BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12706 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Religiöse Konflikte an Schulen In Zeiten religiöser Auseinandersetzungen in der Welt kann und wird dieses auch Thema unter Schülern sein. Eltern und Lehrer berichten über Vorkommnisse beginnender religiöser Konflikte und Beleidigungen auf dem Schulhof und im Schulalltag. Dabei ist dieses durchaus auch als Vorstufe zur Radikalisierung von Schülermeinungen in fundamentalistische Weltbilder zu sehen, denen im besten demokratischen Sinne entgegengetreten werden muss. Auch die Bezirkspolitik in Harburg hat sich aktuell mit religiös motiviertem Extremismus an Schulen beschäftigt. In unserer christlich-demokratischen Grundordnung ist es dann umso wichtiger, diesem gegenüber Kindern und Jugendlichen angemessen und altersgerecht zu begegnen. Schule muss hier Haltung zeigen. Schule muss eine Position beziehen zur Vermeidung von Anwerbung zum Salafismus und Radikalisierung. Schule muss den Kindern den Weg zu einer offenen und toleranten Gesellschaft aufzeigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versteht sich der allgemeine Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule als grundsätzliche Querschnittsaufgabe der Schule. Der Umgang mit herausfordernden Situationen auch durch politische Entwicklungen oder religiös geprägte Fragestellungen, die aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler erwachsen, ist fester Bestandteil pädagogischen Arbeitens. Dieses umfasst auch die Auseinandersetzung mit religiös begründeten Fragen wie zum Beispiel der Umgang mit religiösen Regeln im Schulalltag und im Schulunterricht, zum Gebet, zur Schulverpflegung, zum Sportunterricht. Die für Bildung zuständige Behörde stellt den Schulen und Lehrkräften in diesem Bereich eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten bereit, siehe hierzu unter anderem Drs. 21/11759. Zu den Vorfällen an Schulen, die entsprechend der „Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen“ zentral in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 seitens der zuständigen Behörde erfasst wurden, siehe Drs. 21/5677 und Drs. 21/10344. Die Auswertung der Fälle des laufenden Schuljahrs erfolgt nach Abschluss des Schuljahres im Sommer 2018, konkrete Zahlen für das laufende Schuljahr liegen daher nicht vor. Die Kategorie „religiöse Konflikte“, wie zum Beispiel religiös konnotiertes Mobbing, wird statistisch nicht erfasst. Die Schulen entwickeln entsprechende schul- und situationsspezifische Lösungen und einen Umgang mit Konflikten. So haben viele Schulen Handlungsketten zum Beispiel zum Umgang mit Mobbing etabliert, hierzu werden bei Bedarf auch Beratungsleistungen und Hilfen zur schulischen Intervention bei der Beratungsstelle Gewaltprävention abgerufen. Drucksache 21/12706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beratungsanfragen der einzelnen Schulen, die beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), der Beratungsstelle Gewaltprävention sowie dem Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) eingehen, sowie die fallbezogenen Beratungen sind vertraulich. Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen, Schulstandorten oder weiteren Informationen zu Beratungs - und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vorfälle von religiösen Konflikten an Hamburger Schulen wurden der Behörde für Schule und Berufsbildung im Schuljahr 2016/2017 und 2017/18 gemeldet (bitte, insgesamt und nach Bezirken geordnet, unter Angabe der Anzahl und Kategorie der jeweiligen Meldungen auflisten )? a) An welchen Schulformen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Bitte Anzahl pro Schulform im Bezirk und insgesamt darstellen. b) In welchen Altersgruppen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? c) In wie vielen Fällen waren Auslöser Jungen? d) In wie vielen Fällen waren Auslöser Mädchen? e) In wie vielen Fällen fanden die Konflikte im Setting von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) oder Basisklassen statt? Bitte nach Standorten mit IVK und Basisklassen aufschlüsseln. 2. Welcher Art waren diese Konflikte und welche Relevanz/Stärke misst der Senat diesen bei? 3. Welche Maßnahmen werden von den Schulleitungen im Konfliktfall zur Deeskalation ergriffen? 4. In wie vielen Fällen ist die Behörde respektive die Schulaufsicht eingeschaltet geworden? 5. Gibt es Tendenzen zur Radikalisierung von Schülern? Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt (bitte Anzahl pro Schulform im Bezirk und insgesamt darstellen)? 6. In wie vielen Fällen gingen die Konflikte von Schülern mit einem muslimischen beziehungsweise christlichen Hintergrund aus? 7. Gibt es in der Anzahl der Fälle bezirksspezifische Spitzen? Wenn ja, in welchem Bezirk beziehungsweise Stadtteil und warum? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/6646, Drs. 21/8105, Drs. 21/9440, Drs. 21/11759 und Drs. 21/12272. 8. Nach Aussage im bezirklichen Ausschuss Harburg bestehe in Harburg eine besondere Gefährdungslage. Trifft dieses zu? Wenn ja, warum? Nein. Die im bezirklichen Ausschuss getätigte Aussage beschrieb keine besondere Gefährdungslage für Harburg, sondern wies auf die besondere Heterogenität und spezifische soziale Lage einiger Schulen in den Bezirken Harburg und Hamburg-Mitte hin.