BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12779 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 20.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Kunst im öffentlichen Raum – Was passiert mit dem Kunstobjekt „Sieben Orte für Hamburg“ von Franz Erhard Walther? Eine der Stahlplatten der insgesamt sieben Platten des Kunstobjekts „Sieben Orte für Hamburg“ von dem Künstler Franz Erhard Walther aus dem Jahr 1989 liegt auf dem Deichtorplatz auf einer Verkehrsinsel. Was passiert mit dem Kunstobjekt, wenn der für 2018 geplante Abriss des ehemaligen Denkmals Cityhof-Hochhäuser und der mit dem Neubau einhergehenden Umgestaltung des Quartiers am Klosterwall erfolgt? „Sieben Orte für Hamburg“ – dazu gehören sieben quadratische Stahlplatten mit einem am menschlichen Körper orientierten Seitenmaß von 1,80 Metern. Bündig in Betonböden eingelassen , verteilen sich die Platten auf einem fast kreisförmigen Rundgang in der Innenstadt. Der Rundgang geht von der Kunsthalle über den Deichtorplatz , den Jungfernstieg bis nahe an die Lombardsbrücke. Dieses in sich geschlossene Gesamtkunstwerk wurde im Rahmen des Programms für Kunst im öffentlichen Raum für Hamburg im Jahr 1989 aufgestellt. Franz Erhard Walther hat die Platten bewusst an den Orten in Hamburg aufstellen lassen, da der Bezug zur Umgebung einen Teil der Kunst ausmacht. Franz Erhard Walther ist ein international bekannter Künstler, der heute in Erfurt lebt. Er wurde in 2017 auf der 57. Biennale von Venedig als bester Künstler mit dem goldenen Löwen ausgezeichnet. Verliert Hamburg durch die Neugestaltung des Klosterwalls eines seiner berühmtesten Werke der Kunst im öffentlichen Raum? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde wurde Anfang Februar 2018 darüber informiert, dass ein Teil der insgesamt siebenteiligen Arbeit „Sieben Orte für Hamburg“ von Franz Erhard Walther am Klosterwall rückgebaut werden müsse. Das beauftragte Bauunternehmen wird die Stahlplatte bis Ende Juni 2018 fachgerecht ausbauen und zunächst auf einem Bauhof des Unternehmens gesichert einlagern. Ein Wiedereinbau des Kunstwerks ist nicht möglich, da der jetzige Standort im Zuge der Neubauarbeiten überbaut werden wird. Zurzeit ist das Objekt auf Veranlassung des zuständigen Bezirksamtes durch ein Absperrgitter geschützt. Die zuständige Behörde hat nach Klärung des Sachstands schriftlich Kontakt zum Künstler sowie seiner Berliner Galerie aufgenommen und über das Vorhaben informiert , damit gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, dass mit der Umgestaltung des Klosterwalls ein Teil des Kunstwerks „Sieben Orte für Hamburg“ als Kunst im öffentlichen Raum betroffen ist? Drucksache 21/12779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja: seit wann und inwieweit? Wenn nein: warum nicht? 2. Ist der Bauherr des Neubaus am Klosterwall von diesem Kunstwerk offiziell informiert worden? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? 3. Hat der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde in diesem Zusammenhang Kontakt mit dem Künstler Franz Erhard Walther aufgenommen ? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht? 4. Was plant der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde in Bezug auf die eine Stahlplatte am Deichtorplatz? Erfolgen die Planungen in Abstimmung mit dem Künstler Franz Erhard Walther? 5. Besteht die Möglichkeit, die eine Stahlplatte wieder in die Freiraumgestaltung am Deichtorplatz/Klosterwall in Abstimmung mit dem Künstler Franz Erhard Walther zu integrieren? Wenn ja: wie? 6. Besteht die Gefahr, dass mit der Entfernung der einen Platte des Gesamtkunstwerks das gesamte Kunstwerk in Hamburg entfernt werden muss? Was sagt der Künstler dazu? Siehe Vorbemerkung.