BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12759 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 19.04.18 und Antwort des Senats Betr.: (Amts-)Vormünder in Hamburg Gemäß § 1779 (2) BGB soll ein Familiengericht bei einer zu bestimmenden Vormundschaft „eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist.“ Wenn aber keine geeignete Person aus dem persönlichen Umfeld des Mündels gefunden werden kann, übernimmt oftmals das Jugendamt dessen Vormundschaft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Amtsvormünder gibt es aktuell in den Hamburger Jugendämtern ? Wie hat sich die Zahl seit Beginn der Wahlperiode verändert? Bitte jährlich für Hamburg gesamt und nach Bezirken getrennt auflisten sowie das jeweilige Stellen-Ist und Stellen-Soll angeben. Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder sind sowohl in den sieben Hamburger Bezirken als auch in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), wo zentral die Amtsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geführt werden, tätig. Zur Entwicklung der Stellen seit Beginn der Wahlperiode siehe Anlage. 2. Wie viele Fälle betreuten die Amtsvormünder durchschnittlich seit Beginn der Wahlperiode? Bitte jährlich für Hamburg gesamt und nach Bezirken getrennt auflisten. Zur aktuellen und nach Dienststellen jährlich aufgeschlüsselten durchschnittlichen Fallbelastung einer in Vollzeit tätigen Amtsvormünderin beziehungsweise eines in Vollzeit tätigen Amtsvormunds in Hamburg siehe nachfolgende Tabelle. Diese Tabelle umfasst nicht nur Fälle, in denen die Beschäftigten als Amtsvormünder, also im Rahmen einer vollumfänglichen Sorgerechtsübertragung, sondern auch als Amtspfleger, also im Rahmen einer nur teilweisen Sorgerechtsübertragung, tätig werden. Die durchschnittliche Fallbelastung bewegt sich im Gesamtdurchschnitt damit deutlich unter der in § 55 Absatz 2 S. 4 SGB VIII normierten Höchstgrenze von 50 Fällen pro Amtsvormünderin beziehungsweise Amtsvormund, die im Interesse der Mündel von Gesetzes wegen grundsätzlich eingehalten werden soll. Durchschnittliche Fallzahl pro Vollzeitpersonalstelle Dienststelle 2015 Stichtag 31.12.2015 2016 Stichtag 31.12.2016 2017 Stichtag 31.12.2017 2018 Stichtag 31.03.2018 Bezirksamt Hamburg-Mitte 23 24 24 23 Bezirksamt Altona 29 28 28 29 Bezirksamt Eimsbüttel 29 27 26 26 Bezirksamt Hamburg-Nord* 21 16 14 16 Drucksache 21/12759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durchschnittliche Fallzahl pro Vollzeitpersonalstelle Dienststelle 2015 Stichtag 31.12.2015 2016 Stichtag 31.12.2016 2017 Stichtag 31.12.2017 2018 Stichtag 31.03.2018 Bezirksamt Wandsbek 24 23 23 27 Bezirksamt Bergedorf 40 31 29 28 Bezirksamt Harburg* 22 23 23 22 BASFI, FS 44 50 36 39 36 Gesamtdurchschnitt 29,75 26 25,75 25,88 * In den Bezirken Hamburg-Nord und Harburg nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften weitere Aufgaben – in der Beratung, als Beistand und als Urkundsperson – wahr. 3. In Drs. 21/9608 gibt der Senat an, dass 2016 eine Fachveranstaltung im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum zum Thema „Geeignete Hilfen für Pflegekinder mit Behinderung“ stattfand, an der neben Fachkräften der Pflegekinderdienste der Bezirksämter und der freien Träger unter anderem auch Amtsvormünder teilnahmen. Wie viele Amtsvormünder aus jeweils welchen Bezirken nahmen daran teil? Dienststelle Teilnehmende Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder an der Fachveranstaltung „Geeignete Hilfen für Pflegekinder mit Behinderung “ am 30.11.2016 Bezirksamt Hamburg-Mitte 0  Bezirksamt Altona 1  Bezirksamt Eimsbüttel 1  Bezirksamt Hamburg-Nord 0  Bezirksamt Wandsbek 4  Bezirksamt Bergedorf 0  Bezirksamt Harburg 5  BASFI, FS 44 0  Gesamt 11 4. Welche weiteren Fortbildungsangebote für Amtsvormünder hat es seit 2016 gegeben und wie viele Teilnehmer aus Hamburg gesamt sowie den einzelnen Bezirken gab es jeweils? Was waren die Inhalte der Fortbildungen ? Bitte jährlich auflisten. Seit dem Jahr 2016 hat es im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum die nachfolgenden Fortbildungsangebote für Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder gegeben: Jahr Name der Fortbildungsveranstaltung Inhalte der Fortbildung 2016 Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung  Vormundschaftstag 2016 Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung  2017 Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung Vormundschaftstag 2017 Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung 2018 Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung Zur Teilnahme der Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder aus Hamburg insgesamt und nach Dienststellen aufgeschlüsselt an den jeweiligen Fortbildungsangeboten siehe nachfolgende Übersichten: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12759 3 2016 – Anzahl der teilnehmenden Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder Dienststelle Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft * Vormundschaftstag 2016 Bezirksamt Hamburg-Mitte 9  5  Bezirksamt Altona 1  5  Bezirksamt Eimsbüttel 0  5  Bezirksamt Hamburg-Nord 5  1  Bezirksamt Wandsbek 0  1  Bezirksamt Bergedorf 0  1  Bezirksamt Harburg 2  1  BASFI, FS 44* 0  7  Gesamt 17 26 2017 – Anzahl der teilnehmenden Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder Dienststelle Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft* Vormundschaftstag 2017 Bezirksamt Hamburg-Mitte 8  11  Bezirksamt Altona 0  4  Bezirksamt Eimsbüttel 2  9  Bezirksamt Hamburg-Nord 3  2  Bezirksamt Wandsbek 0  7  Bezirksamt Bergedorf 3  3  Bezirksamt Harburg 1  5  BASFI, FS 44* 0  5  Gesamt 17 46 2018 – Anzahl der teilnehmenden Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder Dienststelle Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft* Bezirksamt Hamburg-Mitte 8  Bezirksamt Altona 0  Bezirksamt Eimsbüttel 0  Bezirksamt Hamburg-Nord 7  Bezirksamt Wandsbek 0  Bezirksamt Bergedorf 0  Bezirksamt Harburg 4  BASFI, FS 44* 0  Gesamt 19  * Die Inhalte der Fachtage Beistandschaft – Amtsvormundschaft – Amtspflegschaft haben sich in den letzten Jahren weitgehend dahin gehend verschoben, dass nahezu ausschließlich der Bereich Beistandschaften angesprochen ist. Dies bedingt eine Verringerung der Teilnehmerzahlen aus dem Bereich Amtsvormundschaft. Die in der BASFI tätigen Amtsvormünder und -pfleger nehmen daher regelmäßig nicht an diesem Fortbildungsangebot teil. 5. § 1791b BGB sieht den Vormund eines Mündels vorrangig als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Wie viele ehrenamtliche Vormünder gibt es aktuell in Hamburg? Wie hat sich diese Zahl seit Beginn der Wahlperiode verändert? Bitte jährlich für Hamburg gesamt und nach Bezirken getrennt auflisten. Drucksache 21/12759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl ehrenamtliche Vormünder in HH Amtsgericht 2015 Stichtag 31.12.2015 2016 Stichtag 31.12.2016 2017 Stichtag 31.12.2017 2018 Stichtag 31.03.2018 Hamburg-Mitte 290 432 39 11 Hamburg-Altona 71 85 20 5 Hamburg- Barmbek 54 74 18 4 Hamburg- Bergedorf 39 65 24 16 Hamburg- Blankenese 34 26 11 Hamburg-Harburg 109 104 46 9 Hamburg- St. Georg 81 87 45 10 Hamburg- Wandsbek 61 102 45 6 Gesamtergebnis 739 975 248 61 Die Zahl der geförderten Vereinsvormundschaften und der von freien Trägern betreuten ehrenamtlichen Vormundschaften ist zwischen 2014 und 2017 deutlich angestiegen , was vor allem auf den Bedarf für unbegleitete minderjährige Ausländer zurückzuführen ist. Da inzwischen nur noch wenige unbegleitete minderjährige Ausländer in Hamburg eintreffen beziehungsweise verbleiben, werden auch die Kapazitäten für die Vormundschaften nach und nach wieder reduziert. Der Senat fördert vier freie Träger, die ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder gewinnen, betreuen und schulen. Hierbei handelt es sich um den Deutschen Kinderschutzbund e.V., den Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V., den Beschäftigung und Bildung e.V. und den Bleibe e.V.: Von freien Trägern betreute ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder 2015 Stichtag 31.12.2015 2016 Stichtag 31.12.2016 2017 Stichtag 31.12.2017 2018 Stichtag 31.03.2018 Vormundschaften Deutscher Kinderschutzbund e.V. 72 172 157 125 Vormundschaften Diakonisches Werk Hamburg Landesverband der Inneren Mission e.V. 8 21 15 13 Vormundschaften Beschäftigung & Bildung e.V. 0 8 2 2 Bleibe e.V. 0 0 4 4 Gesamt 80 201 178 144 6. Wie bilden sich ehrenamtliche Vormünder fort? Für ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung. Ob und in welchem Umfang sich ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder fortbilden, ist dem Senat nicht bekannt. Gemäß § 1837 Absatz 1 BGB berät zudem das Familiengericht die Vormünderinnen und Vormünder und wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. Bei drei der vier geförderten Vereine ist die Aus- und Weiterbildung regelmäßig vorgesehen . Die Arbeitskonzepte enthalten ein Schulungskonzept zur Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Vormünderinnen und Vormünder beziehungsweise es werden Kooperationen mit erfahrenen Vereinen vorgehalten. Ein weiterer Verein kooperiert mit einer Anwaltskanzlei. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12759 5 7. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die aktuelle Anzahl ehrenamtlicher Vormünder in Hamburg als ausreichend? Falls nein, was tut er beziehungsweise sie, um mehr ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen? Der Senat begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement im Hinblick auf die Übernahme von Vormundschaften. Angesichts dessen, dass auch dann, wenn im Einzelfall eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist, durch die Bestellung des Jugendamts gemäß § 1791b Absatz 1 BGB eine Vormundschaftsübernahme sichergestellt ist, kann eine ausreichende Anzahl von ehrenamtlichen Vormünderinnen und Vormündern nicht bestimmt werden. Einen zusätzlichen Bedarf sieht der Senat nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Zu den Fördermaßnahmen des Senats zugunsten freier Träger, die ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder gewinnen, betreuen und schulen, siehe Antwort zu 6. und Drs. 21/5543. 20 15 St ic ht ag 3 1. 12 .2 01 5 20 16 St ic ht ag 3 1. 12 .2 01 6 20 17 St ic ht ag 3 1. 12 .2 01 7 20 18 St ic ht ag 3 1. 03 .2 01 8 (a kt ue ll) D ie ns ts te lle A nz ah l A V VZ Ä – IS T VZ Ä - So ll A nz ah l A V VZ Ä – IS T VZ Ä - So ll A nz ah l A V VZ Ä – IS T VZ Ä - So ll A nz ah l A V VZ Ä – IS T VZ Ä - So ll B ez irk sa m t H am bu rg -M itt e 24 17 ,9 4 22 ,2 5 25 19 ,1 7 22 ,2 5 24 18 ,5 7 22 ,2 5 25 17 ,1 7 22 ,2 5 B ez irk sa m t A lto na 9 8, 77 10 9 8, 77 9 8 7, 77 8, 77 8 7, 77 8, 77 B ez irk sa m t E im sb üt te l 11 9, 43 10 ,2 5 10 8, 74 10 ,2 5 12 10 ,2 0 10 ,2 5 12 10 ,2 0 10 ,2 5 B ez irk sa m t H am bu rg -N or d* 16 15 ,2 16 ,5 16 14 ,3 16 ,5 17 14 ,1 15 ,5 17 14 ,1 15 ,5 B ez irk sa m t W an ds be k 16 15 ,6 4 17 18 16 ,9 3 17 17 16 ,2 3 17 16 14 ,9 5 17 B ez irk sa m t B er ge do rf 6 5, 82 5, 82 5 5, 0 5, 82 5 4, 7 5, 82 5, 0 4, 87 5, 82 B ez irk sa m t H ar bu rg * 12 11 ,2 5 12 14 12 ,7 5 12 13 11 ,7 5 12 14 12 ,7 5 12 BA SF I, FS 4 4 11 10 ,5 10 ,5 20 18 ,8 5 18 ,8 5 12 11 11 11 10 10 G es am t 10 5 94 ,5 5 10 4, 3 2 11 7 10 4, 5 1 11 1, 6 7 10 8 94 ,3 2 10 2, 59 10 8 91 ,8 1 10 1, 59 *I n de n B ez irk en H am bu rg -N or d un d H ar bu rg n eh m en d ie M ita rb ei te rin ne n un d M ita rb ei te r ne be n de r Fü hr un g vo n V or m un ds ch af te n un d P fle gs ch af te n w ei te re A uf ga be n – in d er B er at un g, a ls B ei st an d un d al s U rk un ds pe rs on - w ah r. Drucksache 21/12759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 12759ska_text 12759ska_Antwort_Anlage1