BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12777 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 20.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Wird Lokstedt überproportional nachverdichtet? Mit Drs. 21/5328 wurde deutlich, dass der Senat beziehungsweise das Bezirksamt Eimsbüttel im Stadtteil Lokstedt eine größere Nachverdichtung planen . Das mittlerweile ins Auge gefasste Plangebiet umfasst rund 4,2 Hektar und die Flächen südlich und westlich des Lohkoppelwegs, östlich des Ansgarwegs und nördlich sowie südlich des Rimbertwegs. Dort stehen aktuell Wohnungen aus den 1960er-Jahren. Innerhalb der kommenden fünf Jahre soll das Areal mit 190 Wohnungen nachverdichtet werden, in den folgenden 15 bis 20 Jahren sollen 60 weitere dazu kommen. Zu diesem Zweck sollen das Heizkraftwerk Lohkoppelstraße/Ecke Ansgarweg sowie Garagenhöfe weichen. Dieser Vorgang wird gegen den deutlichen Widerstand vieler bisheriger Anwohner vorangetrieben, die einer Nachverdichtung grundsätzlich positiv gegenüberstehen, aber die geplante Dimension kritisieren. Auch die wegfallenden Grünflächen bereiten den Anwohnern Sorgen, besonders die Frage, wie viele Bäume gefällt und ob diese ersetzt werden. Ebenso das Thema Grundwasser, die hohe Versiegelung der Fläche sowie der Bau einer Tiefgarage sind Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Zusätzlich ist eine gewisse Unsicherheit mit dem Wegfall von Stellflächen sowie einer möglichen Verbreiterung des Ansgarwegs und dem zunehmenden Verkehr zu konstatieren. Hierfür fehlt es dem wachsenden Stadtteil an einer entsprechenden Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Sportstätten und Verkehrsanbindung. In den vergangenen Jahren sind im südöstlichen Lokstedt bereits mehr als 2.000 neue Wohnungen entstanden, was rund einem Viertel der Jahresplanung des gesamten Bezirks abdeckt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen sollen im beschriebenen südöstlichen Teil von Lokstedt nach derzeitigen Planungen insgesamt entstehen? Sind entspreche Anträge bereits gestellt beziehungsweise genehmigt? Im südöstlichen Teil von Lokstedt befindet sich derzeit der Bebauungsplanentwurf Lokstedt 67 im Verfahren. Durch diesen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnungen durch eine Verdichtung im Plangebiet geschaffen werden. Nach derzeitigem Stand ist innerhalb der kommenden fünf Jahre der Bau von 190 Wohnungen, in den folgenden 15 bis 20 Jahren der Bau von weiteren 60 Wohnungen geplant. Es wurden keine Anträge gestellt oder genehmigt. Drucksache 21/12777 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es mittlerweile neue Planungen, die soziale Infrastruktur der zunehmenden Bevölkerung anzupassen, das heißt zusätzliche Kapazitäten an den umliegenden Grundschulen sowie zusätzliche Möglichkeiten der Nahversorgung zu schaffen? Im Rahmenplan Schulbau ist die Erweiterung der Grundschule Döhrnstraße zur Fünfzügigkeit bis 2020 bereits berücksichtigt. Die Neugründung der beiden Grundschulen in der Schwenckestraße beziehungsweise in der Telemannstraße in den nächsten Jahren schafft weitere Grundschulkapazitäten und wird mit großer Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten für Grundschulen im weiteren Umfeld bis nach Lokstedt haben. Die Überlegungen der fachlich zuständigen Behörde , ob darüber hinaus weitere Grundschulstandorte in Lokstedt und den umliegenden Quartieren überplant werden, sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5328 und Drs. 21/9928. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird das bezirkliche Nahversorgungskonzept berücksichtigt, die Ergebnisse fließen in die jeweilige Planung ein. 3. Auf dem Grundstück Lokstedt 64 (Ecke Emil-Andresen-Straße/Julius- Vosseler-Straße) sollte nach früheren Planungen ein Lebensmittelmarkt inklusive Wohnungen entstehen. Seit Jahren steht die Fläche jedoch leer. Was ist der aktuelle Planungsstand? Liegt weiterhin eine bestandskräftige Baugenehmigung vor? Der Bebauungsplan Lokstedt 64 ist festgestellt und schafft die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, die nach der sogenannten „Hamburger Sortimentsliste“ mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Hauptangebot handeln. Eine bestandskräftige Baugenehmigung liegt derzeit nicht vor. 4. Inwieweit wurden die Anwohner vor Ort über die Planungsschritte der Bebauung auf dem Laufenden gehalten? Sind weitere Informationsveranstaltungen des Bezirks geplant? Informationsveranstaltungen zu einer möglichen Bebauung werden von dem jeweiligen Eigentümer beziehungsweise Bauherren durchgeführt. Weitere Informationsveranstaltungen des Bezirksamts zu dem Bebauungsplan Lokstedt 64 sind nicht geplant. 5. Auf welchem Wege können Bürger ihre Einwände sowie ihre Sorgen an die Stadt herantragen? Wer ist hier der geeignete Ansprechpartner und welche Fristen sind zu beachten? Grundsätzlich können Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit mit ihren Einwänden und Sorgen an das Bezirksamt wenden, zum Beispiel unter Bezirksamt@eimsbuettel. hamburg.de, im Bebauungsplanverfahren unter bebauungsplanung@eimsbuettel. hamburg.de. 6. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, wird seitens der HOCHBAHN erwogen, die U5 (West) nicht über den Siemersplatz, sondern alternativ quer durch Lokstedt mit einem Halt auf der Höhe Lohkoppelweg zu führen . In welchem Verhältnis steht die geplante Nachverdichtung in Lokstedt mit diesem eventuellen Streckenverlauf? Würde eine stärkere Nachverdichtung beispielsweise höhere Zuschüsse des Bundes für den Bau der U-Bahn möglich machen beziehungsweise ist die stärkere Nachverdichtung rund um den Lohkoppelweg für die Realisierung der U5 im Westen notwendig? Der Bebauungsplanentwurf Lokstedt 67 hat keine Auswirkungen auf den möglichen Streckenverlauf. Im Übrigen siehe Drs. 21/12678.