BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12763 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Neues MOIA-Mobilitätsangebot für Hamburg – „Memorandum of Understanding “ mit der Volkswagen AG von 2016 In seiner Antwort vom 03.04.2018 auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12479 vom 28.03.2018 verweist der Senat in seiner Antwort auf Frage 23. mit einem Internet-Link auf ein am 29.08.2016 zwischen der Volkswagen AG (VW) und der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichnetes „Memorandum of Understanding“ (MoU). In diesem auf drei Jahre (bis Mitte 2019) projektierten MoU werden mit VW einerseits sehr weitreichende und ambitionierte gemeinsame Ziele für „Hamburg als Modellstadt für zukünftige nachhaltige und integrierte Mobilität“ im Rahmen einer „Strategischen Partnerschaft“ vereinbart ; andererseits heißt es, dass jede Partei berechtigt sei, das MoU „jederzeit aus beliebigem Grund mit einer Frist von 30 Tagen“ zu beenden. Unabhängig davon seien „die Bestimmungen (des) Memorandums für keine Partei verbindlich“ und für „keine der Parteien (sei) die Zusammenarbeit mit anderen Partnern mit gleichen oder ähnlichen Zielen ausgeschlossen“. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Hamburg bekennt sich zu seiner Verantwortung, an innovativen Lösungen zu arbeiten , um die urbane Mobilität umweltschonender, sicherer, verlässlicher und effizienter zu gestalten. Die komplexen Fragestellungen der heutigen Zeit erfordern gleichzeitig neue innovative Strategien. Viele Fragestellungen können nur zusammen mit dem Gewerbe und der Industrie erfolgreich gelöst werden. Vor diesem Hintergrund hat der Senat seit dem Jahr 2016 mit der Industrie sondiert, in welchen Feldern eine Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte und hat dies in Form von schriftlichen Vereinbarungen (als „Memorandum of Understanding“) fixiert. Ziel der jeweiligen Kooperationen im Bereich Mobilität ist es, Hamburg als Modellstadt für zukünftige, nachhaltige und integrierte urbane Mobilität zu entwickeln. Luftreinhaltung auf Grundlage urbaner Mobilitätskonzepte sind Eckpfeiler der jeweiligen Partnerschaften. Mit der Volkswagen AG (VW), der BMW Group, der Daimler AG und der Deutschen Bahn AG wurden in Folge dessen umfangreiche Memoranden of Understanding (MoU) abgeschlossen, in denen konkrete Themengebiete der Zusammenarbeit festgelegt wurden. Die großen deutschen Technologieträger stehen damit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als leistungsfähige Partner zur Seite. Mit VW arbeitet die zuständige Behörde bisher erfolgreich und vertrauensvoll zusammen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist das oben erwähnte MoU aktuell noch gültig oder ist es bereits von einer der Parteien aufgekündigt worden? Ja. Drucksache 21/12763 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Hat der Senat zwischenzeitlich auch mit anderen Partnern mit gleichen oder ähnlichen Zielen vergleichbare „Memoranden of Understanding“ abgeschlossen oder diese in die bestehende Vereinbarung mit VW einbezogen (in § 2 Absatz 3 des MoU heißt es, dass „bei Bedarf weitere Partner einbezogen werden (sollen)“)? Falls ja, wann, mit wem und mit welchen Inhalten? Der Senat hat keine anderen Partner in das bestehende MoU integriert. Im Themenfeld nachhaltiger, intelligenter Mobilität hat der Senat neben dem MoU mit VW folgende teilweise vergleichbaren MoUs mit ähnlichen Zielen abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Partner des MoU Abschlussdatum Inhalt BMW Group 10. Mai 2017 Flächendeckender Ausbau der Elektromobilität, Ausbau von Ladesäulen , Umrüstung der Drive-Now-Carsharing-Flotte auf E-Antrieb. Im Übrigen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8719222/2600752ff632cba11a5479 a503767b25/data/2017-05-10-sk-d-memorandum.pdf Daimler AG 19. Mai 2017 Flächendeckender Ausbau der Elektromobilität, Ausbau von Ladesäulen , Umrüstung der Car2Go-Carsharingflotte. Im Übrigen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8794046/9b5b6c94a7524d353aa8ff 82cf0d73c2/data/mou-daimler-ag.pdf Deutsche Bahn AG 10. Juli 2017 Gemeinsame Initiativen im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilität. Im Übrigen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/9128786/2f57000b79fa5630cbfa6a 16f4f89588/data/2017-07-10-pr-db-mou-dl.pdf 3. Falls Frage 2. zu verneinen ist: Erwägt der Senat den Abschluss entsprechender Memoranden mit anderen Partnern? Wenn ja, mit wem und mit welchen Zielen? 4. Kann sich der Senat vorstellen, mit den – gegen das aktuell in der Genehmigungsphase befindliche MOIA-Projekt protestierenden (vergleiche zum Beispiel „Hamburger Abendblatt“ vom 20.03. und 17.04.2018) – Taxi-Verbänden/Unternehmen oder mit diesen auf dem Gebiet des Car- Sharings kooperierenden Unternehmen entsprechende „Memoranden of Understanding“ abzuschließen oder sind bereits von deren Seite oder der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechende Kooperationsangebote unterbreitet worden? Falls ja, bitte detailliert erläutern. 5. Plant der Senat, das Mitte 2019 auslaufende MoU mit der Volkswagen AG zu erneuern oder auf eine neue (und gegebenenfalls breitere) Basis zu stellen? Falls ja, bitte die geplanten Veränderungen/Erweiterungen gegenüber dem aktuell gültigen MoU detailliert erläutern. Falls nein, warum nicht? Der Senat steht weiteren Kooperationen für eine nachhaltige, saubere, integrierte und digitale Mobilität im Sinne der Vorbemerkung offen gegenüber. Entsprechende Kooperationsangebote der Taxenbranche liegen der zuständigen Fachbehörde derzeit nicht vor. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 6. In § 2 Absatz 1 des MoU vereinbaren die Partner ungeachtet der in § 5 Absatz 2 postulierten „Unverbindlichkeit“ der vereinbarten Bestimmungen einen „rechtlich konformen Datenaustausch“ sowie eine „Datenanalyse “ zur Evaluierung „resultierender intelligenter Verkehrslösungen“. Ist für das anstehende MOIA-Projekt ein solcher Datenaustausch geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12763 3 Falls ja, welche Daten genau sollen zwischen den Partnern des MoU in welchem Umfang und mit welcher Frequenz ausgetauscht werden? Wer genau soll die Daten – und mit welchen Zielen – analysieren? Falls nein, warum nicht? MOIA hat bei der Antragstellung zur Genehmigung für eine neue Verkehrsart zur Erprobung und zum Mietwagenverkehr mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtige , während der Genehmigungsdauer Daten und Erkenntnisse aus dem Betrieb der Fahrzeuge an die FHH herauszugeben, um eine neutrale Begleitforschung zu ermöglichen und die verkehrlichen Auswirkungen der beantragten Verkehre zu ermitteln. Durch eine Auflage in der Genehmigung wird die Datenüberlassung geregelt. Die Evaluation soll insbesondere darstellen, in welchem Umfang eine Nutzung der Fahrzeuge durch mehrere Personen erfolgt, in welchen Stadtteilen und zu welchen Tagesund Nachtzeiten die Beförderungen stattfinden sowie welche Mobilitätsformen die Nutzerinnen und Nutzer der erprobten Verkehrsmittel zuvor benutzt haben. Ferner wird MOIA durch eine Auflage verpflichtet, Daten über den jeweiligen Betriebszustand des Fahrzeugs, die Fahrtaufträge, die Art der eingesetzten Verkehrsform, die Kundennummer sowie die Fahrleistungen, Umsätze und Fahrzeiten einschließlich der Pausen lückenlos und gesichert aufzuzeichnen und der Genehmigungsbehörde zur Überprüfung der Einhaltung der Nebenbestimmungen der Genehmigung auf Verlangen vorzulegen.