BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12783 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 20.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Verschreibung von Antibiotika in Hamburg In der Pressemitteilung zur Vorstellung der Strategie zur Verringerung von unnötigen Antibiotikaverschreibungen führt der Senat aus, dass es in Hamburg regionale Unterschiede im Verschreibeverhalten von Antibiotika gäbe. In der Pressekonferenz zur Vorstellung der Strategie am 19.04.2018 führte Senatorin Prüfer-Storcks aus, dass der Senat sich diese Zahlen nicht erklären könnte und diese der Presse daher nicht zur Verfügung gestellt werden würden, bevor der Senat hierfür eine Erklärung hätte. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Landeskonferenz Versorgung in Hamburg hat in ihrer 8. Sitzung am 27.03.2017 beschlossen, eine Arbeitsgruppe (AG) zu dem Schwerpunktthema Antibiotika-Therapie und -Resistenz einzurichten, um eine gemeinsame Handlungsstrategie aller Akteure des Gesundheitswesens in Hamburg zu entwickeln. Über die Ergebnisse und deren Umsetzung ist in der Landeskonferenz am 18.04.2018 entschieden worden. Der AG lagen verschiedene – öffentlich zugängliche – Datenanalysen vor. Zudem wurde zwischen den Krankenkassen in Hamburg und dem MDK Nord vertraglich eine anonymisierte Datenlieferung zu Antibiotikaverschreibungen der Jahre 2012 bis 2015 vereinbart, die vom MDK Nord ausgewertet worden ist. Grundlage für diese pharmakoepidemiologische Erhebung ist sowohl die Verpflichtung der Krankenkassen zur Überwachung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 SGB V in Verbindung mit §§ 70 und § 73 Absatz 8 SGB V als auch der Präventionsauftrag der Krankenkassen gemäß dem dritten Abschnitt SGB V. Die gelieferten Daten basieren auf den Abrechnungsdaten der Apotheken nach § 300 SGB V. Die Auswertung der Daten durch den MDK Nord wurde der AG im Januar 2018 vorgestellt . Sie basiert auf Arztsitzen und beinhaltet weder Versichertenadressen noch Diagnosen. Im Wesentlichen konnten zum Zwecke des nationalen und internationalen Vergleichs die Verschreibungsanzahl bei Verordnungen, die Verschreibungsdauer sowie die Wirkstoffe der verordneten Antibiotika dargelegt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine spezifische Erhebung zur Antibiotikaverordnung, sondern um eine Auswertung gesetzlich vorgeschriebener Routinedaten. Unabhängig von regionalen Unterschieden ist es ein Ziel der Antibiotika-Initiative, bei den Ärztinnen und Ärzten noch mehr Sensibilität bezüglich der kritischen und zielgerichteten Verordnung von Antibiotika zu erreichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann werden die Daten zum Verschreibeverhalten von Antibiotika in Hamburg durch wen erhoben? Drucksache 21/12783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 2. Welche regionalen Unterschiede im Verschreibeverhalten von Antibiotika gibt es in Hamburg? (Bitte jahresweise seit Beginn der Erhebung nach Stadtteilen beziehungsweise in der kleinstmöglichen geografischen Erfassung darstellen.) Die regionale Auswertung bezüglich der Bezirke wurde erstmalig in einem Querschnittsvergleich als Basis für weitere aktuellere Betrachtungen für das Jahr 2015 durchgeführt. Die hieraus bislang ersichtlichen Hinweise auf mögliche regionale Unterschiede wurden noch nicht überprüft, auch sind eventuelle Anpassungen in der Auswertungs- und Annäherungsmethodik notwendig. Entsprechend wurden keine detaillierten Angaben seitens des Senats in der genannten Pressemitteilung und auch nicht in der Pressekonferenz gemacht. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Erklärung für die regionalen Unterschiede zu ermitteln? 4. Bis wann wird mit der ersten Auswertung der Zahlen durch den Senat zu rechnen sein? Mit den Beteiligten wurde beschlossen, im Laufe des Jahres 2018 weitere Auswertungen auf Basis der Daten zu den Jahren 2016 und dann 2017 durchzuführen. Hierzu sind im üblichen Rahmen erneut aktuelle datenschutzrechtliche Genehmigungen einzuholen . Nach Vorliegen der Daten wird das weitere Vorgehen zwischen den Beteiligten entschieden. 5. Welche Rückschlüsse auf die Erkrankungen, bei denen Antibiotika verschrieben wurde, lassen die Statistiken des Senats zu? Wenn keine Rückschlüsse möglich sind, warum wird dies nicht erhoben? Wie repräsentativ ist die Erhebung der Antibiotikaverschreibungen, wenn sie nicht im Kontext zur Diagnose erhoben wird? Siehe Vorbemerkung.