BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12704 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende März 2018? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende März 2018 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.234 nach § 22 Satz 1 AufenthG 32 nach § 22 Satz 2 AufenthG 114 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.317 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 469 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 52 nach § 23a AufenthG 163 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 392 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 16.080 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.625 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernis) 5.587 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.020 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 524 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 1 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.418 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 252 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 26 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 18 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 108 Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.234 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) 11 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) 22 Niederlassungserlaubnis 7.178 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.290 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 6 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.882 Aufenthaltsgestattung 8.010 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.089 Summe der Flüchtlinge 54.511 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 10.135 Afghanistan 9.632 Irak 2.485 Iran 2.306 Eritrea 1.984 Russische Föderation 702 Ghana 629 Serbien 576 Somalia 491 Türkei 444 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.964 Iran 1.207 Türkei 710 Bosnien und Herzegowina 460 Serbien 313 Kosovo 230 Togo 214 Russische Föderation 196 Irak 182 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 142 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 3.389 Irak 1.107 Iran 745 Russische Föderation 606 Syrien 592 Somalia 206 Eritrea 182 Türkei 150 Albanien 101 Ägypten 90 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 528 Ägypten 427 Russische Föderation 432 Ghana 353 Serbien 320 Montenegro 238 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 234 Aserbaidschan 180 Iran 180 Kosovo 177 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Polen* 139 Afghanistan 124 Türkei 107 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 106 Albanien 93 Rumänien* 85 Serbien 83 Bulgarien* 67 Ghana 64 Russische Föderation 63 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.03.2018 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im März 2018 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im März 2018 suchten 678 Menschen in Hamburg Schutz. 390 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 113 64 Syrien 90 76 Iran 61 26 Eritrea 57 38 Irak 49 23 Ghana 42 23 Georgien 28 19 Türkei 26 16 Somalia 25 17 Mazedonien(ehem. jugosl. Rep.) 23 23 Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im März 2018 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg März 2018 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 4 0 4 Bosnien und Herzegowina 1 1 0 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 8 0 8 Russische Föderation 14 11 3 Türkei 14 12 2 Ukraine 2 2 0 Serbien 2 1 1 Europa 45 27 18 Algerien 2 1 1 Eritrea 45 43 2 Nigeria 6 6 0 Gambia 3 3 0 Ghana 4 4 0 Libyen 7 7 0 Marokko 2 2 0 Guinea 3 3 0 Somalia 18 18 0 Ägypten 5 4 1 Afrika 95 91 4 Venezuela 1 0 1 Amerika 1 0 1 Armenien 1 1 0 Afghanistan 73 64 9 Georgien 21 19 2 Irak 28 27 1 Iran 35 21 14 Staatsang. ohne Bezeichnung 2 2 0 Pakistan 1 0 1 Syrien 117 116 1 China 1 1 0 Asien 279 251 28 Herkunftsländer gesamt 420 369 51 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.03.2018 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im März 2018 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im März 2018 76 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg . Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 24 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 16 Iran 5 Afghanistan, Eritrea je 4 Serbien 3 Albanien, Ägypten, Somalia, Ukraine je 2 Armenien, Benin, Guinea, Indien, Kosovo, Marokko, Nepal, Peru, Türkei, Senegal, Venezuela, Vietnam je 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 5 15 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a (AufenthG) für die Dauer von zwei Monaten. 61 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im März 2018 mit welchem Ergebnis beschieden? Im März 2018 wurden 479 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 3 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 67 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 43 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 49 Ablehnungen 132 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 185 Quelle: BAMF, Stand: 31.03.2018 6. Wie war die Gesamtschutzquote im März 2018? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 33,82 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im März 2018? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 13. März 2018) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 2,5 Monaten, die für Altverfahren mit 26,2 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende März 2018 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.827 13.352 55 9.170 25.063 1 Niederlassungserlaubnis 4.393 2.785 0 404 6.774 0 Aufenthaltsgestattung 5.521 2.478 11 2.293 5.717 0 Duldung 3.306 1.773 10 1.566 3.523 0 (Quelle: AZR, Stand: 31.03.2018) Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nichtwohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen zum 31. März 2018 (Buchungsstand 31. März 2018) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 59 Fiersbarg 346 Flagentwiet 404 Harburger Poststraße 247 Kaltenkirchener Straße 90 Neuer Höltigbaum 464 Nostorf/Horst 115 Oskar-Schlemmer-Straße 70 Schmiedekoppel 713 Schnackenburgallee 477 Vogt-Kölln-Straße 249 Sportallee 252 Gesamt 3486 Ankunftszentrum Belegung Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 136 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 1 Gesamt 137 Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Im Bereich der Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hielten sich am Stichtag 31. März 2018 insgesamt 79 unbegleitete minderjährige Ausländer in folgenden Einrichtungen auf: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 9 KJND - Mädchenhaus 3 Clearingstelle 1 3 Clearingstelle 3 EVE 29 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 4 12 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Freie Träger, andere Orte 4 Einrichtungen des LEB 17 Gesamt 79 10. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im März 2018 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. 11. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. a) Wie viele Flüchtlinge aus EAs wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im März jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 7 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 November 154 Dezember 118 2018 Januar 152 Februar 143 März 138 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im März jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2017 Januar Februar März April Mai Juni 141 152 119 157 154 249 Juli August September Oktober November Dezember 240 294 269 254 118 79 2018 Januar Februar März April Mai Juni 138 120 153 - - - Juli August September Oktober November Dezember - - - - - - 12. Wie viele Personen erhielten im März 2018 Leistungen nach AsylbLG? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. 13. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/12037. 14. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im März neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden 317 Personen im März 2018 in EA aufgenommen. 503 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 338 Personen in eine örU. Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 489 Personen (Zuwanderer ). Im Monat März wurden 290 Personen (Zuwanderer) aus der örU mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im März 2018 43 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 43 unbeglei-tete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: - Elf unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 - In 19 Fällen erfolgte eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Neun unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt und - vier sind zu ihrem zuständigen Jugendamt zurückgeführt worden. 15. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. Die Kapazität der bestehenden und geplanten Einrichtungen macht neue Standortprüfungen zurzeit nicht erforderlich. Darüber hinaus wurde im März die betreute Einrichtung für Flüchtlinge im Jugendparkweg in Hamburg-Nord geschlossen. In 20 bestehenden Folgeunterkünften mussten die Platzkapazitäten um 463 Plätze reduziert werden. Ursächlich hierfür waren insbesondere unaufschiebbare Bau- und Sanierungsmaßnahmen und strukturelle Anpassungen in Gemeinschaftsunterkünften. Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Planungen sind die bezirklichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen beziehungsweise Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch nicht durchgeführt . Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 16. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im März 2018 neu nach Hamburg? Im März 2018 kamen 43 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus folgenden Herkunftsländern nach Hamburg: Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan 9 9 Eritrea 7 1 8 Guinea 5 1 6 Marokko 5 5 Somalia 4 1 5 Serbien u. Montenegro 2 2 Algerien 2 2 Gambia 2 2 Guinea-Bissau 1 1 Äthiopien 1 1 Iran 1 1 Elfenbeinküste 1 1 Gesamt 37 6 43 17. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende März 2018 in Hamburg? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/ und Anlage 2. Rückführungen/Ausreisen 18. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im März 2018 in Hamburg auf? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 9 Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. März 2018 auf 5.089 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 18. b) aufgeschlüsselt. 1.737 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 441 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU-Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an Ä gy pt en R us si sc he F öd er at io n G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . Ju go sl . R ep .) A se rb ai ds ch an Ira n K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 3 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 1 9 1 0 0 0 1 1 2 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 5 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.015 425 89 253 288 250 135 198 57 69 149 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 329 75 10 55 25 31 30 21 25 1 13 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.556 1 287 107 34 35 64 7 96 100 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 35 3 1 2 3 2 3 1 1 5 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 3 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 113 7 40 3 1 1 2 5 1 4 1 Duldung nach § 60a Abs. 2b 21 5 0 11 0 0 3 0 0 0 2 Gesamt 5.089 185 427 432 353 320 238 234 180 180 177 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.03.2018) Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richtet sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 243 150 Bosnien und Herzegowina 109 83 Ghana 417 353 Kosovo 210 177 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 340 234 Montenegro 255 238 Senegal 16 11 Serbien 403 320 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.03.2018) d) Wie viele Personen befanden sich im März 2018 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 35 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). 27 Personen befanden sich kurzfristig im Ausreisegewahrsam Hamburg, sieben Personen waren in der JVA Langenhagen untergebracht und eine Person in der JVA Sehnde. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im März 2018 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? 14 Personen wurden im März aus Abschiebehaft in folgende Länder abgeschoben: Zwei Personen nach Albanien, jeweils eine Person nach Afghanistan, Serbien, Russische Föderation, Marokko, Rumänien, Bosnien, Algerien, Lettland, Armenien, England , Belgien sowie nach Spanien. Insgesamt wurden sechs Personen aus der Abschiebehaft entlassen: zwei Personen aus medizinischen Gründen, eine Person aufgrund von Rechtsmitteln und drei Personen aus sonstigen Gründen. f) Wie viele Personen befanden sich im März 2018 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Es befanden sich insgesamt vier Personen im Ausreisegewahrsam nach § 62 b Aufenth G: drei Personen aus Ägypten und eine Person aus dem Kosovo. 19. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im März 2018? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im März 2018 wurden 130 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 84 Rückführungen vollzogen werden. 46 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 31 Widerstand 9 Krankheit 5 Vaterschaftsanerkennung dt. Kind 1 20. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im März 2018? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 32 Überstellungen in Drittländer 11 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 41 Summe 84 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 11 Flüchtlingsbetreuung 21. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bestand am 31. März 2018 aus 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (56,215 VZÄ). 22. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im März 2018 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 31. März 2018 aus 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 44,35 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 113 Beschäftigte mit 102,46 VZÄ. 23. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im März 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 22. ist in der Behörde für Inneres und Sport auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (81,50 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge eingesetzt . Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 31. März 2018 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme , Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 194,17 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen , also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (13,19 VZÄ). Bei den VZÄ ist auch Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches noch im Schwerpunkt auf junge Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 50 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 16,6 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 13,05 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der BIS zugeordnet sind. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im März 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 25. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im März Personal abgebaut? Siehe Drs. 21/12359. Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 26. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im März 2018 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienstgemeinnützige GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Kreisverband Hamburg-Harburg e.V., Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für März 2018 eine Personalreduktion von 26,25 VZÄ ermittelt werden. Bei den Betreibern der örU erfolgte keine Personalreduzierung. Verfahren 27. Wie viele Asylsachen gingen im März 2018 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im März 2018 jeweils erledigt? Im März 2018 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 193 Klagen und 74 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 360 Klagen und 79 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 28. Wie viele Asylsachen gingen im März 2018 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im März 2018 insgesamt 22 Verfahren in Asylsachen eingegangen. 29. Wie viele Monate betrug im 1. Quartal 2018 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klagen und Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie von Berufungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Asylsachen? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 1. Quartal 2018 beim Verwaltungsgericht Hamburg erledigten Klagen in Asylsachen betrug 13,5 Monate, der dort erledigten Eilverfahren 2,4 Monate. Da aus technischen Gründen die Daten des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts für Dezember 2017 nicht auswertbar waren, konnte keine durchschnittliche Verfahrensdauer für das gesamte 4. Quartal angegeben werden. Die Daten aus Dezember 2017 sind in das 1. Quartal 2018 mit eingeflossen. Beim Oberverwaltungsgericht betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 1. Quartal 2018 (einschließlich Dezember 2017) erledigten Verfahren in Asylsachen 4,0 Monate. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 13 Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 31.03.2018) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung GB Regelangebote Altona I W601 Notkestraße 103 102 0 1 W619 Luruper Hauptstraße 385 1 273 111 W625 Kroonhorst 289 133 65 91 W714 Holmbrook 190 9 81 100 W743 Pavillondorf Sieversstücken 597 168 209 220 W787 Alsenstraße 73 40 22 11 W835 Blomkamp 425 64 233 128 Summe 2062 517 883 662 Altona_II W711 August-Kirch-Straße 483 35 259 189 W775 Holstenkamp 152 32 74 46 W807 Notkestraße 607 34 329 244 W824 Sibeliusstraße 224 15 46 163 W869 Albert - Einstein - Ring 422 0 342 80 W923 Bahrenfelder Straße 13 0 3 10 W924 Eimsbüttler Straße 136 13 62 61 W925 Grünewaldstraße 15 1 9 5 W926 Waidmannstraße 98 8 40 50 W927 Max-Brauer-Allee 13 0 6 7 W928 Borselstraße 7 0 7 0 Summe 2170 138 1177 855 Harburg W610 Rotbergfeld (im Belegungsaufbau ) 45 0 17 28 W617 Neuenfelder Fährdeich 264 0 185 79 W700 Wetternstraße 198 56 54 88 W728 Am Radeland 153 8 118 27 W734 Lewenwerder 307 29 195 83 W742 Am Aschenland 462 50 159 253 W782 Winsener Straße 281 18 122 141 W788 Sinstorfer Kirchweg 293 18 186 89 W789 Cuxhavener Str. 186 27 96 63 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 2 17 W950 WS Transit 186 54 74 58 W982 Am Röhricht 636 0 462 174 Summe 3046 272 1670 1104 Bergedorf W611 Achterdwars 155 151 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 169 89 36 44 W727 Brookkehre 426 141 154 131 W732 Pavillondorf Curslack I 564 135 287 142 W738 Curslack II 324 93 96 135 W748 Sandwisch 80 18 15 47 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 36 1 26 9 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 287 47 113 127 Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W836 Weidenbaumsweg 171 3 67 101 W840 Sülzbrack 212 0 128 84 W951 Nettelnburg (Belegungsstopp aufgrund anstehender Schließung) 161 21 70 70 Summe 2585 699 994 892 Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 136 131 1 4 W623 Großlohe 160 89 22 49 W648 Sieker Landstraße 11 49 1 35 13 W690 Kielkoppelstraße 79 0 10 69 W735 Pavillondorf Waldweg 155 32 38 85 W752 Rahlstedter Straße 121 7 83 31 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße 319 5 180 134 W817 Sieker Landstraße 61 265 16 104 145 W819 Grunewaldstraße 656 52 449 155 W830 August-Krogmann-Straße 94 94 0 0 Summe 2047 432 923 692 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 98 13 46 39 W723 Volksdorfer Grenzweg 171 19 104 48 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 208 77 32 99 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 309 231 13 65 W749 Litzowstraße 118 38 42 38 W750 Lademannbogen 162 3 93 66 W751 Bahngärten 114 60 29 25 W790 Flughafenstraße 233 74 89 70 W825 Duvenstedter Damm 226 11 147 68 W834 Rodenbeker Straße 329 0 212 117 W841 Am Stadtrand 700 9 435 256 W861 Walddörferstraße 292 0 157 135 W909 Kirchhofstwiete 39 0 18 21 Summe 2999 535 1417 1047 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 92 90 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 665 0 356 309 W718 Eiffestraße 48 316 24 214 78 W786 Wendenstraße 157 32 75 50 W805 Friesenstraße 449 0 279 170 W812 Hinrichsenstraße 147 22 81 44 W831 SNP Grüner Deich 153 31 43 79 W837 Eiffestraße 398 164 2 67 95 Summe 2143 201 1117 825 Mitte_II W620 Billbrook 623 118 307 198 W626 Horner Geest 129 119 5 5 W767 Georg-Wilhelm-Straße 119 57 29 33 W771 Pavillondorf Mattkamp 321 66 119 136 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen) 200 43 55 102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 15 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W778 Billbrookdeich 114 113 1 0 W794 Mitte Mattkamp 2 0 1 1 W818 Am Veringhof 141 13 87 41 W833 SNP Weddestraße 258 12 125 121 W839 Schlenzigstraße 341 0 149 192 W900 Billstieg 649 111 335 203 Summe 2897 652 1213 1032 Nord_I W615 Hornkamp 75 71 1 3 W653 Maienweg 197 19 125 53 W658 Paul-Stritter-Weg 40 0 24 16 W701 Langenhorner Chaussee 86 2 48 36 W715 Eschenweg 286 67 132 87 W745 Alsterberg 259 96 104 59 W755 Jugendpark Langenhorn 334 81 105 148 W774 Erdkampsweg 76 4 48 24 W827 Fibigerstraße 221 2 145 74 W846 Kiwittsmoor 527 6 378 143 W849 Große Horst 442 0 276 166 Summe 2543 348 1386 809 Nord_II W675 Dehnhaide/Krausestr. 73 3 39 31 W704 Freiligrathstraße 333 22 219 92 W707 Holsteinischer Kamp 112 35 52 25 W709 Borsteler Chaussee 73 42 6 25 W717 Hufnerstraße 227 7 169 51 W733 Pavillondorf Tessenowweg 436 184 114 138 W801 Heinrich-Hertz-Straße 109 2 62 45 W820 Opitzstraße 309 26 217 66 Summe 1672 321 878 473 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 28 28 0 0 W612 Bornmoor 182 182 0 0 W622 Wegenkamp 78 61 3 14 W712 Sophienterrasse 155 0 113 42 W726 Pinneberger Straße 150 6 55 89 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 203 196 2 5 W784 Grandweg 147 4 73 70 W804 Lohkoppelweg 28 0 21 7 W847 Kollaustraße 130 22 47 61 W903 Hornackredder 16 13 0 3 Summe 1117 512 314 291 Summe Regelangebote 25281 4627 11972 8682 GB Spezialangebote W677 JEP Hinrichsenstraße 19 19 0 0 UPW_/_Altona W646 UPW Suurheid (im Belegungsaufbau ) 147 0 111 36 Summe 147 0 111 36 UPW_/_Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck 2484 0 1907 577 Summe 2484 0 1907 577 Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung UPW_Eimsbüttel W641 UPW Duvenacker (im Belegungsaufbau) 242 0 151 91 Summe 242 0 151 91 UPW_/_Wandsbek W842 Poppenbüttler Berg (im Belegungsaufbau) 317 0 291 26 W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 808 0 741 67 W863 Elfsaal 329 0 289 40 Summe 1454 0 1321 133 Summe Spezialangebote 4327 0 3490 837 Gesamtsumme örU 29608 4646 15462 9519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 17 Anlage 2 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 31.03.2018, Quelle: LEB Herkunftsland Gesamt Afghanistan 21 Somalia 14 Guinea 12 Eritrea 12 Syrien 4 Serbien u. Montenegro 3 Iran 2 Ägypten 2 Gambia 2 Äthiopien 1 Albanien 1 Sierra Leone 1 Marokko 1 Mazedonien 1 Kongo 1 Guinea-Bissau 1 Gesamt 79 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41, einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 31.03.2018, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: afghanisch 144 18 505 33 700 eritreisch 24 5 151 50 230 syrisch 55 3 140 198 somalisch 11 6 118 39 174 ägyptisch 27 132 2 161 guineisch 4 1 38 9 52 irakisch 3 3 14 20 gambisch 1 12 5 18 iranisch 3 2 6 2 13 albanisch 6 2 3 1 12 beninisch 1 10 11 palästinensisch 2 6 8 algerisch 1 4 2 7 guinea-bissauisch 1 5 6 nigerianisch 1 1 4 6 pakistanisch 2 4 6 angolanisch 1 2 3 äthiopisch 2 1 3 indisch 3 3 montenegrinisch 2 1 3 ghanaisch 1 1 2 ivorisch 1 1 2 marokkanisch 2 2 russisch 1 1 2 serbisch 2 2 sierra-leonisch 1 1 2 armenisch 1 1 burkinisch 1 1 Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: chinesisch 1 1 jemenitisch 1 1 libanesisch 1 1 malisch 1 1 nigrisch 1 1 sudanesisch 1 1 tschechisch 1 1 tunesisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 290 46 1167 155 1658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12704 19 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Mitte JA 1 - Asyl 18 15,73 inkl. Leitung JA - KTB 21 17,29 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 16 7 12,90 5,59 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 71 62,8 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 69 65,78 inkl. Leitung Hierbei handelt es sich sowohl um die damals zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt sind. Alles sind Mischaufgaben; der Anteil an Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 15 11,95 Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA 3 ASD 6 15 13,82 Inkl. Leitung und Geschäftszimmer Steigerung aufgrund der Besetzung bisher vakanter Stellen. SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.- gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 33 29,64 SR 2 1,83 HH-Nord JA2/ASD-M 16 13,85 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/12704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 12 10,62 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 34 28,07 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 63 57,91 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 97 87,42 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 4 3,77 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung .