BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12695 21. Wahlperiode 20.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 13.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) durch die Polizei Um der Polizei die Festnahme zu ermöglichen, können durch den Einsatz von Tasern Angreifer für einige Sekunden außer Gefecht gesetzt werden. Zudem bergen sie gegenüber dem Schusswaffengebrauch weniger Risiken für die Gesundheit der Angreifer, da bei einem Taser-Einsatz ein Polizist aus einer Distanz von 3 bis 5 Metern mit Draht verbundene Pfeile zielgenau abschießen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Stuft der Senat Taser als Waffe oder als Hilfsmittel ein? Distanz-Elektroimpulsgeräte sind in Hamburg gemäß § 18 (4) des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Waffe eingestuft. 2. Reicht die bestehende Gesetzeslage in Hamburg aus, um den Einsatz von Tasern rechtssicher zu ermöglichen? Ja. 3. Welche Schulungs- beziehungsweise Trainingsmaßnahmen wären nach Auffassung des Senats erforderlich, um den Einsatz von Tasern durch Polizeikräfte in Hamburg zu ermöglichen? Die Polizei Hamburg setzt derzeit Distanz-Elektroimpulsgeräte lediglich beim Fachkommissariat Spezialeinheiten des Landeskriminalamts (LKA 24) ein. Der erforderliche Schulungsaufwand beträgt hier je Mitarbeiter einen Tag im Rahmen der Grundausbildung und jährlich zwei Stunden spezielle Anwenderfortbildung. Darüber hinaus ist die Handhabung Bestandteil regelmäßig durchgeführter Fortbildungen beim LKA 24 und wird auch bei Übungen geschult. 4. Hält der Senat auch den Einsatz von Tasern in Justizvollzugsanstalten für ein geeignetes Mittel, um sich selbst oder Dritte gefährdende Gefängnisinsassen vorübergehend außer Gefecht zu setzen? Nein. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Erprobungsphasen, die es bezüglich des Einsatzes von Tasern bereits in anderen Bundesländern gibt, insbesondere über die daraus folgenden ersten Ergebnisse? Distanz-Elektroimpulsgeräte für Kräfte des täglichen Dienstes werden beziehungsweise wurden in den Städten Berlin (dreijährige Pilotphase seit Februar 2017), Frankfurt (Mai 2017 bis Herbst 2018), Trier (einjährige Pilotphase bis März 2018) und Bremerhaven (Pilotprojekt vor kurzem beschlossen) pilotiert. Drucksache 21/12695 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die hierzu vorliegenden Erkenntnisse haben die Erfahrungen anderer Länder (zum Beispiel aus England) bestätigt und zeigen, dass sich gewalttätige, alkoholisierte oder unter Einfluss von Betäubungsmittel stehende Personen bei Anblick und Hinweis auf das Einsatzmittel „Taser“ häufig kooperativ verhalten und der Einsatz weiterer Zwangsmittelanwendung dadurch entfällt. Widerstandshandlungen sowie Verletzungen von Einsatzkräften und Störern können bei derartigen Einsätzen daher reduziert oder vermieden werden. Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellt jedoch keine Alternative zum Schusswaffengebrauch dar und ist zur Bewältigung dynamischer Lagen in Fällen von Bedrohungen oder Angriffen mit Hieb-, Stich-, Stoß- oder Schusswaffen grundsätzlich ungeeignet. 6. Ist eine Einführung von Tasern bei der hamburgischen Polizei beziehungsweise in hamburgischen Justizvollzugsanstalten vorgesehen? Falls ja, ab wann und im welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Für die Justizbehörde: nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Die Polizei Hamburg setzt Distanz-Elektroimpulsgeräte bereits seit 2005 ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.