BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12686 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 13.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Transgender-Toiletten an der Universität Hamburg Im Rahmen des Gendermainstreams haben zahlreiche Universitäten in Deutschland die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, darunter auch die Universität Hamburg, die im November 2008 hinzukam. Mit diesem Schritt sollen sich Hochschulen dazu verpflichten, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das „frei von Vorurteilen“ ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen „Wertschätzung “ erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft , Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung. Aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit sowie mit dem Ziel, die „Charta der Vielfalt“ an den Fakultäten durchzusetzen, haben zahlreiche Fakultätsrate beschlossen, sogenannte Inter*/Trans*“-Toiletten zu schaffen. In diesem Zusammenhang heißt es, Toiletten, die explizit inter*- und trans*-freundlich beschriftet seien, zielten nicht auf eine Erweiterung der Nutzer-/-innengruppe (wie zum Beispiel Unisex-Toiletten) ab, sondern legitimierten die Nutzer/-innen, die sich bisher auch schon für eine der beiden Toiletten entscheiden mussten, gegenüber anderen Nutzern/-innen. Ferner erleichterten sie diese Entscheidung einerseits für die Inter/Trans*-Person, da sie diesen die Deutungsmacht darüber zurückgäben, ob Nutzer/-innen nun eher männlich oder weiblich aussähen und sich dementsprechend auf der „richtigen“ oder „falschen“ Toilette befänden. Auf diese Weise solle Diskriminierung entgegengewirkt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) legt in § 3 Absatz 4 HmbHG fest, dass Hochschulen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium und eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit sicherstellen. Sie wirken auf den Abbau bestehender Benachteiligungen hin und erarbeiten Konzepte zum konstruktiven Umgang mit Verschiedenheit (Diversity Management). Die Universität Hamburg (UHH) erarbeitet aktuell ein Diversity-Konzept gemäß § 3 Absatz 4 HmbHG und nimmt seit 2016 am Diversity Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands teil. Alle Fakultäten der UHH setzen sich für die Schaffung eines Arbeitsumfeldes ein, das frei von Vorurteilen ist. Maßnahmen mit diesem Ziel lassen sich in der Gleichstellungsdatenbank der UHH finden (www.uni-hamburg.de/gleichstellung/gleichstellung/ datenbank.html). Die UHH fördert mit ihren Maßnahmen und Programmen die Sensibilisierung in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Vereinbarkeit, adressiert dabei übergreifend alle Universitätsangehörigen und Statusgruppen und stellt ihren Universitätsangehörigen verschiedene Beratungseinrichtungen und Kontaktstellen bei diesen Fragen zur Verfügung. Sie fördert ein positives und vorurteilsfreies Klima mittels Maßnahmen beispielhaft zur Arbeits- und Studienkultur, zur Sensibilisierung oder beispielsweise zu Gleichstellung in Forschung und Lehre. Weitere Maßnahmen und Projekte in diesem Bereich sind in der Gleichstellungsdatenbank der UHH zu finden. Drucksache 21/12686 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der UHH, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH), der HafenCity Universität (HCU), der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) und der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) wie folgt: 1. Gibt es an der Universität Hamburg Inter*/Trans*“-Toiletten? a) An welchen Fakultäten befinden sich diese? b) Wann wurden diese jeweils geschaffen? c) Sind manche von ihnen bis heute wieder geschlossen worden? Falls ja, wann und warum? d) In wie vielen Fällen wurden Herren- beziehungsweise Damentoiletten zu Herren/- beziehungsweise Damen/Inter*/Trans*-toiletten umgewandelt? e) Welche Maßnahmen wurden für derartige Umwandlungen ergriffen? f) Welche Kosten sind dadurch entstanden? g) Wie sah die Resonanz aus der Studentenschaft aus? Nein. Im Übrigen entfällt. 2. Welche Maßnahmen zur Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das frei von Vorurteilen ist, sind seit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ an der die Universität Hamburg ergriffen worden? 3. Wie viele Fakultäten haben sich an der Umsetzung solcher Maßnahmen beteiligt? 4. Ist der universitäre Campus seit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ insgesamt freier von Vorurteilen geworden? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viel Geld beziehungsweise welche Mittel stellt die Universität jährlich zur Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ zur Verfügung? 6. Inwieweit hat sich dieses Budget seit November 2008 verändert? Die bewilligten Gelder bitte für jedes Jahr bis 2018 angeben. An zentralen Mitteln werden im Gleichstellungsfonds der UHH jährlich 80.000 Euro zur Verfügung gestellt, der 2012 erstmalig ausgeschrieben wurde. Die Mittel, die für Gleichstellung an der UHH eingesetzt werden, variieren im Jahresmittel und hängen von Planung und Umsetzung der Maßnahmen ab. Eine Auswertung der im Gleichstellungsfonds beantragten und bewilligten Mittel ist online zu finden: https://www.unihamburg .de/gleichstellung/download/auswertung-glf-12-17-barrierefrei.pdf. 7. Wie lässt sich der Grad von Vorurteilsfreiheit auf dem Campus ermitteln? Siehe Vorbemerkung. 8. Ist dem Senat bekannt, wie hoch der Anteil von Inter*/Trans*-Personen an der Studentenschaft der Universität Hamburg gegenwärtig ausfällt? Hierzu liegen laut der UHH keine Informationen vor. 9. Welche Projekte zur Sensibilisierung für die Gender-Thematik existieren neben der „Charta der Vielfalt“ an der Universität Hamburg? Siehe Vorbemerkung. 10. Gibt es Pläne, Inter*/Trans*“-Toiletten auch an anderen staatlichen Hochschulen in Hamburg zu schaffen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12686 3 Falls ja, wo? Nein.