BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12720 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: EU-Datenschutzreform endlich umsetzen – Nachfrage In der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 11.01.2018 wurde nach dem Umsetzungsstand der EU-Datenschutzreform in Hamburger Recht gefragt. Der Senat hat in seiner Antwort vom 19.01.2018 ausgeführt, dass das Hamburgische Datenschutzgesetz als maßgebliche Richtschnur für die folgenden Anpassungen der Fachgesetze an die Datenschutzgrundverordnung umfassend novelliert werde und der Datenschutz für die in der Antwort genannten Vollzugsbereiche zentral in einem Justizvollzugsdatenschutzgesetz geregelt werde. Darüber hinaus habe sich der Senat noch nicht mit weiteren Anpassungen befasst. Dabei gilt die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 als direkt anwendbares Recht und die JI-Richtlinie tritt am 05. Mai 2016 in Kraft. Die Zeit drängt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat sich der Senat mittlerweile mit dem weiterem Anpassungsbedarf zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform ins Landesrecht abschließend befasst? a. Wenn ja, welchen konkreten Anpassungsbedarf macht der Senat zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform aus? Bitte um Angabe der jeweiligen Gesetze und Vorschriften, die zu ändern beziehungsweise aufzuheben sind. b. Wenn nein, wann ist mit einer abschließenden Befassung des Senats zu rechnen? 2. Welche Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform hat der Senat bereits in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht? (Bitte um getrennte Darstellung nach Ressortverantwortung.) 3. Welche noch ausstehenden Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU- Datenschutzreform plant der Senat in die Hamburgische Bürgerschaft einzubringen? 4. Wann ist die jeweilige Einbringung der Gesetzentwürfe geplant? Der Senat hat folgende Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht: Personalamt Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Datenschutz -Grundverordnung (Drs. 21/12393). Justizbehörde Drucksache 21/12720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Hamburger Justizvollzug und zur Änderung vollzugsrechtlicher Vorschriften (Drs. 21/11636), Gesetz zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drs. 21/11638), mit dessen Artikel 3 das Hamburgische Transparenzgesetz geändert wurde. Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung § 111 Hamburgisches Hochschulgesetz wurde an die Europäische Datenschutz- Grundverordnung angepasst. Die Einbringung erfolgte als Artikel 2 des Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drs. 21/11638). Behörde für Kultur und Medien Einundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag), Staatsvertrag über den Datenschutz beim NDR (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) sowie Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Siebter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 7. MÄStV HSH), Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Pressegesetzes. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Anpassung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) als Artikel 8 des Gesetzes zur Anpassung gesundheitsrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 DS-GVO (Drs. 21/11987). Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Gesetz zur Anpassung gesundheitsrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drs. 21/11987), Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Hamburger Maßregelvollzug (Drs. 21/12620). Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die Kreditkommission und des Mittelstandsförderungsgesetzes Hamburg an die Datenschutz-Grundverordnung (Drs. 21/11903). Behörde für Inneres und Sport Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Hamburgischen Katastrophenschutzgesetz , Feuerwehrgesetz, Hamburgischen Rettungsdienstgesetz und im Hafensicherheitsgesetz (Drs. 21/12396), Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG) (Drs. 21/11638), Gesetz über die Akademie der Polizei und ihrer Hochschulbereiche (Hamburgisches Polizeiakademiegesetz (HmbPolAG) (Drs. 21/12393), Anpassungen des HmbPolAG als Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (Drs. 21/12393). Darüber hinaus hat sich der Senat noch nicht mit weiteren Anpassungen befasst.