BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12767 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 19.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausladung der AfD Altona von der „altonale20“ Die altonale GmbH bezeichnet sich selbst als eine „Non-Profit-Kulturorganisation “ und veranstaltet in diesem Jahr vom 01. bis zum 17. Juni das Festival „altonale20“. In der Grundwerte-Erklärung der altonale GmbH steht, dass Altona „ein Ort der Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen, unabhängig von (…) Weltanschauung“ sei und „in aller Klarheit jede Form von Diskriminierung, Rassismus, Fanatismus und Extremismus“ verurteile.1 Ebenfalls erklärt die altonale GmbH in ihrer Präambel, diese Vielfalt in ihren Projekten zum Ausdruck zu bringen und weiterentwickeln zu wollen.“2 Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist einer der Sponsoren der Altonale20. Bei den Wahlen 2017 erreichte die AfD im Bezirk Altona ein Ergebnis von 5,5 Prozent, was bei einer Stimmenabgabe von circa 94.441 Stimmen circa 5.194 Stimmen entspricht. Dieser Wert macht deutlich, dass auch die AfD-Wähler einen Beitrag zur „Lebendigkeit und Vielfalt in Altona“ leisten. Trotz aller oben angeführter Punkte wurde die Anmeldung der AfD für einen Infostand bei „Buntes Altona“ auf der altonale20 mit folgendem Verweis storniert: „Die Grundwerte der altonale sind nicht mit den Überzeugungen der AfD vereinbar, diese sind Teil der Teilnahmebedingungen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zuwendungen sind zweckgebundene Zahlungen, die gewährt werden, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, dass die jeweiligen Zwecke erfüllt werden, und dies ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang erreicht werden kann. Zu den Zuwendungen nach § 46 Absatz 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gehören Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen. Die LHO kennt in diesem Zusammenhang den Begriff des „Sponsoring“ nicht. Zu den Grenzen staatlichen Handelns im Rahmen der Erfüllung von Zuwendungszwecken im kulturellen Bereich siehe Artikel 5 (3) des Grundgesetzes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie genau sieht das Sponsoring der BKM an der altonale20 aus? 2. Gibt es eine finanzielle Unterstützung? Falls ja, wie hoch fällt diese aus? 1 http://www.altonale.de/wp-content/uploads/2016/01/Grundwerte-altonale-GmbH-1.pdf. 2 http://www.altonale.de/wp-content/uploads/2016/01/Gesellschaftsvertrag-altonale-GmbH.pdf. Drucksache 21/12767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Woran wird die Höhe der finanziellen Unterstützung festgemacht? Für die altonale20 ist eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro vom Bezirksamt Altona und 27.000 Euro aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe vorgesehen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der beantragten Zuwendung. Darüber hinaus wird das zuständige Bezirksamt einen Zuschuss in Höhe von 85 Prozent der Sondernutzungsgebühren gewähren, dessen Höhe sich nach der festgesetzten Sondernutzungsgebühr richtet. Darüber hinaus wird die Eröffnungsveranstaltung der altonale am 1. Juni 2018 gemeinsam von der altonale GmbH und dem zuständigen Bezirksamt organisiert. Ein Kostenanteil in Höhe von circa 1.250 Euro (Nutzung des Rathaus-Innenhofes, Druck und Versand von Einladungen sowie Wachdienst für die Dauer der Veranstaltung) wird vom Bezirksamt übernommen. 4. Welche weiteren Einnahmen neben den Sponsoreinnahmen erhält die altonale GmbH? 5. Erzielt die altonale GmbH durch ihre Veranstaltungen einen Gewinn? Falls ja, ist der BKM bekannt, was mit dem Gewinn geschieht? 6. Erfüllt die altonale GmbH dadurch weiterhin den Satus einer „Non-Profit- Kulturorganisation“? Die altonale20 plant mit folgenden weiteren Einnahmen: Flächenvermarktung der Stände: 9.300 Euro Eintrittsgelder: 2.100 Euro Anzeigenverkauf: 30.000 Euro altonale Freundeskreis: 11.000 Euro Stiftung(en): 4.700 Euro (beantragt) Die altonale GmbH erzielte bisher keine Gewinne. 7. Hatte die BKM Mitspracherecht/oder ein Vetorecht bei der Auswahl der Aussteller? 8. Was ist mit der indifferenten Formulierung „Überzeugungen der AfD“ gemeint? 9. Wie passt die Erklärung zu der Tatsache, dass es sich bei der AfD um eine demokratisch legitimierte Partei handelt? 10. Wird sich der Senat gegenüber der altonale GmbH dafür einsetzen, dass in Zukunft auch AfD-Mitlieder die Möglichkeit haben, einen Stand zu betreiben? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.