BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12728 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 17.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat für die Forschungsförderung? Die Innovationsfähigkeit des Mittelstands ist seit Jahrzehnten ein Schlüssel zum Erfolg der deutschen Wirtschaft und leistet damit einen wichtigen Beitrag für den sozialen Wohlstand Deutschlands. Im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung wird der Wettbewerb jedoch immer intensiver. Erst im vergangenen Jahr rutschte Deutschland im European Innovation Scoreboard 2017 einen Platz nach hinten: Schweden, Dänemark, Finnland, die Niederlande und Großbritannien sind nun innovativer als die Bundesrepublik. Deshalb setzt die neue Bundesregierung mit dem neuen Koalitionsvertrag die richtigen Akzente. So ist es erklärtes Ziel der neuen Koalition, Innovationen durch eine gezielte steuerliche Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen, zu unterstützen. Das Finanzministerium ist entsprechend gefordert, ein Konzept zu entwickeln und entsprechende Förderungen bereits im Bundeshaushalt 2018/2019 zu berücksichtigen. Hamburg als Deutschlands Tor zur Welt sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen unterstützen, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu sichern und auszubauen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aktivitäten im Bereich Innovation und Technologietransfer werden verstärkt in den Hochschulen als Regelaufgaben betrachtet und betrieben und durch das Globalbudget finanziert. Darüber hinaus sind in der laufenden Legislaturperiode folgende Aktivitäten geplant oder befinden sich in der Umsetzung: „ahoi.digital“: Die Informatik ist eine Schlüsseldisziplin für Innovation und Transformation im Digitalisierungsprozess. Der Senat hat sich daher mit der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) und der HafenCity Universität Hamburg (HCU) auf ein umfangreiches Programm zum Ausbau der Informatik in Hamburg verständigt , das Anfang 2017 offiziell gestartet wurde. Die Informatikplattform „ahoi.digital“ basiert auf den drei tragenden Säulen „Bildung“, „Forschung“ und „Transfer “. Sie versteht sich als Teil der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie und setzt zugleich eine Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der MINT-Bereiche an den Hochschulen des Landes Hamburg um: Ziel ist der Auf- und Ausbau von Vernetzungen und Kooperationen der beteiligten Einrichtungen und die Stärkung der Kerndisziplin Informatik in Hamburg um bis zu 35 zusätzliche Professuren . Entsprechende Besetzungsverfahren sind bereits im Jahr 2017 angelaufen. Sowohl ausgewiesene, erfahrene Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher als auch Drucksache 21/12728 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 begabte junge Nachwuchskräfte werden hochschul- und institutionenübergreifend an der Erforschung und an innovativen Anwendungsmöglichkeiten von Informatik und Data Science arbeiten. „Ahoi.digital“ erhöht die Sichtbarkeit Hamburgs als Informatikstandort nach außen und gibt als Kompetenzzentrum und Netzwerk wesentliche Impulse für Gründung und Innovation. Mit Blick auf den Ausbau des Transfers von Forschungsergebnissen in Gesellschaft und Wirtschaft stärkt die Plattform die Kooperation mit den städtischen Clustern und damit die Verbindung zwischen Wissenschaft und Forschung und ihren Anwendungsbereichen. InnovationCampus for Green Technologies (ICGT): Um die Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis hin zur Fertigungsreife von innovativen Produkten in der Stadt zu verankern, bedarf es der Verfügbarkeit von Forschungs- und Kooperationsflächen , die von innovativen Existenzgründern, Unternehmen und Hochschulen genutzt werden können. In räumlicher Nähe zur TUHH ist daher der InnovationCampus for Green Technologies (ICGT) entstanden. Er stellt Service- und Infrastrukturen für Existenzgründer, Start-ups und junge Unternehmen zur Verfügung und beherbergt auch das Startup Dock und das Design Thinking Lab der TUHH sowie die Gründungsberatung der Hamburg Innovation GmbH und der TuTech Innovation GmbH. Patentverwertungsagentur Hamburg (PVA HH) „Der Hamburger Patentverbund“: Die PVA HH stellt die operative Anlaufstelle für das professionelle Patent- und Verwertungsmanagement der Hamburger Hochschulen dar und wird anteilig durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Innovation, die BWFG und die Hochschulen beziehungsweise Außeruniversitären Forschungseinrichtungen finanziert. Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Hamburg: Mit Drs. 21/12248 hat der Senat umfassend seine durchgeführten und geplanten Aktivitäten zur Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Hamburg dargelegt, insbesondere auch das Konzept der „Innovationsparks“. „beyourpilot“: Um das Innovationspotenzial an Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern, wird derzeit eine digitale Plattform für wissensbasierte Gründungen „beyourpilot“ als Kooperationsprojekt der UHH, der HAW, der TUHH, des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY), der Hamburg Innovation GmbH sowie der zuständigen Behörden umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg), wie folgt: 1. a) Welche Aktivitäten zur Forschungsförderung im Bereich Innovation führten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2015 bis 2017 durch? b) Welche Aktivitäten zur Forschungsförderung im Bereich Innovation planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2018 bis 2020 durchzuführen? Siehe Vorbemerkung. 2. a) Welche Programme zur Forschungsförderung im Bereich Innovation haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2015 bis 2017 aufgelegt? b) Welche Programme zur Forschungsförderung im Bereich Innovation planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2018 bis 2020 aufzulegen? 2017 hat die zuständige Behörde ein Sonderförderprogramm für Technologietransfer und Innovationen an Hochschulen mit einem Mittelvolumen von 3 Millionen Euro aufgelegt . Die Laufzeit der vier ausgewählten Projekte („Call for Transfer“, Innovations- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12728 3 Scouts, der Online-Kompetenzatlas und „GRACIO – Grasbrook City Scope“) erstreckt sich über drei Jahre bis einschließlich 2020. Der Hochschule für Musik und Theater ist es bundesweit als einziger künstlerischer Hochschule in Deutschland gelungen mit ihrem Antrag „Stage_2.0: Alsterphilharmonie . Die Bühne als Ort des künstlerischen Wissenstransfers und der gesellschaftlichen Teilhabe“ im neuen Bund-Länder-Programm „Innovative Hochschule“ gefördert zu werden. Sie erhält dadurch während der Projektlaufzeit von 2018 bis 2022 circa 7 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel zum Ausbau ihrer Transferaktivitäten. Der Senat beteiligt sich mit einem 10 Prozent Sitzlandanteil an dem Projekt in Höhe von circa 700.000 Euro. Mit der Gründung der Innovationsagentur bei der IFB Hamburg im Jahr 2013 wurde der mit rund 30 Millionen Euro ausgestattete Innovationsfonds eingerichtet, wodurch die monetäre Basis der Innovationsförderung in Hamburg nachhaltig gestärkt und das Spektrum der Innovationsförderung – von der Vorgründungsförderung über die Frühphasenförderung bis zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) bestehender Unternehmen – konzentriert wurde. Insbesondere das Förderprogramm „Programm für Innovation (PROFI)“ – mit drei Modulen „Standard“, „Umwelt“ und „Transfer Plus“ – sowie das Programm zur Förderung von Clusterbrücken „EFRE-Cluster“ stehen für die Forschungsförderung zur Verfügung. 3. Welche Budgets beziehungsweise Etats in welchen Produktgruppen stehen im Hamburger Haushalt zur Forschungsförderung im Bereich Innovation zur Verfügung, um die unter 1. und 2. genannten Aktivitäten und Programme zu finanzieren? a) Wie hoch waren beziehungsweise sind diese Budgets beziehungsweise Etats in den Jahren 2015 bis 2018? Die zuständige Behörde stellt für das ICGT das folgende Budget aus der Produktgruppe 249.01 „Von Hamburg geförderte Einrichtungen“ des Einzelplans 3.2 zur Verfügung : Alle Zahlen in TEUR 2016 (IST) 2017 (IST) 2018 (IST) 1.618,63 387 384,5 Für die PVA stellt die zuständige Behörde aus der Produktgruppe 249.01 „Von Hamburg geförderte Einrichtungen“ des Einzelplans 3.2 folgendes Budget zur Verfügung: Alle Zahlen in TEUR 2016 (IST) 2017 (IST) 2018 (IST) 300 300 300 In das Projekt „ahoi.digital“ fließen ab 2017 Hochschul-, Landes- und Bundesmittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro. Das Sonderförderprogramm für Technologietransfer und Innovationen an Hochschulen in Höhe von 3 Millionen Euro wurde aus der Produktgruppe 247.08 „Abrechnung der LOM“ des Einzelplans 3.2 bereitgestellt und ist für den Förderzeitraum 2018 bis 2020 bestimmt. Für die Finanzierung der „Innovativen Hochschule“ stellt der Senat aus der Produktgruppe 246.02 „Grundsatzangelegenheiten und Betreuung der Hochschulen und Institutionen “ des Einzelplans 3.2 für das erste Projektjahr 2018 ein Budget von 197.000 Euro zur Verfügung. Die Globalbudgets der Hamburger Hochschulen finden sich in den folgenden Produktgruppen des Einzelplans 3.2: Produktgruppe 247.01 „Universität Hamburg (Budgetzuführung)“ Produktgruppe 247.02 „Technische Universität Hamburg Harburg (Budgetzuführung)“ Produktgruppe 247.03 „Hafencity Universität (Budgetzuführung)“ Drucksache 21/12728 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Produktgruppe 247.04 „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Budgetzuführung )“ Produktgruppe 247.05 „Hochschule für Bildende Künste (Budgetzuführung)“ Produktgruppe 247.06 „Hochschule für Musik und Theater (Budgetzuführung)“ Die Finanzierung der Innovationsförderung erfolgt seit dem Jahr 2013 über den bei der IFB Hamburg errichteten Innovationsfonds. Aus der Produktgruppe 270.02 „Innovation und Cluster“ des Einzelplans 7 werden für den partiellen jährlichen Verlustausgleich des Geschäftsfeldes Innovation Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende Bewilligungsvolumen wurden/werden bereitgestellt: Alle Zahlen in TEUR 2015 (IST) 2016 (IST) 2017 (IST) 2018 (WiPlan 2018) PROFI Standard 2.157 1.005 947 1.265 PROFI Umwelt 427 181 774 406 PROFI Transfer Plus - 1.955 4.594 1.635 InnoRampUp 1.928 2.534 2.138 2.100 InnovationsStarter Fonds 3.237 648 3.173 2.475 EFRE Cluster - 3.196 - 1.300 HH Kredit Innovation - - 150 6.000 Gesamt 7.749 9.519 11.776 15.181 Aus der Produktgruppe 270.02 „Innovation und Cluster“ des Einzelplans 7 wurden für den partiellen jährlichen Verlustausgleich des Geschäftsfeldes Innovation Mittel in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Alle Zahlen in TEUR 2015 (IST) 2016 (IST) 2017 (IST) 2018 (IST) 700 700 700 3.700 Die Finanzierung der digitalen Plattform „beyourpilot“ erfolgt aus der Produktgruppe 270.03 „Strukturpolitik, Mittelstand und Dienstleistungen“ des Einzelplans 7. Insgesamt stehen für das Projekt Mittel in Höhe von 9,891 Millionen Euro zur Verfügung: Alle Zahlen in TEUR 2017 (IST) 2018 (IST) 475 1.916 b) Auf welche Höhe planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Budgets beziehungsweise Etats in den Jahren 2019 und 2020 zu verändern? Die Aufstellung des Haushaltsplans 2019/2020 sowie die Wirtschaftsplanung der IFB Hamburg sind noch nicht abgeschlossen.