BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12754 21. Wahlperiode 24.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 18.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung junger Sportvereine Sportvereine stehen für Gemeinschaftsgefühl, soziales Bewusstsein und Zusammenhalt. Sie verfolgen das Ziel, am Sport begeisterten Menschen Zugang zu Sportflächen und Sportgeräten zu ermöglichen. Doch Sportflächen und Hallenzeiten sind in Hamburg rar. Insbesondere für neu gegründete und noch nicht alteingesessene Sportvereine ohne eigenes Vereinsgelände gestaltet sich die Suche nach Sportflächen und Hallenzeiten für ihren Trainings- und Spielbetrieb schwierig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat fördert den organisierten Vereinssport durch Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Sportförderverträge mit dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) und dem Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV), durch Bereitstellung öffentlicher Sportstätten und Schulsporthallen für den Spiel- und Trainingsbetrieb sowie auf Antrag durch Zuwendungen für die Durchführung von Sportveranstaltungen. Für die Vergabe der Sportstätten, die Nutzung der Sporthallen sowie die Gewährungen von Zuwendungen gelten die jeweiligen Richtlinien, die für alle Sportverbände- und vereine angewendet werden. Die Errichtung vereinseigener Bauten kann durch Sportförderkredite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) unter Beachtung der dafür erlassenen Richtlinie gefördert werden. Im Übrigen gilt für die Anerkennung und Förderungswürdigkeit von Sportvereinen das Regelwerk des HSB im Rahmen der Selbstverwaltung des Sports. Hamburg investiert in den Ausbau der Sportinfrastruktur. Im Zuge des Schulbauprogramms beispielsweise werden auch Hamburgs Schulsporthallen ausgebaut. 2017 wurden sieben Sporthallen saniert und weitere zehn Sporthallen mit 14 Feldern neu gebaut. Von 2018 bis 2020 werden nach aktueller Planung 55 Sporthallen mit insgesamt 75 neuen Hallenfeldern für rund 142 Millionen Euro neu entstehen. Weitere 38 Hallen mit 44 Feldern sollen in derselben Zeit saniert werden: http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10893598/2018-04-10-bsb-schulbauinvestitionen /. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was unternimmt der Senat, um Neugründungen von Sportvereinen zu fördern? Siehe Vorbemerkung. 2. Was unternimmt der Senat, um neu gegründete Sportvereine sowie Sportvereine ohne eigenes Vereinsgelände bei der Suche nach Sportflächen und Hallenzeiten zu unterstützen? Drucksache 21/12754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die für Sport zuständigen Abteilungen der Bezirksämter beraten die Vereine im Rahmen ihres Aufgabenbereichs. 3. Inwiefern unterstützt der Senat Sportvereinen ohne eigenes Vereinsgelände beim Erwerb beziehungsweise beim Bau von vereinseigenen Sportflächen beziehungsweise Sporthallen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. Bei größeren Vorhaben und Inanspruchnahme von Sportförderkrediten der IFB berät die für Sport zuständige Behörde und koordiniert die Ansprache weiterer Dienststellen. 4. Hat der Senat Erkenntnisse, ob und – wenn ja – wie viele Sportvereine in den vergangenen fünf Jahren mangels ausreichender Sportflächen beziehungsweise Hallenzeiten sich gezwungen sahen, den Verein abzuwickeln beziehungsweise Insolvenz anzumelden? Nein.