BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12708 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Zwangsräumungen in Hamburg im Jahr 2017 (II) Zur Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu Zwangsräumungen in Hamburg (Drs. 21/12004) habe ich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erklärt sich der Senat die rückläufige Anzahl von Wohnungssicherungen seit 2015 bei steigender Anzahl der betreuten Haushalte durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle? Der Anstieg der betreuten Haushalte ergibt sich aus den Fallzahlen in den Arbeitsfeldern Wohnraumvermittlung und öffentlich-rechtliche Unterbringung. Die Fallzahl des Arbeitsfeldes Wohnraumsicherung ist leicht zurückgegangen. 2017 wurden 7.102 Neufälle (2016: 7.627) gezählt. Von in 2017 6.675 abgeschlossenen Fällen (2016: 6.809 Fälle) konnte in 5.435 Fällen (2016: 5.589 Fälle) der Wohnraum gesichert werden. Das entspricht für 2017 81,4 Prozent (2016: 82,1 Prozent) der abgeschlossenen Fälle. 2. Wie erklärt sich der Senat die rückgängige Anzahl der Hausbesuche durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bei steigender Anzahl der betreuten Haushalte durch die Fachstellen? 3. Wie schätzt der Senat die Wirkung von Hausbesuchen bei drohender Zwangsräumung ein? Hausbesuche erhöhen die Chancen, einen Kontakt zu betroffenen Haushalten herzustellen , sie bei der Bewältigung der Notlage zu unterstützen und den Wohnraum zu sichern (siehe auch: http://www.hamburg.de/basfi/fa-wohnungslosenhilfe/). 2017 wurde in 875 Fällen aufsuchende Arbeit geleistet. Das entspricht einem Rückgang zum Vorjahr von 5,9 Prozent. Hausbesuche sind insbesondere ein Instrument der Wohnraumsicherung. Die Nachfrage in diesem Arbeitsfeld ist ebenso rückläufig (siehe Antwort zu 1.) wie die Anzahl der Wohnungsräumungen in Hamburg. 2017 betrugen sie 1.223 gegenüber 1.431 in 2016 (−14, 5 Prozent). 4. Wie erklärt sich der Senat, dass die Eigeninitiative der von Zwangsräumungen bedrohten Betroffen die Maßnahme mit der höchsten Wirkung zur Wohnungssicherung ist, die Intervention durch die Fachstellen hingegen deutlich geringere Erfolgszahlen aufweist? 5. Was versteht der Senat in diesem Zusammenhang unter Eigeninitiative? Die Fachstellen klären gemeinsam mit den Betroffenen deren persönliche und finanzielle Selbsthilfemöglichkeiten, damit diese nach eigenen Kräften an der Beseitigung der Notlage mitarbeiten können. Bestehende Selbsthilfepotenziale werden aktiviert und vorrangig zur Beseitigung der Notlage eingesetzt. Der Begriff Eigeninitiative Drucksache 21/12708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 umfasst hier sämtliche Selbsthilfemöglichkeiten der von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. Nur soweit kein ausreichendes Selbsthilfepotenzial vorhanden ist, intervenieren die Fachstellen selbst und verhandeln zum Beispiel mit Vermietern. (siehe Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe: http://www.hamburg.de/basfi/fa-wohnungslosenhilfe/).