BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12732 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 17.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Eine neue Blütezeit für die bildende Kunst in Hamburg? Die letzte Blütezeit der bildenden Kunst in Hamburg ist schon eine ganze Weile her. Im Jahr 1980 wurde der Kulturbehörde ein von der „Arbeitsgruppe Bildende Kunst“ erarbeitetes „14-Punkte-Programm“ (…) „zur Verbesserung der Situation von Kunst und Künstlern“ vorgelegt. Was daraufhin zwischen 1980 und 1995 an sinnvollen Strukturmaßnahmen auf den Weg gebracht wurde ist schon lange verblasst: Dazu gehören zum Beispiel eine jährlich stattfindende „Woche der Bildenden Kunst“, der Ausbau von Künstler-/-innenateliers, die individuelle Künstler-/-innenförderung, die „Hamburger Arbeitsstipendien“ sowie das damals bundesweit innovative Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ mit jährlichen Vergabemitteln von 1 Million DM. Diese positiven Voraussetzungen hatten einen wesentlichen Anteil daran, dass in Hamburg eine lebhafte Szene der bildenden Kunst entstehen konnte. Allerdings haben sich die ehemals guten Bedingungen wesentlich verschlechtert . Schon lange wird die öffentliche Förderung in Hamburg den Bedürfnissen der bildenden Künstler/-innen nicht mehr gerecht. Im Laufe der Jahre wurden die ehemals breit gefächerten Zuwendungen durch Kürzungen, Umschichtungen im Kulturhaushalt oder durch das Einfrieren von Etats nach und nach reduziert. So wurden beispielsweise die Mittel für die Ausstellungshäuser seit 1995 nicht erhöht. Das bedeutet einen realen Verlust von etwa 30 Prozent. Der Etat für „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde vor 15 Jahren halbiert, um die Instandsetzung der Gedenkstätte Neuengamme finanzieren zu können. Diese Reduzierung (von 500.000 Euro auf 250.000 Euro) wurde bis heute nicht zurückgenommen. Hinzu kommt, dass aus diesem Etat auch die zunehmend anfallenden Instandhaltungsmaßnahmen der bereits existierenden Kunstwerke mitfinanziert werden müssen. Nachdem das Modellprojekt „Stadtkuratorin Hamburg“ im Jahr 2013 zunächst für zweieinhalb Jahre geplant war, wurde erst Ende Januar 2018 ein Nachfolger benannt. Demnach ist Dirck Möllmann ab April 2018 neuer Stadtkurator und folgt damit auf Sophie Goltz, deren bemerkenswerte Arbeit gezeigt hat, dass eine aktive Ausgestaltung des Programms erstrebenswert ist. Bedauerlicherweise dauerte es nach dem Ende der Amtszeit von Sophie Golz im Sommer 2016, fast ein Jahr, bis diese Funktion erneut ausgeschrieben wurde. Drucksache 21/12732 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zur Finanzierung der Stelle der Stadtkuratorin beziehungsweise des Stadtkurators wird allerdings leider erneut auf das ohnehin schon schmale Budget für Kunst im öffentlichen Raum zurückgegriffen, das eigentlich ausschließlich für Kunstprojekte beziehungsweise Honorare für bildende Künstler/-innen vorgesehen ist. Ein besonders drastisches Beispiel für die Vernachlässigung der öffentlichen Förderung bildender Kunst ist das „Hamburger Arbeitsstipendium“, das der Senat „als eines der nachhaltigsten Instrumente im Bereich der Förderung des künstlerischen Nachwuchses“ bezeichnet (18. Januar 2018/bkm18). Aus Sicht der Künstler/-innen allerdings kann von nachhaltiger Förderung nur schwerlich die Rede sein: Die Förderbeträge, die den Stipendiaten/-innen monatlich zur Verfügung gestellt werden, haben sich seit 38 (!) Jahren nicht erhöht. Lag der Zuschuss Anfang der 1980er-Jahre noch bei 1.600 DM, bleiben den Künstlern/-innen heute gerade mal 820 Euro monatlich, was angesichts zunehmender Kostensteigerungen (Material, Miete, Betriebskosten) kaum als angemessen oder gar nachhaltig bezeichnet werden kann. Angelegt war das Stipendium ursprünglich zur Deckung sämtlicher Kosten für Lebensunterhalt, Atelier und Arbeitsmaterialen für ein Jahr. Dementsprechend kritisieren mittlerweile auch die Bewerber/-innen um das Hamburger Arbeitsstipendium für bildende Kunst öffentlich die Diskrepanz zwischen der geringen Ausstattung des Stipendiums und den erheblichen Produktions- und Unterhaltskosten der Künstler/-innen. Zuletzt angemahnt wurde die Erhöhung der Stipendien sowie eine notwendige Modernisierung der Künstler-/-innenförderung im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „I too, Have Been Seduced by the Promise of Exposure“ am 21. Februar 2018 im Kunsthaus. Auch hier machten die Stipendiaten/ -innen deutlich, dass mindestens eine Verdoppelung der Stipendiaten-/ -innenförderung für eine angemessene Fördersituation notwendig wäre. Die Berliner Senatsverwaltung hält aus eigener Erfahrung eine Ausstattung mit mindestens 2000 Euro/Monat für angemessen. Thematisiert wurde in diesem Rahmen auch erneut die Forderung nach Einführung von Ausstellungsvergütungen, wie sie beispielsweise in Berlin, Rheinland-Pfalz, Brandenburg oder dem Saarland umgesetzt werden. Ich frage den Senat: (Bitte die Fragen möglichst einzeln beantworten und nicht en bloc.) Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH (HKG) wie folgt: Arbeitsstipendium bildende Kunst 1. Inwiefern ist nach Einschätzung des Senats das Hamburger Arbeitsstipendium für bildende Kunst nach wie vor angelegt zur Deckung sämtlicher Kosten für Lebensunterhalt, Atelier und Arbeitsmaterialen für ein Jahr? 2. Wie bewertet der Senat die Kritik an der Höhe der Förderbeträge im Rahmen des „Arbeitsstipendiums bildende Kunst“? 3. Ist, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der seit 38 Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten, eine Erhöhung der Stipendiaten-/-innenförderung geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12732 3 Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Das Arbeitsstipendium für bildende Kunst kann einen maßgeblichen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler leisten, um ihnen, für die Dauer eines Jahres, Freiraum für ihre künstlerische Arbeit zu bieten. Es ist geplant, perspektivisch eine strukturelle Erhöhung der Arbeitsstipendien zu erreichen. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Ausstellungsvergütung 4. In welchen öffentlich geförderten Ausstellungshäuser und Galerien Hamburgs erhalten bildende Künstler/-innen eine Ausstellungsvergütung und wie ist dies geregelt? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde werden in Hamburg keine Ausstellungsvergütungen gezahlt. Seit 2017 werden bei der Programmförderung Honorare für die hauptverantwortlichen Künstlerinnen und Künstler der Ausstellungsorte in Höhe von 1.000 Euro (pauschal) angesetzt. 5. Auf welchem Wege ist geplant, das Instrument „Ausstellungsvergütung“ in Hamburg zu etablieren? Welche Berechnungsgrundlage soll hierbei zugrunde gelegt werden? 6. Inwiefern ist die Verankerung einer Ausstellungsvergütung in den Förderrichtlinien der Kulturbehörde bei entsprechender Anpassung der Fördermittel vorgesehen? 7. Ist eine Anhebung der öffentlichen Förderung von Ausstellungs-, Künstlerhäusern und sonstigen geeigneten Institutionen geplant, um ihnen die Zahlung einer Ausstellungsvergütung zu ermöglichen? (Sollte eine entsprechende Anhebung der Förderung vorgesehen sein, bitte den konkreten Förderempfänger nennen.) Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Entwicklung der Förderinstrumente 8. Inwiefern sind in Hamburgs Förderinstrumenten für bildende Künstler/ -innen – der Programm- und Projektförderung – Ausstellungsvergütungen beziehungsweise Vergütungen und Honorare für künstlerische Leistungen vorgesehen und in welcher Höhe? Seit 2017 werden bei der Projektförderung für die antragstellenden Künstlerinnen und Künstler pauschal 1.000 Euro Honorar und für Gruppen 2.000 Euro angesetzt. Zur Programmförderung siehe Antwort zu 4. Siehe dazu auch http://www.hamburg.de/bkm/kunst/179746/projekt-foerderung/. 9. Inwiefern ist eine Anhebung der Programmförderung geplant, unter anderem, um die freien Hamburger Kunstinitiativen und Kunsträume, die im weitesten Sinne die Funktion städtischer Galerien erfüllen, bei der Etablierung der Ausstellungsvergütung in Hamburg zu berücksichtigen? Es ist geplant, perspektivisch eine strukturelle Erhöhung der Programmförderung zu erreichen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 10. Welche nicht kommerziellen Künstlerhäuser und Kunstorte werden in Hamburg in welcher Höhe durch die Programmförderung gefördert und wie hat sich die Höhe der Förderung seit 2012 entwickelt? 11. Wie hat sich die Höhe der Projektförderung seit 2012 entwickelt? Siehe dazu: http://www.hamburg.de/bkm/kunst/3424540/foerderergebnisse-bildendekunst /. Drucksache 21/12732 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kunst im öffentlichen Raum 12. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsanordnung zu Kunst im öffentlichen Raum in 1981 wurde ein Mindestfestbetrag in Höhe von ursprünglich 1 Million DM für die Umsetzung des Programms festgesetzt. Inwiefern ist eine Wiederaufstockung der im Jahr 2003 halbierten Mittel geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und zu wann? Wenn nein, warum nicht? 13. Inwiefern ist vorgesehen, die Mittel für Kunst im öffentlichen Raum um den Finanzierungsbetrag des Projektes Stadtkurator/in aufzustocken? Wenn ja, zu wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Initiativprojekt „Stadtkuratorin Hamburg“ wurde ein Prozess zur Evaluierung der Inhalte, Relevanz und Strukturen des Programms Kunst im öffentlichen Raum von 1981 in Gang gesetzt, in dessen Verlauf und Ergebnis Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung und Ausstattung des Programms erwartet werden. Die Überlegungen zu künftigen Finanzierungen sind noch nicht abgeschlossen. 14. Die ursprüngliche Verwaltungsanordnung Kunst am Bau, bekannt als „K7“, mit 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent der Baukosten öffentlicher Bauten wurde ab 1982 abgelöst durch die Verwaltungsanordnung „Kunst im öffentlichen Raum“. Seitdem war nur noch eine Bindung an die öffentliche Bautätigkeit in Höhe von 0,15 Prozent vorgesehen mit einem garantierten Sockelbetrag von damals 1 Million DM, gekoppelt an künstlerischen Maßnahmen im öffentlichen Raum, unabhängig der öffentlichen Bauten. a) Wann wurde der Anteil von 0,15 Prozent an der öffentlichen Bautätigkeit von der zuständigen Behörde zuletzt berechnet? b) Sofern keine Berechnung der Investitionssumme über Prozentanteile öffentlicher Bauinvestitionen zur Durchführung des Programms erfolgt, seit wann und aus welchem Grund? Mit Inkrafttreten der Verwaltungsanordnung zu Kunst im öffentlichen Raum im Jahr 1981 wurde ein Mindestbetrag in Höhe von ursprünglich 1 Million DM für die Umsetzung des Programms festgesetzt. Eine Berechnung der Investitionssumme zur Durchführung dieses Programms über Prozentanteile öffentlicher Bauinvestitionen entfiel damit. Preise und Würdigungen 15. Ein wichtiger Bereich der Künstler-/-innenförderung besteht auch in Preisen und Würdigungen. Auch hier wurden die Preisgelder teilweise seit Jahrzehnten auf demselben Niveau gehalten. Welche Preise für die bildende Kunst gibt es derzeit in Hamburg und wie sind diese dotiert? (Bitte angeben, sofern es innerhalb der letzten 30 Jahre eine Erhöhung der Preisgelder gegeben hat.) 16. Inwiefern ist derzeit eine Anhebung von Preisgeldern vor dem Hintergrund stetig steigender Lebenshaltungskosten geplant? Wenn ja, bei welchem Preis und in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Der Lichtwark-Preis wird alle vier Jahre verliehen und ist mit 10.000 Euro Preisgeld sowie einem Stipendium in Höhe von 5.000 Euro dotiert. Der Gesamtbetrag inklusive Nebenkosten bis 2018 betrug 20.000 Euro. Ab 2019 wird der Gesamtbetrag 24.000 Euro betragen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12732 5 Der Edwin-Scharff-Preis wird jährlich verliehen und ist mit einem Preisgeld von 15.000 Euro dotiert. Seit 2016 fand eine Verdopplung des Preisgeldes auf 15.000 Euro (bis 2015 noch 7.500 Euro) statt, die durch eine Spende ermöglicht wurde. Der Gesamtbetrag inklusive Nebenkosten bis 2018 betrug 19.000 Euro. Ab 2019 wird der Gesamtbetrag 20.500 Euro betragen. Die Erhöhungen des Gesamtbetrags für die Kunstpreise sind den gestiegenen Ausgaben für Nebenkosten geschuldet, unter anderem für Einladungen, Miete des Veranstaltungsorts , Ausstellungskosten und Personalkosten. Atelierflächen 17. Wie viele Atelierflächen hat die Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH seit ihrer Gründung an bildende Künstler/-innen vermittelt? (Bitte die Gesamtzahl sowie jährliche Anzahl angeben.) Von Beginn an ist die Vermittlung von Räumen an Akteurinnen und Akteure der Kreativwirtschaft eine wesentliche Aufgabe der HKG. Hierfür werden sowohl Objekte angemietet und kleinteilig untervermietet als auch Flächen anderer Anbieter vermittelt. Die vermittelten Flächen für Akteurinnen und Akteure der Kreativwirtschaft werden seit 2011 statistisch erfasst. Dabei wird nicht nach den elf Teilmärkten der Kreativwirtschaft differenziert. Dennoch lässt sich für die Bestandsflächen der Anteil der in den Objekten durch die HKG untervermieteten Atelierflächen (Teilmarkt: bildende Kunst) auf Basis von zum Teil geschätzten Werten benennen: Im Durchschnitt werden geschätzt etwa 34 Prozent der von der HKG vermieteten Flächen von bildenden Künstlerinnen und Künstlern genutzt. Zur Anzahl vermieteter Atelierflächen siehe die nachstehende Tabelle: Jahr vermietete Flächen im Bestand der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH in m². darin enthaltene vermietete Atelierflächen im Bestand der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH in m² temporär vermietete Atelierflächen und Ausstellungsflächen im Bestand der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH in m² (z.T. Mehrfachvermietungen ) 2010 1.205 m² 964 m² keine 2011 1.469 m² 979 m² 217 m² 2012 2.936 m² 1.070 m² keine 2013 4.388 m² 1.453 m² keine 2014 9.611 m² 2.778 m² 5.865 m² 2015 11.440 m² 2.920 m² 2.986 m² 2016 11.855 m² 5.737 m² 2.753 m² 2017 11.855 m² 5.702 m² 2.960 m² Die Vermittlung von Flächen (darin enthalten auch Atelierflächen) erfolgt über die von der HKG betriebene Immobiliendatenbank sowie durch die direkte Vermittlung zwischen Interessenten und Anbietern durch die HKG. Da die HKG nicht über die Vertragsdetails der zwischen anderen Vermietern und Mietern geschlossenen Verträge informiert wird, sind Aussagen zu extern vermittelten Atelierflächen und deren Preisen nicht möglich. 18. Wie haben sich sie Mietpreise dieser durch die Stadt vermittelten Atelierflächen seit Gründung der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH im Durchschnitt entwickelt? (Bitte angeben in Prozent sowie Betrag pro Quadratmeter und Monat.) Die HKG hat hinsichtlich der von ihr als Hauptmieterin angemieteten und an bildende Künstlerinnen und Künstler untervermieteten Flächen seit 2010 insgesamt 18 Objekte Drucksache 21/12732 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 für kreativwirtschaftliche Nutzungszwecke angemietet und kleinteilig weitervermietet. 2017 befanden sich 13 Mietobjekte im Bestand der HKG. Der durchschnittliche Mietpreis, nettokalt für Atelierflächen der HKG, belief sich im Jahr 2011 auf 4,50 Euro. Der durchschnittliche Mietpreis, nettokalt für Atelierflächen der HKG, belief sich im Jahr 2017 auf 4,82 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung des Mietpreises für Atelierflächen um 7 Prozent seit Gründung der HKG. Bei 15 Objekten ist es seit Mietbeginn zu keiner Erhöhung der Nettokaltmiete gekommen. Bei drei Objekten wurde die Miete nachträglich angepasst. Mietanpassungen erfolgen nicht auf Initiative der HKG, sondern bilden lediglich die Umlage von Mietanpassungen, die sich aus dem Hauptmietverhältnis zwischen HKG und Eigentümer ergeben. Ab Juni 2018 werden durch die HKG in dem Speicher M28 in der Speicherstadt insgesamt circa 1.200 m² Atelierfläche an bildende Künstlerinnen und Künstler zu einem Mietpreis von 4,48 Euro nettokalt zuzüglich Umsatzsteuer und Nebenkosten untervermietet . Weitere Flächen sind noch ausgeschrieben. Nach dem derzeitigen Stand werden damit circa 34 Prozent der Speicherfläche von bildenden Künstlerinnen und Künstlern genutzt werden. Weiterentwicklung der Förderung der bildenden Kunst 19. Wie bewertet der Senat den Ansatz, mittelfristig (beispielsweise zum Jahre 2020) ein erneutes Strukturprogramm zur Förderung der bildenden Kunst aufzulegen – angelehnt an das „14-Punkte-Programm“ (…) „zur Verbesserung der Situation von Kunst und Künstlern“ aus dem Jahr 1980? Die zuständige Behörde arbeitet im Austausch mit der jeweiligen Szene kontinuierlich an der Weiterentwicklung der vorhandenen Förderinstrumente. Daraus resultierte in den letzten Jahren die Einführung des Elbkulturfonds, der auch Projekten der Bildenden Kunst zugutekommt, namentlich der Stadtkuratorin und dem sogenannten Kunstbeutelträger . Weitere konkrete Förderperspektiven werden aktuell auf finanzielle Realisierbarkeit geprüft.