BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12701 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Bundesmittel für die Kindertagespflege – Wieso kommt so wenig Geld an? Grundsätzlich stehen die Mittel der Bundesprogramme zum Ausbau und zur Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung auch der Kindertagespflege zu. In Drs. 21/12219 gibt der Senat an, dass die Kindertagespflege 2017 mit 13.462,53 Euro vom Bundesprogramm KitaPlus profitierte. Im Vergleich zu den Zuwendungen an die Kitas, die über 800.000 Euro erhielten, ist dies allerdings sehr wenig. Vom Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 profitierte die Kindertagespflege 2017 beispielsweise gar nicht. Dies legt den Verdacht nahe, dass die Hürden für die Beantragung der Mittel für die Kindertagespflege möglicherweise schwerer zu nehmen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat informiert regelhaft die Hamburger Tagespflegepersonen beziehungsweise Tagespflegezusammenschlüsse sowie Kitas über Bundesprogramme, von denen diese profitieren könnten. Kindertagespflegepersonen beziehungsweise -zusammenschlüsse , welche ihr Interesse an einem Bundesprogramm bekunden oder Anträge stellen und die geforderten Voraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich gefördert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie werden Kindertagespflegepersonen beziehungsweise -zusammenschlüsse generell über die Möglichkeit der Förderung eines Bundesprogramms durch wen informiert? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde informiert über Bundesprogramme für Kindertagespflege die für Kindertagespflege zuständigen Tagespflegebörsen der bezirklichen Abteilungen für Kindertagesbetreuung sowie den Verein Hamburger Tagesmütter und Tagesväter e.V., die diese Informationen an die Tagespflegepersonen weiterleiten. Gegebenenfalls informiert die zuständige Behörde alle Hamburger Tagespflegepersonen schriftlich über die Programme. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. KitaPlus a. Wie und wann wurden Kindertagespflegepersonen beziehungsweise -zusammenschlüsse in welcher Form über die Möglichkeit der Förderung des Bundesprogramms KitaPlus informiert? Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktiv das Gespräch gesucht? Infomaterial bitte beifügen. Am 20. Oktober 2015 fand eine Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm „KitaPlus“ in der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde unter Beteiligung der Drucksache 21/12701 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Servicestelle Bundesprogramm „KitaPlus“ für interessierte Kindertagespflegepersonen beziehungsweise -zusammenschlüsse und Kita-Träger statt. Die Bekanntgabe des Bundesprogramms KitaPlus erfolgte mit Schreiben vom 06.10.2015, das an alle Hamburger Tagespflegepersonen versandt wurde. Neben der Einladung zur Informationsveranstaltung wurde auch das Infoblatt „Frühe Bildung: Gleiche Chancen, Bundesprogramm „KitaPlus“ verschickt. Darüber hinaus wurde mittels Kindertagespflege- Newsletter der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde am 07.10.2015 auf das Bundesprogramm „KitaPlus“ sowie auf die Infoveranstaltung am 20.10.2015 hingewiesen . Es wurde auch auf die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (https://kitaplus.fruehe-chancen.de/programm/ueber-dasprogramm /) hingewiesen, auf der Informationen zum Bundesprogramm KitaPlus angeboten werden. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Dokumenten und Schreiben zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. b. Wie lange hatten die Tagespflegepersonen nach Bekanntgabe durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Zeit, sich zu bewerben? Unterschied sich diese Frist zu der, die Kitas einhalten mussten? Falls ja, inwiefern? Gab es Unterschiede bezüglich der einzureichenden Unterlagen? Falls ja, welche? Bis Ende Mai 2017 konnten sich Kita-Träger und Kindertagespflegepersonen für eine Teilnahme am Bundesprogramm KitaPlus bewerben. Es existierten keinerlei Unterscheidungen bei den gesetzten Fristen. Für Kitas und selbstständige Kindertagespflegepersonen gab es vorgefertigte Interessensbekundungsformulare. Diese waren von den inhaltlichen Angaben und Fragen identisch und unterschieden sich nur hinsichtlich der anzugebenden Daten je Betreuungsformat (wie beispielsweise „Art der Kindertagespflegestelle “). Die eingereichten Interessenbekundungen wiesen eine unterschiedliche Qualität auf. Kita-Träger und Kindertagespflegepersonen, die ein förderwürdiges Vorhaben in ihrer Interessenbekundung vorstellten, erhielten im Rahmen eines Workshops die Möglichkeiten , die eingereichte Interessenbekundung zu überarbeiten. Für die Vorhaben im Bereich der Kindertagespflege wurde eine Veranstaltung am 16. April 2017 durchgeführt , welche von elf Personen aus Hamburg, neun selbstständigen Kindertagespflegepersonen und zwei Kita-Trägern besucht wurde. Zwei Vorhaben durch Kita-Träger sowie ein Vorhaben einer selbstständigen Kindertagespflegeperson wurden zurückgezogen . Eine Kindertagespflegeperson hat ihre Interessenbekundung überarbeitet und wurde daraufhin gefördert. Die übrigen sieben selbstständigen Kindertagespflegepersonen überarbeiteten ihre Interessenbekundung nicht und wurden demnach nicht zur Antragsstellung aufgefordert. c. In Drs. 21/12219 verweist der Senat auf die Frage nach den Voraussetzungen, die Kindertagespflegepersonen für eine Beantragung erfüllen müssen, auf die entsprechende Homepage des Programms . Dort steht: „Selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen können eine Förderung erhalten. Tagesmütter oder Tagesväter bewerben sich als natürliche Personen. Bei positiver Auswahl werden diese Personen zur Antragstellung aufgefordert und nehmen bei einer Förderung hauptverantwortlich die Rechte und Pflichten gemäß Zuwendungsbescheid wahr. Generell wird jedoch dazu geraten, dass die Bewerbung und gegebenenfalls spätere Antragstellung stellvertretend durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (beispielsweise Jugendämter) für die selbstständig tätige Kindertagespflegeperson erfolgen sollte, da die Regelungen im Rahmen einer Zuwendung erhebliche finanzielle Auswirkungen (zum Beispiel bei Rückforderun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12701 3 gen der Förderung) haben können.“ (Vergleiche https://kitaplus.fruehe-chancen.de/service/faqs/.) i. Wie viele Tagespflegepersonen haben sich seit Beginn des Programms als „natürliche Person“ und wie viele „stellvertretend durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ beworben? Bitte jährlich auflisten. Im Kalenderjahr 2015 wurden aus Hamburg 29 Interessenbekundungen bei der Servicestelle KitaPlus registriert. Von diesen 29 wurde zwei Interessenbekundung stellvertretend durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt. Im Kalenderjahr 2016 wurden aus Hamburg vier Interessenbekundungen bei der Servicestelle Kita- Plus registriert. Unter diesen wurde keine Interessenbekundung stellvertretend durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt. ii. Wie viele wurden zur Antragstellung aufgefordert? Wie viele Anträge sind eingegangen, wie viele davon wurden warum abgelehnt? Bitte jährlich seit Beginn des Programms auflisten und nach den in i. genannten Personengruppen unterscheiden. Zehn Tagespflegepersonen wurden aufgrund ihrer Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert. Sechs Interessenbekundungen aus dem Jahr 2015 wurden zur Antragstellung aufgefordert . Davon nahmen drei Personen die Möglichkeit der Antragstellung wahr. Einer dieser Anträge wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Die weiteren zwei Anträge wurden bewilligt. Bei beiden Vorhaben handelt es sich um eine direkte Antragstellung der Tagespflegeperson als natürliche Person. Von den vier Interessenbekundungen aus dem Jahr 2016 wurden alle zur Antragstellung aufgefordert. Von diesen vier Personen wurden keine Anträge auf Förderung eingereicht. iii. Im Vergleich dazu: Wie viele Kitas haben sich seit Beginn des Programms beworben? Wie viele Anträge sind eingegangen, wie viele davon wurden warum abgelehnt? Bitte jährlich auflisten . Gab es Unterschiede bezüglich der einzureichenden Unterlagen ? Falls ja, welche? In 2015 haben 13 Hamburger Träger von Kindertageseinrichtungen eine Interessenbekundung eingereicht, in 2016 drei weitere und in 2017 ein weiterer. 14 dieser Vorhaben haben einen Antrag auf Förderung gestellt. Alle 14 Vorhaben wurden bewilligt und befinden sich derzeit in Förderung. Von den 14 Vorhaben der Hamburger Träger befinden sich elf Einrichtungen in Hamburg und drei in Schleswig-Holstein. Zusätzlich wird eine Einrichtung in Hamburg gefördert, deren Träger sich in Thüringen befindet. Die Interessenbekundung wurde 2015 eingereicht. Von den Kindertagespflegepersonen war eine Pflegerlaubnis und von den Kitas eine Betriebserlaubnis einzureichen. iv. Bei wie vielen Tagespflegepersonen, die zuvor eine Förderung erhalten hatten, ist es seit Beginn des Programms warum zu den oben genannten erheblichen finanziellen Auswirkungen gekommen? Bitte erläutern. Eine abschließende Aussage zu dieser Frage lässt sich vor Programmende nicht treffen . Eine der geförderten Tagespflegepersonen hat ihren gewünschten Rückzug vom Programm mitgeteilt und befindet sich derzeit in der Nachweisführung zur Abrechnung Ihres Vorhabens. 3. Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 a. Wie und wann wurden Tagespflegezusammenschlüsse in welcher Form über die Möglichkeit der Förderung des oben genannten Bundesprogramms informiert? Hat der Senat beziehungsweise die Drucksache 21/12701 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zuständige Behörde aktiv das Gespräch gesucht? Infomaterial bitte beifügen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die bezirklichen Tagespflegebörsen und den Hamburger Tagesmütter und Tagesväter e.V. am 27.02.2015 über das Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 informiert und auf die im Internet verfügbare Förderrichtlinie hingewiesen, um dieses Programm bei der Beratung der Tagespflegepersonen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde im Kindertagespflege- Newsletter der zuständigen Behörde am 31.03.2015 auf das Programm hingewiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. b. Wie lange hatten die Tagespflegepersonen nach Bekanntgabe durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Zeit, sich zu bewerben? Unterschied sich diese Frist zu der, die Kitas einhalten mussten? Falls ja, inwiefern? Gab es Unterschiede bezüglich der einzureichenden Unterlagen? Falls ja, welche? Die Bekanntgabe der Richtlinie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum Zusatzprogramm Krippenausbau 2015 – 2018 erfolgte am 05.02.2015. Antragsfrist für Umbaumaßnahmen bei Tagespflegezusammenschlüssen war der 31.12.2015. Antragsfrist für Neubauvorhaben, Erweiterungen und Umbauten bei Kitas war der 30.09.2015 sowie für Umwandlungen bei Kitas der 31.12.2015. Bei Anträgen für Tagespflegezusammenschlüsse waren anders als bei den Kitas ein GbR-Vertrag, die Bestätigung der Tagespflegebörse über die Notwendigkeit der Umbauten und ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren zuzüglich einer Option von weiteren fünf Jahren und die Pflegeerlaubnisse vorzulegen sowie die Einrichtung eines gemeinsamen Sonderkontos der GbR nachzuweisen. Bei den Anträgen für Kitas waren abweichend die Erbringung einer werthaltigen Sicherung der Zuwendung durch Grundschuld beziehungsweise bei Erbpacht zusätzlich eine ausreichende Laufzeit des Erbpachtvertrages sowie bei Mietverträgen eine Laufzeit von zehn Jahren zuzüglich einer Option auf weitere zehn Jahre Laufzeit nach Abschluss der Maßnahme, ein standortbezogenes pädagogisches Krippenkonzept sowie die Teilnahme am beziehungsweise Beitritt zum Kita-Gutschein-System nachzuweisen . c. Wie viele Tagespflegezusammenschlüsse haben sich seit Beginn des Programms um eine Förderung beworben? Bitte jährlich auflisten . d. Wie viele wurden zur Antragstellung aufgefordert? Wie viele Anträge sind eingegangen, wie viele davon wurden warum abgelehnt? Bitte jährlich seit Beginn des Programms auflisten. 2014 wurden 16 Anträge gestellt, davon wurden drei Anträge abgelehnt. Die Ablehnungen beruhten auf ungenehmigtem vorzeitigen Maßnahmenbeginn, fehlender Mitwirkung sowie Nichterfüllung von Bewilligungsvoraussetzungen. 2015 wurden acht Anträge gestellt, davon wurde ein Antrag wegen Unwirtschaftlichkeit abgelehnt. Im Übrigen sah das Verfahren keine Interessenbekundung vor, daher wurde kein Tagespflegezusammenschluss zur Antragsstellung aufgefordert. e. Im Vergleich dazu: Wie viele Kitas haben sich seit Beginn des Programms beworben? Wie viele Anträge sind eingegangen, wie viele davon wurden warum abgelehnt? Bitte jährlich auflisten. Gab es Unterschiede bezüglich der einzureichenden Unterlagen? Falls ja, welche? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12701 5 Zu den Unterschieden bei den einzureichenden Antragsunterlagen siehe Antwort zu 3. b. Es wurden keine Anträge abgelehnt. Folgende Anträge sind seit Beginn des Programms eingegangen: 2013: 13 Anträge 2014: 13 Anträge 2015: 16 Anträge 2016: neun Anträge 2017: zwei Anträge f. Im Krippenausbauprogramm 2013/2014 konnten sowohl Einzeltagespflegepersonen , als auch Tagespflegezusammenschlüsse eine Förderung erhalten. Für erstere ist dies im Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 nicht mehr möglich. i. Wieso erfolgte diese Änderung? Wer hat dies wann entschieden ? Welcher Zweck sollte damit verfolgt werden? Bei den im Krippenausbauprogramm 2013/2014 bei Einzeltagespflegepersonen noch geförderten Investitionen in Erstausstattungen handelte es sich um geringe Fördersummen von maximal 500 Euro pro Antrag. Angesichts des gleichwohl hohen Bearbeitungsaufwand für die Bewilligung und Abwicklung dieser Zuwendungen wurde diese Förderungsform in den folgenden Investitionsprogrammen nicht mehr angeboten. Die Änderung wurde im Januar 2015 durch die zuständige Fachabteilung in der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde entschieden. ii. Wie viele Einzeltagespflegepersonen und wie viele Tagespflegezusammenschlüsse hatten sich während des Krippenausbauprogramms 2013/2014 um eine Förderung beworben? Bitte getrennt auflisten. iii. Wie viele wurden jeweils zur Antragstellung aufgefordert? Wie viele Anträge sind jeweils eingegangen, wie viele davon wurden jeweils warum abgelehnt? Bitte getrennt nach Einzeltagespflegeperson und Tagespflegezusammenschluss auflisten. Es wurden weder Anträge abgelehnt, noch gab es eine Aufforderung zur Antragsstellung . Folgende Bewerbungen zum Krippenausbauprogramm 2013/2014 gab es: 2012: neun Einzeltagespflegepersonen, fünf Tagespflegezusammenschlüsse, 2013: 34 Einzeltagespflegepersonen, 31 Tagespflegezusammenschlüsse, 2014: 39 Einzeltagespflegepersonen, zehn Tagespflegezusammenschlüsse. g. Wie erklärt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde , dass die Kindertagespflege 2016 von den in Hamburg verteilten Mitteln für die Kinderbetreuung aus dem Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 profitierte, in den Jahren 2015 und 2017 hingegen gar nicht? Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Einschätzung für 2018 geben? Im Krippenausbauprogramm 2015 – 2018 konnten im Jahr 2015 weder für Investitionen in Kindertagespflege noch in Kitas Bundesmittel abgerufen werden, da der Bund die Mittel erstmals im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt hat. Die Bundesmittel für Kindertagespflege in diesem Programm wurden vollständig im Jahr 2016 abgerufen. In 2017 wurden die für eine vollständige Finanzierung der Investitionsvorhaben in der Kindertagespflege noch benötigten Mittel aus Landesmitteln bereitgestellt, siehe Drs. 21/12219. Für 2018 werden keine Mittel mehr für die Investitionen in Kindertagespflege benötigt, da die Vorhaben spätestens bis zum Jahr 2017 abgeschlossen wurden. 4. Sprach-Kitas: Weil Gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist a. Wie und wann wurden Kindertagespflegepersonen beziehungsweise -zusammenschlüsse in welcher Form über die Möglichkeit der Drucksache 21/12701 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Förderung des oben genannten Bundesprogramms informiert? Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktiv das Gespräch gesucht? Infomaterial bitte beifügen. b. Wie erklärt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde , dass die Kindertagespflege 2017 gar nicht von den in Hamburg verteilten Mitteln des oben genannten Programms profitierte? Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ richtet sich ausschließlich an Kindertageseinrichtungen und Fachberatungen. Es werden daher keine Kindertagespflegepersonen gefördert. 5. Sind beim Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde innerhalb der letzten drei Jahre Beschwerden von Einzeltagespflegepersonen oder Tagespflegezusammenschlüssen in Bezug auf die Beantragung von Bundesmitteln eingegangen (zum Beispiel in Bezug auf die Hürde einer Beantragung oder den verspäteten Informationsfluss der Behörde und die damit verbundene Versäumnis einer Frist)? Falls ja, was war jeweils Inhalt der Beschwerde und wie wurde damit umgegangen? Bitte getrennt nach Einzeltagespflegeperson und Tagespflegezusammenschluss auflisten. Im Bezirk Altona gab es einzelne Beschwerden darüber, dass sowohl die Zeit bis zur Abgabe der Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms KitaPlus als auch der Aufwand hierfür sehr hoch waren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Abteilungen für Kindertagesbetreuung haben bei Fragen die Tagespflegepersonen intensiv beraten und bei der Bearbeitung der Bewerbungsformulare unterstützt. Im Bezirk Hamburg-Mitte gab es Beschwerden von einem Tagespflegezusammenschluss und zwei Einzeltagespflegepersonen. Alle drei hatten zum Inhalt, dass das Interessenbekundungsverfahren zu umfangreich sei und der Aufwand in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Mitteln stehe. Die Folge war in allen drei Fällen, dass die Antragstellungen abgebrochen wurden. In den übrigen Bezirken sind keine Beschwerden von Tagespflegepersonen oder Tagespflegezusammenschlüssen in Bezug auf die Beantragung von Bundesmitteln eingegangen. Im Bezirk Hamburg-Nord haben sich mindestens sechs Tagespflegezusammenschüsse nach Investitionsmitteln erkundigt. Im Übrigen werden die Daten von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde nicht erfasst.