BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12730 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Liquiditätsengpass oder Buchhaltungs-Chaos? Warum überzieht die Universität Hamburg ihren Dispokredit bei der Stadt? Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/12584 geht hervor, dass die Universität Hamburg im März ihr Limit von 17 Millionen Euro (laut Drs. 21/2780) für die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen aus dem Kernhaushalt der Stadt für zwei Wochen überschritten hat. Dies wird damit begründet, dass „Personal - und Sachmittelkontierungen nicht rechtzeitig im Personalabrechnungsprogramm PAISY hinterlegt werden konnten.“ Ich frage den Senat: Das Studiengebührenkonto der Universität Hamburg, auf welchem kein Limit eingeräumt wird, wurde kurzzeitig um bis zu 23.000 Euro überzogen. Interne Umkontierungsanträge einer Fakultät wurden zu spät gestellt, um rechtzeitig im Personalabrechnungssystem umgesetzt werden zu können. Dadurch wurde kurzzeitig auf das Studiengebührenkonto zurückgegriffen, anstatt die Betriebsmittel zu belasten. Da Studiengebühren seit Langem abgeschafft sind und nur noch geringe Eingänge aus Stundungen und Beitreibungen erfolgen, ist eine betrags- und zeitpunktgenaue Aussteuerung des Kontos nur schwer möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum genau konnten in dem in der Drs. 21/12584 genannten Zeitraum im März 2018 keine entsprechenden Kontierungen in PAISY vorgenommen werden? 2. Welche besonderen Probleme oder Fehler gab es in diesem Zeitraum im PAISY-Abrechnungssystem? 3. Welche besonderen Probleme oder Fehler gab es in diesem Zeitraum in der Finanzbuchhaltung der Universität Hamburg? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Geschäftskonten im Betriebsmittelbereich werden bei der Kasse .Hamburg für die Universität geführt? Gilt das Limit für Liquiditätshilfen für alle Geschäftskonten zusammen oder lediglich für ein Geschäftskonto ? Im Betriebsmittelbereich wird ein Geschäftskonto für die UHH bei der Kasse Hamburg geführt. Für dieses Konto besteht ein Kreditlimit in Höhe von 17 Millionen Euro, welches zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen oder gar überschritten wurde. Des Weiteren verfügt die UHH über Geschäftskonten jeweils für Drittmittel, Studiengebühren und Investitionszuschüsse. Für diese drei Konten besteht kein Kreditrahmen. Drucksache 21/12730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie hoch genau waren die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen sowie die Überschreitung des Limits durch die Universität Hamburg vom 13.03.2018 und dem 25.03.2018? Der negative Saldo in Höhe von 5.707,17 Euro stieg in dem genannten Zeitraum vom 13.3.2018 bis zum 23.03.2018 kontinuierlich auf eine Höhe von 22.760,90 Euro. 6. Wann hat die Universität Kenntnis von der Überschreitung des Limits gehabt? Warum erfolgte daraufhin kein zeitnaher Ausgleich der Konten? Die Überschreitung des Geschäftskontos Studiengebühren wurde der UHH am 14.03.18 durch Zusendung des Kontoauszuges zur Kenntnis gebracht. Die Veranlassung zur Korrektur erfolgte zeitnah. Die Kasse Hamburg erhielt am 26.3.2018 mehrere Umbuchungsanordnungen, die taggleich umgesetzt wurden. 7. Wie hoch war der Finanzmittelbestand der Universität Hamburg jeweils am 31.12.2017 und am 31.03.2018? Zum 31.12.17 betrugen die Finanzmittel auf allen Geschäftskonten bei der Kasse Hamburg insgesamt 183,5 Millionen Euro und zum 31.03.18 insgesamt 182,1 Millionen Euro. 8. Warum war trotz des vorhandenen Finanzmittelbestands der Universität Hamburg eine Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen notwendig? Siehe Vorbemerkung.