BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12765 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 19.04.18 und Antwort des Senats Betr.: 100 Tage Tempo 30 auf der Eiffestraße Am 9. Januar 2018 titelte das „Hamburger Abendblatt“ „Tempo 30 auf der Eiffestraße“ und am 19. April, genau 100 Tage später, stellt das „Hamburger Abendblatt“ die Frage, ob es nachts auf der Eiffestraße durch Tempo 30 leiser geworden ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) In welchen Straßen plant der Senat weitere Tempo-30-Strecken in 2018? Es ist geplant, in folgenden Straßenabschnitten Tempo 30 in den Nachtstunden aus Lärmschutzgründen im Jahr 2018 einzuführen: Straße von bis Braamkamp Alsterdorfer Straße Jahnring Bramfelder Chaussee Fabriciusstraße Hellbrookkamp Holstenstraße Max-Brauer-Alle Gählerstraße Tarpenbekstraße Martinistraße Lokstedter Weg 2) Hat der Senat an den sechs Hauptstraßen (Eiffestraße, Rennbahnstraße , Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells-Straße und Mühlendamm/Kuhmühlen), an denen zwischen 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingeführt wurden, Lärmpegel-Messungen durchgeführt? Die Wirksamkeit von lärmreduzierenden Maßnahmen wird nach den einschlägigen Regelwerken berechnet. Hierfür ist die Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeit und der Verkehrsstärke vor und nach Anordnung erforderlich. Die Evaluierung der oben genannten Daten erfolgt an allen zehn weiteren Pilotstraßen. Für die Straßen Eiffestraße, Rennbahnstraße, Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells- Straße und Mühlendamm/Kuhmühle wurden und werden die Messungen von der Behörde für Inneres und Sport mit Hilfe von Verkehrsstatistikgeräten durchgeführt. a) Wenn ja, welche Ergebnisse wurden tagsüber (zwischen 6 – 22 Uhr) aufgezeichnet? Entfällt. b) Wenn ja, welche Ergebnisse wurden nachts (zwischen 22 – 6 Uhr) aufgezeichnet? c) Wenn nein, warum überprüft der Senat die Maßnahme nicht auf ihre Wirksamkeit? Zur Evaluierung der Maßnahme erfolgten und erfolgen Geschwindigkeitsmessungen. Diese wurden vor Einführung der Maßnahme an allen sechs Straßenabschnitten für einen Zeitraum von circa vier Wochen durchgeführt. Die Auswertung der „Vorhermes- Drucksache 21/12765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sungen“ ist noch nicht abgeschlossen. Nach Einführung der Maßnahme sind zwei Messzyklen innerhalb von drei Jahren geplant. Die „Nachhermessungen“ werden frühestens sechs Monate nach dem Beginn der nächtlichen Geschwindigkeitsreduktion beginnen. 3) Hat der Senat an den sechs Hauptstraßen (Eiffestraße, Rennbahnstraße , Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells-Straße und Mühlendamm/Kuhmühlen) Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass zwischen 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingehalten wird? Zur Kontrolle der Einhaltung und zur Evaluierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden Verkehrsstatistikgeräte eingesetzt (siehe Antwort zu 2.). Zur Normverdeutlichung kommen darüber hinaus Dialogdisplays zum Einsatz, die keine Angabe der gefahrenen Geschwindigkeit, sondern einen Hinweis auf Einhaltung oder Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geben. Mit dieser Maßnahme soll im Sinne des Pilotprojektes zunächst die Wirkung von entsprechenden Regelungen auf die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. a) An welchen Stellen (Straße, Ecke oder Kreuzung) wurden die Kontrollen durchgeführt? b) Wann wurden die Kontrollen durchgeführt? (Bitte nach Straßen aufschlüsseln und Datum mit Uhrzeit angeben.) Straße Messtelle Zeitraum Bergedorfer Straße Bergedorfer Straße 128 Bergedorfer Straße 128 ggü 20.11.2017-20.12.2017 27.9.2017-15.10.2017 26.10.2017-10.11.2017 Holtenklinker Straße Holtenklinker Straße 42 24.08.2017-08.09.2017 04.01.2018-30.01.2018 Eiffestraße Eiffestraße Eiffestraße ggü 18.09.2017-16.10.2017 16.10.2017-13.11.2017 Rennbahnstraße/Horner Rampe Horner Rampe 15 Horner Rampe 15 (ggü) 19.07.2017-17.08.2017 17.08.2017-14.09.2017 Mühlendamm/Kuhmühle Mühlendamm 43 Mühlendamm 80 02.08.2017-30.08.2017 30.08.2017-27.09.2017 Vogt-Wells-Straße Vogt-Wells-Straße 23 Vogt-Wells-Straße 22 11.07.2017-03.08.2017 07.09.2017-12.09.2017 14.09.2017-12.10.2017 c) Mit welchem Ergebnis wurden die Kontrollen durchgeführt? Siehe Antwort zu 2). d) Wenn nein, warum überprüft der Senat die Maßnahme nicht auf ihre Wirksamkeit? Entfällt. 4) Wurden die Anwohner dieser Tempo-30-Strecken (Eiffestraße, Rennbahnstraße , Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells- Straße und Mühlendamm/Kuhmühlen) befragt, ob es wahrnehmbar leiser an diesen Straßen wurde? a) Zu welchem Ergebnisse sind diese Befragungen bekommen? b) Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Befragung? c) Falls keine Anwohner befragt wurden, warum nicht? Nein. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf Parameter, mit denen die nachprüfbare Wirkung der Temporeduktion dokumentiert werden kann. 5) Wurde an den Hauptverkehrsstraßen (Eiffestraße, Rennbahnstraße, Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells-Straße und Mühlendamm /Kuhmühlen) die Ampelschaltung zwischen 22 – 6 auf Tempo 30 angepasst? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12765 3 Die Schaltung der betroffenen Lichtsignalanlagen wurde auf die Geschwindigkeit von 30 km/h angepasst. Ebenso wurde die „Grüne Welle“ für den Zeitraum 22 bis 6 Uhr auf die dann geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h abgestimmt. a) Falls nein, warum nicht? Entfällt. 6) Wurden Alternativlösungen zur Lärmpegelreduzierung an den Hauptverkehrsstraßen (Eiffestraße, Rennbahnstraße, Bergedorfer Straße, Holtenklinker Straße, Vogt-Wells-Straße und Mühlendamm/Kuhmühlen) neben Tempo 30 geprüft? Ja. Bei der Prüfung der 40 lautesten Straßen des Lärmaktionsplanes Hamburg 2013 (Stufe 2) wurden alle Straßen bezüglich möglicher alternativer Maßnahmen zur Lärmreduktion untersucht. Bei Grundinstandsetzungen oder beim Neubau von Straßen werden seit vielen Jahren lärmmindernde Fahrbahnbeläge verwendet. Derzeit ist keine Grundinstandsetzung erforderlich, daher wurde auch aufgrund des hohen finanziellen Aufwands vom Austausch der Fahrbahnbeläge abgesehen. Das Lärmminderungspotenzial durch Straßenraumumgestaltungen und/oder Verkehrslenkung durch Reduzierung/Verlagerung wurde als nicht in gleichem Maße wirksam eingestuft. a) Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum wurden keine Alternativen zur Einführung von Tempo 30 geprüft? Entfällt.