BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12716 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktivitäten der islamistischen Organisierung „Hizb ut-Tahrir“ Die islamistische Organisierung „Hizb ut-Tahrir“ ist seit einigen Jahren in Hamburg aktiv und wird weiterhin durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Sicherheitsbehörden seit den letzten Abfragen durch Drs. 21/2371, Drs. 21/5863 und Drs. 21/6106 über die Organisation „Hizb ut-Tahrir“ vor? 2. Was ist dem Senat und den Sicherheitsbehörden über die Organisation „Hizb ut-Tahrir“ bekannt? a. Welchem politischen und religiösen Spektrum ist die Gemeinde zuzuordnen? b. Welche Ziele verfolgt die Gemeinde und wie wird versucht, diese Ziele zu erreichen? c. Wie viele Mitglieder hat die Organisation in Hamburg? d. Wer steht der Gemeinde vor? e. In welchen Stadtteilen ist die Organisation präsent? In Hamburg sind keine formalen Strukturen der Organisation bekannt. Die Aktivitäten der Hizb ut-Tahrir erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2016; http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/ data/verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf und Drs. 21/2371. f. Wurde beziehungsweise wird öffentlich oder online zu Veranstaltungen eingeladen? Wenn ja, bitte angeben für die letzten drei Jahre inklusive Datum, Titel, Ort, Quelle, Plakat oder Flyer, Angabe über Verantwortliche und wenn bekannt Anzahl der Teilnehmenden. Nein. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2016; http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/ data/verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf. 3. Welcher (internationalen) Organisation oder Regierung stehen die oben genannten Organisationen nahe? Drucksache 21/12716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Sind dem Senat und den Sicherheitsbehörden Verbindungen von „Hizb ut-Tahrir“ zu bewaffneten islamistischen Gruppierung aus Syrien und dem Irak bekannt? Zu den vorliegenden Erkenntnissen der Hamburger Sicherheitsbehörden siehe http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/ data/verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf. 4. Welche Maßnahmen ergreifen Senat und Sicherheitsbehörden, um die Aktivitäten der oben genannten Organisierungen einzudämmen? Siehe Drs. 21/12715 und darüber hinaus Drs. 21/2371.