BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12753 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ewald Aukes und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 18.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Hansaplatz Wie im „Hamburger Abendblatt“ am 17.04.2018 festgestellt, hat sich seit 2015, als Senat und Bezirk Hamburg-Mitte Maßnahmen zur Verbesserung der Lage am Hansaplatz getroffen und veröffentlicht haben, nichts Wesentliches verändert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Situation am Hansaplatz? Der Hansaplatz und die ihn umgebenden Straßenzüge stellen Örtlichkeiten dar, an denen sich zahlreiche Menschen aus unterschiedlicher Motivation im Freien und/oder in dort gelegenen Lokalitäten aufhalten. Neben Anwohnern und allgemeinen Besuchern der Lokale und Einrichtungen rund um den Hansaplatz und die angrenzenden Straßen halten sich dort nach den Erkenntnissen der Polizei in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende auch Personen und Personengruppen auf, die der Trinker-, Obdachlosen-, Prostituierten- und der Betäubungsmittelszene zuzuordnen sind. Nach den Feststellungen der Polizei ist der Aufenthalt dieser Personengruppen auch stark witterungsabhängig. Die Personenzahl aus diesen Gruppen schwankt daher. Bei schlechterer Witterung halten sich teilweise nur wenige Personen dort auf. Bei gutem Wetter können sich im Bereich des Hansabrunnens und im südlichen Teil des Hansaplatzes deutlich über 100 Personen aus dem oben genannten Personenkreise aufhalten . Auffällig sind zeitweise ein übermäßiger Alkoholkonsum und die einhergehende Begehung von Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch überwiegend nicht dort ansässige Personen. Darüber hinaus wird der östliche Teil des Hansaplatzes von sich überwiegend unauffällig verhaltenden Passanten beziehungsweise Nutzern der Außengastronomie frequentiert . 2. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation wurden wann und wie ergriffen? Auf dem Hansaplatz wurde das öffentliche Pissoir renoviert und am Standort Stralsunder Straße/Steindamm ein neues, kostenfreies WC aufgestellt. Die Einwurföffnungen der Papier-, Wertstoff- und Glascontainer wurden in eine hausabgewandte Position geändert und gummierte Einwurfplatten als Schallschutz angebracht. Die Stadtreinigung beschäftigt im Übrigen für den Hansaplatz einen sogenannten Kümmerer , der die aktuell dreimal tägliche Reinigung überprüft und bei Erforderlichkeit zusätzliche Reinigungsfahrten anfordert. Die Beleuchtung am Brunnen und an den Eckpunkten des Hansaplatzes wurde erneuert beziehungsweise neu angebracht. Zusätzlich wurde mit ansässigen Betrie- Drucksache 21/12753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ben und Kiosken vereinbart, kein Bier unter einem Preis von einem Euro zu verkaufen . Seit 2017 arbeitet das Projekt „Tagwerk“ erfolgreich in der Rostocker Straße 4. Hier werden niedrigschwellige (tageweise) Arbeiten, wie etwa Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum, Urban Gardening im Lohmühlenpark verrichtet. Das zuständige Bezirksamt hat in Abstimmung mit der Bezirksversammlung und dem Stadtteilbeirat St. Georg den Gestaltungsleitfaden für den Hansaplatz überarbeitet. Dieser ist im Internet unter http://www.hamburg.de/contentblob/4498572/ 5cfa07e88736256059186cb9f3f6ae93/data/hansaplatz-gestaltungsleitfadensondernutzungen -dl.pdf einsehbar. Zu den polizeilichen Maßnahmen siehe Drs. 21/11279 und Drs. 21/10452. Die darin dargestellten Maßnahmen werden fortgesetzt. Darüber hinaus führt die Polizei regelmäßig Gespräche mit Verantwortlichen der anliegenden Gastronomiebetriebe. Der Träger passage gGmbH betreibt seit dem 1. November 2016 in St. Georg ein auf den Stadtteil abgestelltes Tagwerkprojekt, das von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gefördert wird. Dieses Projekt richtet sich an besonders arbeitsmarktferne Personen mit komplexen Problemlagen aus dem Stadtteil St. Georg und bietet insgesamt 20 Plätze für Personen an, die freiwillig und stundenweise arbeiten wollen. Ziel ist es, Beschäftigung und tagesstrukturierende Tätigkeiten für die Zielgruppe zu ermöglichen und damit einen Grundstein für weitergehende beziehungsweise weiterführende beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu legen. 3. Welche weiteren Maßnahmen sieht der Senat vor, um die Situation am Hansaplatz zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern? 4. Was unternimmt der Senat, um den Alkoholverkauf vor Ort in den Abendstunden nachhaltig einzuschränken? Der Senat hat eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung zur Lage im Stadtteil St. Georg und im Bereich des Hansaplatzes ergriffen und prüft fortlaufend , ob und gegebenenfalls welche weitere Maßnahmen möglich und sinnvoll erscheinen. Im Übrigen siehe Antworten zu 2., 8. und 11. Alkoholverkaufsverbote unterliegen sehr hohen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen und sind bislang nur in wenigen Einzelfällen bundesweit gerichtlich bestätigt worden. Gleichwohl arbeitet der Senat weiterhin an geeigneten Lösungswegen im Hinblick auf die Problematik des Alkoholverkaufes. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat nach derzeitiger Rechtslage keine Ermächtigung, den Alkoholverkauf einzuschränken, ohne dass ein ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegt . Die zu beachtenden Rechtsnormen sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie das Hamburgische Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz ), das Gaststättengesetz (GastG) sowie die Verordnung über den Betrieb von Gaststätten (Gaststättenverordnung GastVO). Bei entsprechenden ordnungsrechtlichen Beschwerdelagen werden im jeweiligen Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieb gezielte Kontrollen durchgeführt und gegebenenfalls die erforderlichen Ordnungsmaßnahmen getroffen und Sanktionen verhängt . Die Ordnungsmaßnahmen zielen dabei auf die Abstellung spezifischer Mängel ab. Im Übrigen siehe Drs. 20/10330. 5. Wie ist derzeit die polizeiliche Überwachung des Hanseplatzes und welche Veränderungen sind geplant? Die bereits seit April 2015 durchgeführten gezielten Maßnahmen bilden seither am und im Umfeld des Hansaplatzes einen Schwerpunkt des zuständigen Polizeikommissariat (PK) 11. Das PK 11 gewährleistet speziell im Bereich des Hansaplatzes sowie den angrenzenden Straßen mit eigenen und angeforderten Zusatzkräften im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen eine starke polizeiliche Präsenz . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12753 3 Darüber hinaus führt die Polizei in unregelmäßigen Abständen in dem Bereich Schwerpunkteinsätze beziehungsweise zielgerichtete Maßnahmen durch. 6. Wie sollen die Regeln für das dort geltende Sperrgebiet durchgesetzt werden? Im Rahmen des mit der Anmeldung nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) eng verbundenen verbindlichen Informations- und Beratungsgesprächs werden Prostituierte ausdrücklich über die Sperrgebietsregeln nach der Verordnung über das Verbot der Prostitution (kurz: Sperrgebietsverordnung) aufgeklärt. Überwachungs- und Kontrollaufgaben nach dem ProstSchG (siehe Drs. 21/11140) können darüber hinaus zur Einhaltung der Sperrgebietsregeln beitragen. Die Überwachung der Sperrgebiets- und Kontaktverbotsverordnung erfolgt schwerpunktmäßig durch die Dienstgruppe Operative Aufgaben (DGOA) des PK 11. Die Mitarbeiter der DGOA verfügen teilweise über jahrelange Erfahrung in der Ahndung und Umsetzung dieser Normen. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter des PK 11 angewiesen, auch unabhängig von anderweitigen Aufträgen, neuralgische Gebiete zielgerichtet zu überwachen und anlassbezogen tätig zu werden. 7. Welche Maßnahmen für eine anderweitige Nutzung des Hansaplatzes werden durchgeführt oder gegenwärtig geplant? 8. Gibt es Erwägungen, Betriebserlaubnisse für weitere Gastronomieflächen auf dem Hansaplatz zu erteilen? Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen derzeit zwei neue Anträge für den Betrieb von Sommergärten auf dem Hansaplatz vor. Sofern die notwendigen wege- oder bauordnungsrechtlichen Erlaubnisse erteilt sind und auch die gaststättenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird das Bezirksamt die beantragten Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz (GastG) erteilen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. 9. Hält der Senat weiterhin die Aufstellung eines Polizeicontainers oder andere Maßnahmen für mehr Polizeipräsenz für nicht erforderlich? Die Polizei beabsichtigt im Rahmen der jeweils vorhandenen personellen Ressourcen und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen aufgrund aktueller Lageerkenntnisse eine Ausweitung der Polizeipräsenz; im Übrigen siehe Drs. 21/5410. 10. Wie hat sich die Kriminalitätsstatistik für den Hansaplatz und den Steindamm in den Jahren 2015 – 2017 entwickelt, aufgeteilt nach den verschiedenen Deliktsarten? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Straßen oder Plätzen wird nicht differenziert. Daher sind die in der Anfrage genannten Örtlichkeiten Hansaplatz und der Steindamm nicht mit der PKS auswertbar. Die Anschrift Hansaplatz befindet sich im OT 114, die Anschrift Steindamm in den OT 113 und OT 114. Beide Örtlichkeiten liegen im Stadtteil Hamburg-St. Georg. Zu den im erfragten Zeitraum in den OT 113 und OT 114 erfassten Straftaten siehe Anlage. Der PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ umfasst folgende Straftatenschlüssel oder Deliktsbereiche: Mord (PKS-Schlüssel 01****) Totschlag und Tötung auf Verlangen (PKS-Schlüssel 0200**) Vergewaltigung/sexuelle Nötigung (PKS-Schlüssel 111***) Drucksache 21/12753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (PKS- Schlüssel 21****) Körperverletzung mit Todesfolge (PKS-Schlüssel 2210**) Gefährliche und schwere Körperverletzung (PKS-Schlüssel 222***) Erpresserischer Menschenraub (PKS-Schlüssel 233***) Geiselnahme (PKS-Schlüssel 234***) Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (PKS-Schlüssel 235000) Ergänzend sind in der Anlage die Zahlen für „einfache Körperverletzung (PKS- Schlüssel 224***)“ dargestellt. Darüber hinaus wäre eine manuelle Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung von über hunderttausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 11. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Ausstattung und Besetzung der Wache Steindamm entsprechend zu gestalten? 12. Wie ist die Ausstattung der Wache Steindamm mit Überwachungsmöglichkeiten im Nachtbetrieb? Die verfügbare Personalkapazität (VPK/ Besetzungsumfang) am PK 11 stellt sich jeweils zum Stichtag 1. März wie folgt dar: Jahr 2015 2016 2017 2018 VPK 146,6 147,1 142 158,1 Personalzuweisungen an die Polizeikommissariate erfolgen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund hält die Polizei die aktuelle Personalausstattung des PK 11 zur Erfüllung der übertragenden Aufgaben für ausreichend, eine personelle Aufstockung im Jahr 2018 ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen fordert das PK 11 lagebedingt regelhaft im Tages- und Nachtdienst Zusatzkräfte an; siehe auch Antwort zu 5. Die Ausstattung des PK 11 entspricht den allgemeinen Standards bei der Polizei Hamburg. Der gesamte Außenbereich des PK 11 wird per Video überwacht. Die dafür erforderliche Beleuchtung wurde angepasst, um auch im Nachtbetrieb die Funktion sicherzustellen . Bei der Absicherung und Überwachung der im unteren Bereich eines größeren Geschäftshochhaues liegenden Diensträume sind neben den Interessen der polizeilichen Sicherung auch die datenschutzrechtlichen Belange der sonstigen Nutzer beachtet worden. Im Jahre 2017 wurde PK 11 mit einer „Sicheren Garage“ ausgestattet, um den gesicherten Zugang mit Festnahmen zum Zellentrakt sicherzustellen. Der ausschließlich durch die Polizei genutzte Innenhof wurde mit einer den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechenden Umzäunung versehen; darüber hinaus sieht die Polizei vor dem Hintergrund der Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen von weiteren Angaben ab. 13. Wie werden die Gewerbeerlaubnisse der Anliegerbetriebe überwacht? Die Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe am Hansaplatz werden anlassbezogen überwacht. Die Speisegaststätten unterliegen zusätzlich einer risikoorientierten Regelüberwachung durch die Lebensmittelkontrolle. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12753 5 14. Welche Zukunftsperspektiven sieht der Senat in der weiteren Situation am Hansaplatz? Der Senat wird auch zukünftig alle sinnvollen und möglichen Bemühungen unternehmen , um den Stadtteil St. Georg insgesamt als lebenswerten Stadtteil zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dies schließt den Hansaplatz ausdrücklich mit ein. Im Übrigen siehe auch Antworten zu 2. bis 4. 15. Wann wird der Hansabrunnen wieder in Betrieb genommen? Der Hansabrunnen wird in der 17. Kalenderwoche 2018 gereinigt und danach umgehend in Betrieb genommen. O rt st ei l 1 13 er fa ss te er fa ss te er fa ss te Fä lle ab so lu t re la tiv Fä lle ab so lu t re la tiv Fä lle ab so lu t re la tiv -- -- -- St ra fta te n ge sa m t 2. 85 6 1. 52 0 53 ,2 % 2. 73 5 1. 42 6 52 ,1 % 2. 56 2 1. 41 3 55 ,2 % ** ** ** D ie bs ta hl in sg es am t 1. 68 6 62 5 37 ,1 % 1. 63 0 57 7 35 ,4 % 1. 43 2 56 0 39 ,1 % 22 40 00 (v or sä tz lic he e in fa ch e) K ör pe rv er le tz un g 12 2 10 0 82 ,0 % 13 6 11 2 82 ,4 % 11 8 97 82 ,2 % 51 00 00 Be tru g 35 0 32 0 91 ,4 % 36 5 33 5 91 ,8 % 39 6 31 4 79 ,3 % 73 00 00 R au sc hg ift de lik te -B et äu bu ng sm itt el ge se tz - 97 85 87 ,6 % 74 70 94 ,6 % 93 80 86 ,0 % 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 10 0 56 56 ,0 % 96 70 72 ,9 % 85 57 67 ,1 % O rt st ei l 1 14 er fa ss te er fa ss te er fa ss te Fä lle ab so lu t re la tiv Fä lle ab so lu t re la tiv Fä lle ab so lu t re la tiv -- -- -- St ra fta te n ge sa m t 18 .2 10 12 .4 58 68 ,4 % 16 .4 68 11 .1 07 67 ,4 % 16 .6 05 11 .4 19 68 ,8 % ** ** ** D ie bs ta hl in sg es am t 6. 08 5 1. 71 5 28 ,2 % 5. 79 4 1. 76 3 30 ,4 % 6. 17 7 2. 25 4 36 ,5 % 22 40 00 (v or sä tz lic he e in fa ch e) K ör pe rv er le tz un g 1. 09 3 88 7 81 ,2 % 1. 19 8 95 0 79 ,3 % 1. 02 4 77 8 76 ,0 % 51 00 00 Be tru g 2. 42 7 2. 26 3 93 ,2 % 2. 21 0 2. 08 9 94 ,5 % 2. 23 0 2. 09 2 93 ,8 % 73 00 00 R au sc hg ift de lik te -B et äu bu ng sm itt el ge se tz - 2. 14 3 2. 00 5 93 ,6 % 2. 65 9 2. 50 7 94 ,3 % 2. 84 6 2. 74 4 96 ,4 % 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 84 2 51 6 61 ,3 % 83 5 50 8 60 ,8 % 80 5 49 5 61 ,5 % 20 17 au fg ek lä rt e Fä lle 20 15 au fg ek lä rt e Fä lle D el ik t St ra fta t 20 15 20 16 20 17 au fg ek lä rt e Fä lle au fg ek lä rt e Fä lle au fg ek lä rt e Fä lle D el ik t St ra fta t 20 16 au fg ek lä rt e Fä lle Drucksache 21/12753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 12753ska_Text 12753ska_Anlage