BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12726 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Kahlschlag in den Walddörfern – Wie geht es weiter nach der Fällung einer Waldfläche mit über 200 Bäumen? Bereits im Februar 2017 hatte die Wirtschaftsbehörde den umfangreichen Kahlschlag einer über 1 Hektar großen privaten Waldfläche zwischen den Straßen Duvenwischen und Schmalenremen (Flurstück 412 in Volksdorf) genehmigt. Ursprünglich hatte der Senat in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 21/11189 im Dezember 2017 ausgeführt, dass bei rund 60 Prozent des Baumbestands auf dieser Fläche Maßnahmen erforderlich seien und dass laut Genehmigung der zuständigen Behörde vorhandene Bäume, die absehbar längerfristig verkehrssicher erhalten werden können, auf der Fläche zu belassen sind. In der Drs. 21/12350 hat die zuständige Behörde dann „bedauert“, dass deutlich mehr Bäume gefällt wurden. Ein Verstoß gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides wurde von der Stadt jedoch nicht festgestellt. Allerdings hatte die zuständige Behörde bereits kurz nach Durchführung der Fällungen auf der Waldfläche eine Wiederaufforstungsanordnung erlassen, die zum Zeitpunkt der Drs. 21/12350 im März 2018 noch nicht rechtskräftig war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die in Drs. 21/12350 angeführte Wiederaufforstungsanordnung vom 28.02.2018 inzwischen rechtsgültig? Wenn nein, warum nicht und wie ist der Stand des entsprechenden Verwaltungsverfahrens ? Ein Flächeneigentümer hat am 23. März 2018 Widerspruch gegen die Wiederaufforstungsanordnung eingelegt. Eine Widerspruchsbegründung liegt noch nicht vor. 2. Welche genauen Vorgaben und Fristsetzungen sind mit der Wiederaufforstungsanordnung verbunden oder beabsichtigt? Innerhalb des Jahres 2018 ist die westliche Fläche mit Baumarten der Buchenwaldund Waldrandgesellschaften zu bepflanzen. Es ist ein artenreicher Waldrand zu gestalten. Die östliche Teilfläche kann durch Sukzession entwickelt werden. Sollte diese Fläche nach zehn Jahren noch Lücken von über einer Baumlänge im größten Durchmesser aufweisen, so sind diese – wie im westlichen Teil – aufzuforsten. Beide Teilflächen sind rehwildsicher einzuzäunen. Der Erfolg der Pflanzung und die Entwicklung der Sukzession sind regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu prüfen. Der Erhalt des bestehenden Bestandes ist, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht , zu gewährleisten. Die zuständige Behörde ist über den Abschluss der Aufforstung zeitnah in Kenntnis zu setzen. 3. Haben seit dem 8.03.2018 weitere Vor-Ort-Termine der zuständigen Behörde stattgefunden? Drucksache 21/12726 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann, aus welchen Gründen und mit welchen Ergebnissen? Nein.