BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12752 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – Was bedeutet das für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und ihre öffentlichen Unternehmen? Wie am gestrigen Tage bekannt wurde, haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeberseite auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geeinigt. Rückwirkend zum 01.03.2018 sollen die Tarife um circa 3,2 Prozent, zum 01.04.2019 um circa 3,1 Prozent und zum 01.03.2020 um circa 1,1 Prozent steigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Beschäftigte der FHH und ihrer öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen unterliegen diesem Tarifabschluss? (Bitte den Umfang der zehn größten Personalkörper und jeweilige Dienststellen beziehungsweise Unternehmen angeben.) Die Beschäftigten der Freien und Hansestadt (FHH) sind nicht betroffen. Sie unterliegen dem Tarifvertrag der Länder. Bei den Beteiligungsberichtsunternehmen ist vom neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) direkt lediglich die Flughafen Hamburg GmbH mit ihren dem TVöD unterfallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen. 2. Mit welchen Mehrkosten ist 2018 sowie in den Folgejahren insgesamt im Konzern FHH sowie bei den oben genannten Personalkörpern zu rechnen ? In welchem Umfang wurde in welcher Form Vorsorge hierfür in den Planungen der jeweils zuständigen Dienststellen beziehungsweise Unternehmen getroffen? (Bitte Mehrkosten nach Dienststellen beziehungsweise Unternehmen differenziert jahresweise angeben.) Für die direkt betroffene Flughafen Hamburg GmbH wurde für das Jahr 2018 in ausreichendem Umfang im Rahmen der Wirtschaftsplanungen Vorsorge für etwaige Anpassungen des TVöD getroffen. Auf Basis des aktuellen Abschlusses werden die Budgets für die Jahre 2019 und 2020 geplant werden. Die tatsächlichen Mehrkosten können noch nicht ermittelt werden, da die konkreten, die Beschlüsse umsetzenden Dokumente noch nicht vorliegen. 3. Prüfen die jeweiligen Dienststellen beziehungsweise Unternehmen mögliche Preis- oder Gebührenerhöhungen zur Refinanzierung des Tarifabschlusses ? a. Wenn ja, wie hoch werden entsprechende Erhöhungen ungefähr ausfallen müssen? Drucksache 21/12752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, wie soll die Refinanzierung dann erfolgen? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.