BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12694 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Kompetenzcenter Finanzdienstleistungen – Was plant der Senat? Der Senat hat am gestrigen Tage die Verlagerung des Referats „Börsenaufsicht , Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Finanzdienstleistungen“ aus der Wirtschafts- in die Finanzbehörde und dort die Schaffung eines neuen „Kompetenzcenters Finanzdienstleistungen“ durch Zusammenlegung mit „Zuständigkeiten im Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement“ angekündigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Über jeweils wie viele Stellen jeweils welcher Stellenwertigkeit verfügte das eingangs genannte Referat jeweils zum 31.12.2017 und zum 31.03.2018? a. Über jeweils wie viele verfügt es aktuell? b. Wie viele dieser Stellen waren zu den genannten Zeitpunkten jeweils unbesetzt? Zu den genannten Stichtagen verfügte das Referat „Börsenaufsicht und Dienstleistungen “ über eine Stellenausstattung von 2,5 Stellen (1,0 Arbeitnehmerstelle E 15 TV-L, 0,5 Arbeitnehmerstelle E 13 TV-L sowie 1,0 Planstelle Besoldungsgruppe (BesGr.) A 13 Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)). Mit Wirkung zum 1. April 2018 wurde 1,0 Planstelle BesGr. A 13 HmbBesG mit Besetzung innerhalb der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) verlagert, da die hier wahrzunehmenden Aufgaben „Groß- und Einzelhandel, EU-Dienstleistungsrichtlinie“ nicht von der zur Finanzbehörde (FB) übertragenen Thematik „Börsenaufsicht, Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Finanzdienstleistungen“ umfasst waren und damit eine neue organisatorische Anbindung innerhalb der BWVI erforderlich war. Im Ergebnis wurden damit 1,5 Stellen zur FB übertragen, wovon eine halbe Stelle zu allen genannten Zeitpunkten unbesetzt war. 2. Welche konkreten „Zuständigkeiten im Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement “ möchte der Senat im Kompetenzcenter Finanzdienstleistungen aufgehen lassen? Jeweils wie viele Stellen jeweils welcher Stellenwertigkeit waren diesen „Zuständigkeiten“ jeweils zum 31.12.2017 sowie zum 31.03.2018 zugeordnet? Es sollen die Bundesratszuständigkeit Bank- und Kapitalmarktrecht, die (Satzungs-)- Aufsicht über die HASPA Finanzholding und die Beteiligungssteuerung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank im erweiterten Verantwortungsmodell im Kompetenzcenter Finanzwirtschaft aufgehen. Nach Abschluss des Projektes zur Umsetzung der Verständigung mit der EU-KOM im Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank wird geprüft, inwieweit auch die hieraus verblei- Drucksache 21/12694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 benden Aufgaben des bisherigen Referates „Betriebs- und finanzwirtschaftliche Angelegenheiten der HSH Nordbank AG, HSH Finanzfonds AöR“ in das Kompetenzcenter Finanzwirtschaft überführt werden. Zu den oben genannten Zeiträumen waren diesen „Zuständigkeiten“ zwei A15-Stellen – eine davon anteilig – und drei A14-Stellen – eine davon anteilig – zugeordnet. 3. Über jeweils wie viele Stellen jeweils welcher Stellenwertigkeit soll das „Kompetenzcenter Finanzwirtschaft“ verfügen? Welche konkreten Synergiepotenziale sieht der Senat infolge der Zusammenlegung? Mit der Schaffung des Kompetenzcenters Finanzwirtschaft wird die Zuständigkeit an einem zentralen Ort („One-Stop-Shop“) gebündelt. Die Finanzwirtschaft erhält so einen zentralen Ansprechpartner, der sich allein auf die komplexe und schnelllebige Branchenthematik konzentriert und so den hohen Anforderungen der Finanzwirtschaft gerecht werden kann. Die Details werden noch festgelegt.