dieses Polizeieinsatzes auf ihren sozialen Kanälen teilte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IHM – Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft e.V. wie folgt: 1. Wer verleiht den Musikpreis HANS? 2. Wie genau sah die Beteiligung der BKM an dem Musikpreis aus? 3. Gab es eine finanzielle Unterstützung? Falls ja, wie sah diese aus und wie hoch fiel diese aus? Der Preis wird von der IHM verliehen. Für die Organisation, Abwicklung und Vor- und Nachbereitung der Preisverleihungsveranstaltung hat die IHM eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses von der zuständigen Behörde erhalten . 4. Wie setzte sich die Jury des Musikpreises zusammen? 5. Hatte die BKM Mitspracherecht/oder ein Vetorecht sowohl bei der Auswahl der Jurymitglieder als auch bei der Auswahl der Gewinner? Falls ja, hat sie von diesem Gebrauch gemacht? Hat die BKM der Vergabe eines Preises an „187 Straßenbande“ zugestimmt? Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: Kai Müller – Juryvorsitz/Inhaber Elbe Entertainment Christoph Becker – Studio Bass Marco Braun – Brandmanager Domestic Warner Music Norbert Grundei – NDR/Programmchef N-JOY Drucksache 21/12683 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jan Günther – Booker Chimperator Stefanie Hochmuth – General Management Uebel & Gefährlich Mitra Kassai – Le Beau Bureau Jasmina Quach – Musikerin als KUOKO/Michelle Records Farhad Samadzada – Musiker und Produzent als FARHOT Tom R. Schulz – Pressesprecher Elbphilharmonie Katja Schwemmers – Musikjournalistin András Siebold – Artistic Director/Music Curator Kampnagel Julia Staron – Geschäftsführerin Club kukuun Doris Wehser – Head of A&R Membran Ein Mitspracherecht oder ein Vetorecht besteht seitens der zuständigen Behörde nicht. 6. Wie gewährleistet der Senat, dass von ihm gezahlte Fördergelder nicht Initiativen, Gruppen oder Personen zugutekommen, die sich Straftaten zuschulden kommen lassen haben, die sich gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung richten oder die zu solchen Straftaten aufrufen oder aufgerufen haben? Die Vergabe von Zuwendungen richtet sich nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (46 LHO), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und den jeweiligen Förderrichtlinien. Eine strafrechtliche Überprüfung der Zuwendungsempfänger ist danach nicht vorgesehen. Sollte im Rahmen der Zuwendungsprüfung festgestellt werden , dass Fördermittel nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet wurden, werden die zuständigen Behörden angemessene Maßnahmen ergreifen. 7. Wird die BKM auch weiterhin als Sponsor des Musikpreises auftreten? Eine Entscheidung über eine zukünftige Förderung der Preisverleihungsveranstaltung erfolgt gegebenenfalls auf Basis eines konkreten Antrags. Aktuell liegt der zuständigen Behörde kein entsprechender Antrag vor. 8. Inwieweit passen die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anschuldigungen gegen die „187 “ vor dem Hintergrund der 2017 erfolgten Auszeichnung durch die BKM und die damit verbundene soziale Anerkennung zusammen? Siehe Antworten zu 1. bis zu 7. Die Auszeichnung erfolgte nicht durch die für Kultur und Medien zuständige Behörde.