BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12718 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Mögliche Auswirkungen des Facebook-Datenskandals auf Hamburg Anfang April wurde bekannt, dass die Firma „Cambridge Analytica“ über das soziale Netzwerk Facebook unberechtigt Nutzerdaten von bis zu 87 Millionen Usern erlangen konnte. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen in Deutschland bis zu 310.000 Facebook-Nutzer von diesem Datenskandal betroffen sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Seit einigen Jahren nutzen Teile der hamburgischen Verwaltung Facebook für die Information und Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Kanäle werden von den Behörden eigenverantwortlich betrieben. Einzelne Mitglieder des Senats betreiben darüber hinaus eigene Accounts, die sie zum Teil selbst verwalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat das Vorgehen der Firma „Cambridge Analytica“ strafrechtlich und datenschutzrechtlich? Der Senat hat sich mit einer strafrechtlichen und/oder datenschutzrechtlichen Bewertung der genannten Vorgänge nicht befasst. Eine solche Bewertung fällt vorrangig in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes. Jedenfalls würde eine rechtliche Bewertung hinreichend genaue und gesicherte Kenntnisse über den Sachverhalt voraussetzen, die dem Senat nicht vorliegen. 2. Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Facebook-Nutzer aus Hamburg von der unberechtigten Nutzung ihrer Daten durch „Cambridge Analytica “ betroffen sind? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Ist dem Senat bekannt, ob auch Nutzerkonten der Mitglieder des Senats betroffen sind? Facebook hat angekündigt, betroffene Nutzerinnen und Nutzer über die Weitergabe ihrer Daten zu informieren. Bisher liegen keine Informationen für Nutzerkonten der Mitglieder des Senats vor. 4. Verwenden der Senat, die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sowie deren nachgeordnete Behörden Softwareanwendungen, die von der Firma „Cambridge Analytica“ beziehungsweise der Firma „Palantir Technologies Inc.“ programmiert wurden beziehungsweise vertrieben werden? Nein. Drucksache 21/12718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den unberechtigten Zugriff auf die Facebook-Profile beziehungsweise auf die Nutzerdaten zu verhindern? Der Senat hat darauf keinen Einfluss. Siehe auch Antwort zu 1. 6. Beabsichtigen beziehungsweise nutzen der Senat und die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg die Möglichkeit der Werbung für eigene Facebook-Beiträge? Wenn ja, ist beabsichtigt von der Möglichkeit auch zukünftig Gebrauch zu machen? Die Senatskanzlei, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Polizei Hamburg, die Feuerwehr sowie der Landesbetrieb Obst, Gemüse und Blumen (Großmarkt) haben vereinzelt anlassbezogen Werbung auf Facebook geschaltet. Die Senatskanzlei, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Feuerwehr sowie der Landesbetrieb Obst, Gemüse und Blumen (Großmarkt) planen, auch weiterhin anlassbezogen Werbung zu schalten.