BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12784 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 20.04.18 und Antwort des Senats Betr.: BAMF-Korruptionsskandal auch in HH? Der aktuellen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass es in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu einem schwerwiegenden Korruptionsskandal gekommen sein soll. Eine leitende Mitarbeiterin der Behörde soll nach Informationen der Medien in mutmaßlich mehr als 1.200 Fällen Asylanträge positiv beschieden haben, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren in alleiniger Zuständigkeit durch (§ 5 Asylgesetz (AsylG)). Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der oben genannte Fall Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Über konkrete Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg liegen bislang keine Erkenntnisse vor. 2. Ist dem Senat bekannt, inwieweit Personen, die im oben genannten Fall einen unrechtmäßig positiv beschiedenen Asylantrag erhalten haben, in der Freien und Hansestadt Hamburg wohnen? Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen haben diese Personen zu erwarten? Nein. 3. Sind dem Senat weitere Fälle in Hamburg bekannt, in denen Asylanträge positiv beschieden wurden, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab? Wenn ja, bitte ausführlich ausführen. 1 http://www.tagesschau.de/inland/bamf-167.html. Drucksache 21/12784 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Soweit in Einzelfällen die Hamburger Ausländerbehörde begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer positiven Asylentscheidung des BAMF hat, bittet sie das BAMF um Prüfung eines Widerrufs beziehungsweise einer Rücknahme (§ 73 AsylG). Derartige Einzelfälle werden dabei nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst, sodass nähere Angaben zu solchen Einzelfällen nicht möglich sind. 4. Ist dem Senat bekannt, auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung diese Asylanträge positiv beschieden wurden? Wenn ja, mit welchen Begründungen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. 5. Ist der Senat in Gesprächen mit dem BAMF, um zu klären, ob die aktuellen Fälle auch in der Freien und Hansestadt Hamburg Auswirkungen hatten, haben oder haben werden? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Die Behörde für Inneres und Sport steht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem engen kontinuierlichen Gesprächskontakt; im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um derartige Vorfälle für Hamburg auszuschließen, zu erschweren oder aufzuklären? Es ist Aufgabe der Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine korrekte Aufgabenerfüllung von Bundesbehörden zu gewährleisten. 7. Gibt es in den zuständigen Stellen ein Vier-Augen-Prinzip oder anderweitige Kontrollinstanzen, um derartige Vorkommnisse zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6.