BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12723 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 16.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitliche Risiken durch Kontaminationen bei der beziehungsweise durch die Feuerwehr Feuerwehrübungen und -einsätze beherbergen stets die Gefahr der Kontamination von persönlicher Schutzausrüstung oder der Umwelt. Die Einsatzstellenhygiene und Dekontamination sind den Männern und Frauen der Feuerwehren wichtig und sie sind entsprechend sensibilisiert. Dennoch bergen unterschiedliche Lagen auch unterschiedliche Risiken für die Gesundheit der Einsatzkräfte oder der Bevölkerung. Besondere Gefahren stellen Kontaminationen durch Verschleppung oder durch Verunreinigungen des Trinkwassers dar. So können beispielsweise unter ungünstigen Umständen durch Löschwasserentnahmen beim Fehlen geeigneter Sicherungseinrichtungen infolge von Rückfließen Verunreinigungen in das Rohrnetz gelangen und die Fließverhältnisse im Rohrnetz beeinflusst werden. Dadurch kann die Trinkwasserqualität gestört werden.1 Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat erneut: Bei Löscheinsätzen der Feuerwehr mit einer notwendigen Entnahme von Löschwasser handelt es sich regelmäßig um Einsätze zur Abwehr erheblicher Gefahren für Menschen und die Gemeinschaft. Die Verhinderung der Kontamination des Trinkwassers durch Löschmittel, durch Brandeinwirkungen, verflüssigte Gefahrstoffe und anderes ist der Feuerwehr dabei ein wichtiges Anliegen. So wurde im Jahr 2015 mit der flächendeckenden Umstellung auf fluorcarbonfreie Schaumlöschmittel begonnen. Diese Umstellung der Schaummittelvorhaltung ist zum Jahresende 2017 abgeschlossen worden. Nach § 17 Absatz 6 Trinkwasserverordnung müssen Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, von Anlagen, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch eine Sicherungseinrichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik getrennt werden. Für die Löschwasserentnahme werden die technischen Anforderungen in der DIN 1988-600 und im Arbeitsblatt W405-B1 2016-06 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen“ des DVGW Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) e.V. beschrieben. Die Feuerwehr achtet auch bei zeitkritischen Einsätzen stringent auf die Einhaltung der Vorgaben des einschlägigen Arbeitsblatts, um Kontaminationen zu vermeiden. 1 Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 405-B1 (A). Drucksache 21/12723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mögliche Kontaminationen von Grund- und Oberflächenwasser werden in der Einsatzdokumentation nicht statistisch erfasst. Eine Auswertung ist daher nicht möglich. Gleichwohl sind Fälle, bei denen Löschmittelrückstände in das umliegende Gewässer gelangen, wie zum Beispiel bei dem Brand auf dem Containerschiff „CCNI Arauco“ (1. bis 3. September 2016), nicht grundsätzlich zu vermeiden. Seit Mitte der 1990er-Jahre setzt die Feuerwehr zur Löschwasser-Rückhaltung geeignetes Equipment ein. Damit werden Schäden durch kontaminiertes Löschwasser für umliegende Flächen, Gewässer und die Kanalisation minimiert. Darüber hinaus führt die Feuerwehr Hamburg für ihre Einsatzkräfte an zunächst vier Feuer- und Rettungswachen, zwei Freiwilligen Feuerwehren und den Werkstätten der Abteilung Technik und Logistik ein Bio-Monitoring ein, um die Belastungen nach Einsätzen mit kontaminierenden Stoffen erfassen zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW) wie folgt: 1. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 – 2018 sind Kontaminationen des Trinkwassers entweder auf Einsätze oder Übungen der Feuerwehr zurückzuführen oder stehen im Verdacht, darauf zurückzuführen zu sein? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Verdacht oder nachgewiesene Ursache und nach Art der Kontamination.) 2. Welche Vorschriften zur Wasserentnahme aus dem Trinkwassersystem müssen die Feuerwehren der Freien und Hansestadt Hamburg einhalten , um eine Wasserkontamination zu vermeiden? 3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 – 2018 sind Kontaminationen der Flora entweder auf Einsätze oder Übungen der Feuerwehr zurückzuführen oder stehen im Verdacht, darauf zurückzuführen zu sein? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Verdacht oder nachgewiesene Ursache und nach Art der Kontamination.) 4. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 –2018 sind Kontaminationen der Fauna entweder auf Einsätze oder Übungen der Feuerwehr zurückzuführen oder stehen im Verdacht, darauf zurückzuführen zu sein? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Verdacht oder nachgewiesene Ursache und nach Art der Kontamination.) 5. Wie viele Menschen wurden dadurch wahrscheinlich oder tatsächlich in welcher Form geschädigt? (Bitte ausführlich darlegen und nach Einsatzkräften und Zivilisten sowie nach zugrundeliegender Kontamination unterscheiden.) 6. Welche Schritte wurden in den unter 1 – 5 genannten Fällen durch die zuständigen Stellen eingeleitet? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Jahr, Art der Maßnahme und verantwortlicher Stelle.) In den Jahren 2014 bis 2018 sind weder HW noch den zuständigen Behörden Kontaminationen oder Verdachtsfälle der Kontamination des Trinkwassers, der Flora oder Fauna durch Einsätze oder Übungen der Feuerwehr bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.